Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Alterstagung Schweiz. Städteverband, Biel 06. November 2015 Jürg Brechbühl, Direktor Bundesamt für Sozialversicherungen
Die drei grossen Herausforderungen der schweizerischen Altersvorsorge Steigende Lebenserwartung Alternde Bevölkerung Tiefe Zinsen 2
Kapital in %der Ausgaben der AHV Ohne Gegenmassnahmen ist die Kasse der AHV nach 2030 leer 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Kritischer Bereich Kapital der AHV (ohne Reform) Grundlage: Finanzperspektiven der AHV gemäss BSV-Finanzierungsszenario, basierend auf dem Bevölkerungsszenario A-00-2015 des Bundesamts für Statistik 3
Die bisherigen Lösungsversuche sind alle gescheitert 11. AHV-Revision Gescheitert in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 67,9 % Nein-Stimmen Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 %-Punkt für AHV und IV Gescheitert in der Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 mit 68,6 % Nein-Stimmen 11. AHV-Revision (Neuauflage) Gescheitert im Nationalrat am 1. Oktober 2010 mit 118 Nein : 72 Ja Anpassung (Senkung) des Mindestumwandlungssatzes Gescheitert in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 mit 72,7 % Nein-Stimmen 4
Mit einer neuen Strategie zum Erfolg Umfassender Ansatz bei Analyse und Lösungen Alle Probleme auf den Tisch legen Nichts beschönigen aber auch keine Schwarzmalerei Keine Salamitaktik und keine Rosinenpickerei Den Menschen in den Mittelpunkt stellen Erklären was die Revision bringt Leistungsniveau erhalten Ängste nehmen In einer Volksabstimmung sind technische Argumente wenig erfolgsversprechend Anpassung der Vorsorge an die gesellschaftliche Entwicklung 5
Die wichtigsten Elemente der Reform Referenzalter in der AHV und im BVG bei 65 harmonisieren Individuelle Gestaltung der Pensionierung ermöglichen Zusatzfinanzierung für die AHV zur Bewältigung der demographischen Entwicklung Anpassung des Mindestumwandlungssatzes an gewandelte versicherungstechnische Realitäten Ausgleichsmassnahmen zum Erhalt des Rentenniveaus Verbesserung der Vorsorge für kleine Einkommen Transparenz im Geschäft der Lebensversicherer mit der 2. Säule verbessern 6
Referenzalter harmonisieren, Flexibilisierung verwirklichen Referenzalter 65 für Frauen und Männer in AHV und BVG Erhöhung um drei Monate pro Jahr ab 2018 Gleiches Referenzalter für Mann und Frau ab 2022 Erhöhung über 65 hinaus wäre beim Volk chancenlos Flexibler Rentenbezug Vorbezug ab 62 und Aufschub bis 70 Teilrenten zwischen 20 und 80 Prozent 7
Zusatzfinanzierung zur Bewältigung der demographischen Entwicklung Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 Prozentpunkt 0,3% in 2018; 0,3% in 2021 und 0,4% in 2025 Zusatzeinnahmen von 3,6 Milliarden Franken im Jahr ab 2025 Voller Ertrag aus dem Demografieprozent an die AHV Heute : 17% gehen in die Bundeskasse Zusatzeinnahmen von 620 Millionen Franken im Jahr 8
Mindestumwandlungssatz senken, aber Leistungsniveau in der BV halten Herabsetzung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 % in vier jährlichen Schritten Ausgleichmassnahmen zu dieser Senkung und Verbesserung der Vorsorge für kleine Einkommen BVG : leichte Senkung des Koordinationsabzugs, Beiträge ab dem 21. Altersjahr, neue Staffelung der Altersgutschriften AHV : Zuschlag auf die neuen Renten (70 Fr.) und Erhöhung des Plafonds für Ehepaare (226 Fr.) finanziert durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0,3%) Kurzfristige Sonderlösung für die Übergangsgeneration (Versicherte über 50 Jahre) Einmalige Kapitalzuschüsse des Sicherheitsfonds 9
Höhere AHV-Renten entlasten die Ergänzungsleistungen Die Erhöhung der neuen AHV-Renten führt zu Einsparungen bei den Ergänzungsleistungen Die EL-Ausgaben sinken um 118 Millionen im Jahr 2030 Entlastung von 84 Mio. für die Kantone Entlastung von 34 Mio. für den Bund 10
Kapital in %der Ausgaben der AHV Mit der Reform ist die AHV bis 2030 gesichert 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Kritischer Bereich Kapital der AHV (ohne Reform) Kapital (mit der Reform) Grundlage: Finanzperspektiven der AHV gemäss BSV-Finanzierungsszenario, basierend auf dem Bevölkerungsszenario A-00-2015 des Bundesamts für Statistik 11
Zeitplan Beratung durch das Parlament 1. Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK des Ständerats (Januar August 2015) 2. Ständerat (14., 15. und 16. September 2015) 3. SGK Nationalrat 4. Nationalrat 5. Differenzbereinigung(en) 6. Schlussabstimmung Referendumsfrist für Gesetzesänderungen Obligatorische Volksabstimmung zur Erhöhung der Mehrwertsteuer (Verfassungsänderung) Möglicherweise auch Abstimmung(en) über Reformpaket(e) (Gesetzesreferendum) 13
Reform der Ergänzungsleistungen 14
Anpassung der Mietzinsmaxima Motion SGK-N «Anrechenbare Mietzins-Maxima bei Ergänzungsleistungen zur AHV/IV» vom 13. Oktober 2011 Der Bundesrat schlägt vor (Botschaft vom 17.12.2014) Die maximalen Beträge für Mietzinse erhöhen Die Unterschiede zwischen Grosszentren, Stadt und Land bei der Mietzinsbelastung berücksichtigen Dem erhöhten Raumbedarf von Familien Rechnung tragen Mehrkosten von 136 Mio. Franken pro Jahr (Bund 85 Mio. / Kantone 51 Mio.) In SGK-N pendent 15
Ausgaben in Millionen Franken Ausgaben für Ergänzungsleistungen steigen seit Jahren kontinuierlich an (ab 1996 ohne KV-Prämien) 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Total EL zur AHV EL zur IV Quelle: EL-Statistik, BSV 18
Die Stossrichtungen der geplanten grossen EL-Reform Richtungsentscheide für eine Reform der Ergänzungsleistungen (Bundesratsbeschluss vom 25.06.2014) Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen aufrechterhalten Schwelleneffekte und unerwünschte Anreize zum Verbleib im EL- System reduzieren Verwendung von Eigenmitteln für die Altersvorsorge verbessern (Einschränkung der Kapitaloptionen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird geprüft) Vernehmlassung voraussichtlich Ende 2015 19