Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB)



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Transkript:

Schuldner- und Insolvenzberatung (SIB) Im Gewerkschaftshaus Schwanthalerstraße 64 80336 München Tel.: 089 532716 Fax: 089 5439180 schuldnerberatung@awo-muenchen.de Träger: AWO München, gemeinnützige Betriebs- GmbH DGB Region München 1 Voraussetzungen Beraten werden Münchner Bürgerinnen und Bürger Persönliche Beratung erfolgt i.d.r. nach telefonischer Kontaktaufnahme im Rahmen der Telefonberatung mit Aufnahme in die Warteliste (ca. 6 Monate). Die Beratung ist kostenfrei. Die Beratung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und Schweigepflicht. Hinweis: Kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung wird auch von vielen anderen Wohlfahrtsverbänden und der LH München angeboten, 2 1

Telefonische Beratungszeiten Tel. 089 / 53 27 16 Dienstag Donnerstag Freitag 11.00 Uhr 12.00 Uhr 9.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 11.00 Uhr 3 Inhalte der Telefon-Beratung: Erste Fragen: Höhe der Schulden? Anzahl der Gläubiger? Art und Ursache der Schulden? Existentielle Schulden (akt. Miete, Strom )? Bestehende Zahlungspflichten? Höhe des Netto-Einkommens? Anzahl der Unterhaltspflichten? Aktuelle Kontosituation (Dispo?) Vorhandene Pfändungen? P-Konto? Ratschläge und Infos zu: Konto-Neueröffnung Einstellung oder Begrenzung der Raten Kontakt zum Gläubiger, Bitte um Stundung Infos zum Vollstreckungsschutz (Pfändungsgrenze) Andere Beratungsstellen, Institutionen Aufnahme Name und Anschrift für Warteliste Hinweis auf weitere Möglichkeit der Telefon-Beratung innerhalb der Wartezeit 4 2

Beratungsverlauf Erstgespräch Laufende Beratungen End(lose)-Gespräch(e) 5 Erstgespräch Erste Information und Bestandsaufnahme der persönlichen und wirtschaftlichen Situation erfolgt mit Hilfe von: Aufnahmebogen Beratungsvertrag Haushaltsplan Einkommensnachweis Gläubiger- und Forderungsübersicht (u.a. Schufa-Auskunft) ggfs. Vollmachtsformular 6 3

Laufende Beratungen beinhalten u.a.: Existenzsicherung, Haushaltsübersicht Psychosoziale Beratung Weitervermittlung an andere Dienste Hilfe bei Vollstreckungsmaßnahmen / P-Konto 7 Häufige Frage: Warum soll ich noch arbeiten, wenn mir sofort wieder alles gepfändet wird???. wirklich sofort? NEIN, der Schuldner ist nur bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verpflichtet, den Arbeitgeber zu nennen (i. d. R. nur alle 3 Jahre). Ausnahme: Das Finanzamt (als Gläubiger) erfährt den Arbeitgeber zwangsläufig über die abgeführte Lohnsteuer. Zur Vermeidung von Pfändungen sind jederzeit Ratenzahlungsvereinbarungen möglich. 8 4

wirklich alles? NEIN, denn es gibt Gesetze, die das Recht auf das pfändungsfreie Einkommen zur Existenzsicherung gewährleisten. Die Pfändungsbeträge richten sich nach der Höhe des mtl. Nettoeinkommens und der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen (siehe Pfändungstabelle in 850c ZPO). Bei einer Lohnpfändung muss jeder Arbeitgeber diese Grenzen beachten. Bei einer Kontopfändung ist der Zugriff auf das Kontoguthaben zunächst ganz gesperrt. Bei Umwandlung in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) oder auf Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht kann die Freigabe des nicht pfändbaren Nettolohns erreicht werden. Wichtig: Bei Unterhaltsfestsetzungen und neuen Unterhaltsschulden gelten andere (eher geringere) Freibeträge als in der Pfändungstabelle. 9 Die als späterer Schritt in der Schuldnerberatung während der laufenden Suchttherapie ist nur sinnvoll, wenn eine realistische Übersicht bzgl. Einnahmen und Ausgaben vorhanden ist (Haushaltsplan und Haushaltbuch)..etwas angespart werden kann, um dann Einmalzahlungsangebote zu machen. laufende Unterhaltforderungen regelmäßig gezahlt werden. wird schwierig, wenn aktuell eine Lohnpfändung vorliegt. 10 5

Eine in der Abstinenz macht Sinn, wenn Beträge angespart werden können, um Einmal-Vergleiche zu erzielen..unterhaltsverpflichtungen dem tatsächlichen Einkommen angepasst worden sind (allerdings auf Antrag). Vergleiche mit Ratenangeboten (möglichst erst nach erfolgreicher Ansparzeit) erreicht werden können. bei Scheitern der außergerichtlichen das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden kann und die Erwerbsobliegenheit dann erfüllt wird. 11 Insolvenzordnung (InsO) Regelinsolvenzverfahren für:, aktuell selbständig Tätige und ehemals Selbständige: - bei Forderungen aus nicht abgeführten Lohnsteuern und Sozialabgaben, oder - bei mehr als 19 Gläubigern Schuldner stellt den Antrag direkt beim Insolvenzgericht Verbraucher- Insolvenzverfahren für: nicht selbständig Tätige Voraussetzung ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern durch eine als geeignet anerkannte Schuldnerberatungsstelle (oder Rechtsanwalt) Nach Bescheinigung des gescheiterten Einigungsversuchs stellt der Schuldner den Antrag beim Insolvenzgericht. 12 6

Amtsgericht München Insolvenzgericht Infanteriestraße 5 80325 München 13 Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung 1. Schritt: Außergerichtlicher sversuch Bestandaufnahme aller Schulden Anforderung aktueller, detaillierter Forderungsaufstellung aller Gläubiger Vorlage eines Schuldenbereinigungsplanes für alle Gläubiger Fristsetzung für die Entscheidung über den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan Ergebnis: Zustimmung oder Ablehnung? 14 7

Alle Gläubiger stimmen zu Schuldenfrei nach Erledigung vereinbarter Zahlungen ------------------------------------------------------------------- Nicht alle Gläubiger stimmen zu Außergerichtliche Verhandlungen sind gescheitert! 15 2. Schritt Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung bei Gericht Voraussetzung für Eröffnung: Zahlung der Gerichtskosten (ca. 1500,-) oder: Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten 16 8

3. Schritt: Vereinfachtes Insolvenzverfahren Dauer: 72 Monate ab Eröffnung Beschluss über die Stundung der Verfahrenskosten Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichtes - Bestellung des Treuhänders = Insolvenzverwalters - Fristsetzung für Anmeldung der Forderungen - Bestimmung des Prüfungstermins Verwaltung und Übernahme der Insolvenzmasse durch den Treuhänder 17 Schlusstermin Geltendmachen von Einwänden gegen das Verzeichnis der Forderungen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind. Prüfung der von den Insolvenzgläubigern geltend gemachten Versagensgründe Ankündigung oder Versagung der Restschuldbefreiung 18 9

Was geschieht im Restschuldbefreiungsverfahren? (wird auch Wohlverhaltensphase genannt: ist mit Obliegenheiten verbunden) Abtretung der pfändbaren Einkommensbeträge an den Treuhänder Vollstreckungsschutz für den Schuldner Treuhänder verteilt die eingenommenen Beträge einmal jährlich an die Gläubiger 19 Obliegenheiten des Schuldners: Schuldner muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich nachweislich um eine bemühen. Eine zumutbare Tätigkeit darf nicht abgelehnt werden. Ererbtes muss zur Hälfte abgegeben werden Gericht und Treuhänder muss über Wohnort- und Arbeitsplatzwechsel informieret werden Bei Verstoß gegen eine dieser Obliegenheiten: Versagung der Restschuldbefreiung 20 10

Erteilung der Restschuldbefreiung: Bei Erfüllung der Obliegenheiten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung (als Beschluss) Die Schulden, die bei Eröffnung des Verfahrens bestanden, sind erlassen Ausgenommen von der Restschuldbefreiung sind: alle neuen Schulden!!!! (ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) 21 Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen: Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung Geldstrafen, Geldbußen, Zwangs- und Ordnungsgelder Gestundete Verfahrenskosten, soweit sie nicht durch die Insolvenzmasse beglichen wurden Das Gericht kann die Erteilung der Restschuldbefreiung innerhalb eines Jahres widerrufen, wenn erst dann bekannt wird, dass der Schuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat und dadurch die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt wurde (Antrag eines Gläubigers notwendig) 22 11