BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft Über die steuerrechtlichen Grundlagen des BHKW- Betriebs Rüdiger Quermann
Wieso Spannungsfeld Beteiligungsmodelle Erhoffte Steuervorteile Tatsächliche Situation beim Betreiber Rechtsänderung
Ausgangssituation Technische Situation BHKW erzeugt gleichzeitig Strom, Wärme und Gestaltungsspielräume Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sind steuerbar
Übersicht Rechtsentwicklung (kurz) BHKW-Mythen Steuerfolgen: Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Praxistipps
Rechtsentwicklung 2008: BFH bestätigt Unternehmereigenschaft 2011: Finanzverwaltung folgt BFH 2012: BFH regelt Nutzungsentnahme 2013: EuGH sichert Unternehmereigenschaft
BHKW-Mythen - Vorsteuerabzug nach Gewerbeanmeldung - Privater Stromverkauf - Steuerfreie Entnahme Strom/Wärme - Zuschüsse gehen die Steuer nichts an
Begriffswirrwarr entflochten Andere Steuerarten - andere Bedeutungen Gewerbeanmeldung und Finanzamt :: kein Zusammenhang Umsatzsteuer :: Unternehmer-Unternehmen Einkommensteuer :: Gewerbetreibender- Gewerbebetrieb
Zusammenhänge Gewerbesteuer Umsatzsteuer Einkommensteuer Stadt
Steuerfolgen Umsatzsteuer :: Wir reden von Umsätzen (auch ohne Gewinn) Einkommensteuer :: Wir reden von Gewinnen (Sonderfall Liebhaberei)
Einkommensteuer Gewinnermittlung nach allgemeinen Grundsätzen Entnahmen führen zur Kostenkürzung (anders: USt) USt und abzugsfähige VSt sind erfolgsneutral BHKW ist selbständig abzuschreiben, Nutzungsdauer 10 Jahre Kein Reparaturaufwand durch BHKW
Gewerbesteuer Gewinn als Ausgangspunkt (Wie ESt) Aber: Freibetrag 24.500 Euro (nicht bei Kapitalgesellschaften) Steuerfallen Freiberufler-Gesellschaften Wohnungswirtschaftliche Unternehmen Gemeinnützigkeit
Umsatzsteuer Folge der Unternehmereigenschaft: Umsatzbesteuerung, Vorsteuerabzug Aufzeichnungs-, Erklärungspflichten Umsatzart u. -höhe regeln Einzelheiten Umsatzarten sind streng zu trennen (Entnahme, Verkauf, eigene- fremde Mieter ) Keine Folgen aus ESt ableiten!!!
Sonderfall Kleinunternehmer Mikro BHKW-Betrieb führt meist zur Kleinunternehmereigenschaft (Umsatzgrenze: Erstjahr 17.500, Folgejahr 50.000 ) Faktisch keine umsatzsteuerlichen Pflichten Oft nachteilig Option zur Regelbesteuerung erhält Gestaltungsspielräume
Umsatzart entscheidet Folgen Mieterlöse: Meist umsatzsteuerfrei (Anders: Gewerbliche/kurzfristige Vermietung) Strom- und Wärmeüberlassung an Mieter: Nebenleistung; Behandlung wie Miete Lieferungen an Nicht-Mieter: Steuerpflichtig (z. B. Stromeinspeisung) Eigenverbrauch : Umsatzsteuerpflichtig (fiktive Hin- Rücklieferung)
Vorsteuerabzug Anteiliger Vorsteuerabzug (steuerfreie/steuerpflichtige Umsätze) Aufteilung nach kwh erzeugter elektrischer und thermischer Energie Abgabe an eigene Mieter verhindert Vorsteuerabzug (meistens) Ausweichgestaltungen gewinnen Bedeutung (VSt-Abzug, EEG-Umlage)
Strom und Wärme Verwendung <> Steuerfolgen Einfamilienhaus Wärme Strom Einkommensteuer Umsatzsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Eigennutzung Kostenkürzung Wie Wärme keine fiktiven Einnahmen ust-pflichtige Entnahme mit Mindestbemessungsgrun dlage aber: Kürzung Abgasverluste Wie Wärme Eigenverbrauch gilt als eingespeist & geliefert fiktive Hin- und Rücklieferung keine Kostenkürzung; voller Vorsteuerabzug, aber: Netzbetreiber rechnet Eigenverbrauch ab Einspeisung --- --- Erhaltene Zahlungen = Betriebseinnahmen Geleistete Zahlungen = Betriebsausgaben Erhaltene Zahlungen = Bemessungsgrundlage USt
Strom und Wärme Verwendung <> Steuerfolgen Mehrfamilienhaus, vermietet Wärme Strom Einkommensteuer Umsatzsteuer Einkommensteuer Umsatzsteuer Eigennutzung --- --- --- --- Lieferung an Mieter Erhaltene Zahlungen = Betriebseinnahmen Zahlungen oder höhere Mindestbemessungsgrundlage = Bemessungsgrundlage Ust Wie Wärme Wie Wärme Nebenleistung zur Mietleistung ggf. ust-frei dann VSt-Kürzung Einspeisung, Verkauf an Dritte --- --- Einnahmen, Ausgaben wie EFH ust-pflichtig, ggf. Mindest-BMG
Folgen der Betriebsform Wer betreibt wer nutzt Ertragsteuer :: Einzelunternehmen oder Gesellschaft :: Verkauf oder Entnahme Umsatzsteuer ::Eigene oder fremde Mieter EEG-Umlage?
Steuervorteile für Endkunden Vorsteuerabzug senkt Anschaffungskosten Steuerersparnis durch Sonderabschreibungen schon vor Anschaffung Anschaffungsrahen Herstellungsaufwand vermeidbar Wartungskosten sind Betriebsausgaben oder haushaltsnahe Aufwendungen (nur Lohnanteil)
Praxistipps Betreiber: Finanzierungsvorteil einplanen (AfA, VSt) Schlüssige Darstellung bei Betriebsanmeldung stellt entscheidende Weichen Handwerker, Versorger: Person des Unternehmers muss sicher geklärt sein (ins. bei Eheleuten, GbR kritisch)
Fazit Maximaler Wirkungsgrad nur bei technischer und rechtlicher Planung Betriebsform und Steuergestaltung bestimmen Erträge Rechtssicherheit baut Entscheidungshemmnisse ab
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Rüdiger Quermann Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Altes Feld 20 58313 Herdecke fon 02330 74089 quermann@t-online.de steuerberater-quermann.de