Vorsorge und Versicherungen fär die BÅuerin in jedem Alter



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Transkript:

obligatorische und freiwillige Versicherungen 1. Vorsorge und Versicherungen fär die BÅuerin in jedem Alter Kommission Frauen in der Landwirtschaft Adrian von GrÄnigen, Versicherungsberatung Verband Thurgauer Landwirtschaft 20.03.2012 2. Obligatorisch Krankenkasse mit Unfall AHV / IV Freiwillig Familieneigene ArbeitskrÄfte Taggeldversicherung Vorsorge: InvaliditÅt, Todesfall, Alter Verschiedene Obligatorisch Krankenkasse ohne Unfall AHV / IV / EO Arbeitslosenversicherung UVG BVG Kranken-Taggeld Freiwillig Familienfremde ArbeitskrÄfte Verschiedene Mitarbeitende Familienmitglieder Mitarbeitende Familienmitglieder sind den SelbstÅndigerwerbenden sozialversicherungsrechtlich gleich gestellt Dazu gehçren folgende Personen: Ehefrau SÇhne, TÇchter, Enkel, Eltern, Groseltern SchwiegersÇhne/tÇchter die den Betrieb Ébernehmen Vorsorge bei Krankheit/Unfall Beginn Krankheit/Unfall Vorsorge, Lohnausfall, Lebensunterhalt Lohn 100 % Lohnfortzahlung Arbeitgeber Taggeldversicherung 2. SÅule Private Vorsorge, 3. SÅule 1. SÅule, IV-Rente 3 Tage /30 Tage 12 M onate 24 M onate 3. 4. 1

Vorsorge bei Krankheit/Unfall Beginn Krankheit/Unfall Staatliche Sozialversicherungen AHV IV EO EL BV AVI KV UV FZ/FZL MV FÅr SelbstÄndige wichtig wichtig wichtig wichtig Landw. Vorsorge, Lohnausfall, Lebensunterhalt Lohn oder Bedarf 100% Lohnfortzahlung Arbeitgeber Taggeldversicherung 3 Tage /30 Tage 12 M onate 2. SÅule 1. SÅule, IV-Rente 24 M onate Private Vorsorge, 3. SÅule FÅr Arbeitnehmer wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig FÅr mitarbeitende Familienmitglieder in der Landw. FÅr nicht ErwerbstÄtige wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig wichtig 5. 6. Ursachen und A usw irkungen Krank/Verletzt InvaliditÅt Todesfall Alter Das 3-SÅulen System der Vorsorge ZusÅtzliche Leistungen SelbstÅndige 3 3 Heilungskosten Lohnausfall M ehrkosten Lohnausfall Lohnausfall Zusatzkosten Lohnausfall Frem dkapital Hinterlassene Todesfallkapital Lohnausfall Eigenbedarf Obligatorisch nur fär Arbeitnehmer 2 Gewohnter Lebensstandard 2 1 Existenzgrundlage 1 7. 8. 2

Familie Muster: BedarfsschÅtzung Beispiel 1 Junge Familie mit kleinen Kindern Beispiel 2 Ehepaar ab 50, Kinder sind Erwachsen Fallbeispiel Kritische Auseinandersetzung mit VorschlÅgen Familie Muster: Bedarf bei Ausfall der BÅuerin Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) 50 000. FerienablÇsung 10 000. InvaliditÅtsbedingte Mehrkosten 10 000. Einmalige Kosten Behindertengerechter Umbau der Wohnung 100 000. GrÇsseres Auto 50 000. 9. 10. Unterschied Taggeld - Rente Wie viel Taggeld versichern? Kurzfristig Taggeld Wartefrist Langfristig IV-Rente Bedarf? Die Kosten einer notwendigen Ersatzkraft méssen versichert werden. Kosten méssen im Schadenfall nachgewiesen werden 30 Tage 730 Tage 64/65 Jahre Praxis bei der Agrisano bis 110 Fr. Taggeld ohne Nachweis 11. 12. 3

Beispiel 1, Rentenberechnung: IV-Rente Beispiel 2 Rentenberechnung: IV-Rente Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 Angerechnetes : 22 727.-- + 9 491.-- = 32 218.-- Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = 33 408.-- IV Rente: 1 582.-- Kinderrente: 633.--; 2 Kinder = 1 266.-- Gesamte Rente: 2 848. (pro Monat) 34 176. (pro Jahr) Frau Alter 52, Kinder Alter 26, 23 und 21 Angerechnetes : 10 306.-- + 14 145.-- = 24 461.-- Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = 25 056.-- IV Rente: 1 401. Gesamte Rente: 1 401. (pro Monat) 16 812. (pro Jahr) 13. 14. áberlegungen fär den IV-Fall Wie finanziert sich Lebensunterhalt fär die Familie? Welche zusåtzlichen Kosten fallen an Was passiert mit dem Betrieb? Wie finanziere ich die Altersvorsorge? áberlegungen fär den Todesfall Wie finanziert sich der Lebensunterhalt fär die Hinterlassenen? Welche zusåtzlichen Kosten fallen an Was passiert mit dem Betrieb? Sind familieneigenen Nachfolger vorhanden? Kann ich ihn frei verkaufen Gibt es GewinnansprÉche von Erben? Wie wird das VermÇgen des verstorbenen Aufgeteilt? Wie finanziere ich die Altersvorsorge? 15. 16. 4

áberlegungen fär den Todesfall Beispiel 1, Rente: Hinterlassenenrente Todesfall der BÅuerin: Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) 50 000. FerienablÇsung 10 000. Einmalige Kosten Abwicklung Todesfall 40 000. Frau Alter 32, Kinder Alter 6 und 3 Angerechnetes mit Aufwertung um 20% : 27 272.-- + 9 491.-- = 36 764.-- Rente gemåss Tabelle Massgebendes Tabellenwert = 37 584.-- Witwerr Rente: 1 338.-- Kinderrente: 669.--; 2 Kinder = 1 338.-- Gesamte Rente: 2 676. (pro Monat) 32 112. (pro Jahr) 17. 18. Versicherungs-Check, Beispiel 1 Taggeld InvaliditÅt Todesfall Alter Bedarf 70 000 70 000 60 000 50 000 Differenz 32 200 36 500 27 888 Vorhanden 37 800 33 500 32 112 3. SÅule 37 800 Bsp. 1: áberlegungen fär den Todesfall Todesfall der Bauer: Mann Alter 35, Kinder Alter 6 und 3 JÅhrliche Kosten: Betrieb wird weitergefährt Lohn Betriebsangestellter (ink. Versicherungen) 70 000. FerienablÇsung/WochenendablÇsung 20 000. Lebensunterhalt der Familie ist durch den Betriedsertag mçglich 2. SÅule 1. SÅule 33 500 32 112 Versicherungsberatung-VTL 071 626 28 90 19. versicherungen@vtgl.ch 20. Kosten: Betrieb wird aufgegeben Lohn Betriebsangestellte fér 2 Jahre 160 000. RÉckzahlung Fremdkapital 400 000. Pachtzins reicht fér Steuern und Unterhalt JÅhrliche Kosten fér Lebensunterhalt der Familie 80 000. 5

Bsp. 2: áberlegungen fär den Todesfall GÄterrecht Errungenschaftsbeteiligung Todesfall der BÅuerin: Frau Alter 52, Kinder sind erwachsen JÅhrliche Kosten Lohn Hausangestellte (ink. Versicherungen) 40 000. FerienablÇsung 10 000. Eigengut Errungenschaft Eigengut Einmalige Kosten Abwicklung Todesfall 40 000. Eigengut à Anteil à Anteil MÇglichkeit mit Ehevertrag Eigengut Eigengut Errungenschaft Eigengut 21. 22. Braucht eine Çffentliche Beurkundung (Notar) Speziell zu beachten im Todesfall Instrumente der Vorsorge Eherecht mit Errungenschaftsbeteiligung Ehevertrag Erbrecht BÅuerliches Bodenrecht Testament Erbvertrag 3a 2a Pensionskasse Gebundene Vorsorge 2b Freiwillige Berufliche Vorsorge 3b Freie Vorsorge 23. 24. 6

Wichtig zu wissen SÅule 2b, 3a Nur mit eigenem AHV- Das VermÇgen gehçrte der einzahlenden Person Im Todesfall: Kapitalzahlung oder Rente an Ehepartner Teilung im Scheidungsfall Keine Bezug des VorsorgevermÇgens ohne Einwilligung des Ehepartners Versicherungsprodukte Verband SÅule 2b Vorsorgeplan A Vorsorgeplan B Vorsorgeplan C Vorsorgeplan D Vorsorgeplan E Leistung abhångig vom SÅule 3a Agro Plan 3a SÅule 3b Invalidenrente Hinterlassenrente = abnehmendes Kapital Todesfallkapital abnehmen ab Alter 40 Todesfallkapital ohne Abnahme 25. 26. Grenzwerte Sozialversicherungen saufteilung im Betrieb AHV-Pflicht (1. SÅule) Einfluss auf Ab 2300 Franken Jahreslohn (pro Arbeitgeber) Pensionskassenpflicht (2. SÅule) Ab 20 880 Fr. Jahreslohn Oder 1 740 Fr. Monatslohn, sofern mehr als 3 Monate beschåftigt ohne Aufteilung m it Aufteilung Steuern GÄterrecht Erbrecht AHV, IV, EO 27. 28. 7

Beispiel 1, Modell 1: Abrechnung Ehemann IV Rente Mann: 2 004 Fr./Monat 3 608 Fr. /Monat ink. Kinderrente 70'000 60'000 50'000 Ehemann 1.6.1977 Beispiel 1, Modell 2: steilung IV Rente Mann: 1 893 Fr./Monat 3 407 Fr. /Monat ink. Kinderrente 70000 60000 50000 Ehemann 1.6.1977 40'000 40000 Ehefrau 1.5.1980 70000 30'000 20'000 10'000 Ehefrau 1.5.1980 70000 30000 20000 10000 60000 50000-2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 60000 50000 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 40000 40000 30000 20000 10000 IV Rente Frau: 1 582 Fr./Monat 2 848 Fr. /Monat ink. Kinderrente 30000 20000 10000 IV Rente Frau: 1 782 Fr./Monat 3 208 Fr. /Monat ink. Kinderrente 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 29. 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 30. Beispiel 1: Zahlenvergleich ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau IV-Rente 24 048.-- 18 984.-- 22 716.-- 21 384.-- IV-Rente Total 43 296.-- 34 176.-- 40 884.-- 38 496.-- Todesfallrente 39 900.-- 32 112.-- 37 428.-- 36 000.-- Mutterschaft ------ keine ------ 16 000.-- Beispiel 2: Familie Muster (ab 50) ohne Teilung Mann: ab 21: 60 000 Fr. pro Jahr Frau: 21 bis 26: Total 250 000 Fr. Als Kinder 16 waren, Teilzeitjob mit 10 000 Fr. fér 5 Jahre Mit Teilung Mann: Ab Heirat um 20 000 Fr. reduziert Frau: Ab Heirat um 20 000 hçher 31. 32. 8

Beispiel 2: Zahlenvergleich MÇglicher Status - BeitrÅge ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau Status AHV BeitrÅge Offiziell keines Nicht erwerbståtig Keine BeitrÅge IV-Rente 27 396.-- 16 812.-- 24 504.-- 21 384.-- IV-Rente Total Lohn BÅuerin Mitarbeitendes Familienmitglied Landw. AHV/IV/EO 10.3% keine BeitrÅge AVIG, FLG, (BVG, UVG) Witwenrente 21 912.-- keine 19 596.-- keine SelbstÅndiges BÅuerin SelbstÅndigerwerbende AHV/IV/EO degressive Beitragsskala, max. 9.7% Mutterschaft ------ ------ Lohn aus GmbH oder AG Arbeitnehmende AHV/IV/EO + BeitrÅge AVIG, FLG, 14.5% 33. 34. AHV, IV, EO, ALV BeitrÅge Arbeitgeber Arbeitnehmer Mitarbeitendes Familienmitglied Landwirtschaft SelbstÅndige AHV 4.2% 4.2% 8.4% 7.8% IV 0.7% 0.7% 1.4% 1.4% EO 0.25% 0.25% 0.5% 0.5% ALV 1.1% 1.1% -- -- FLG/FAK 2.0% -- -- -- Auswirkungen auf die AHV/IV/EO BeitrÅge A) keine Aufteilung ( Fr. 60'000.--) AHV-Beitrag Mann 60'000.-- x 9.7% = CHF 5 820.00 AHV-Beitrag Frau CHF 0.00 AHV-Beitrag ohne Aufteilung CHF 5 820.00 B) Lohnausweis Ehefrau (Fr. 20'000.--) AHV-Beitrag Mann 40'000.-- x 7.088% = CHF 2 835.20 AHV-Beitrag Frau 20'000.-- x 10.3% = CHF 2'060.00 AHV-Beitrag mit Aufteilung CHF 4'895.20 C) Ersparnis durch Aufteilung CHF 924.80 Total 8.25% 6.25% 10.3% 9.7% 35. 36. 9

Auswirkungen auf die AHV/IV/EO BeitrÅge Sozialer Schutz der BÅuerin A) keine Aufteilung ( Fr. 60'000.--) AHV-Beitrag Mann 60'000.-- x 9.7% = CHF 5 820.00 AHV-Beitrag Frau CHF 0.00 AHV-Beitrag ohne Aufteilung CHF 5 820.00 B) SelbstÅndiges Ehefrau (Fr. 30'000.--) AHV-Beitrag Mann 40'000.-- x 7.088% = CHF 2 835.20 AHV-Beitrag Frau 20'000.-- x 5.348% = CHF 1 069.60 AHV-Beitrag mit Aufteilung CHF 3 904.80 c) Ersparnis durch Aufteilung CHF 1 915.20 Ohne eigenes Mit eigenem Erster Rentenfall Sofern ohne BeitragslÉcken im Minimum die Mindestrente. Erziehungsgutschriften wirken rentenverbessernd Wirkt in der Regel rentenverbessernd Zweiter Rentenfall Zuweisung hat keine Auswirkung da Splitting Zuweisung hat keine Auswirkung da Splitting 37. 38. Vereinfachtes Verfahren fär BÅuerinnen Abrechnung fär AHV, IV, EO, FLG, Steuern Voraussetzungen Maximal 20 880 Fr. Jahreslohn Gesamte Lohnsumme Personal max. 55 700 Tarife AHV, IV, EO: 10.3 % Quellensteuer: 5% Vorteil: Steueroptimierung Nachteil: korrekte Handhabung nicht einfach MutterschaftsentschÅdigung Voraussetzungen Unterstellung unter die obligatorische Versicherung gemåss AHV wåhrend mindestens 9 Monaten vor der Geburt ErwerbstÅtigkeit wåhrend mindestens 5 Monaten vor der Geburt (AHV-) Zum Zeitpunkt der Geburt erwerbståtig (Angestellt) 39. 40. 10

MutterschaftsentschÅdigung Beispiel: Ein Erwerbseinkommen von CHF 30'000.-- gibt Anrecht auf eine MutterschaftsentschÅdigung von CHF 65.-- / Tag (98 Tage â CHF 65.-- = CHF 6'370.--) Anforderungen fär Lohndeklaration Arbeitet die Frau im Betrieb mit, kann fär sie jederzeit, wie fär andere Angestellte, ein Lohn bei der AHV deklariert werden. Sozialversicherungsrechtlich gilt sie dann als mitarbeitendes Familienmitglied gemåss FLG. Der Lohn ist mit dem Meldeformular bei der AHV- Ausgleichskasse zu deklarieren und auch in der Buchhaltung entsprechend zu verbuchen. 41. 42. Anforderungen fär SelbstÅndigerwerbende Gemeinsame FÄhrung des Betriebes oder eigenverantwortliche FÄhrung eines Betriebszweiges (Teil des Betriebes), unternehmerisches Handeln, offizielles Auftreten Beispiele: Ankauf von Produktionsmitteln Verkauf von Produkten Vollmacht Bankkonto, Zahlungsverkehr abwickeln Mitglied einer Vermarktungsorganisation usw... Direktzahlungsberechtigung muss gepräft werden Anmeldung SelbstÅndigerwerbende Bei Ausgleichskasse Formular zur Anmeldung als SelbstÅndigerwerbende verlangen und einreichen Fragebogen zum Beitragsstatut der Ehegattin auf einem Landwirtschaftsbetrieb ausfällen (siehe www.sbv-treuhand.ch) Notwendige Massnahmen bei der BetriebsfÄhrung ergreifen (sofern Äberhaupt noch notwendig) Beim Buchhaltungsabschluss die saufteilung vornehmen In der SteuererklÅrung deklariert die BÅuerin ihr aus selbståndiger ErwerbstÅtigkeit entsprechend der beim Buchhaltungs-abschluss vorgenommenen Aufteilung 43. 44. 11

Korrekte Verbuchung Lohn Schlussfolgerungen fär Ehepartner 1. Ohne Lohndeklaration LE EKB PV 2. Mit Lohndeklaration NE LE EKB PV Leistungsverbesserungen und PrÅmieneinsparungen bei AHV und IV unterschiedlich. Finanzielle lohnend ab ca. 50 000 Landw. BÅuerin profitiert von den Leistungen der Mutterschaftsversicherung. Bei HofÄbergabe und der FamiliengrÄndung muss heute dieser Aspekt unbedingt diskutiert werden. Konkrete Situation muss erfasst werden FÄr die Anmeldung als SelbstÅndigerwerbende mässen diverse Voraussetzungen erfällt sein. BÅuerin muss hinter dem Entschluss stehen. 45. 46. Schlussfolgerungen fär Konkubinatspaare AHV: ordentliche Pensionierung 1 Partner die ohne Lohn mitarbeiten haben keinen Schutz. Unterkunft und Verpflegung kçnnen als Lohn angerechnet werden ( muss AHV-BeitrÅge bezahlen) Bei Mitarbeit auf dem Betrieb gilt der Partner als familienfremde Arbeitskraft und untersteht allen obligatorischen Versicherungen Frauen mit 64, MÅnner mit 65 Jahren Anspruch muss angemeldet werden Vollrente, wenn ab 21 Jahren keine BeitragslÄcken sind Anrechnung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften Plafonierung der Renten bei Ehepaaren im Rentenbezug auf 150% der Maximalrente Maximal 3 480 Fr. pro Monat Maximal 41 760 Fr. pro Jahr 47. 48. 12

Splitting beim der AHV/IV (2. Rentenfall) Beispiel 2: Familie Muster (Pensionierung) ohne Teilung Mann: vor der Ehe wåhrend der Ehe vor der Ehe wåhrend der Ehe ab 21: 60 000 Fr. pro Jahr Frau: 21 bis 26: Total 250 000 Fr. Als Kinder 16 waren, Teilzeitjob mit 10 000 Fr. fér 5 Jahre à Anteil à Anteil à à Mit Teilung Mann: 49. vor der Ehe à Anteil à vor der Ehe à Anteil Braucht eine Çffentliche Beurkundung (Notar) à 50. Ab Heirat um 20 000 Fr. reduziert Frau: Ab Heirat um 20 000 hçher Beispiel 2: Pensionierung AHV-Rente ohne Plafonierung ohne Teilung mit Teilung Mann Frau Mann Frau 27 840.-- 16 452.-- 25 392.-- 21 828.-- Ehepaarrente 41 760.-- 21 370.-- 20 389.-- Im Todesfall Mann nach der Pensionierung Im Todesfall Frau nach der Pensionierung 41 760.-- 21 272.-- 20 487.-- 19 740.-- 26 193.-- 27 840.-- 27 840.-- Budget nach Pensionierung Ehepaar Einzelperson Wohnung: 12 * 1 400.-- / 1 000.-- 16 800. 12 000. Lebensbedarf: 52 * 550.-- / 380.-- 28 600. 19 760. Versicherungen 8 000. 5 000. Verkehr / Reisen 7 000. 5 000. Besondere Auslagen 5 000. 4 000. Total 65 400. 45 760.-- Deckung AHV Rente (1. SÅule) 30 000. 20 000. ZusÅtzlicher Bedarf 35 400. 25 760.-- 51. 52. 13

Aufbau der Vorsorge (regelmåssig) Vorsorge, was ist das? 500'000 400'000 300'000 Kumulierter Zins Sparen: 8000 Fr. pro Jahr Zins 2% Kumulierte Einzahlung 3 200'000 100'000 - Alter 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 2 10'000 8'000 Einzahlung 6'000 4'000 2'000 - A 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 1 53. 54. Versicherungsberatung VTL Telefon 071 626 28 90 Unser Team 55. Daniel Keller Versicherungsberater Adrian von GrÄnigen Versicherungsberater Leiter Regionalstelle Eugen Eberle Versicherungsberater Irene Klampfer Administration (Teilzeit) 14