Zukunft der Altenhilfe und Pflege



Ähnliche Dokumente
PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Leistungen für Demenzpatienten

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum

Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

SGB XI in der Behindertenhilfe

Mehr Lebensqualität im Alter. Das neue Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

Quartierskonzepte in Bayern Beispiele und Fördermöglichkeiten

Fachtagung zum Muttertag 8. bis 10. Mai 2015 in Erkner bei Berlin. Entlastungsmöglichkeiten durch die Reform der Pflegeversicherung

Sorgende Netze. -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe-

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

Pflegestärkungsgesetz I -

Gemeindepsychiatrie ohne Altersbeschränkung. Villa Kalstert

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Pflege und Betreuung in Wien 2030

Reform der Pflegeversicherung

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Die Pflegeversicherung

1. Pflegestärkungsgesetz (5. SGB XI-ÄndG) Mechthild Rawert, MdB, Berichterstatterin für Pflege der AG Gesundheit

TRADITIONEN BEWAHREN ZUKUNFT GESTALTEN:

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Wohnen im Viertel bei der GEWOFAG Ein zweites Wohnzimmer für unsere Bewohnerinnen und Bewohner Fachpolitische Tagung Generationengerecht leben in

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

micura Pflegedienste Köln

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II

COMPASS Die Pflegeberatung der Privaten

Aufgaben einer Pflegekasse

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeberatung ein bundesweites Netzwerk des bpa

M I N I S T E R I U M F Ü R F I N A N Z E N U N D W I R T S C H A F T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Der Arbeitskräftemangel bleibt! Mögliche Strategien kommunaler Steuerung

Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung

Mobile Rehabilitation in Pflegeheimen. -Perspektive der Pflegeversicherung-

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Menschen mit einer Zuwanderungsgeschichte in Hannover. Fachbereich Senioren der Landeshauptstadt Hannover

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

Und plötzlich: Pflege -... Und plötzlich: Pflege - Rechtliche Situation und Unterstützungsangebote in Freiburg

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Weiterentwicklung des Pflegesystems in dieser Wahlperiode aus Sicht des BMG

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Unterstützung und Sicherung von Teilhabe. Verbesserungspotentiale aus Sicht der AOK. Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Zuhause im Quartier. Bedeutung des Projektes für die Gesundheit Nord

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Informationen für Pflegekunden Das Pflegestärkungsgesetz I

Was bringt die Pflegereform und was müsste sie eigentlich leisten?

Perspektiven von Menschen mit hohem Hilfebedarf

Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS)

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Schri' für Schri' zum neuen Pflegebedür4igkeitsbegriff

Projektpräsentation Sitzung des Gemeinderates Weisenbach,

Zusätzliche Betreuung von Menschen mit Demenz. Prof. Dr. Peter Sauer

Pflegestützpunkte: unabhängige, neutrale und kostenlose Beratungs- und Informationsangebote

Pflegereform Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Nach der Reform ist vor der Reform - Möglichkeiten und Grenzen des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes (PNG)

Indikatoren-Erläuterung

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Am 01. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Dies hat zur Erhöhungen der Leistungen der Pflegeversicherung geführt.

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Pflege im Jahr Pflege

Leistungen der Pflegeversicherung jetzt und ab 2015

Anmerkungen zu Rahmenbedingungen und Umsetzbarkeit von. Ingrid Hastedt

Was bringt die Pflegereform?

Pflegewohngruppe Adlergarten

Einleitung. Einleitung

Demenz. Beratung Betreuungsgruppen Tagespflege. Angebote bei Demenz. Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

Das bundesweite Pflegetelefon - schnelle Hilfe für Angehörige

kkk Begleitete Elternschaft in NRW: Zahlen und Befragungsergebnisse

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

sind NICHT Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und mit eigenem Einkommen.

Die Pflegestützpunkte Berlin 6 Jahre Erfahrung in der neutralen kostenlosen Beratung

micura Pflegedienste München Ost

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

von monatlich 1)

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Deutsches Pflege Forum _ März Was bewegt Ratsuchende, Betroffene, Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige rund um das Thema Pflege?

Demenz-Servicezentrum Region Dortmund

Wohnformen im Alter. Ein Vortrag im Rahmen des Seniorenfrühstücks von Frank Ulrich & Michael Meibohm

Pflegeleistungen 2015

Heike Brüning-Tyrell

Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Wir respektieren und wertschätzen ihn.

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat /

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

Transkript:

Zukunft der Altenhilfe und Pflege in Baden-Württemberg ULRICH SCHMOLZ DRK-PFLEGESYMPOSIUM 2015 24. November 2015, Bad Cannstatt

Gliederung des Vortrags Aktuelle Versorgungssituation in der Pflege und weitere Entwicklung Entwicklung in der ambulanten Versorgung Entwicklung in der stationären Versorgung Entwicklung des Leistungsrechts Aktuelle Aufgabenverteilung Zukünftige Rolle der Akteure Folie 2

Aktuelle Versorgungssituation in der Pflege Rund 300.000 Pflegebedürftige in Baden-Württemberg (2013) Rund 30% aller Pflegebedürftigen werden in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut Rund 20% werden durch professionelle ambulante Pflegedienste versorgt Zahl der Pflegeeinrichtungen zwischen den Jahren 2001 und 2013 gestiegen bei den ambulanten Pflegediensten um rund 20%, bei den Pflegeheimen um 42% Folie 3

Weitere Entwicklung Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 bundesweit um 35% ansteigen Formeller Pflegebedarf nimmt zu Informelles Pflegepotenzial geht zurück Mix aus professionellen, semiprofessionellen und ehrenamtlich getragenen Unterstützungsstrukturen notwendig Folie 4

Entwicklung in der ambulanten Pflege Rund 63.000 Pflegebedürftige werden in Baden- Württemberg durch ambulante Pflegedienste versorgt (2013) durch 1.140 Pflegedienste mit rund 31.800 Beschäftigten Folie 5

Entwicklung in der ambulanten Pflege Konzept zur Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsstrukturen zur Unterstützung, Betreuung und Pflege in Baden-Württemberg - orientiert an den Bedarfslagen der betroffenen Zielgruppen Ziele Problemlagen und Versorgungslücken identifizieren Lösungsansätze skizzieren Modelle projektieren Innovative Konzepte nachhaltig implementieren Vernetzung motivieren Folie 6

Entwicklung in der ambulanten Pflege Bedarfslage 1: Präventive und unterstützende Angebote kennen Modellprojekt Präventive Hausbesuche ausbauen Bedarfslage 2: Selbständige Lebensführung erhalten Weiterentwicklung von Quartierskonzepten Bd Bedarfslage fl 3: 3Selbstbestimmtes ti t Wohnen im Alter mit Hilfsmitteln itt l und alltagsunterstützenden Technologien Informationsportal Pflege und Technik des Forschungszentrums (FZI) Karlsruhe Folie 7

Entwicklung in der ambulanten Pflege Bedarfslage 4: Lebensführung mit Unterstützung gestalten Begleitdienste für Einkäufe, Arztbesuche, niedrigschwellige Fahrdienste Bedarfslage 5: Leben zu Hause bei erhöhtem Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf sichern Erhalt/ Stärkung Häuslicher Krankenpflege/Familienpflege nach SGB V Bedarfslage 6: Leben zu Hause mit zeitweiligen Unterbrechungen ermöglichen Unterstützung solitärer Tages- und Kurzzeitpflege mit rehabilitativem Ansatz (Innovationsprogramm Pflege) Folie 8

Entwicklung in der ambulanten Pflege Innovationsprogramm Pflege Förderung innovativer Ansätze mit jeweils 3 Mio. Euro jährlich Bausteine: Ausbau einer sozialraumorientierten Pflegeinfrastruktur Angebote der Nacht-und dtagespflege sowie der Kurzzeitpflege Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngemeinschaften Folie 9

Entwicklung in der ambulanten Pflege Baustein: Ausbau einer sozialraumorientierten Pflegeinfrastruktur Leben in der gewohnten Umgebung in der eigenen Häuslichkeit oder einer unterstützenden Wohnform im Quartier Beispiel: Pflegemix in lokalen Verantwortungsgemeinschaften Folie 10

Entwicklung in der ambulanten Pflege Beispiel: Ambulante rund um die Uhr Betreuung für pflegebedürftige Menschen im Landkreis Karlsruhe Versorgung in der eigenen Häuslichkeit Individuell abgestimmte Kombination aus ambulanten Pflegesachleistungen, Tagespflege, Nachbarschaftshilfe und anderen ehrenamtlichen Angeboten Individuell id angepasste Unterstützungs- tüt und dbetreuungsangebote t und technische Hilfen Trägerübergreifende g Kooperation bestehender Angebote Integration von Familie und ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfen Folie 11

Entwicklung in der ambulanten Pflege Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Flankierende Unterstützung professioneller Pflege durch ehrenamtlichbürgerschaftlich strukturierte Betreuungsangebote und Initiativen Förderung i. H. v. 6 Mio. Euro im Jahr 2014 in Baden-Württemberg für 850 Betreuungsgruppen und häusliche Betreuungsdienste insbesondere für dementiell erkrankte Menschen Modellvorhaben zur Weiterentwicklung innovativer Versorgungsstrukturen g und konzepte -> Beispiel: Präventive Hausbesuche für Senioren zu Hause, PräSenZ Folie 12

Entwicklung in der ambulanten Pflege Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Wesentliche Änderungen durch das PSG I Erweiterung des Personenkreises mit Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Erhöhung der Leistungen und Erweiterung des Leistungsumfangs Neues Leistungsprofil: Niedrigschwelliges i Betreuungs- und Entlastungsangebot Verordnungsermächtigung und regelmäßige Qualitätssicherung Folie 13

Entwicklung in der ambulanten Pflege Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Wesentliche geplante Änderungen durch das PSG II Bisherige Sonderregelungen für Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs entbehrlich Zusammenfassung der bisherigen niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote unter dem neuen Oberbegriff Angebote zur Unterstützung im Alltag Erweiterung der Verordnungsermächtigung hinsichtlich Abfrage der angebotenen Leistungen und Höhe der Kosten Folie 14

Entwicklung in der ambulanten Pflege Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Inkrafttreten der Regelungen im PSG II, die den bisherigen Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote betreffen, zum 1. Januar 2017 Parallel dazu Inkrafttreten der neuen Betreuungs- und Entlastungsangebote-Verordnung zum 1. Januar 2017 Folie 15

Entwicklung in der ambulanten Pflege Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote Empfehlungen des Sozialministeriums zum Übergangsverfahren Bestehende anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote können ohne erneutes Anerkennungsverfahren auch somatisch Pflegebedürftige ohne eingeschränkte Alltagskompetenz mit aufnehmen Neue niedrigschwellige Betreuungsangebote können sich auf der Grundlage der bisher geltenden Betreuungsangebote-Verordnung anerkennen lassen Keine wesentlichen Änderungen betreffend Förderung ehrenamtlicher Strukturen sowie der Selbsthilfe Folie 16

Entwicklung in der ambulanten Pflege Geriatrische Versorgung Anforderungen an eine moderne und zukunftssichere geriatrische Versorgung sind vielfältig: wohnortnahe Anknüpfung mehr ambulant bl als stationär ausgerichtet ih Angebote müssen eng miteinander vernetzt sein und eine durchgängige Versorgung gewährleisten präventive Versorgungsstrukturen müssen dabei ebenso mit einbezogen werden wie akutmedizinische, i i pflegerische, rehabilitative und palliative Folie 17

Entwicklung in der ambulanten Pflege Geriatriekonzept i t Handlungsfelder Ausbau wohnortnaher Angebote der Prävention Vorbereitung der ambulanten Versorgungsstrukturen auf die Anforderungen der Gesellschaft des langen Lebens Ausrichtung der Strukturen und Abläufe in den Krankenhäusern auf die Bedürfnisse alter Menschen Nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung der geriatrischen Rehabilitation Folie 18

Entwicklung in der ambulanten Pflege Ausblick Geriatrie i Anpassung des Geriatriekonzepts an sich ändernde Rahmenbedingungen und Weiterentwicklung Begleitung li dieses Prozesses und Beratung durch hden Landesbeirat Geriatrie Mittelfristig: i i Beteiligung der Pflegeversicherung an den Leistungen für die geriatrische Rehabilitation Folie 19

Entwicklung in der stationären Pflege Rund 91.000 Pflegebedürftige werden in Baden- Württemberg vollstationär versorgt (2013) durch 1.661 Pflegeeinrichtungen mit rund 90.600 Beschäftigten hfi Kapazität der Pflegeheimplätze hat sich in den letzten 20 Jh Jahren verdoppelt Heimgröße: im Durchschnitt 60 Plätze Folie 20

Entwicklung in der stationären Pflege Entwicklung der stationären Pflegeeinrichtungen von 2009 bis 2013: Zuwachs gesamte Anzahl: + 13% Heimgröße 10-20 Plätze: + 39% Heimgröße 20-30 Plätze: + 36% Heimgröße 80-100 Plätze: + 11% 75% aller neuen Einrichtungen haben weniger als 50 Plätze Folie 21

Entwicklung in der stationären Pflege Konzeption als Wohnraum Geschützte Privatsphäre, Normalität, Teilhabe Öffnung in das Quartier Einbindung bürgerschaftlichen Engagements Folie 22

Entwicklung in der stationären Pflege Differenzierung und Diversifizierung Lebensziele und Lebensstile differenzieren i sich Biografiebezogene und milieutherapeutische Konzepte gewinnen an Bedeutung Zunahme von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund Fachtag kultursensible Pflege Folie 23

Entwicklung in der stationären Pflege Öffentliche Förderung: 1 Mrd. Euro in 15 Jahren Landesheimbauverordnung Ermessenslenkende Richtlinien begleiten die Umsetzung der Verordnung Folie 24

Entwicklung in der stationären Pflege Modell: Stationäre ti Pflegeeinrichtung i als Kompetenzzentrum im Quartier Sektorenübergreifende pflegerische Versorgung, langfristig keine starre Trennung in ambulant/ stationär Folie 25

Entwicklung in der stationären Pflege Modell: dlllokale Gesundheitszentren zur Primärund Langzeitversorgung Chance für ländliche Regionen ambulante und stationäre Leistungen an einem Ort Leistungen je nach lokalem Bedarf Folie 26

Lokale Gesundheitszentren Verbesserter Zugang Mobile Praxen/ Dienste ländliche Quartierskonzepte Bürgerbus/ Hol- und Bringdienste häusliche Telemedizin, Versorgung -nursing Angebote für Ältere/ chronisch Kranke Case Management Lokale Gesundheitszentren Regionale Arztnetze, Gesundheitsnetze Folie 27

Entwicklung in der stationären Pflege Modell: Dienstleistungsverbund Tages- und Kurzzeitpflege Zur Erhaltung der familiären Pflegebereitschaft betriebliche Risiken der Kurzzeitpflege im Verbund bewältigen Folie 28

Entwicklung des Leistungsrechts Aufweichung des versäulten Denkens erste Schritte im ambulanten Leistungsrecht Änderung der Zuordnung von Geriatrischer Reha und medizinischer i i Behandlungspflege (häusliche) Tagesbetreuung unterhalb fachpflegerischer Unterstützung verankern Rehabilitativ ausgerichtete Kurzzeitpflege Folie 29

Entwicklung des Leistungsrechts Externe Ambulantisierung von stationären Einrichtungen ermöglichen Leistungen in Neuen Wohnformen definieren Schnittstellen zu SGB V und SGB XII Langfristig Pflegebudget abgeleitet vom individuellen Unterstützungsbedarf und nicht vom Ort der Leistungserbringung Folie 30

Aktuelle Rolle der Akteure Umfassender Sicherstellungsauftrag der Pflegekassen, 12, 69 SGB XI, Erbringung von Pflegeberatung 7, 7a SGB XI Kommunen erbringen ergänzende Hilfe zur Pflege, 61 SGB XII und Altenhilfe, 71SGB XII Land ist verantwortlich für bedarfsgerechte Versorgungsstruktur, 9 SGB XI Private, freigemeinnützige und öffentliche Anbieter erbringen bi ambulante und stationäre tti Leistungen Lit auf fder Basis von Versorgungsverträgen im SGB XI Folie 31

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Kommunen Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege Stärkung der Rolle der Kommunen insbesondere im Bereich der Beratung und bessere Einbindung in die Strukturen der Pflege Gesamtpaket aus Bundesteilhabegesetz, Änderung des SGB XII und Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-AG soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten Folie 32

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Kommunen Daseinsfürsorge u. a. Hilfe zur Pflege Einbindung des Gemeinwesens > BE Qualitative i regionale und lokale l Infrastrukturplanung Sektorenübergreifende Einbindung und Vernetzung der Beteiligten Ganzheitliche Beratung der Betroffenen Folie 33

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Kommunen Beratung bündeln in bundesweit 60 Modellkommunen Zusammenführung kommunaler Angebote und Angebote der Pflegekassen Wohnortnahe Beratung der Betroffenen aus einer Hand mit einer Anlaufstelle ll Folie 34

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Kommunen kommunale Altenhilfe und Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe g Beratungs- und Koordinierungsstellen familienunterstützende Hilfen kommunale Gesundheitsdienstleistungen Angebote des ÖPNV Wohnraumberatung rechtliche Betreuung Folie 35

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Kommunen Angebote der Pflegekassen z. B. Aufklärung, Beratung, 7 SGB XI Pflegeberatung, 7a SGB XI Pflegepflichteinsätze, 37 Abs. 3 SGB XI Pflegekurse, 45 SGB XI Folie 36

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der Pflegekassen Sicherstellungsauftrag 12 Abs. 1 SGB XI leben Generierung der Daten für Infrastrukturplanung Gewährung der Versicherungsleistungen Vernetzung mit anderen Leistungsträgern Abwicklung Vertragswesen Externe Qualitätssicherung und -beratung Folie 37

Zukünftige Rolle der Akteure Die Rolle der professionellen Anbieter Individuelle Leistungserbringung Ausdifferenzierung der Angebotsstrukturen Organisation des Unterstützungs-Mixes Anleitung und Begleitung Ehrenamtlicher Beteiligung an der lokalen und regionalen Infrastrukturplanung Folie 38

Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 39