Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Bundesministerium der Finanzen März 2015 Bereits im November des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 ein 10 Mrd.-Euro-Paket für Zukunftsinvestitionen in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der parlamentarischen Abschlussberatungen des Bundeshaushalts 2015 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro in den Einzelplan 60 eingestellt. Eine Aufteilung auf einzelne Politikbereiche wurde dabei nicht vorgenommen. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2015 erfolgt diese Aufteilung. Er schafft damit die Voraussetzungen für konkrete Planungen der Fachressorts, die dann ab dem Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden können. Entsprechend der am 2. März 2015 getroffenen politischen Verständigung ist der Bund zudem bereit, die Überwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätzlichen Bundesmitteln zu flankieren. Noch in diesem Jahr errichtet der Bund ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF); die einmalige Bundeszuweisung an dieses Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ist ebenfalls Gegenstand des Entwurfs eines Nachtragshaushalts 2015. Darüber hinaus enthält der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 eine Reihe von Anpassungen, die aktuelle Entwicklungen nachvollziehen. Auch mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bleibt der Bundeshaushalt 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2 Im Einzelnen: 1. Die bereits im Bundeshaushalt 2015 bei Kap. 6002 Tit. 971 09 Zukunftsinvestitionen insbesondere für öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro wird wie folgt aufgeteilt: Maßnahmen (in Mrd. Euro) 2016 2017 2018 2016 bis 2018 BMVI: Verkehrsinvestitionen/Digitale Infrastruktur 1,324 1,526 1,499 4,350 BMWi: Energieeffizienz (NAPE) 0,143 0,221 0,328 0,692 BMWi: Aufstockung wegen fehlender Einigung zur steuerlichen Förderung BMUB: Nationale Klimaschutzinitiative 0,165 0,165 0,165 0,495 0,150 0,150 0,150 0,450 BMEL: Hochwasserschutz 0,100 0,100 0,100 0,300 BMUB: verschiedene Maßnahmen im Umwelt- und Baubereich 0,116 0,136 0,157 0,408 BMWi: verschiedene Maßnahmen 0,035 0,035 0,035 0,105 BMFSFJ: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 AA: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 Summe 2,100 2,400 2,500 7,000 Im Einzelplan 60 wird eine entsprechende Titelgruppe ausgebracht. Die Verpflichtungsermächtigungen werden den Ressorts zur Bewirtschaftung zugewiesen. 2. Die Investitionen der Kommunen entwickeln sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv, allerdings wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen in den Ländern getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z. B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren. Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden. Vor diesem Hintergrund errichtet der Bund im Jahr 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds und stattet es mit 3,5 Mrd. Euro aus. Mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die entsprechende einmalige Zuweisung aus dem Bundeshaushalt geschaffen.
Seite 3 3. Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 durch einen höheren Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Mio. Euro entlastet werden. Der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bildet diese Steuermindereinnahme des Bundes ab. Die Verständigung vom 11. Dezember 2014 sieht zudem vor, dass die Länder die Hälfte dieses Betrages über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanzieren. Dementsprechend werden 500 Mio. Euro nicht benötigte Mittel aus der Titelgruppe 02 des Sondervermögens Aufbauhilfe, deren Ausgaben die Länder durch einen jährlichen Festbetrag von rund 200 Mio. Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren hälftig finanzieren, dem Bundeshaushalt zugeführt. 4. Sonstiges - Auf der Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) am 2. Dezember 2014 hat Deutschland eine Programmdeklaration zu dem ESA-Vorhaben Ariane 6 gezeichnet. In diesem Zusammenhang wird der entsprechende Ansatz im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um 87 Mio. Euro erhöht. - Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse, die Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die derzeit rund 273 000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aus dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost erbringt, wird um 550 Mio. Euro angehoben. - Der Beitrag des Bundes zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel wird um 30 Mio. Euro erhöht. - Es wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung dafür geschaffen, dass Deutschland als großer Anteilseigner des Internationalen Währungsfonds (IWF) und momentaner G7-Vorsitz einen Beitrag in Höhe von 24,71 Mio. Euro (30 Mio. US-Dollar zum Aufstellungskurs vom 31. Dezember 2014) zu dem neu geschaffenen Catastrophe Containment and Relief Trust (CCR) leisten kann. Durch den CCR werden künftig partielle Erlasse von Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF zu Gunsten von Naturkatastrophen oder Epidemien betroffenen Ländern möglich sein. - Die aus dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von 109,5 Mio. Euro werden nachvollzogen. - Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird in Abweichung zu 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds um knapp 0,5 Mrd. Euro auf nunmehr rund 2,95 Mrd. Euro aufgestockt. Damit trägt der Anteil des Bundes am Reingewinn der
Seite 4 Deutschen Bundesbank zur Finanzierung der einmaligen Zuweisung an das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds bei. - Globale Steuermehreinnahme: Im Rahmen des Nachtragshaushalts werden die Steuereinnahmen auf Basis der internen Steuerschätzung vom Februar diesen Jahres einbezogen. Dies erfolgt durch Berücksichtigung in einem globalen Titel. Im Zuge des weiteren Haushaltsverfahrens zum Nachtragshaushalt wird dieser Titel aufgelöst und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Frühjahr übernommen. Darüber hinaus berücksichtigt der Nachtragshaushalt die Steuermindereinnahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. - Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2015 ist das Zinsniveau erneut deutlich zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund werden die Zinsausgaben um ca. 0,7 Mrd. Euro abgesenkt und damit der Haushaltsausgleich sichergestellt. - Die im Kapitel 6002 ausgebrachten Leertitel 161 02 und 861 02 dienen zur technischen Umsetzung der Inanspruchnahme der unterjährigen Liquiditätshilfe durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ( 12 Abs. 8 HG 2015). 5. Übersicht zum Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 I. Ausgaben Ausgaben für Investitionen Soll 2015 299,1 26,5 Veränderungen Nachtrag Mrd. Euro +3,5 +3,5 Neues Soll 2015 302,6 30,0 II. Einnahmen Steuereinnahmen sonstige Einnahmen Nettokreditaufnahme Differenzen durch Rundung möglich 299,1 277,5 21,6 - +3,5 +2,5 +1,0-302,6 280,0 22,6 - Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG werden eingehalten.
Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Gesamtübersicht Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mrd. 1 2 3 4 I. Ausgaben... 299,1 3,5 302,6 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent... +1,2 +2,4 II. Einnahmen... Steuereinnahmen... 299,1 3,5 302,6 277,5 2,5 280,0 Nettokreditaufnahme... - - - nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen... 26,5 3,6 30,0 Differenzen durch Rundung möglich
Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio. 1 2 3 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 0,19-0,19 02 Deutscher Bundestag... 1,89-1,89 03 Bundesrat... 0,10-0,10 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,17-3,17 05 Auswärtiges Amt... 144,10-144,10 06 Bundesministerium des Innern... 443,13-443,13 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz... 488,63-488,63 08 Bundesministerium der Finanzen... 324,51-324,51 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie... 462,91-462,91 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 85,12-85,12 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales... 1 901,25-1 901,25 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur... 5 833,93-5 833,93 14 Bundesministerium der Verteidigung... 292,11-292,11 15 Bundesministerium für Gesundheit... 107,04-107,04 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit... 721,40-721,40 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 68,44-68,44 19 Bundesverfassungsgericht... 0,04-0,04 20 Bundesrechnungshof... 0,02-0,02 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung... 566,17-566,17 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 89,43-89,43 32 Bundesschuld... 1 077,53 55,89 1 133,43 60 Allgemeine Finanzverwaltung... 286 488,92 3 444,11 289 933,03 Insgesamt 299 100,00 3 500,00 302 600,00 Differenzen durch Rundung möglich
Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio. 1 2 3 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 33,73-33,73 02 Deutscher Bundestag... 801,49-801,49 03 Bundesrat... 23,81-23,81 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 2 234,80-2 234,80 05 Auswärtiges Amt... 3 725,31-3 725,31 06 Bundesministerium des Innern... 6 191,54-6 191,54 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz... 695,45-695,45 08 Bundesministerium der Finanzen... 5 570,62-5 570,62 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie... 7 307,69 87,00 7 394,69 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 5 350,72-5 350,72 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales... 125 545,92-125 545,92 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur... 23 281,43-23 281,43 14 Bundesministerium der Verteidigung... 32 974,18-32 974,18 15 Bundesministerium für Gesundheit... 12 066,92-12 066,92 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit... 3 855,20-3 855,20 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 8 523,56-8 523,56 19 Bundesverfassungsgericht... 33,32-33,32 20 Bundesrechnungshof... 141,48-141,48 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung... 6 509,16-6 509,16 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 15 274,96-15 274,96 32 Bundesschuld... 26 784,71-691,71 26 093,00 60 Allgemeine Finanzverwaltung... 12 174,00 4 104,71 16 278,71 Insgesamt 299 100,00 3 500,00 302 600,00 Differenzen durch Rundung möglich