Eigentumswohnungen in Berlin Am Goldmannpark 10 12587 Berlin-friedrichshagen SHG 1.PROJEKTGESELLSCHAFT MBH & CO. KG KURFÜRSTENDAMM 104 10711 BERLIN AMTSGERICHT CHARLOTTENBURG HRA 44492 B TELefon +49 (0) 30 233 20 39 20 Fax +49 (0) 30 233 20 39 29
Wer heute nach Berlin kommt, will nicht mehr gehen. Die Hauptstadt ist angesagter denn je, denn Berlin ist nicht nur eine Stadt mit Sehenswürdigkeiten wie dem Alexanderplatz, Fernsehturm, Unter den Linden, Brandenburger Tor, Reichstag Berlin ist ein Lebensgefühl. Und die Stadt steht nie still, sie verändert sich ständig. Wo einst die Mauer die Berliner in Ost und West aufteilte, wird heute einig gebaut, restauriert und saniert. Und das mit großem Erfolg. Am ehemaligen Grenzübergang der Alliierten dem Checkpoint Charlie dominieren mittlerweile edle Geschäftshäuser und Boutiquen. Berlin Stadt des Designs, Mauerstadt, deutsche Metropole. Zahlreiche Prominente, Künstler und Designer, Diplomaten und Einwanderer aus aller Welt haben sich längst für die Hauptstadt entschieden. Es gibt wohl kaum eine Stadt, die soviel zu bieten hat. Ihre Geschichte, Architektur und Schönheit sind weltbekannt und beliebt. investieren am hotspot Berlin 52 31 N,13 24 O quadriga auf dem brandenburger tor 891,85 Quadratkilometer stadtgebiet viel platz für menschen, ideen, evens & investitionen hotspot berlin 3 Treptow Köpenick 7 friedrichshagen 9 Am goldmannpark 13 grundrisse 17 gut zu wissen 21 impressum 22 3
Die Metropole Berlin gilt als Weltstadt Mit mehr als 150 Konzerthäusern, zahl Berühmt ist auch das Nachtleben mit der Kunst, Kultur, Film, Politik, Mode, reichen Theatern und Kinos bietet mehr als 200 Clubs, Bars, Cafés und Medien, Musik und Wissenschaften. Berlin auch hier mehr als andere Groß Kneipen. Wer sich am nächsten Tag von Ihre Lage macht sie zu einem der städte. Universitäten, Forschungsein der aufregenden Nacht erholen möchte, wichtigsten Verkehrsknotenpunkte und meistbesuchten Städte des Kontinents. richtungen, Museen, Sammlungen und Galerien genießen internationalen Ruf. flaniert in einem der vielen Parks und Grünflächen inmitten der Stadt. Bernau falkensee Für derzeit 3.447.048 Einwohner & alle gäste der stadt perfekte infrastruktur 3 Opernhäuser 170 Museen & sammlungen 200 clubs 18 prozent grünfläche 6,7 prozent Gewässer Potsdam 4 5
treptow-köpenick viel grün & wasser im Südosten berlins Schöne bürgerhäuser im ganzen stadtbezirk 6 Idyllische Wohngebiete in einer einzigartigen und attraktiven Wald- und Seenlandschaft gepaart mit einem metropolen Flair das ist Treptow-Köpenick, ein Bezirk mit Geschichte und Tradition. Im Südosten gelegen zählt es zu den größten, grünsten und wasserreichsten Bezirken Berlins und bietet vielzählige Möglichkeiten für ein hohes Maß an Lebensqualität. Hier finden Sie die größte Erhebung Berlins, die Müggelberge, den größten See der Stadt, den Müggelsee und den einzigen Wasserpalast, das Barockschloss Köpenick. Mit der Humboldtuniversität, der Hochschule für Technik und Wirtschaft, sowie der Hochschule für Schauspielkunst avanciert Köpenick zum erstklassigen Universitätsstandort. Und auch sonst ist alles Superlative: Das Allianz-Gebäude und das FEZ Europas größtes Freizeit und Erholungszentrum. Die Nähe zum neuen Großflughafen Willy Brandt gibt neuen Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit sich hier anzusiedeln und macht Treptow-Köpenick zu einem Wirtschaftsstandort mit Zukunftsperspektiven. rathaus köpenick 7
Friedrichshagen ist ein Ortsteil im Bezirk Treptow-Köpenick. Mittelpunkt ist die Bölschestraße, die zwei Jahrhunderte Baugeschichte repräsentiert. Sie ist Lebensader und Flaniermeile. Das jährliche Bölschefest zieht regelmäßig rund 200.000 Besucher in den Ortsteil. Sie schlendern durch die Straße, genießen das Kulturprogramm auf der Bühne am Marktplatz und erfreuen sich am nächtlichen Höhenfeuerwerk über dem Müggelsee. friedrichshagen schöner wohnen & arbeiten 1869 gegründet: berliner bürgerbräu 17.448 friedrichshagener schwärmen von ihrem kiez mit frischer berliner luft & dem traditionshaus berliner Bürgerbräu 8 9
Kurpark Friedrichshagen Friedrichshagen Fürstenwalder Damm Peter-Hille-Straße 10 Bölschestraße Schwarnweberstraße Am Goldmannpark Steinplatz Breestpromenade Bruno-Wille-Straße 766 Müggelseedamm Hirschgartendreieck Bölschestraße Rahnsdorfer Straße Müggelseedam Hektar Wasserfläche grosser müggelsee Großer Müggelsee Müggelspree Kämmereiheide 2.500 eur pro quadratmeter durchschnittlicher kaufpreis für eigentumswohnungen Wegen seiner günstigen Verkehrsanbin Der Villenvorort reizt mit zahlreichen Regelmäßig gibt es Kleinkunstveran dung, der 1a-Lage direkt am Müggelsee Badestellen, einem herrlichen Kurpark, staltungen und Konzerte, Feste und und wer weiß, vielleicht auch wegen Biergärten, Cafés und Hotels. Ausstellungen mit Werken von Künst der Brauerei, avancierte das Künstlerdorf Das 1930 erbaute Naturtheater und lern aus ganz Europa. Friedrichshagen bereits im 19. Jahrhun das jährliche Bölschefest ziehen viele Villen, Biergärten und ein wunder 10 dert zu einem beliebten Ausflugsziel. Besucher und Kunstinteressierte an. schöner See was will man mehr? 11
Der Berliner Bankier und Großgrundbesitzer Wilhelm Goldmann war ein Genießer. Er schätzte die Vorzüge der Stadt, den Trubel, die Geschäftigkeit, doch er liebte auch die Ruhe, die Gelassenheit. Wenn der Sommer kam, entfloh er nach Friedrichshagen. Hier wohnte er in der Kaiserstraße. Der Goldmannpark direkt um die Ecke war seine große Leidenschaft. Die dreigeschossige Stadtvilla inmitten des Parks überzeugt mit sechs Wohneinheiten, Seitenflügel, einer Gewerbeeinheit und zwei Garagen. Errichtet in der Gründerzeit, steht sie im historischen Stadtteil Köpenicks. 1990, 2006 und 2009 erfolgten Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten an der Fassade und den Wohnungen der Stadtvilla. Teile ihres ursprünglichen Charakters wurden behalten. Das Zentrum Köpenicks, die S-Bahn und die Einkaufsmeile Bölschestraße sind nur wenige Gehminuten entfernt. AM Hirschgartendreieck Müggelseedamm Fürstenwalder Damm Kurpark Friedrichshagen goldmannpark Das Haus Nummer 10 Friedrichshagen Peter-Hille-Straße Bölschestraße Bölschestraße 10 Schwarnweberstraße Müggelspree Kämmereiheide 12 13
hereinspaziert! Ein Schmuckstück öffnet seine Türen 14 Abbildung zeigt Beispielwohnung 15
65m 2 WE 1 2 Zimmer hochparterre we2 we1 Die Wohnungen vom hochparterre bis zur etage 2 N 85m 2 WE 2 2,5 Zimmer hochparterre 71m 2 WE 3 2,5 Zimmer 1. Obergeschoss 68m 2 WE 5 2,5 Zimmer 2. obergeschoss we6 we5 98m 2 WE 4 2,5 Zimmer 70m 2 WE 6 2,5 Zimmer 1. obergeschoss we4 we3 2. obergeschoss 16 17
EG we7 Die Wohnungen Dachgeschoss & remise 170m 2 WE 7 remise die grundrisse zeigen eine ausbauvariante. N 104m 2 N WE 8 dachgeschossrohling OG we7 we8 we7 DG 18 Abbildung zeigt Beispielwohnung 19
20 Ihre Vorteile Durch den Erwerb einer Wohnung in unserer Liegenschaft erwachsen dem Käufer Vorteile, die andere Kapitalanlagen nicht oder nur in eingeschränkter Form bieten. Der Käufer erwirbt Eigentum in Form eines soliden Sachwertes in exponierter Lage Berlins, der dauerhaften Schutz vor Inflation und vor starken Wertschwankungen bietet. Dies ist bei Wertpapieren, Lebensversicherungen oder anderen Sparanlagen im gleichen Maße nicht der Fall. Als Folge der günstigen Kaufpreise und der attraktiven Mieten, im Vergleich zu anderen Großstädten noch niedrig sind, eignet sich der Erwerb von Wohnungen in Berlin hervorragend als Instrument zur Sicherung hoher Renditen und zur Altersvorsorge. Unsere Käufer erwerben auf längere Sicht eine Rente und hinterlassen ihren Erben einen bleibenden Wert. Das Haus wurde umfänglich modernisiert. Steuerliche Vorteile ergeben sich für Käufer, die Ihre Wohnung vermieten und die zur Schonung ihres Eigenkapitals für den Erwerb Hypothekendarlehen aufnehmen. Dadurch ist es möglich, auch ohne den Einsatz größerer Eigenmittel Vermögen aufzubauen. Das Angebot wurde mit Sorgfalt erstellt und vorbereitet, jedoch kann keine Garantie für den Eintritt der wirtschaftlichen, steuerlichen und sonstigen Ziele gegeben werden, die mit einem Erwerb angestrebt werden. Chancen und Risiken Langfristigkeit Der Kauf einer Immobilie sollte aus wirtschaftlichen wie auch steuerlichen Gründen grundsätzlich als langfristige Vermögensanlage gesehen werden. Werthaltigkeit Auch wenn in der Vergangenheit Eigentumswohnungen in Deutschland regelmäßig Wertzuwächse erfahren haben, die teilweise erheblich über der allgemeinen Preissteigerungsrate lagen, unterliegt der Immobilienmarkt doch ständigen, teilweise überraschenden Schwankungen, die unter anderem auch stark von den Konjunkturzyklen beeinflusst werden. Es ist daher möglich, dass der Eigentümer bei Verkauf zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Verlust erleiden kann. Mietzuschuss Der Eigentümer leistet für den Zeitraum ab Übergang von Nutzen und Lasten für einige Wohnungen, die gegenwärtig noch ein niedriges Mietniveau aufweisen, einen Mietzuschuss. Zur Finanzierung dieser Zuschüsse bildet der Eigentümer eine ausreichende Rücklage. Kaufvertraglich wird dieser Mietzuschuss in allen Einzelheiten geregelt. Vermietbarkeit, Wohngeld, Instandsetzungen und dergleichen Preis- und Mietsteigerungen für Immobilien können nicht aus der Vergangenheit abgeleitet oder garantiert werden. Bei gebrauchten Immobilien besteht stets das Risiko verdeckter Mängel, die auch für Experten nicht sofort erkennbar sind. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine Finanzierung des Kaufpreises mit geringem beziehungsweise fehlendem Eigenkapital, durch Zinssteigerungen, Wohngelderhöhungen und möglichen Leerstand der Wohnung und dergleichen unter Umständen negativ beeinträchtigt. Ein gewisses Risiko liegt in einer erschwerten Vermietbarkeit der Wohnung beziehungsweise der Zahlungsfähigkeit des Mieters oder des Mietgarantiegebers. Bei Leerstand und Ausfall des Zuschussgebers kann es zu einem vollständigen Mietausfall kommen. Der Eigentümer wird zudem noch mit dem Wohngeld belastet. Das Mietsteigerungspotenzial kann auch durch den überproportionalen Anstieg der umlagefähigen Nebenkosten (Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Grundsteuer und ähnlichen) begrenzt werden. Durch die in den letzten Jahren in Deutschland allgemein stark gestiegenen Mietnebenkosten kann eine Erhöhung der Nettomiete unter Umständen schwer durchsetzbar sein. Reparaturen, die innerhalb der Wohnung am Sondereigentum anfallen, muss der Eigentümer auf seine Kosten durchführen lassen. Hat der Mieter die Schäden verursacht, so kann er hierfür vom Eigentümer in Anspruch genommen werden. Sollte der Mieter allerdings zahlungsunfähig oder eine Kaution nicht vorhanden bzw. zu gering sein, so belasten diese Kosten den Eigentümer. Reichen für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum die im Wohngeld enthaltenen Vorauszahlungen für laufende Instandsetzungen und die Rücklagen nicht aus, so kann die Gemeinschaft unter Umständen auch gegen den Willen einzelner Eigentümer eine Sonderumlage beschließen. Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch. Wegen einer Forderung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Wege der Vollstreckung auch der einzelne Eigentümer überproportional belastet werden. Wirtschaftlichkeit / Steuervorteil Der Verkäufer gibt betreffend der Wirtschaftlichkeit der Investition des Käufers (Rentabilität, Steuereffekte und dergleichen) keine Zusicherungen ab und übernimmt diesbezüglich keine Verantwortung. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass seine Vertriebsbeauftragten nicht ermächtigt sind, hierzu verbindliche Aussagen zu treffen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Rechtssprechung, die Beurteilung durch die Finanzverwaltung, die Steuergesetze und die Steuersätze können sich in Zukunft ändern. Schlussbemerkung Für den Verkauf ist ausschließlich die notarielle Kaufurkunde und Teilungserklärung maßgeblich. Nachstehend sollen zum besseren Verständnis wichtige Einzelheiten eines Kaufvertrages sowie weitere wichtige rechtliche Grundlagen in Zusammenhang mit einem Wohnungserwerb kurz erläutert werden. Rechtliche Grundlagen Kaufvertrag Grundstücksgeschäfte sind nur rechtswirksam, wenn der Kaufvertrag aus Sicherheitsgründen von einem Notar beurkundet wird. Die Liegenschaft wird in Form von Eigentumswohnungen oder Teileigentum verkauft, die in sich abgeschlossen und frei veräußerbar sind. Im Kaufvertrag werden der Kaufgegenstand, die Zahlungsmodalitäten, die Gewährleistung und dergleichen geregelt. Die im Rahmen des Immobilienerwerbs entstehenden Erwerbsnebenkosten sind vom Erwerber zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen, sie setzen sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit insbesondere zusammen aus der Grunderwerbsteuer, den Notar- und Grundbuchkosten, der Maklercourtage und anderen Kosten. Für die Vermittlung der Immobilie kann der Vertriebsbeauftragte vom Erwerber eine Provision von drei Prozent bezogen auf den Kaufpreis (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) geltend machen. Darüber hinaus erhält der Vertrieb auch vom Eigentümer/Verkäufer eine Vergütung, welche bereits im Kaufpreis enthalten ist. Vorkaufsrecht des Mieters Dem Mieter steht u.u. ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach 577 BGB zu. Dieses Vorkaufsrecht eröffnet dem Mieter die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten in den abgeschlossenen Vertrag zu gleichen Bedingungen einzutreten. Teilungserklärung Haus und Grundstück werden durch die sogenannte Teilungserklärung aufgeteilt. Die notarielle Teilungserklärung regelt das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Pflichten des Verwalters für das Gemeinschaftsund Sondereigentum. Maßgeblich ist das Wohnungseigentumsgesetz. Verwaltervertrag Der Käufer tritt in den bestehenden Verwaltervertrag ein und erklärt sich mit der Bestellung des Verwalters einverstanden. Er erteilt diesem Vollmacht. Gewährleistung Der Kaufvertrag regelt die Gewährleistung im Einzelnen; im Wesentlichen wird das Kaufobjekt im jetzigen Zustand (bewohnte und gebrauchte Bausubstanz) ohne Gewährleistung des Verkäufers für versteckte Mängel am Sonder- und Gemeinschaftseigentum verkauft. Steuerliche Grundlagen Nach der derzeitigen Gesetzeslage und Verwaltungspraxis kann ein Erwerber beim Kauf von Immobilien unter Umständen erhebliche steuerliche Vorteile erlangen. Grundsätzlich sollte die Entscheidung zu einer Investition im Rahmen dieses Angebotes jedoch ungeachtet einer eventuellen Steuerersparnis erfolgen, da diese im Zuge einer langfristigen Immobilienanlage eine eher untergeordnete Bedeutung hat. Einkommenssteuer bei Vermietung a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / Liebhaberei Wenn der Käufer die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern an Dritte vermietet, erzielt er in der Regel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Voraussetzung für die Anerkennung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die nachhaltige Absicht des Käufers, während der Vermietungsphase insgesamt Überschüsse zu erzielen. Dabei wird nicht auf das Ergebnis weniger Jahre abgestellt, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung (Totalgewinn). Veräußerungsgewinne sind dabei nicht einzubeziehen. Die Überschusserzielungsabsicht muss anhand objektiver Umstände festgestellt werden können. Gegen eine solche Überschusserzielungsabsicht spricht zum Beispiel der Abschluss eines Zeitmietvertrages, eine nur kurzfristige Fremdfinanzierung oder auch die Suche nach einem Käufer kurz nach dem Erwerb der Wohnung. Wird die Wohnung zum Beispiel kurzfristig wieder veräußert, obwohl bisher nur Verluste erzielt wurden, kann die Überschusserzielungsabsicht unter Umständen verneint werden. Verneint die Finanzverwaltung insoweit die Gewinnerzielungsabsicht, liegen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor. Solche Sachverhalte werden als sogenannte Liebhaberei behandelt und es können keine steuerlichen Verluste geltend gemacht werden. b) Veräußerungsgewinn / Gewerblichkeit Nach dem gegenwärtigen Stand der Steuergesetzgebung sind Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei, wenn eine Haltefrist von zehn Jahren überschritten wird. Diese Steuerfreiheit gilt allerdings nicht, wenn der Eigentümer durch wiederholte An- und Verkäufe von Immobilien oder Anteilen an Grundstücksgesellschaften steuerlich als gewerblicher Grundstückshändler angesehen wird. In diesem Fall erzielt der Käufer gewerbliche Einkünfte, die sowohl die laufenden Einnahmen als auch etwaige Veräußerungsgewinne umfassen. Sie unterliegen neben der Einkommenssteuer auch der Gewerbesteuer. Der Käufer sollte in Abstimmung mit seinem Steuerberater darauf achten, dass er die von der Rechtssprechung und der Finanzverwaltung gezogenen Grenzen nicht überschreitet. c) Werbungskosten / Abschreibungen Der finanzielle Gesamtaufwand für die Wohnung teilt sich wie folgt auf und wird steuerlich differenziert behandelt: Anschaffungskosten für das Grundstück Der auf den Grund und Boden entfallende Anteil des Kaufpreises kann steuerlich nicht abgeschrieben werden. Der jeweils in Ansatz gebrachte Anteil steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die zuständige Finanzbehörde. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden. Anschaffungskosten des Altgebäudes Der um den Grund- und Bodenanteil reduzierte Kaufpreis ergibt die Haussubstanz. Sie kann linear jährlich mit 2,5 Prozent (bis Baujahr 1924) oder mit 2,0 Prozent (ab Baujahr 1925) abgeschrieben werden. Die Aufteilung von Grund- und Bodenanteil zu Haussubstanzanteil erfolgt durch das Finanzamt. Erhaltungs-/ Herstellungsaufwand Werden nach der Anschaffung des Gebäudes bzw. der Wohnung Renovierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen durch den neuen Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise Bauherren durchgeführt, so stellen die daraus resultierenden Aufwendungen in der Regel Erhaltungsaufwand und damit steuerlich sofort abziehbare Werbungskosten dar, soweit diese Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung nicht 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes beziehungsweise der Wohnung überschreiten. Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind in der Regel Erhaltungsaufwand. Weitere Werbungskosten Der Erwerber kann weitere, steuerlich sofort absetzbare Werbungskosten geltend machen. Hierzu zählen zum Beispiel die im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb anfallenden Steuerberatungs- und Finanzierungskosten (Disagio, Kosten der Finanzierung, Bankbearbeitungsgebühren und ähnliches). Die Grunderwerbssteuer (4,5 Prozent des Gesamtkaufpreises) wie auch die Notarkosten des Kaufvertrages und die Kosten der Grundbucheintragung sind nicht sofort absetzbar, sondern erhöhen die Anschaffungskosten und werden soweit sie auf das Gebäude entfallen durch die Abschreibungen steuerwirksam. d) Steuerfreibeträge Unter bestimmten Voraussetzungen können negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Festsetzung der Einkommenssteuervorauszahlung oder auch durch Eintrag in die Lohnsteuerkarte sofort steuermindernd berücksichtigt werden. Der Steuerpflichtige muss bei seinem Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Die Angaben müssen nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Eigennutzung Wird die Wohnung zum Zwecke der Eigennutzung erworben, sollte der Käufer seine individuelle Steuersituation vor Abschluss des Kaufvertrages mit seinem Steuerberater besprechen. Vermögenssteuer Die Vermögenssteuer wird seit dem 1.1.1997 nicht mehr erhoben. Pläne zur Wiedereinführung der Vermögenssteuer werden jedoch immer wieder diskutiert. Gut zu wissen Erbschafts- und Schenkungssteuer Geht die Wohnung im Wege der Schenkung oder Erbfolge auf einen Dritten über, unterliegt dieser Vorgang den Regelungen des Schenk- und Steuergesetzes. Grundsteuer Die Gemeinde erhebt von den Grundstückseigentümern eine jährliche Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig von dem für die Wohnung festgestellten Einheitswert und den jeweiligen Hebesätzen der Gemeinden. Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer in Berlin beträgt zur Zeit 4,5 Prozent (neu ab 1.1.2007, davor 3,5 Prozent). Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer umfasst den gesamten Wert der Gegenleistung, also die Aufwendungen für den Kauf des Sondereigentums (inklusive Aufwand für Grund und Boden). Unter Umständen werden auch Baukosten und Nebenkosten der Grunderwerbsteuer unterworfen. Finanzierung mit Lebensversicherungsverträgen Falls der Käufer im Zusammenhang mit der Finanzierung der Immobilie seine Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung an die finanzierende Bank abtritt, sind die Bestimmungen des 10 Abs. 2 EStG zu beachten. Wegen der komplizierten steuerlichen Problemstellung in dieser Konstellation sollte der Käufer seine individuelle Finanzierungssituation mit seinem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt besprechen. Steuerberatung Wegen der Abhängigkeit der Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung von den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und wegen der komplizierten steuerlichen Vorschriften wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. 21
impressum eigentümer, Verkäufer & prospektherausgeber SHG 1.PROJEKTGESELLSCHAFT MBH & CO. KG KURFÜRSTENDAMM 104 10711 BERLIN AMTSGERICHT CHARLOTTENBURG HRA 44492 B TELefon +49 (0) 30 233 20 39 20 Fax +49 (0) 30 233 20 39 29 Persönlich haftender Gesellschafter SHG VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH KURFÜRSTENDAMM 104 10711 BERLIN AMTSGERICHT CHARLOTTENBURG HRB 129745 B GESCHÄFTSFÜHRER NEDELJKO PRODANOVIC Kommunikationsdesign Fotografie Druck 22 gausz gestaltung, berlin Joachim Wagner, berlin Medialis GmbH, Berlin