MITARBEITERBETEILIGUNG 09.07.2013 RA Christian Rothfuß Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inhaltsübersicht I. Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne (= Erfolgsbeteiligung) 1. Geld- und Naturalvergütung 2. Leistungsbezogene Entgelte 3. Ergebnisbezogene Entgelte 4. Zielvereinbarungen II. Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne (= Vermögensbeteiligung) 1. Formen der Mitarbeiterbeteiligung 2. Kündigung der Mitarbeiterbeteiligung 3. Staatliche Förderung 09.07.2013 2
I. 1. Geld- und Naturalvergütung 1. Klassisches Vergütungsmodell: Zeitlohn Entgelt richtet sich nach Stunden, Wochen oder Monaten ohne Rücksicht auf die Produktivität, Intensität, Qualität. Vorteil Arbeitnehmer: Erzielung eines gleichmäßigen Einkommens Nachteil Arbeitnehmer: Fehlen unmittelbarer Anreize zur Erreichung eines überdurchschnittlichen Ergebnisses Nachteil Arbeitgeber: Auch bei Minderleistung oder Schlechtleistung muss der Arbeitgeber die vereinbarte Vergütung zahlen 09.07.2013 3
I. 1. Geld- und Naturalvergütung 2. Naturalvergütung (jede Lohnform, die nicht in Geld geleistet wird) - Überlassung von Firmenfahrzeugen zur privaten Nutzung - Stellen von Dienstwohnungen - Kost und Logis - Gewährung von Personalrabatten - Risikovorsorge bei Krankheit Vorteil: Reduzierung der Personalnebenkosten unter Anwendung steuerlich vorteilhafter Regelungen (sind jedoch im Rahmen der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsbestimmungen zu berücksichtigen) 09.07.2013 4
I. 2. Leistungsbezogene Entgelte 1. Akkordlohn - wird unabhängig von tatsächlich benötigter Zeit nach erzieltem Arbeitserfolg bemessen - Bezugsgröße für den Arbeitserfolg ist beim Akkordlohn die geleistete Arbeitsmenge Stückakkord: Zahl be- oder verarbeiteter Gegenstände Flächen- oder Maßakkord: Gewicht oder Ausmaß bestimmter bearbeiteter Flächen oder Gegenstände 09.07.2013 5
I. 2. Leistungsbezogene Entgelte Vorteil AN: Einfluss auf Vergütungshöhe und Möglichkeit der Vergütungssteigerung Vorteil AG: bessere Ausnutzung von Anlagen und Kapital 09.07.2013 6
I. 2. Leistungsbezogene Entgelte 2. Prämienlohn Prämiensysteme: dem Akkord vergleichbar Mengenprämie: für die Arbeitsmenge Güteprämie: für die Qualität des Arbeitsproduktes Terminprämie: für die Einhaltung von Zeiten Ersparnisprämie: für die Materialsparsamkeit bei der Arbeit Die Prämienvergütung bietet die Möglichkeit einer variablen Anpassung an die betrieblichen Gegebenheiten. 09.07.2013 7
I. 3. Ergebnisbezogene Entgelte 1. Provision Ist die in Prozenten ausgedrückte Beteiligung des Arbeitnehmers am Wert von Geschäften, die auf seine Tätigkeit (Vermittlung, Abschluss) zurückzuführen sind. - typische Vergütung der Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter - regelmäßig wird Provision neben Grundvergütung gewährt 09.07.2013 8
I. 3. Ergebnisbezogene Entgelte Abschluss- bzw. Vermittlungsprovision: die vom AN persönlich abgeschlossenen oder vermittelten Geschäfte Gebietsprovision: Beteiligung des AN an allen in einem bestimmten Gebiet zustande gekommenen Geschäften (Umsatzprovision: -knüpft an die Geschäftsumsätze des AG an [ggf. auf bestimmte Geschäftsund Produktbereiche beschränkt] -Grundlage ist nicht der konkret vom Arbeitnehmer veranlasste Erfolg, sondern das Ergebnis des Gesamtunternehmens) 09.07.2013 9
I. 3. Ergebnisbezogene Entgelte 2. Tantieme Ist die Erfolgsbeteiligung des AN am Geschäftsergebnis des Unternehmens. Kann - je nach Vereinbarung - anknüpfen an - dem in der Handelsbilanz ausgewiesenen Gewinn - dem ausgeschütteten Gewinn - dem Umsatz - bestimmten Kostenersparnissen oder - definierten Produktionsergebnissen Anspruch auf Erfolgsvergütung kann/darf erlöschen, wenn AN während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig erkrankt ist und keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. 09.07.2013 10
I. 4. Zielvereinbarungen 1. Begriff Ist die mündliche oder schriftliche Absprache über Leistungsziele zwischen AG und einzelnen AN oder AN-Gruppen, die in einem bestimmten, kalendermäßig abgrenzbaren Zeitraum zu erfüllen sind. 09.07.2013 11
I. 4. Zielvereinbarungen 2. Abschluss von Zielvereinbarungen a) Rechtliche Grundlagen: Arbeitsvertrag (zu beurteilen nach den Grundsätzen über die freie Entgeltvereinbarung) einseitige Zielvorgabe (unterliegt grundsätzlich der Billigkeitskontrolle des 315 Abs. 3 BGB) Tarifvertrag (selten) Betriebsvereinbarung Anspruch aus betrieblicher Übung (in drei aufeinanderfolgenden Jahren Zielvereinbarung vorgegeben oder vereinbart) 09.07.2013 12
I. 4. Zielvereinbarungen b) Inhalt: quantifizierbare Leistungsergebnisse (z. B. möglichst geringe Anzahl von Kundenbeschwerden, Kostenquote, Anzahl von erfolgreichen Qualifizierungsmaßnahmen für bestimmte Arbeitnehmer, konkrete Bilanzkennzahlen) weiche Ziele nichtfinanzieller Natur (Personalführungskompetenz, Kundenzufriedenheit, Teamgeist) die Beurteilung im Hinblick auf die Zielerreichung obliegt üblicherweise dem Vorgesetzten anhand eines Beurteilungs- und Punkteschemas 09.07.2013 13
I. 4. Zielvereinbarungen 3. Feststellung der Zielerreichung Die Zielbewertung erfolgt in der Regel nach Noten bzw. Punkten in üblicherweise drei- bis fünfstufigen Bewertungsskalen. Zumeist durch den unmittelbaren Vorgesetzten. Indizien zum Beweis der Zielerreichung sind z. B. - Wahrnehmung von Weiterbildungsmöglichkeiten - erfolgreich getätigte Geschäfte sowie - die Bestätigung durch andere AN 09.07.2013 14
I. 4. Zielvereinbarungen 4. Auswirkungen krankheitsbedingter Fehlzeiten a) Krankheit innerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraums: - während des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraumes hat AN einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung des laufenden Arbeitsentgelts ( 3, 4 EFZG) - da es sich bei der Bonuszahlung um Arbeitsentgelt handelt, sind Kürzungen wegen Fehlzeiten mit zwingender Entgeltfortzahlung unzulässig und unwirksam - fiktive Berechnung, wie hoch der Bonus ohne die Fehlzeit gewesen wäre 09.07.2013 15
I. 4. Zielvereinbarungen b) Krankheit außerhalb des Entgeltfortzahlungszeitraums: - Bonus hat reinen Entgeltcharakter - Leistungszweck liegt in der Belohnung der Arbeitsleistung ð über den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum hinaus besteht proportionales Kürzungsrecht des AG für jene Zeiten, in denen AN keine Arbeitsleistung erbringt (ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag empfehlenswert!) BAG, Urteil vom 08.09.1998-9 AZR 273/97: Anspruch erlischt, wenn AN während des gesamten Geschäftsjahres arbeitsunfähig erkrankt ist und keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. 09.07.2013 16
I. 4. Zielvereinbarungen 5. Vorzeitiges Ausscheiden des AN a) Ausscheiden während Bemessungszeitraum: Je nach Beschäftigungszeit und bisheriger Erfüllung der einzelnen Ziele kann Bonus bei einem Ausscheiden während des Bemessungszeitraums lediglich anteilig pro rata temporis gekürzt werden. b) Ausscheiden nach Bemessungszeitraum: Stichtagsklausel bemisst sich nach den für Rückzahlungsklauseln aufgestellten Grundsätzen (Dauer der zulässigen Bindung hängt von der Höhe der Sonderzahlung ab). 09.07.2013 17
II. 1. Formen der Mitarbeiterbeteiligung 1. Beteiligung am Eigenkapital durch z. B. - Belegschaftsaktien - Aktienoptionen - GmbH-Anteile hohe Mitarbeitermotivation, da - der AN voll am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt wird - der AN mit vollen Gesellschaftsrechten ausgestattet wird - der AN einen vollwertigen Gesellschafterstatus erhält 09.07.2013 18
II. 1. Formen der Mitarbeiterbeteiligung 2. Beteiligung am Fremdkapital i. d. R. durch Darlehen geringe Mitarbeitermotivation, da - Fremdkapital nicht am Verlust teilnimmt - i. d. R. ergebnisunabhängig verzinst wird 09.07.2013 19
II. 1. Formen der Mitarbeiterbeteiligung 3. Mischformen Einräumung von Genussrechten direkte stille Beteiligung indirekte stille Beteiligung 09.07.2013 20
II. 2. Kündigung von Mitarbeiterbeteiligungen 1. Kündigung während der Dauer des Arbeitsverhältnisses wirksam: der Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer des Arbeitsverhältnisses unwirksam: der Ausschluss des außerordentlichen Kündigungsrechts für die Dauer des Arbeitsverhältnisses 09.07.2013 21
II. 2. Kündigung von Mitarbeiterbeteiligungen 2. Kündigung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam: Bestimmungen, die den AN zwingen, von ihm dem Unternehmen zur Verfügung gestelltes Kapital auf Dauer oder für einen längeren Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Unternehmen zu belassen wirksam: - Regelungen, die dem Unternehmen das Kapital bis zum Ende des Wirtschaftsjahres belassen - angemessene Kündigungsfristen nach Ausscheiden des AN (wohl Höchstgrenze: 2 Jahre) 09.07.2013 22
II. 2. Kündigung von Mitarbeiterbeteiligungen 3. Kopplung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses a) Kopplung an den Bestand des Arbeitsverhältnisses ist sachlich gerechtfertigt und zulässig b) Abfindung für den Verlust der Beteiligung: können (nach Rspr.) in der Satzung sogar ausgeschlossen werden (Begründung: AN haben in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter nur eine treuhandähnliche Stellung inne, die primär auf die Teilhabe an den laufenden Gewinnen und nicht an der Vermögenssubstanz ausgerichtet werden kann) 09.07.2013 23
II. 3. Staatliche Förderung Mitarbeiterbeteiligungsgesetz: - staatliche Förderung der Vermögensbeteiligung von AN steuerbegünstigte Vermögensbeteiligungen durch: - Gewährung einer Arbeitnehmersparzulage - Gewährung eines Freibetrages steuerbegünstigte Vermögensbeteiligungen bei: - Direktbeteiligungen am Unternehmen des AG - Beteiligungen an einem Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen 09.07.2013 24
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 09.07.2013 RA Christian Rothfuß Fachanwalt für Arbeitsrecht