Gesundheitsfonds Vertragspolitik Sozialwahl 2011. ACA Delegiertenversammlung 4. 7. 2009 Karlsruhe



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Transkript:

Gesundheitsfonds Vertragspolitik Sozialwahl 2011 ACA Delegiertenversammlung 4. 7. 2009 Karlsruhe

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 2 PräGnter Güner 2

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 3 Günter Güner 3

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 4 Günter Güner 4

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 5 PräGnter Güner 5

Struktur des Gesundheitsfonds Arbeitgeber Mitglieder Steuern einheitlich gesetzlich vom Einkommen 7,0 % einheitlich gesetzlich vom Einkommen 7,9 % Stufenmodell in 2009 7,2 Mrd. Beitragseinzug durch die Krankenkassen Gesundheitsfonds deckt GKV-Ausgaben zu mind. 95% gesetzliche Krankenkassen Differenz Fondszuweisung zu tats. Ausgaben Mitglieder Kasse kann Prämie ausschütten Kasse muss Zusatzbeitrag erheben 6

Einnahmen des Gesundheitsfonds Ausstattung Wie der Fonds finanziell ausgestattet ist: Die Bundesregierung legte im November den Beitragssatz fest auf Grundlage der Prognosen des Schätzerkreises. Die Politik legt die Steuerzuschüsse fest. Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung werden die Steuerzuschüsse Mitte 2009 erhöht. Gleichzeitig wird der Beitragssatz um 0,6 % gesenkt. Zusatzbeiträge der Versicherten werden von den Krankenkassen direkt erhoben 7

Einnahmen des Gesundheitsfonds Steuern Entwicklung des Steuerzuschusses (in Mrd. ) 14 12 10 8 7,2 11,8 6,3 13,3 6,3 14,0 6,3 nach Konjunkturpaket vor Konjunkturpaket 6 3,2 4 2 4 5,5 7 7,7 0 2009 2010 2011 2012 Quelle: AOK-Bundesverband, Abteilung Politik, 26.01.09 8

Einnahmen des Gesundheitsfonds wenn die Einnahmen nicht ausreichen.kann der Beitragssatz von der Bundesregierung angehoben werden. Wenn der Schätzerkreis feststellt, dass im kommenden Jahr der Gesundheitsfonds weniger als 95 % der Ausgaben deckt, wird der Beitragssatz von der Bundesregierung angehoben - und zwar im Jahr drauf. Kurzfristige Schwankungen und falsche Schätzungen können nicht berücksichtigt werden. kann die Regierung die Steuerzuschüsse für den Fonds erhöhen. muss eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben: Reichen die Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, kann die Kasse einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Der darf nicht mehr als 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds betragen. 9

Einnahmen des Gesundheitsfonds wenn die Fondszuweisungen nicht ausreichen und der Beitragssatz unverändert bleibt Prozentual Je Prozent Fondsunterdeckung entsteht ein Finanzbedarf von 1,7 Mrd. (5 % = 8,5 Mrd ). Der muss über den Zusatzbeitrag finanziert werden. Absolut Je Prozent Fondsunterdeckung muss im GKV Durchschnitt ein Zusatzbeitrag von ca. 2,80 je Mitglied pro Monat erhoben werden. (5 % = 14 je Mitglied pro Monat) Kassen die einen geringen Grundlohn haben Für grundlohnschwache Krankenkassen steigt dieser Betrag stärker an. Ihre Mitglieder haben im Durchschnitt ein niedrigeres Einkommen, das mit maximal 1 Prozent mit dem Zusatzbeitrag belastet werden darf. 10

Grundlohnssumme 2008 und die Probleme beim Zusatzbeitrag 11

Einnahmen des Gesundheitsfonds Konstruktionsmängel des Zusatzbeitrages Von mehr echtem Wettbewerb kann bei... falsch konstruierten kassenindividuellen Zusatzbeiträgen nicht die Rede sein. (Prof. Rürup im Focus 8.1.07) Rechn. notwendiger Zusatzbeitrag in (monatlich) Zu kalkulierender Zusatzbeitrag in (monatlich) 40 40 30 30 20 10 0 0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000 Bruttoeinkommen in Max. Zusatzbeitrag Beitragsausfälle durch 1%-Härtefallgrenze: 58 % Härtefälle bei 10, 96 % bei 15 Zusatzbeitrag. Bei 15 können 13 von 16 AOKs das erforderliche Beitragsvolumen nicht realisieren. Bei 4 AOKs erreichen die Beitragsausfälle über 30 %. 20 10 0 MV BLN BRB SAN THR SH SAC NS SL HB RLA/HH RP WL HES BAY BW 12

Gesundheitsfonds Verteilung Wie die Fondsmittel zielgenau verteilt werden: Durch die Ausgestaltung Grundpauschale (Alter und Geschlecht) der Verwaltungskosten-Zuweisung der DMP-Programmkosten-Pauschale (180 ) der Konvergenzklausel (max. 100 Mio. ) des Morbi-RSA (z.b. Krankheitsauswahl, Klassifikation) 13

Verwaltungskosten und DMP Pauschalen Es werden durchschnittliche Verwaltungskosten ausgeglichen: Da Krankenkassen ab 2009 über keine eigenen Einnahmen mehr verfügen, erhalten sie Zuweisungen für Verwaltungskosten. Diese Zuweisungen werden standardisiert. Es werden keine Ist-Kosten erstattet. Es wird zu 50 % nach der Anzahl der Versicherten und zu 50 % nach RSA- Zuweisungen standardisiert. So wird der teilweise höhere Verwaltungsaufwand von Versorgerkassen berücksichtigt. Verwaltungskosten bei besonderen Versorgungsformen (DMP): Die DMP sind in der Versorgung ein Erfolgsmodell. Deswegen werden sie über 2009 hinaus gesondert gefördert. Zum Ausgleich der erhöhten Aufwendungen, erhalten Krankenkassen eine gesonderte Pauschale. Diese wird vom Spitzenverband Bund festgelegt und beträgt für 2009 vorläufig 180. Die DMP werden aus dem Fonds finanziert. 14

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 15 Günter Güner 15

Auswirkungen des RSA Spanne der ausgabendeckenden Beitragssätze mit und ohne RSA 30,00 Obere Grenze: 26,3 % 25,00 Beitragssatz 20,00 15,00 Obere Grenze: 16,2 % 10,00 Untere Grenze: 11,0 % 5,00 Untere Grenze: 3,5 % 0,00 1 26 51 76 101 126 151 176 201 226 251 Krankenkasse Beitragssatz ohne RSA Beitragssatz mit RSA Linear (Beitragssatz mit RSA) 16

Das Bundesverfassungsgericht urteilte Es bestehen Anreize zur Risikoselektion und damit zu einem Risikoselektionswettbewerb (...), was eine Verfehlung der gesetzlichen Hauptziele erwaren lässt. (Rz. 235) Der gegenwärtige RSA ist wegen seiner mittelbaren Morbiditätsorientierung nur bedingt in der Lage, den Solidarausgleich zwischen Gesunden und Kranken zu gewährleisten. (Rz. 262) Nach weit verbreiteter Auffassung im nationalen wie internationalen Schrifttum lassen sich mit einem Finanzausgleichskonzept mit direkter Morbiditätsorientierung die gesetzten Ziele am besten erreichen. (Rz. 263) (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2005 2 BvF 2/01 -) 17

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi RSA) Der alte RSA Im alten Risikostrukturausgleich (RSA) hat es sich für eine Kasse gelohnt, wenn sie möglichst viel junge und gesunde Personen versicherte. Der neue RSA Der neue RSA der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) bildet die Krankheitsstruktur der Versicherten einer Kasse besser ab. Deswegen führt er in seinem komplizierten Namen das Wortteil Krankheit - Morbidität. Es werden Ausgaben für die Behandlung kostenintensiver Krankheiten ausgeglichen. Fehlanreize - wie im alten RSA - werden reduziert. 18

Alter und neuer RSA Gelder für Gesunde und Kranke Der Morbi-RSA reduziert die überhöhten Zuweisungen für Gesunde um 20%. Der Anreiz zur Risikoselektion wird gesenkt - aber für Kranke werden nicht die vollständigen Kosten ausgeglichen. 100% Je Versichertenjahr: 90% 86% Ist-Kosten 80% 70% 60% 50% 40% 60% 48% 40% 52% Zuweisungen alt Zuweisungen neu 30% 20% 14% 10% 0% 75% "Gesunde" 25% "Kranke" Basis AOK-Daten; Ausgaben: Leistungsausgaben, ohne Krankengeld und Zahnärzte 19

Rahmenbedingungen des neuen RSA Festlegung der Krankheiten Anzahl der Krankheiten Die Krankheitsstruktur der Versicherten wird in 50 bis 80 Krankheiten erfasst. Sie sind beschränkt auf schwerwiegende und chronische Erkrankungen. Die Struktur dieser Krankheiten wurde vom BVA mit Hilfe eines wissenschaftlichen Beirates entwickelt. Diese Struktur wird auf Basis der Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats weiterentwickelt. Schweregrade von Krankheiten Für die 80 Krankheiten wurden vom BVA insgesamt 106 Morbiditätsgruppen definiert. Gibt es für eine Krankheit mehrere Schweregrade, so werden diese in eine Hierarchie gebracht. Daher auch die Bezeichnung hierarchisierte Morbiditätsgruppen (HMG). Nur die durchschnittlichen Kosten werden ausgeglichen Es werden jeweils die durchschnittlichen prognostizierten Kosten einer Krankheit bzw. eines Schweregrades ausgeglichen nicht die Ist-Kosten. 20

Zuweisungen für Pflichtleistungen der Krankenkassen zwei Beispielberechnungen Leberzirrohse Grundpauschale Nierenfunktionsstörung Prostatakrebs Abschlag Epilepsie Abschlag gesund krank gesund krank Frau, 24 Jahre Mann, 64 Jahre 21

Chancen des Gesundheitsfonds stärkere Anreize zur Wirtschaftlichkeit Durchschnittskosten im Ausgleich des Morbi-RSA Es werden Durchschnittskosten ausgeglichen keine Ist- Kosten. Für einen Wettbewerbsvorteil muss eine Krankenkasse entweder 1. bei gleicher Qualität günstiger versorgen oder 2. bei gleichem Preis besser versorgen, um sich von den Wettbewerbern absetzen zu können.. Durch den Morbi-RSA entsteht die Chance, Versorgung stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Die Vorteile durch Risikoselektion verringern sich. 22

Agenda Gesundheitsfonds Der Gesundheitsfonds Der morbiditätsorientierte RSA Chancen/Risiken Gesundheitsfonds # 23 Günter Güner 23

Gesundheitsfonds Überdauert der Gesundheitsfonds die nächste Legislaturperiode? Ist der Gesundheitsfonds der Zugang zur Prämienwelt oder zur Bürgerversicherung? Einnahmeentwicklung unter der Bedingung der Wirtschafts- und Finanzkrise. (Vermutliches Defizit 2009 = 2,9 Mrd ) Ausgabenentwicklung in der GKV 24

KV 45 1. Quartal 2009 25

KV 45 1. Quartal 2009 26

Szenario GKV Einnahmen und Ausgaben 27

Agenda Vertragspolitik Der Versichertenmarkt Der Leistungsmarkt 28

Agenda Vertragspolitik Der Versichertenmarkt Der Leistungsmarkt 29

Überblick Wettbewerbsmärkte Versicherte/Patient Leistungserbringer Versicherungs- Markt mit Wettbewerb um Versicherte Behandlungsmarkt mit Wettbewerb um Patienten Leistungsmarkt mit Wettbewerb um Leistungsverträge Krankenversicherungen 30

Agenda Vertragspolitik Der Versichertenmarkt Der Leistungsmarkt 31

Fokus bereits jetzt auf 2010 ff. richten! Kassen, die vorwiegend Gesunde versichern (Rosinenpickerei betreiben), werden auch nach Einführung des Morbi-RSA vorübergehend in der Lage sein, Prämien an ihre Mitglieder auszuschütten Kassen, die aufgrund ihrer Versichertenstruktur nicht mit den Ausschüttungen aus dem Gesundheitsfonds auskommen, können einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erheben Mittelfristig werden alle Kassen eine Zusatzprämie erheben müssen 32

Fokus bereits jetzt auf 2010 ff. richten! Zusatzbeiträge entwickeln auf dem Versichertenmarkt eine hohe Dynamik Da die Mitglieder den Zusatzbeitrag alleine bezahlen, entspricht der 1% Zusatzbeitrag der Dynamik die sich in der alten Welt aus einem Beitragsatzunterschied von 2 % entwickelt hatten. Welche Kasse erhebt Zusatzbeiträge, welche sollte Zusatzbeiträge erheben. Prämien haben derzeit nur eine geringe Marktwirkung 33

Agenda Vertragspolitik Der Versichertenmarkt Der Leistungsmarkt 34

35

Wettbewerb auf dem Leistungsmarkt Konsistente Wettbewerbsordnung im Rahmen der GKV fehlt derzeit noch In der Selbstverwaltung reichen die Ansätze von Ablehnung des Wettbewerbs (Teile der Versicherten) bis hin zu völlig freiem Wettbewerb (Teile der AG) Europarechtliche Dimension des Wettbewerbs in der GKV zumindest umstritten Wettbewerbziele Anreiz- und Kontrollfunktion Allokationsfunktion Innovationsfunktion Verteilungs- und Anpassungsfunktion 36

Wettbewerb auf dem Leistungsmarkt Einsparungen durch Arzneimittel-Rabattverträge bringt finanziellen Spielraum für Optimierung der Versorgung. HzVs sind Chance für bessere Versorgung. Die Bereinigung des Gesamtbudget vermeidet Doppelfinanzierung. Hausarztmodelle die verpflichtend mit neuen Kollektiv- Vertragspartnern abgeschlossen werden müssen, sind wettbewerbswidrig Die Bereinigungen der kollektiven Gesamtvergütungen bei selektiven Verträgen ist bislang nicht hinreichend gesichert. Kein Einstieg in Lockerung der wettbewerbsfreien, plan- und kollektivwirtschaftlichen Steuerungsstrukturen der Krankenhausversorgung 37

Wettbewerbsfolgen für Krankenkassen Selektive Verträge sind Kern des Leistungsmarktes und erfordern Marktmacht. Marktmacht zwingt zu Krankenkassenfusionen Marktmacht liegt bei den handelnden Kassen nicht bei ihren Verbänden (Koordinationsrolle) Zusatzbeitrag ist Treiber auf dem Versicherungsmarkt Viele Krankenkassenfusionen zielen auf die Vermeidung von Zusatzbeiträgen 38

Agenda Sozialwahlen 2011 Sozialwahl 2011 Größe der AOK-Bezirksräte Wahlverfahren zu den AOK Bezirksräten Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater 39

Agenda Sozialwahlen 2011 Sozialwahl 2011 Größe der AOK-Bezirksräte Wahlverfahren zu den AOK Bezirksräten Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater 40

Sozialwahl 2011 Die Sozialwahlen 2005 Problem geringe Wahlbeteiligung Behauptete Legitimationsdefizite wegen Friedenswahlen Gutachten BMAS Modernisierung der Sozialwahlen Keine Änderung des Wahlverfahrens bei der Sozialwahl 2011 gegenüber 2005 Bei der unmittelbaren Staatsverwaltung ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zum Parlament notwendig Bei der funktionalen Selbstverwaltung keine personelle Legitimationskette erforderlich wenn, die Abweichung durch ein Gesetz bestimmt ist die gesetzliche Regelung ein wirksames Mitspracherecht der Betroffenen schafft (BVerfG 2002 107, 59 ff) 41

Voraussichtlicher Wahlkalender Sozialwahl 2011 April 2010 Nov. 2010 Juni 2011 Wahlausschreibung+ Sichtag Wählbarkeit Einreichung der Listen Wahltag Auswahl der Kandidaten und Aufstellung der Kandidatenlisten Wahlkampf für die DGB-Liste 42

Agenda Sozialwahlen 2011 Sozialwahl 2011 Größe der AOK-Bezirksräte Wahlverfahren zu den AOK Bezirksräten Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater 43

Größe der AOK-Bezirksräte Dezentrale Struktur der AOK Baden Württemberg mit 14 regionale Bezirkdirektionen (operatives Geschäft) Struktur der Bezirksdirektionen ist nahezu deckungsgleich mit der Struktur der Regionalverbände. Sitz der Bezirksdirektion ist der Sitz des Regionalverbandes. Aus 38 Bezirksratsgremien wurden 14. Je nach Zahl der zusammengefassten Bezirksdirektionen bestehen derzeit die Bezirksräte aus bis zu 80 Mitgliedern. Für die nächste Sozialwahlperiode 2011 2017 bestehen Bezirksräte aus 26 bis 30 Mitglieder je nach Versichertenzahl der Bezirksdirektion. 44

AOK Bezirke - Versichertenzahl und Größe Bezirksrat AOK-Bezirksdirektion Versicherte Zahl VV im Bezirksrat Sitz der Bezirksdirektion Rhein-Neckar-Odenwald 348.000 15 Mannheim Heilbronn-Franken 366.400 15 Heilbronn Mittlerer Oberrhein 294.500 15 Karlsruhe Südlicher Oberrhein 295.700 15 Freiburg Stuttgart-Böblingen 346.200 15 Stuttgart Ludwigsburg-Rems-Murr 296.200 15 Ludwigsburg Neckar-Fils 297.100 15 Esslingen Neckar-Alb 296.000 15 Tübingen Nordschwarzwald 219.000 14 Pforzheim Ulm-Biberach 215.600 14 Ulm Schwarzwald-Baar-Heuberg 212.200 14 VS-Villingen Bodensee-Oberschwaben 189.400 13 Ravensburg Hochrhein-Bodensee 167.300 13 Waldshut Ostwürttemberg 143.900 13 Schwäbisch Gmünd 45

Agenda Sozialwahlen 2011 Sozialwahl 2011 Größe der AOK-Bezirksräte Wahlverfahren zu den AOK Bezirksräten Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater 46

Wahlverfahren AOK- Bezirksräte Wahlverfahren Bezirksräte Sozialwahl 2005 ALT In der Satzung der AOK BaWü wurde das formale Sozialwahlrecht übernommen Wahlverfahren Bezirksräte Sozialwahl 2011 NEU Eigenständige vom SGB abweichende Regelung Wahl der Bezirksräte durch die Versichertenseite des Verwaltungsrates der AOK BaWÜ Wahl erfolgt innerhalb von 3 Monaten ab der konstituierenden Sitzung des neuen Verwaltungsrats Die regionalen Gliederungen bleiben zuständig für die Kandidatenaufstellung Einzelheiten wurden durch den Verwaltungsrat am 23.6.2009 in einer Richtlinie festgelegt Vorteile Vermeidung aufwändiger Wahlverfahren Vermeidung regionaler gegnerischer Listen durch hohes Stimmenquorum (statt 250 Stützunterschriften jetzt 2.000) Vorschlagsberechtigt bleiben die Organisationen die ihren Sitz im Bereich der AOK- Bezirksdirektion haben oder sich auf diesen Bereich erstrecken und die im neu gewählten Verwaltungsrat vertreten sind. 47

Sozialwahl 2011 AOK Baden Württemberg Land und Bezirke April 2010 Nov. 2010 Juni 2011 Nach Juni 2011 3 Monate später Einreichung der Listen Wahltag Einreichung der Listen zum AOK Bezirksrat Wahlausschreibung+ Sichtag Wählbarkeit Wahl durch AOK- Verwaltungsrat Auswahl der Kandidaten und Aufstellung der Kandidatenlisten Wahlkampf für die DGB-Liste 48

Agenda Sozialwahlen 2011 Sozialwahl 2011 Größe der AOK-Bezirksräte Wahlverfahren zu den AOK Bezirksräten Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater 49

Ehrenamtliche AOK Versichertenberater Grundsätzliches Durch die geringer werdende Zahl der Krankenkassen (aktuell noch ca. 190) verringert sich die Zahl der Selbstverwalter. Damit leidet der Bezug zu den Betrieben und den Versicherten. Das schadet der Verankerung des Selbstverwaltungsprinzips. Ehrenamtliche AOK Versichertenberater (eaok-vb) eaok-vb sind ein wichtiges Bindeglied zwischen den Versichertenvertreter im Bezirksrat und den Versicherten in den Betrieben. eaok-vb unterstreichen die demokratische Legitimation der Selbstverwaltung. eaok-vb erleichtern für die Versicherten den barrierefreien und zielgenauen Zugang zu Leistungen unserer AOK. eaok-vb stärken die Beratungskompetenz unserer betrieblichen Funktionäre eaok-vb sind Plattform für sozialpolitische Debatten. Sie machen den DGB kampagnefähiger 50

Ehrenamtliche AOK Versichertenberater Arbeit mit den eaok-vb eaok-vb lernen die Strukturen der AOK und ihre Ansprechpartner in der AOK kennen. eaok-vb lernen die Leistungen der AOK kennen und sind erste Anlaufstation für ungeklärte Fragen und Beschwerden. eaok-vb machen sich bekannt mit dem regionalen Versorgungsgeschehen eaok-vb werden aktuell über innovative Versorgungsansätze der AOK informiert. eaok-vb beraten Fragen der strategischen Entwicklung des Gesundheitswesen. Die nächste Gesundheitsreform kommt bestimmt. Verantwortlich für die Arbeit mit den eaok-vb sind die Versichertenvertreter im AOK Bezirksrat mit Unterstützung der AOK Geschäftsführer 51

Sozialwahl 2011 erfolgreich vorbereiten; jetzt eaok-vb wählen Ab 1.7.2009 Nov. 2010 Juni 2011 Nach Juni 2011 3 Monate später Einreichung der Listen Wahltag Einreichung der Listen zum AOK Bezirksrat Ehrenamtliche AOK- Versichertenberater installieren Wahl durch AOK- Verwaltungsrat Wahl Verwaltungsrat AOK Baden Württemberg Wahl Bezirksrat AOK BaWü Ehrenamtliche AOK-Versichertenberater als betriebliche Unterstützer für die Sozialwahl 2011 Aufstellung Kandidatenliste AOK Verwaltungsrat Wahlkampf für die DGB-Liste Aufstellung Kandidatenliste AOK Bezirksrat Wahltag 52