Die betriebliche Altersvorsorge (bav)



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Transkript:

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 15.09.2012 www.emmett.at 1

Direktversicherung Indirektversicherung (Rückdeckungsversicherung) Pensionskasse Betriebliche Kollektivversicherung Abfertigung NEU Abfertigung ALT Abfertigungsversicherung Abfertigungsauslagerungsversicherung (RZ 3369a) 15.09.2012 www.emmett.at 2

Die Neuerungen mit 21.12.2012 UNISEX Sterbetafeln Neuer Rechnungszins 1,75% (statt 2%) 15.09.2012 www.emmett.at 3

Die Direktversicherung 15.09.2012 www.emmett.at 4

VN VP = Begünstigter Arbeitgeber Arbeitnehmer Witwe(r)/Erben Leistung im Erlebensfall Versicherungsunternehmen 515.09.2012 www.emmett.at

diverse Varianten (1) Gehaltsumwandlung Der Mitarbeiter reduziert sein Bruttogehalt um monatlich EUR 25,-- ( EUR 25 x 12). Der Arbeitgeber zahlt EUR 25,-- netto in eine Versicherung ein und erspart sich ca. 8% Lohnabgaben. Das 13. und 14. Gehalt ändert sich nicht. (2) zusätzlich zum Gehalt Der Unternehmer zahlt für den Mitarbeiter EUR 300,-- zusätzlich zum Gehalt in eine Versicherung ein. 615.09.2012 www.emmett.at

Gehaltsumwandlung Herr Mustermann, geb. 31.04.1958, Pensionsalter 65, Grenzsteuersatz 36,50% Privat Vorsorge Firmen Vorsorge Bruttobetrag (12x) 25,--- 25,-- Lohnsteuer 9,10 0,00 Ansparbetrag 15,90 25,-- garantierte VS 1.960,-- 3.390,-- garantierter Mehrertrag ----- 1.430,-- VS + erwarteter Gewinn 2.150,-- 3.730,- erwarteter Mehrertrag ----- 1.580,-- 715.09.2012 www.emmett.at

Zukunftssicherungsmaßnahmen 3/1/15a EStG 1988 Lohnsteuerrichtlinien 2002 RZ 81ff 3/1/15a geht von einer Zukunftssicherung der Arbeitnehmer aus. Reine Sparprodukte stellen keine Zukunftssicherung dar (Aktiendepots). Es muss eine entsprechende RISIKOKOMPONENTE (für den Fall der Krankheit, Invalidität, Pflegebedürftigkeit oder Tod) vorhanden sein. Reine Risikoversicherungen = Zukunftssicherung Der Freibetrag von EUR 300,-- steht jedem Arbeitgeber zu und kann von mehreren Arbeitgebern berücksichtigt werden. (RZ 81) 815.09.2012 www.emmett.at

Laufzeit der Versicherungspolizze Lohnsteuerrichtlinien 2002 RZ 81ff Er- und Ablebensversicherung VS für den Erlebensfall = VS für den Ablebensfall - Mindestlaufzeit 15 Jahre (seit 01.01.2011) sofern gesetzliches Pensionsalter früher erreicht wird, bis zu diesem - Gesetzliches Pensionsalter (65/65) Erlebens- und Rentenversicherung Gesetzliches Pensionsalter (65/65) 915.09.2012 www.emmett.at

Besonderheiten Für Pensionisten gehen nur reine Risikoversicherungen und Er- und Ablebensversicherungen (VS Erleben= VS Ableben), da Pensionsalter schon erreicht ist. Rückkauf während aktiven Dienstverhältnis volle Versteuerung gemäß 67 Abs.10 EStG 1988. Übernahme AN private LV durch AG ist keine Zukunftssicherung (Gruppenmerkmal fehlt). 10 15.09.2012 www.emmett.at

Besonderheiten Hinterlegung der Polizze entweder beim AG oder bei anderen Rechtsträger der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung bestimmt wird. Verträge laufen auf Pensionsalter 60 und 62, Prämien werden über diese Alter weitergezahlt = keine Bedenken, wenn Prämien weitergezahlt werden. 11 15.09.2012 www.emmett.at

Vorteile für den Arbeitnehmer Sofortige Unverfallbarkeit Steuerfreies Ansparen Auszahlung als Kapitalform steuerfrei Rentenwahlrecht (Bewertungsgesetz neu) Hinterbliebenenvorsorge Nachteil nur EUR 300,-- pro Jahr. 12 15.09.2012 www.emmett.at

Die Rückdeckungsversicherung (Indirektvertrag) 15.09.2012 www.emmett.at 13

VN und Begünstigter Arbeitgeber Pensionszusage Versicherte Person Arbeitnehmer Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitspension Versicherungsunternehmen Die Versicherung stellt im Leistungsfall die notwendigen Barmittel zur Verfügung! 15.09.2012 www.emmett.at 14

Wesentliche Formvorschriften Wie kommt die Zusage zustande? rechtsverbindlich, schriftlich, unwiderruflich Was kann in der Zusage versprochen werden? Reine Kapitalzusagen sind nicht rückstellungsfähig. Zusage muss auf eine Rente lauten. ( Alters-, Hinterbliebenen; BU-Rente) Wie ist die zugesagte Leistung begrenzt? Angemessenheitsprüfung dem Grunde und der Höhe nach. Eine Rückstellungsbildung ist zur Gänze zu versagen, wenn die PZ dem Grunde nach nicht angemessen ist. ( z.b. hohes Alter und kurze Laufzeit ) z. B. 65 Jähriger Pensionszusage auf Endalter 70 Mindestlaufzeit für eine Pensionszusage sieben Jahre 15.09.2012 www.emmett.at

steuerliche Auswirkungen Bilanz- Prämie Rückstellungs Aktivierung Summe Steuer stichtag zufuhr ersparnis -25% 31.12.2011 6.000 1.500 0,00-7.500-1.875 31.12.2012 6.000 1.600 2.800-4.800-1.200 31.12.2013 6.000 1.700 5.800-1.900-475 31.12.2030 6.000 5.400 11.100-300 -75 31.12.2035 6.000 8.500 13.200-1.300-325 31.12.2040 6.000 142.300 15.900-132.400-33.100 15.09.2012 www.emmett.at 16

Eine Pensionszusage muss rechtsverbindlich unwiderruflich sein!!!!! V E R S T Ä N D L I C H 15.09.2012 www.emmett.at 17

V e r s t ä n d l i c h Die Höhe der Alterspension beträgt EUR 22.853,28 jährlich. Die Höhe der Alterspension ist maßgeblich auch vom Ergebnis einer auf Ihr Leben abzuschließenden PRV abhängig. Sollte die Gewinnbeteiligung der PRV hinter der Gewinnerwartung bei Erteilung der Pensionszusage zurückbleiben, so kann die Höhe der Alterspension entsprechend gekürzt werden. 15.09.2012 www.emmett.at 18

R e c h t s v e r b i n d l i ch Die Pensionszusage ist auf dem Briefpapier mit LOGO des Versicherers ausgedruckt und ist auch unterschrieben worden. Links oben auf dem Briefpapier steht aber : E N T W U R F 15.09.2012 www.emmett.at 19

Wie ist die zugesagte Leistung begrenzt? Die Zusage darf maximal 80% des Letztbezuges betragen, aber mit Einrechnung der staatlichen Pension < 100% des letztes Einkommen. Gesellschafter GF + Familienbetrieb immer einen Fremdvergleich beachten (Unverfallbarkeitsfrist). Wertpapierdeckung bei klassischer Lebensversicherung nicht mehr notwendig. 15.09.2012 www.emmett.at

Arten der Pensionszusage Pensionszusage leistungsorientiert beitragsorientiert Inhalt fixe Leistung fixer Beitrag der aufgewendet wird Höhe der Pension ist vorgegeben ergibt sich aus dem Beitrag Risiko für Unternehmen schwer kalkulierbar keines, nur für Arbeitnehmer!! 21 15.09.2012 www.emmett.at

Beitragsorientierte Pensionszusage Wartungserlass zu den EStR 2000 RZ 3380a Inhalt ist ein fix vereinbarter Betrag an eine Rentenversicherung mit einer garantierten Rente. Garantierte Sterbetafeln und garantierter Rechnungszins (2%). Dann kann ich weiterhin Rückstellungen im Unternehmen bilden. Kein Finanzierungsrisiko mehr für das Unternehmen. Das Veranlagungsrisiko trägt der Mitarbeiter. Keine Aufstockung der Rückdeckungsversicherung bei verminderter Gewinnbeteiligung der Versicherung mehr nötig. 22 15.09.2012 www.emmett.at

Beitragsorientierte Pensionszusage Wartungserlass zu den EStR 2000 RZ 3380a Inhalt ist ein fix vereinbarter Betrag an eine Kapitalversicherung, Rente ergibt sich aus der garantierten Kapitalleistung mit den dann gültigen Sterbetafeln (Unisex) und den dann gültigen Rechnungszins (kenne ich jetzt noch nicht). Dann kann ich keine Rückstellungen mehr im Unternehmen bilden außer : die Verrentungsbestimmungen (Rechnungszins und Sterbetafeln) werden in der Zusage geregelt. die bei Verrentung gültigen Sterbetafeln der Rechnungszins muss aber jetzt schon festgelegt werden. 23 15.09.2012 www.emmett.at

Die Pensionskasse 15.09.2012 www.emmett.at 24

Betriebliche Pensionskassen (Pensionskasse nur für einen Betrieb) Überbetriebliche Pensionskassen für alle. Es gibt auch eine VRG nur für die Mitarbeiter eines Konzerns Überbetriebliche, betriebliche Pensionskasse 15.09.2012 www.emmett.at 25

Aufbau einer Pensionskasse Unternehmen Pensionskassen AG Aufsichtsrat Vorstand Pensionskassengesetz Finanzmarktaufsicht Leistungsempfänger Veranlagung Versicherungstechnik Veranlagungs- und Risikogemeinschaften Wirtschaftsprüfer Prüfaktuar Veranlagungsausschuß

Arbeitgeber Pensionskassenvertrag Beiträge Pensionskasse Betriebsvereinbarung Arbeitnehmer ggfs. Beiträge 15.09.2012 www.emmett.at 27

Der Leistungsfall Pensionskasse ehemalige Arbeitnehmer Leistungen 15.09.2012 www.emmett.at 28

Besteuerung der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge 2012 Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag (aus versteuerten Einkommen) Arbeitnehmerbeitrag darf nicht höher sein als der Arbeitgeberbeitrag Beitragshöhe für staatlich Förderung ist mit EUR 1.000 p.a. limitiert (4,25 % Prämie ) gemäß 108a EStG oder Arbeitgeberkonto Arbeitnehmerkonto (Sonderausgaben) Arbeitnehmerkonto (Prämie gemäß 108a EStG) Rente voll besteuert Rente zu 75% steuerfrei Rente komplett steuerfrei 15.09.2012 www.emmett.at 29

Pensionskassenproblematik Veranlagungsergebnis Rechnungszins (4%) Veranlagungsergebnis Auswirkung auf Pensionshöhe Bemerkung 4% 4% keine Auswirkung keine Anpassung 4% 8% + 4% Anpassung 4% - 10% -14% Kürzung Senkung des Rechnungszins seit 01.07.2011 für beitragsorientierte Zusagen auf 3,5% und für leistungsorientierte Zusagen auf 3%. 30

Ausscheiden vor dem Leistungsfall bei Unverfallbarkeit Rucksackprinzip Abfindung, sofern weniger als dzt. Euro 11.100 Beitragsfreistellung und Rentenbezug ab Pensionsantritt Fortführung mit eigenen Beiträgen Übertragung in andere Vorsorgeeinrichtungen

Die betriebliche Kollektivversicherung (BKV)

Die Unterschiede zur Pensionskasse Pensionskasse BKV Rechnungszins nicht garantiert 2,00% Sterbetafeln nicht garantiert garantiert Unverfallbarkeit nach max. 5 Jahren sofort Bilanzierung Tageswertprinzip Niederstwertprinzip

Arbeitgeber Versicherungsvertrag Prämien Versicherer Einzelvereinbarung oder Betriebsvereinbarung Arbeitnehmer ggfs. Beiträge 15.09.2012 www.emmett.at 34

Besteuerung der Arbeitgeber und Arbeitnehmerbeiträge 2012 Arbeitgeberbeitrag Arbeitnehmerbeitrag (aus versteuerten Einkommen) Arbeitnehmerbeitrag darf nicht höher sein als der Arbeitgeberbeitrag Beitragshöhe für staatlich Förderung ist mit EUR 1.000 p.a. limitiert (4,5 % Prämie? ) gemäß 108a EStG oder Arbeitgeberkonto Arbeitnehmerkonto (Sonderausgaben) Arbeitnehmerkonto (Prämie gemäß 108a EStG) Rente voll besteuert Rente zu 75% steuerfrei Rente komplett steuerfrei 15.09.2012 www.emmett.at 35

Ansprechpartner im Leistungsfall Versicherer Pensionist 15.09.2012 www.emmett.at 36

Die Prämien an die betrieblichen Kollektivversicherung Arbeitgeber : Betriebsausgabe Verminderte Versicherungssteuer von 2,5% anstatt (4% bei klassischer Lebensversicherung) Keine Rückstellungsbildung, keine Aktivierung der Prämie Arbeitnehmer: Sofortige Unverfallbarkeit Prämie ist kein lohnwerter Vorteil und sozialversicherungsfrei Abfindungsgrenze derzeit EUR 11.100,-- (Auszahlung steuerfrei?)

Ausscheiden vor dem Leistungsfall sofortige Unverfallbarkeit Rucksackprinzip Abfindung, sofern weniger als dzt. Euro 11.100 Abfindung ist steuerfrei Beitragsfreistellung und Rentenbezug ab Pensionsantritt Fortführung mit eigenen Beiträgen Übertragung in andere Vorsorgeeinrichtungen

Versicherungssteuer Problem ( 6 Versicherungssteuergesetz 1953) Übertragung einer direkten Leistungszusage in eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung

2,5% VSt am Übertragungsbetrag, wenn die Leistungszusage an bestimmte Gruppen erteilt wurde. Mitglieder von Vertretungsorganen juristischer Personen sind keine Gruppe 4% VSt am Übertragungsbetrag, wenn die Leistungszusage nicht an allen oder bestimmten Gruppen von Beschäftigten gewährt wurde.

Abfertigung NEU (früher Mitarbeitervorsorgekassen) jetzt Betriebliche Vorsorgekassen

Betriebliche Vorsorgekassen Bis zum 31.12.2012 kann man noch die alten Abfertigungsanprüche in die BVK übertragen. wenn man sich dann kurz vor der Pensionierung eine Bridging-Rente (3 Jahre) auszahlen lässt, dann ist diese Rente steuerfrei.

Abfertigung Alt Liquiditätsprobleme für die Firmen!!

Das Problem der Abfertigung ALT Nach 3 Jahren.. 2 Monatsgehälter Nach 5 Jahren.. 3 Monatsgehälter Nach 10 Jahren.. 4 Monatsgehälter Nach 15 Jahren.. 6 Monatsgehälter Nach 20 Jahren.. 9 Monatsgehälter Nach 25 Jahren 12 Monatsgehälter 44 15.09.2012 www.emmett.at

Das Problem der Abfertigung ALT Ein Beispiel: Mitarbeiter: Mann ; 35 Jahre alt, seit 13 Jahren im Betrieb; Pensionsalter 65 Bruttogehalt monatlich 2.500 Euro; 2% Steigerung Bruttogehalt heute: Abfertigungsanspruch heute: Rückstellung heute (45%): Wertpapierdeckung 2012: 35.000 Euro 11.670 Euro 5.250 Euro 0,00 Euro Zum Pensionsalter 65 Bruttogehalt: Abfertigungsanspruch: Rückstellung (60%): Wertpapierdeckung: 63.397 Euro 63.397 Euro 38.038 Euro 0,00 Euro zu finanzierender Fehlbetrag: 63.397 Euro 45 15.09.2012 www.emmett.at

Lösungsmöglichkeiten Abfertigungsrückdeckungsversicherung (klassisch) Bitte beachten bei Tod wird die Hälfte der bereits erdienten Abfertigung ausbezahlt. Auch dies wird mit der Versicherung abgesichert. 15.09.2012 www.emmett.at 46

Lösungsmöglichkeiten Abfertigungsauslagerungsversicherung (RZ 3369a) Hier wird die komplette Abfertigungsverpflichtung aus dem Unternehmen ausgelagert. Die steuerliche Rückstellung wird als Einmalbetrag in die Versicherung eingebracht. Sehr gut für die Bilanzoptik. 15.09.2012 www.emmett.at 47