ISAG An die Damen und Herren der Kirchenvorstände der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände, Rendanturen sowie der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Köln GmbH Sicherheitsingenieure Fachkräfte für Arbeitssicherheit Betriebsärzte Brandschutzbeauftragte Immissionsschutzbeauftragte nach BImschG Mitgliedsunternehmen Ihr Ansprechpartner: im VDSI (Verband Deutscher Dipl.- Sicherheitsingenieure) Ing. Ulrich Oberste- Padtberg Mail: u.oberste-padtberg@isag-rhein. Mobil : 0179-7224138 50668 Köln, Marzellenstraße 23 Telefon: 0221-9661537 Telefax: 0221-9661621 E-Mail: info@isag-gmbh.de Internet: www.isag-gmbh.de Köln den 06. Januar 2013 Prävention vor Ort Aktuelles aus Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Ausgabe Januar 2013 Seite 1
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser Ausgabe von Prävention vor Ort möchten wir Sie wieder über aktuelle Themen des Arbeitsschutzes informieren. 1. Neue Kirchenvorstände Entlastung durch Dienstgeber- Beauftragte (Anlage A, Anlage B) 2. ISAG neue arbeitsmedizinische Betreuung (Anlage C) 3. Büroarbeitsplätze Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsunterweisungen (Anlage D) Seite 2
1. Neue Kirchenvorstände Entlastung durch Dienstgeber- Beauftragte Durch die Kirchenvorstandswahlen im November 2012 ergeben sich in vielen Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden neue Ansprechpartner und Aufgaben im Arbeitsschutz. Im folgenden Kapitel wollen wir Sie darüber informieren, wer welche Aufgaben im Arbeitsschutz hat und wer Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Arbeit unterstützend zur Seite steht. Funktionen und Verantwortungen im Arbeitsschutz in Kirchengemeinden Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz gelten für alle Betriebe und Mitarbeiter aller Branchen. Weichen die Organisationsformen aber vom gesetzlichen Standard ab, ist zusätzlicher Erklärungsbedarf notwendig. Bei Kirchengemeinden ist dies der Fall. Denn seit 1996 gibt es besondere Vereinbarungen zwischen dem Erzbistum und den Berufsgenossenschaften, VBG und BGW, welche für die Kirchenvorstände Erleichterungen mit sich bringen. Der Kirchenvorstand Im Arbeitsschutzgesetz wird als der Verantwortliche für den Arbeitsschutz der Arbeitgeber genannt. Dem entspricht in unserem kirchlichen Bereich der Dienstgeber. Diese Rolle hat in der Kirchengemeinde der Kirchenvorstand. Dieser ist weisungsbefugt und verantwortlich. Diese beiden Eigenschaften sind stets miteinander verknüpft. Er übernimmt die sogenannten Unternehmerpflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz, dem Sozialgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Arbeitssicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften. Tritt an die Stelle der Kirchengemeinden ein Kirchengemeindeverband, ist dies die Verbandsvertretung. Grundpflichten des Arbeitgebers: - Sicherstellung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation - Sichere Einrichtung von kirchlichen Arbeitsstätten - Beschaffung sicherer Arbeitsmittel - Erteilung von geeigneten Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf - Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen - Sicherstellung einer wirksamen Ersten- Hilfe - Bestellung von Erst-Helfern - Organisation der Brandbekämpfung und Evakuierung - Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation - Bestellung von Sicherheitsbeauftragten - Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten - Regelmäßige Kontrolle der erteilten Anweisungen - Information der Beschäftigten über Arbeitsschutzmaßnahmen - Anzeige von Unfällen - Bereitstellung der finanziellen Mittel für Regelwerke, Körperschutzmittel und Arbeitsschutzmaßnahmen. Seite 3
Der Kirchenvorstand wird in seinen Bemühungen unterstützt durch die Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes. Aber auch jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, Maßnahmen im Arbeitsschutz zu unterstützen, zu fördern und mit zu tragen. Der Dienstgeber Die Funktion des Dienstgebers erfüllt der Kirchenvorstand oder die Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes. Ihm obliegt die Verantwortung für die Mitarbeiter. (Personalverantwortung). Der gesamte Kirchenvorstand bzw. die Verbandsversammlung des Kirchenvorstandes ist als Gremium für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter verantwortlich (siehe auch 1 AusfbestGA-Vermögensverwaltung KA Nr. 115 v. 08.04.2009). Der Dienstgeberbeauftragte Der Dienstgeberbeauftragte ist vom Kirchenvorstand beauftragt, den Pastor in der Klärung von Arbeitsschutzfragen zu unterstützen. Die Beauftragung sollte in Form der Bestellurkunde Beglaubigter Auszug aus dem Sitzungsbuch, Anlage 1 erfolgen. Fachkraft für Arbeitssicherheit Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Kirchenvorstand als Arbeitgeber in Bezug auf seine Pflichten im Arbeitsschutz. So wird sichergestellt, dass der Kirchenvorstand über seine Pflichten informiert ist und bei gesetzlichen Änderung und neuen Forderungen immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Beratung umfasst auch die Durchführung von Begehungen und Schulungen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht weisungsbefugt und nicht verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Die sicherheitstechnische Betreuung des Erzbistums Köln erfolgt durch die ISAG GmbH. Die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Herr Dipl. Ing. Ulrich Oberste- Padtberg. Der Betriebsarzt Die Aufgabe des Betriebsarztes ist ebenfalls die Beratung des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitsschutz. Ferner führt der Betriebsarzt die gesetzlich geforderten Vorsorgeuntersuchungen, Begehungen und Schulungen durch. Die betriebsärztliche Betreuung des Erzbistums Köln erfolgt durch die Betriebsärzte der ISAG GmbH. Die Ortskraft Ortskräfte sind speziell geschulte Mitarbeiter der ISAG GmbH, die Begehungen in den Gemeinden durchführen und einen Schwerpunkt im Arbeitsschutz per Jahrescheckliste überprüfen. Seite 4
Ortskräfte sind: Horst Dieter Koll Ortskraft für die Bereiche: Köln, Bonn, Rhein- Sieg Arbeitssicherheit Kooperationspartner für die Spielgeräteprüfung Josef Reinartz Ortskraft für die Bereiche: Euskirchen, Rhein- Erft Arbeitssicherheit Seite 5
Robert Seifert Ortskraft für die Bereiche Rhein- Kreis- Neuss, Düsseldorf, Kreis Mettmann Arbeitssicherheit Kooperationspartner für das elektrotechnische Prüfwesen Kooperationspartner für die Spielgeräteprüfung Volker Reudenbach Ortskraft für die Bereiche Rheinisch- Berg. Kreis, OberBerg. Kreis, Solingen, Remscheid, Wuppertal, Leverkusen Arbeitssicherheit Seite 6
Der Sicherheitsbeauftragte Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitglied der Kirchengemeinde, der über Kenntnisse des Arbeitsschutzes verfügt und den Dienstgeberbeauftragten in der Erfüllung seiner Pflichten berät und unterstützt. Er stellt anhand von den durch den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst (ISAG GmbH) erstellten und freigegebenen Checklisten in der Gemeinde offenkundige Sicherheitsmängel fest und informiert den Dienstgeber. Die Beauftragung sollte in Form der Bestellurkunde Beglaubigter Auszug aus dem Sitzungsbuch, Anlage 2 erfolgen. Im Erzbistum Köln ist die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und der Ortskräfte zentral geregelt und wird durch den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst der ISAG GmbH gewährleistet. Der Arbeitsschutzordner Zu vorstehenden Themen wie auch zu weiteren Themen des Arbeitsschutzes finden Sie Informationen im Arbeitsschutzordner, der im Pastoralbüro steht. Ein aktuelles Inhaltsverzeichnis ist angefügt (Anlage A). Seite 7
Seminare a. Seminare der BGW (Berufsgenossenschaft des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege) Die BGW hat ein umfangreiches Seminarangebot für den Bereich Kindertageseinrichtungen. Sie können diese Seminare online buchen unter www.bgwonline.de. Das Seminarangebot 2013 ist seit Oktober 2012 buchbar. b. Seminare der VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) Auch die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat ein umfangreiches Seminarangebot für den Bereich Kirche, Pfarrheim, Pfarrbüro. Sie können diese Seminare online buchen unter www.vbg.de. Das Seminarangebot 2013 ist seit Oktober 2012 buchbar. c. Sonderseminare der BGW zur Ausbildung zum/zur Sicherheitsbeauftragten jetzt auch für Leiter/Innen der Kindertageseinrichtungen Aufgrund der großen Nachfrage haben wir zusätzliche Seminare bei der BGW beantragt. Sie können sich gerne vormerken lassen mit dem Anmeldeformular (Anlage B). d. Kompaktseminar für Kirchenvorstände, Dienstgeberbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände Dieses Seminar richtet sich an Kirchenvorstände, Dienstgeberbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die diese Aufgabe neu übernommen haben und eine grundlegende Einweisung in ihre Aufgabe im Arbeitsschutz wünschen. Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir weitere Termine an. Inhalt des Seminars ist: a) Präventionsvereinbarung zwischen den Berufsgenossenschaften und dem Erzbistum Köln b) Arbeitsschutzkonzept des Erzbistums Köln c) Aufgabe des/der Dienstgeberbeauftragten und des/der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz d) Ansprechpartner und Funktionen im Arbeitsschutz e) Konkrete Umsetzung Seite 8
Brandschutz Bildschirmarbeit Sicherheit in der Kindertageseinrichtung Erste- Hilfe Referent ist Herr Dipl.-Ing. Ulrich Oberste- Padtberg Termine: Dienstag, 19. März 2013 von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr Freitag, 19. April 2013 von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr jeweils im Schulungsraum der ISAG GmbH, Marzellenstr. 23, 50668 Köln. Zu diesen Seminaren ist eine Anmeldung mit beigefügtem Anmeldeformular (Anlage B) erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Seite 9
2. ISAG neue arbeitsmedizinische Betreuung In der betriebsärztlichen Betreuung des Erzbistums Köln hat es einen Wechsel gegeben. Bitte hängen Sie den neuen Daueraushang (Siehe Anlage C: Daueraushang Arbeitssicherheit- Arbeitsmedizin) im Pfarrbüro und im Leitungsbüro Ihrer Kindertageseinrichtung aus und hinterlegen ihn im Arbeitsschutzordner. Seite 10
4. Büroarbeitsplätze Gefährdungsbeurteilung und Gefährdungsunterweisungen (Anlage D) Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmer so auch Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände, die Gefahren am Arbeitsplatz zu ermitteln und die Mitarbeiter darüber zu unterweisen. Dies gilt auch für den Jahresschwerpunkt 2012 Bildschirmarbeit. Als Anlage erhalten Sie eine Unterweisungsvorlage. Nachfolgender Link führt Sie zu den Checklisten für die Gefährdungsbeurteilung der Verwaltungsberufsgenossenschaft. http://www.vbg.de/bueroarbeit/arbhilf/ga_buero/ga_buero.htm Seite 11
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und verbleiben mit freundlichen Grüßen Ihre ISAG GmbH Dipl.-Ing. Ulrich Oberste-Padtberg Legen Sie diese Ausgabe von Prävention vor Ort bitte in Ihrem Arbeitsschutzordner unter Kapitel 13 ab. Seite 12