Bundesministerium der Finanzen März 2015



Ähnliche Dokumente
Wachstum und solide Staatsfinanzen:

Bericht. Deutscher Bundestag 8. Wahlperiode. Drucksache 8/4210 (zu Drucksache 8/4193) des Haushaltsausschusses (8.

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Kapitel B e z e i c h n u n g Seite

Nachtragshaushalt 2015: Mehr Geld für Flüchtlinge - Finanzierung der UKSH Intensiv-Container Lehrerstellen - Weniger Schulden

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

V E R E I N B A R U N G

Vorab per . Oberste Finanzbehörden der Länder

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Kapitel Schuldenverwaltung

Mittteilung des Senats vom 25. November 2008

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Oberbürgermeister Michael Jann

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Berichterstatter. Oswald Metzger

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern. Bundesfinanzakademie im Bundesministerium der Finanzen

Hamburger Steuerschätzung November

Gesetzentwurf der Landesregierung

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Pressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen

Zweckgebundene Reinerträge der Staatlichen Wetten ,4 a) , ,4 und Lotterien ,4 b) 131.

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 3 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2015 EINSTELLUNG DES HAUSHALTSÜBERSCHUSSES 2014

Jetzt dabei sein: Check-in Energieeffizienz.

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Kapitel Versorgung der Beamten des Landes, der früheren Länder Preußen und Lippe, des früheren Reiches sowie deren Hinterbliebenen

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

s Bundesgesetz über den Wald. Änderung (Differenzen)

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen

Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) 64 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 19

Stand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

1. Arbeiten mit dem Touchscreen

Zweckbestimmung Funkt Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

Landtag Brandenburg Drucksache 5/ Wahlperiode

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

Integriertes Klimaschutzkonzept Regionalforum Bremerhaven Workshop Leitbild Klimakonzept

- 1 - aus Tgr Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

Vorab per (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

S Finanzgruppe. Bei den Sparkassen ist das Geld der Kunden in guten Händen

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom

RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM

b) Mitgliedschaft aa) Die Bedeutung der Mitgliedschaft

Amtliche Bekanntmachung

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Kapitel Schuldenverwaltung

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. - -Verteiler U Verteiler U 2 -

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Verordnung über die mittelfristigen Finanzpläne der Gemeinden und die Haftungsobergrenzen der Gemeinden

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Einleitende Bemerkungen

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Finanzlage der Länderhaushalte

RÜCKABWICKLUNG 19 STROMNEV. Vorschlag zur Umsetzung für die Jahre 2012 und 2013 beginnend im Jahr 2014

B e s c h l u s s

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Transkript:

Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Bundesministerium der Finanzen März 2015 Bereits im November des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018 ein 10 Mrd.-Euro-Paket für Zukunftsinvestitionen in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang wurde im Rahmen der parlamentarischen Abschlussberatungen des Bundeshaushalts 2015 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro in den Einzelplan 60 eingestellt. Eine Aufteilung auf einzelne Politikbereiche wurde dabei nicht vorgenommen. Mit dem vorliegenden Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2015 erfolgt diese Aufteilung. Er schafft damit die Voraussetzungen für konkrete Planungen der Fachressorts, die dann ab dem Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden können. Entsprechend der am 2. März 2015 getroffenen politischen Verständigung ist der Bund zudem bereit, die Überwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur mit zusätzlichen Bundesmitteln zu flankieren. Noch in diesem Jahr errichtet der Bund ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvF); die einmalige Bundeszuweisung an dieses Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro ist ebenfalls Gegenstand des Entwurfs eines Nachtragshaushalts 2015. Darüber hinaus enthält der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 eine Reihe von Anpassungen, die aktuelle Entwicklungen nachvollziehen. Auch mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bleibt der Bundeshaushalt 2015 ohne neue Schulden ausgeglichen. www.bundesfinanzministerium.de

Seite 2 Im Einzelnen: 1. Die bereits im Bundeshaushalt 2015 bei Kap. 6002 Tit. 971 09 Zukunftsinvestitionen insbesondere für öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz ausgebrachte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Mrd. Euro wird wie folgt aufgeteilt: Maßnahmen (in Mrd. Euro) 2016 2017 2018 2016 bis 2018 BMVI: Verkehrsinvestitionen/Digitale Infrastruktur 1,324 1,526 1,499 4,350 BMWi: Energieeffizienz (NAPE) 0,143 0,221 0,328 0,692 BMWi: Aufstockung wegen fehlender Einigung zur steuerlichen Förderung BMUB: Nationale Klimaschutzinitiative 0,165 0,165 0,165 0,495 0,150 0,150 0,150 0,450 BMEL: Hochwasserschutz 0,100 0,100 0,100 0,300 BMUB: verschiedene Maßnahmen im Umwelt- und Baubereich 0,116 0,136 0,157 0,408 BMWi: verschiedene Maßnahmen 0,035 0,035 0,035 0,105 BMFSFJ: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 AA: verschiedene Maßnahmen 0,034 0,034 0,033 0,100 Summe 2,100 2,400 2,500 7,000 Im Einzelplan 60 wird eine entsprechende Titelgruppe ausgebracht. Die Verpflichtungsermächtigungen werden den Ressorts zur Bewirtschaftung zugewiesen. 2. Die Investitionen der Kommunen entwickeln sich seit dem Jahr 2013 zwar positiv, allerdings wird diese Entwicklung in der Hauptsache von finanzstarken Kommunen in den Ländern getragen. Demgegenüber können finanzschwache Kommunen erforderliche Investitionen, z. B. zur Instandhaltung, Sanierung und zum Umbau der örtlichen Infrastruktur, häufig nicht finanzieren. Damit ist die Gefahr einer weiteren Verfestigung der Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen strukturstarken und strukturschwachen Kommunen und Regionen verbunden. Vor diesem Hintergrund errichtet der Bund im Jahr 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds und stattet es mit 3,5 Mrd. Euro aus. Mit dem Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die entsprechende einmalige Zuweisung aus dem Bundeshaushalt geschaffen.

Seite 3 3. Am 11. Dezember 2014 haben sich Bund und Länder über ein Gesamtkonzept zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verständigt. Danach sollen die Länder und Kommunen im Jahr 2015 durch einen höheren Festbetrag an der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Mio. Euro entlastet werden. Der Entwurf eines Nachtragshaushalts 2015 bildet diese Steuermindereinnahme des Bundes ab. Die Verständigung vom 11. Dezember 2014 sieht zudem vor, dass die Länder die Hälfte dieses Betrages über einen Zeitraum von 20 Jahren refinanzieren. Dementsprechend werden 500 Mio. Euro nicht benötigte Mittel aus der Titelgruppe 02 des Sondervermögens Aufbauhilfe, deren Ausgaben die Länder durch einen jährlichen Festbetrag von rund 200 Mio. Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren hälftig finanzieren, dem Bundeshaushalt zugeführt. 4. Sonstiges - Auf der Ministerkonferenz der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) am 2. Dezember 2014 hat Deutschland eine Programmdeklaration zu dem ESA-Vorhaben Ariane 6 gezeichnet. In diesem Zusammenhang wird der entsprechende Ansatz im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie um 87 Mio. Euro erhöht. - Der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse, die Versorgungs- und Beihilfeleistungen für die derzeit rund 273 000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger aus dem Bereich der ehemaligen Deutschen Bundespost erbringt, wird um 550 Mio. Euro angehoben. - Der Beitrag des Bundes zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel wird um 30 Mio. Euro erhöht. - Es wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung dafür geschaffen, dass Deutschland als großer Anteilseigner des Internationalen Währungsfonds (IWF) und momentaner G7-Vorsitz einen Beitrag in Höhe von 24,71 Mio. Euro (30 Mio. US-Dollar zum Aufstellungskurs vom 31. Dezember 2014) zu dem neu geschaffenen Catastrophe Containment and Relief Trust (CCR) leisten kann. Durch den CCR werden künftig partielle Erlasse von Verbindlichkeiten gegenüber dem IWF zu Gunsten von Naturkatastrophen oder Epidemien betroffenen Ländern möglich sein. - Die aus dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Regionalisierungsmittel resultierenden Mindereinnahmen in Höhe von 109,5 Mio. Euro werden nachvollzogen. - Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird in Abweichung zu 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds um knapp 0,5 Mrd. Euro auf nunmehr rund 2,95 Mrd. Euro aufgestockt. Damit trägt der Anteil des Bundes am Reingewinn der

Seite 4 Deutschen Bundesbank zur Finanzierung der einmaligen Zuweisung an das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds bei. - Globale Steuermehreinnahme: Im Rahmen des Nachtragshaushalts werden die Steuereinnahmen auf Basis der internen Steuerschätzung vom Februar diesen Jahres einbezogen. Dies erfolgt durch Berücksichtigung in einem globalen Titel. Im Zuge des weiteren Haushaltsverfahrens zum Nachtragshaushalt wird dieser Titel aufgelöst und die Ergebnisse der Steuerschätzung vom Frühjahr übernommen. Darüber hinaus berücksichtigt der Nachtragshaushalt die Steuermindereinnahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und des Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. - Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2015 ist das Zinsniveau erneut deutlich zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund werden die Zinsausgaben um ca. 0,7 Mrd. Euro abgesenkt und damit der Haushaltsausgleich sichergestellt. - Die im Kapitel 6002 ausgebrachten Leertitel 161 02 und 861 02 dienen zur technischen Umsetzung der Inanspruchnahme der unterjährigen Liquiditätshilfe durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ( 12 Abs. 8 HG 2015). 5. Übersicht zum Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2015 I. Ausgaben Ausgaben für Investitionen Soll 2015 299,1 26,5 Veränderungen Nachtrag Mrd. Euro +3,5 +3,5 Neues Soll 2015 302,6 30,0 II. Einnahmen Steuereinnahmen sonstige Einnahmen Nettokreditaufnahme Differenzen durch Rundung möglich 299,1 277,5 21,6 - +3,5 +2,5 +1,0-302,6 280,0 22,6 - Die Vorgaben des Artikels 115 GG und des Gesetzes zur Ausführung von Artikel 115 GG werden eingehalten.

Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Gesamtübersicht Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mrd. 1 2 3 4 I. Ausgaben... 299,1 3,5 302,6 Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent... +1,2 +2,4 II. Einnahmen... Steuereinnahmen... 299,1 3,5 302,6 277,5 2,5 280,0 Nettokreditaufnahme... - - - nachrichtlich: Ausgaben für Investitionen... 26,5 3,6 30,0 Differenzen durch Rundung möglich

Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Einnahmen Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio. 1 2 3 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 0,19-0,19 02 Deutscher Bundestag... 1,89-1,89 03 Bundesrat... 0,10-0,10 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 3,17-3,17 05 Auswärtiges Amt... 144,10-144,10 06 Bundesministerium des Innern... 443,13-443,13 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz... 488,63-488,63 08 Bundesministerium der Finanzen... 324,51-324,51 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie... 462,91-462,91 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 85,12-85,12 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales... 1 901,25-1 901,25 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur... 5 833,93-5 833,93 14 Bundesministerium der Verteidigung... 292,11-292,11 15 Bundesministerium für Gesundheit... 107,04-107,04 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit... 721,40-721,40 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 68,44-68,44 19 Bundesverfassungsgericht... 0,04-0,04 20 Bundesrechnungshof... 0,02-0,02 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung... 566,17-566,17 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 89,43-89,43 32 Bundesschuld... 1 077,53 55,89 1 133,43 60 Allgemeine Finanzverwaltung... 286 488,92 3 444,11 289 933,03 Insgesamt 299 100,00 3 500,00 302 600,00 Differenzen durch Rundung möglich

Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 Einzelplanübersicht Ausgaben Einzelpläne Soll 2015 Nachtrag Neues Soll 2015 Mio. 1 2 3 4 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt... 33,73-33,73 02 Deutscher Bundestag... 801,49-801,49 03 Bundesrat... 23,81-23,81 04 Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt... 2 234,80-2 234,80 05 Auswärtiges Amt... 3 725,31-3 725,31 06 Bundesministerium des Innern... 6 191,54-6 191,54 07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz... 695,45-695,45 08 Bundesministerium der Finanzen... 5 570,62-5 570,62 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie... 7 307,69 87,00 7 394,69 10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft... 5 350,72-5 350,72 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales... 125 545,92-125 545,92 12 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur... 23 281,43-23 281,43 14 Bundesministerium der Verteidigung... 32 974,18-32 974,18 15 Bundesministerium für Gesundheit... 12 066,92-12 066,92 16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit... 3 855,20-3 855,20 17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend... 8 523,56-8 523,56 19 Bundesverfassungsgericht... 33,32-33,32 20 Bundesrechnungshof... 141,48-141,48 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung... 6 509,16-6 509,16 30 Bundesministerium für Bildung und Forschung... 15 274,96-15 274,96 32 Bundesschuld... 26 784,71-691,71 26 093,00 60 Allgemeine Finanzverwaltung... 12 174,00 4 104,71 16 278,71 Insgesamt 299 100,00 3 500,00 302 600,00 Differenzen durch Rundung möglich