Sozialreferat S Z P S Z F S I LG



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Telefon: 233 22627 Telefax: 233 25672 Sozialreferat S Z P S Z F S I LG Finanz- und Personalsituation im Sozialreferat im Vollzug des SGB XII und SGB II Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 07208 3 Anlagen Beschluss des Sozialausschusses vom 01.12.2005 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Einleitung Die Gesamtsituation der Arbeit im Sozialreferat insbesondere im Amt für Soziale Sicherung aufgrund der gesetzlichen Änderungen wurde dem Stadtrat erst kürzlich in zwei Vorlagen ausführlich erläutert: Gemeinsame Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses am 11.10.2005 Auswirkungen der Reformen des sozialen Sicherungssystems auf die Münchner Bürgerinnen und Bürger - Wie viele Menschen werden in München von den herkömmlichen sozialen Sicherungssystemen nicht mehr erfasst? Antrag Nr. 02-08 / A 02391 der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen/RL vom 29.03.2005 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 06859 Stand der Umsetzung SGB II und SGB XII - Ziff. 12: Kontrolle der ARGE im Sozialbürgerhaus Empfehlung Nr. 02-08 / E 00163 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 Schwanthalerhöhe am 07.07.05 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 06888 Auf die entsprechenden Ausführungen darf ergänzend zur vorliegenden Darstellung Bezug genommen werden. 2. Finanzsituation 2.1 Transferleistungen In der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss und Sozialausschusses am 11.10.2005 wurde dem Stadtrat vom Stand der Umsetzung im SGB II und SGB XII ausführlich berichtet. U.a. wurde die Entwicklung der Transferleistungen im Jahr 2005 dargestellt. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung zeichnete sich bereits

Seite 2 ab, dass für das Jahr 2005 die tatsächlichen Ausgaben hinter der ursprünglichen Planung zurück blieben. Diese Entwicklung hat sich fortgesetzt, so dass das Sozialreferat im Rahmen des 2. Nachtrags bereits entsprechende Ansatzkorrekturen vornehmen konnte. Der geplante Ansatz für das Jahr 2005 im Bereich des SGB II betrug insgesamt rd. 343 Mio. ( örtl. und überörtl. Träger) und ging von rund 44.000 Bedarfsgemeinschaften im Jahr und einem durchschnittlichen Mittelbedarf von ca. 645 pro Bedarfsgemeinschaft und Monat aus. Tatsächlich liegt die Zahl der betreuten Bedarfsgemeinschaften zum Stand Oktober 2005 niedriger, nämlich bei 41.886 (incl. Abteilung zentrale Wohnungslosenhilfe) und der durchschnittliche Mittelbedarf ist ebenfalls niedriger. Zum Zeitpunkt des Eckdatenbeschlusses im Juli diesen Jahres lagen noch keine belastbaren Daten vor, so dass die Haushaltsansätze des Jahres 2005 auch für 2006 fortgeschrieben wurden. Diese Ansätze müssen nun der aktuellen Ausgabenentwicklung angepasst werden. In Abstimmung mit der Kämmerei wurde ein Finanztableau entworfen (siehe Anlage 1), das dieser neuen Situation Rechnung trägt. Ausgangslage sind die mtl. Ausgaben der letzten drei Monate von rd. 16,5 Mio. mtl. zzgl. einer 5%-igen Kostensteigerung im Jahr 2006. Im Ergebnis geht das Sozialreferat von Gesamtausgaben im SGB II in Höhe von 208 Mio. aus. Die Kämmerei wird diese neuen Ansätze in den Schlussabgleich für das Jahr 2006 aufnehmen. Das Sozialreferat legt einnahmenseitig zugrunde, dass der Bund weiterhin 29,1 % der Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Sollten sich diesbezüglich gesetzliche Änderungen ergeben, müssen diese im 1. Nachtrag 2006 Berücksichtigung finden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist weiter davon auszugehen, dass der Bezirk auch im Jahr 2006 die Kosten für Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler übernimmt. Im Bereich des SGB XII zeigen die Ausgabenentwicklungen der letzten Monate einen leichten Anstieg, insbesondere bei der Grundsicherung (4. Kapitel SGB XII). Das Sozialreferat hält diesen Trend auch für das Jahr 2006 für realistisch und hat daher in Abstimmung mit der Kämmerei den Gesamtansatz um 6 Mio. auf 114,9 Mio. erhöht. 2.2 Verwaltungskostenbudget Gemäß 46 Abs. 1 SGB II hat der Bund der Arbeitsgemeinschaft die Kosten für Personal- und Verwaltungsaufwand zu erstatten. Für die ARGE München waren für den Personal- und Verwaltungshaushalt 37,6 Mio. aus Bundesmitteln vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat für Overhead-Kosten bereits vorab 4,258 % in Abzug gebracht, so dass der ARGE insgesamt ein Verwaltungsbudget in Höhe von 35,9 Mio. zur Verfügung steht. Eine Hochrechnung zum Stand 01.06.2005 ergab, dass das Verwaltungsbudget den sich aus budget.xls errechnenden Bedarf für 2005 nicht deckt. Der Aufsichtsrat hat daher am 01.06.2005 der Umschichtung von 5,8 Mio. (= 10 % von 58,1 Mio. des Eingliederungstitels) zugestimmt. Somit steht der ARGE für dieses Jahr ein Gesamtbudget in Höhe von insgesamt 41,7 Mio. zur Verfügung. Die Abrechnung des Verwaltungsbudgets und die Erstattungsleistung an die Landeshauptstadt München erfolgt über sog. Fallpauschalen und nicht anhand der der Landeshauptstadt München tatsächlich anfallenden Personal- und Sachkosten. Die aktuelle Hochrechnung mit Stand September 2005 ergab städtischerseits Gesamtausgaben für dieses Jahr in Höhe von 39,763 Mio.. Der von der Kommune zu leistende Teil be-

Seite 3 trägt 10,1 Mio.. Nach Abzug dieses kommunalen Anteils errechnen sich zu erstattende Ausgaben von 29,663 Mio.. Dagegen steht die sich aus dem budget.xls errechnende Erstattungsleistung an die Kommune in Höhe von 29,11 Mio., d.h. dass die Landeshauptstadt München voraussichtlich mit einem Betrag von 553.000,-- in Vorleistung gehen muss. Diese Vorleistung entsteht jedoch ausschließlich dadurch, dass die Berechnungsgrundlage für das Verwaltungskostenbudget noch auf den alten Fallzahlen, nämlich 30.629 Bedarfsgemeinschaften beruht. Würde sie auf Grund der aktuellen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (36.309, ermittelt aus dem Durchschnitt für sechs Monate) berechnet, stünde der ARGE München ein Verwaltungskostenbudget von insgesamt 44,45 Mio. bzw. nach Abzug der 4,258 % - Overhead-Kosten der Bundesagentur von 42,55 Mio. zu. Damit wären die Kosten für die ARGE München in vollem Umfang gedeckt. Während also die derzeitigen Personalkosten im ARGE-Bereich nicht vollständig erstattet werden, ist gegenüber dem Stand Ende 2004 ein erheblicher Entlastungseffekt eingetreten. Auf Basis der Sachbearbeitungskapazitäten (Stellenzahlen), die Ende 2004 (Stand Oktober-Statistik) ein Personalkostenvolumen von rund 13,234 Mio umfassten, beträgt der Entlastungseffekt für den städtischen (Personal-)Haushalt nach Abzug des kommunalen Anteils (rd. 28% aus aktuell 17,77 Mio Sachbearbeitungskosten im SGB II = 4,97 Mio ) rund 8,26 Mio. 3. Personalsituation im Vollzug des SGB XII Die Entwicklung der Fallzahlen im SGB XII hat in 2005 einen unerwarteten Verlauf erfahren. Während zu Jahresbeginn (Statistik 02/05) noch 12.316 Fälle zu bearbeiten waren (und hier bereits eine personelle Unterdeckung bestand), stieg dieser Wert bis September auf 12.760. Zum Startzeitpunkt des SGB XII am 1.1.2005 wurde einvernehmlich zwischen Personal- und Organisationsreferat und Sozialreferat eine Personalausstattung entsprechend der Fallzahl 100 Bedarfsgemeinschaften pro Sachbearbeiter/-in festgelegt. Da bisher in der Sozialhilfe ein Fallzahlverhältnis von 1:85 galt und im Vollzug des SGB II in der ARGE auch weiterhin gilt, bestand seinerzeit ebenfalls Einigkeit, dass die Angemessenheit dieser Fallzahl in 2005 zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren ist. Die Fallzahlbemessung 1:100 ging von der Annahme aus, dass im SGB XII hauptsächlich die leichten Fälle der ehemaligen Grundsicherung bearbeitet werden müssen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass im SGB XII sehr viele schwierige Fälle aus den ehemaligen Hilfen in besonderen Lebenslagen auftreten (Behinderung, Pflegebedürftigkeit, 24-Std.-Pflegen u.ä.), die eine weitaus umfangreichere Sachbearbeitung nach sich ziehen. Des weiteren bestehen Probleme mit dem Teammodell, weil die festgelegte Quote von 1 Kraft des mittleren Verwaltungsdienstes zu 2 Kräften des gehobenen Verwaltungsdienstes aufgrund der Kleinteiligkeit innerhalb der einzelnen Teilregionen häufig nicht umsetzbar ist. Die Einzelstatistik der Sozialbürgerhäuser bzw. Außenstellen ergibt auf Basis der Fallzahl 1:100 nachstehende Bedarfssituation: o

Seite 2 SBH Fallzahl 9/05 Stellensoll Stellensoll gerundet Stellen Ist Nord 1 1926 19,26 19 17,2 Nord 609 6,06 6 6,5 Pasing 791 7,91 8 7,5 Süd 951 9,51 10 9,75 Mitte 1077 10,77 11 10 Orl 1094 10,94 11 10,5 Ost 1 1425 14,25 14 11,9 Pli 1011 10,11 10 9,5 LS 954 9,54 10 8,5 NM 1265 12,65 13 11,5 GH 951 9,51 10 6,4 BTR 681 6,81 7 6 gesamt 12760 127,6 128 115,25 Damit fehlen dem Sozialreferat für den Bereich des SGB XII 12,75 Stellen auf Sachbearbeitungsebene sowie umgerechnet 1 Stelle auf Führungsebene allein bei Zugrundelegung der nicht mehr zutreffenden Fallzahl von 1:100. Das Sozialreferat wird mit dem Personal- und Organisationsreferat eine neue Fallzahlbemessung initiieren. 4. Personalsituation im Bereich SGB II In der ebenfalls am 1.12.2005 stattfindenden gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft werden die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Spitzenverbänden über die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und die daraus für München zu ziehenden Konsequenzen eingehend dargestellt. Sollte dem dortigen Antrag gefolgt werden und die Landeshauptstadt München damit verstärkt Verantwortung für die ARGE übernehmen, hat das auch Folgen für das die ARGE betreuende Personal und die Landeshauptstadt insgesamt. Denn selbstverständlich ergibt sich aus der Übernahme der alleinigen Umsetzungsverantwortung auch eine nochmals verstärkte Verantwortung der Stadt für die Ergebnisse der ARGE. Für die rechtzeitige und korrekte Auszahlung, das umfassende Profiling, die erfolgreiche Vermittlung möglichst vieler in Ausbildung, Qualifizierung, in den 1. Arbeitsmarkt oder in Beschäftigung und das Funktionieren des Fallmanagements wird in Zukunft vor allem die Stadt als für den Vollzug ausschlaggebende Gesellschafterin der ARGE verantwortlich gemacht. Für den von allen gewollten Erfolg ist eine intensive Arbeit mit den Arbeitssuchenden erforderlich. Diese kann nur mit einer angemessenen Personalausstattung in der ARGE und im die ARGE betreuenden Sozialreferat geleistet werden. 4.1 Geschäftsstellenaufgaben für die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH (ARGE) Die grundsätzlichen Aufgaben der Personalverwaltung für die ARGE (soweit nicht durch die SBH-Geschäftsstellen vor Ort zu bearbeiten) wurden der Geschäftsstelle des

Seite 5 Amtes für Soziale Sicherung (S-I-LG) im Wege der Beauftragung ab 01.01.2005 zur Erledigung übertragen. ( 8 Abs. 2 des Kooperationsvertrages zwischen der LH München und der Agentur für Arbeit München vom 29.10.2004). Die tägliche Arbeitspraxis hat sehr schnell aufgezeigt, dass S-I-LG damit einer Doppelbelastung unterworfen wurde, die ohne entsprechende Stellenzuschaltungen nicht mehr leistbar ist. Beispielhaft kann dies anhand folgender Aspekte belegt werden: Doppelstruktur Die Geschäftsstelle S-I-LG muss derzeit sowohl Aufgaben für die ARGE als auch Anforderungen der Gesellschafter / Träger bearbeiten und daneben die übrigen Aufgabengebiete des Steuerungsbereiches 1 personalverwalterisch bedienen (Rechtsangelegenheiten, Steuerung, Schuldner- und Insolvenzberatung, Rehabilitation/Integration, Hilfen im Alter, bei Pflege und Betreuung). Durch die Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zweier verschiedener Dienstherren entsteht die Notwendigkeit der Vereinheitlichung der unterschiedlichen Standards zwischen LHM und BA (z. B. unterschiedliche Beurteilungswesen, Arbeitszeitregelungen, usw.). Diese wichtige Aufgabe, nicht zuletzt für den Betriebsfrieden vor Ort, konnte bislang auch aus Kapazitätsgründen überhaupt noch nicht weiterverfolgt werden. Diese Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch permanentes Denken und Arbeiten in Doppelstrukturen mit erheblicher Komplexität wurde bisher erheblich unterschätzt. Mehraufwand Sehr rasch wurde erkennbar, dass die Startaufstellung ARGE weiterzuentwickeln und dabei eine Reihe von Zusatzaufgaben entstanden ist. Exemplarisch sind zu nennen: - Erstellung und Pflege des Gesamtstellenplans für die ARGE - Erstellen der erforderlichen Statistiken - Klären personal- und tarifrechtlicher Grundsatzfragen - Erstellen und Aktualisieren der ARGE-Personaltabelle mit dem von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgegebenen IT-Programm budget.xls als Grundlage der Abrechnung und Erstattung der Personal- und Sachkosten und der IT-Pauschale mit der BA - Erledigen von Sonderaufträgen der ARGE-Geschäftsführung - Fortbildung und Qualifizierung für den gesamten Personalkörper der ARGE (z.b. Umstellung auf BA-Software VerBIS bis März 2006 für alle Beschäftigten der ARGE); grundsätzliches Ziel der ARGE ist es dabei, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeachtet des Dienstherrn auf ein gleiches Qualifizierungsniveau zu bringen Finanzen und GmbH-Recht Aufgrund der Rechtsform ist ein ausführliches Wissen im GmbH-Recht erforderlich. Dieses kann sich nicht nur auf Kenntnisse im Rechnungswesen/Buchführung und in der Erstellung von Wirtschafts- und Finanzplänen erstrecken, sondern sollte auch das entsprechende Steuerrecht abdecken. Ferner ist durch die Bundesagentur die Funktion des Beauftragten für den Haushalt vorgegeben, der eine eigene Haushaltsverantwortung wahrnimmt. Des weiteren soll die ARGE die Umsetzung der o

Seite 2 Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Abwicklung des Beschaffungswesens eigenverantwortlich bewältigen. Strategie und Management Das Controlling hat zwei Zielrichtungen. Zum einen soll es Managementinstrument für die ARGE sein, zum anderen ein Berichtssystem für die Bundesagentur und die Stadt München. Somit ist davon auszugehen, dass das Controlling nicht in einem Kreislauf abgebildet wird, sondern es in zwei sich überlappenden Kreisläufen erfolgt. Aufgrund dieser Situation wurde in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsreferat ein Modell für eine Geschäftsstelle für die ARGE konzipiert (Anlage 2). Das Modell geht städtischerseits derzeit von ca. 9 Stellen aus (zuzüglich 9 auf Seiten der Bundesagentur; dieser 50:50-Anteil ist jedoch noch nicht von der Bundesagentur bestätigt, weil dort eine Abhängigkeit von der noch nicht abgeschlossenen Umorganisation nach Hartz III gegeben ist.). Wie viele städtische Stellen dabei kostenneutral durch Transfer gewonnen werden können, wird im Einzelnen mit dem Personal- und Organisationsreferat verhandelt. Die Finanzierung ist über das Budget des UA 4199 derzeit möglich (vgl. unten); auch hier werden ggf. zu berücksichtigende Synergieeffekte durch Heranziehung vorhandener Stellen mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt. 4.2 Beteiligungssteuerung im Amt für Soziale Sicherung An dieser Stelle ist zunächst festzuhalten, dass die Organisationsveränderungen aufgrund der gesetzlichen Neuerungen und die mannigfaltigen Vorarbeiten für die Einrichtung der ARGE vom Sozialreferat und insbesondere vom Amt für Soziale Sicherung in den Jahren 2004 und 2005 ohne jegliche Personalzuschaltung bewältigt werden mussten. Durch die Einrichtung der ARGE entstand im Amt für Soziale Sicherung darüber hinaus eine Vielzahl von neuen Aufgaben: Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 27.10.2004 wurde das Sozialreferat zum Betreuungsreferat für die ARGE bestimmt. Damit entstand im Sozialreferat die neue Aufgabe des Beteiligungsmanagements für die ARGE. Bei der Abteilung Wirtschaftliche Hilfen muss eine stark angestiegene Zahl von Bürgerbeschwerden und Anfragen von Institutionen bearbeitet werden. Die Zahl der zu erstellenden Stadtratsbeschlüsse und der zu beantwortenden Stadtratsanfragen hat sich verdoppelt. Angesichts der Bedeutung der Landeshauptstadt München und des großen Engagements des Sozialreferates im Deutschen und Bayerischen Städtetag, in Arbeitsgruppen des BMWA, der Bundesagentur für Arbeit und des Deutschen Vereins zählen zu den neu hinzu gekommenen Aufgaben auch die Durchführung von einer Vielzahl von Analysen und die Fertigung von Stellungnahmen zu Vereinbarungen oder Handlungsempfehlungen des BMWA, der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Spitzenverbände. Darüber hinaus hat sich auch das weitere Tätigkeitsfeld erheblich vergrößert. So müssen die Abgrenzungsproblematik zwischen den Gesetzen SGB II und SGB XII und die Aufgaben des kommunalen Trägers in der ARGE (Kosten der Un-

Seite 7 terkunft und einmalige Leistungen) gesteuert werden. Zwei Produkte mussten erstmals neu beschrieben und im Zuge der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens umgesetzt werden. Ihre Fortschreibung bleibt als künftige Aufgabe bestehen. Mit dem vorhandenen Personal können die beschriebenen neuen oder erweiterten Aufgaben nur unzureichend erledigt werden. Insbesondere gilt das für die bekannten drei Elemente des Beteiligungsmanagements: Beteiligungssteuerung und controlling, Beteiligungsverwaltung und Mandatsbetreuung. Viele Aufgabenfelder liegen derzeit brach. Es fehlen z. B. die Kapazitäten für die Analyse von Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten, für die Teilnahme an Bilanzsitzungen, den Aufbau eines Berichtswesens, die umfassende fachliche Unterstützung der Aufsichtsratsmitglieder und die Unterstützung der Aufsichtsratsmitglieder bei der Formulierung der strategischen und operativen Zielvorgaben. Gerade die Mandatsbetreuung ist ein äußerst starkes Element des kommunalen Beteiligungsmanagements. Eine kritische Bewertung der Vorhaben des Beteiligungsunternehmens für die Aufsichts- und Entscheidungsgremien ist von großer Bedeutung und erfordert einen entsprechenden Personaleinsatz. Unter anderem wird diese Aufgabe bisher vom Sozialreferenten wahrgenommen. Die Erweiterung der originären Aufgaben des Amtes für Soziale Sicherung Abteilung Wirtschaftliche Hilfen macht eine Personalzuschaltung notwendig. Der genaue Bedarf wird mit dem Personal- und Organisationsreferat geprüft. Derzeit wird hier von 2,5 Stellen ausgegangen. Damit ist eine Mehrbelastung des Personaletats in Höhe von 111.600 verbunden (2,5 x A 12 nach JMB); dieser Zusatzaufwand ist vom bestehenden Ansatz gedeckt. (s.u. Ziff. 6.2). 4.3 Arbeitsvermittlung Zum Stand Oktober 2005 sind im ALG II (mit ZEW) insgesamt 41.886 Bedarfsgemeinschaften zu betreuen. Dies ergibt gemäß der im Kooperationsvertrag festgelegten Fallzahl von 1:225 ( 8 Abs. 1) einen Bedarf von 186,16 Stellen für die Arbeitsvermittlung. Dem steht eine Gesamtkapazität (Landeshauptstadt München und Bundesagentur) von 168,46 Stellen (davon 23 städtisch) gegenüber, was eine Unterdeckung von rund 18 Stellen bedeutet. Diese Kapazität ist zunächst in Vorleistung von der Landeshauptstadt München abzudecken, da die Zahl der von der Bundesagentur einzubringenden Stellen für die Arbeitsvermittlung gegenwärtig nicht beziffert werden kann. Damit sind Mittel in Höhe von 643.680 (18 x A 10 nach JMB) im Rahmen des 1. NT zum Haushalt 2006 zusätzlich bereitzustellen (UA 4199). 4.4 Fachberatung im Büro für Eingliederungsleistungen (BEL) für die Arbeitsvermittlung in den Sozialbürgerhäusern bzw. Außenstellen Ausgangslage o

Seite 2 Im Bereich der Arbeitsvermittlung und förderung herrscht eine zunehmende Komplexität der Fälle und Konstellationen, die immer mehr Spezialwissen erfordern. Daneben steht zusätzlich eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Bereich an, die aufgrund von gesetzlichen Vorgaben angeboten und umgesetzt werden muss. Zur Sicherstellung der Fachlichkeit muss das BEL Fachberatung in den SBH s anbieten und durchführen. Inhalt der Fachberatung Im BEL muss eine Fachberatung bereitgestellt werden, die im Wesentlichen folgendes leistet: - vertieftes Detailwissen in die SBH s bringen; dort fehlen insb. auf Ebene der Teilregionsleitungen Zeit und know how auf dem (neuen) Feld der Arbeitsvermittlung - Sicherstellen der gleichen (gesetzlichen) Handhabung - schnellere Entscheidungsfindung in (komplexen) Einzelfällen - Beratung der Teilregionsleitungen und der Arbeitsvermittlung Personalbedarf Derzeit gibt es keine (ausreichenden) Kapazitäten in den SBH s und im BEL, um Fachberatung in oben beschriebener Weise zu leisten. Als sinnvoller Grundstandard ist eine Ausstattung mit drei Vollzeitstellen für das BEL anzusehen. Damit kann Fachberatung in den 13 SBH s, der ZEW und der zentralen Arbeitsvermittlung der Arbeitsagentur München (ZAVAM) angeboten werden. Jede Fachberatung wird 5 Häuser betreuen und damit jeweils 1 Tag pro Woche vor Ort tätig sein können. Mit dieser Stellenschaffung kann dem berechtigten Wunsch des Referates für Arbeit und Wirtschaft Rechnung getragen werden, für die aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 12./27.7.05 übernommene Betreuung der AFI-Projekte auch die dafür erforderliche Personalkapazität übertragen zu bekommen. 5. Zusammenfassung des Personalbedarfs Die oben dargestellten Bedarfe ergeben folgendes Gesamtbild: Bereich Stellenzahl Mittelbedarf SGB XII 13,75 623.000,- SGB II: ARGE-Geschäftsstelle 9 321.840,- Beteiligungssteuerung 2,5 111.600,- Fachberatung BEL 3 119.880,- Arbeitsvermittlung 18 643.680,- 1.820.000,- 6. Finanzierung 6.1 Bedarf im Bereich SGB XII Im Chefgespräch zum Haushalt 2006 am 03.05.2005 wurde bereits die kritische Entwicklung der Fallzahlen im SGB XII besprochen. Es bestand grundsätzliche Übereinstimmung, dies in einer Stadtratsvorlage aufzuarbeiten. Aus Sicht des Sozialreferates sind die Mittel im 1. Nachtrag zum Haushalt 2006 in Höhe von 623.000 zu berücksichtigen.

Seite 9 6.2 Bedarfe im Bereich SGB II Der Mittelabfluss liegt im September 05 für den UA 4199 (Personalausgaben UGl. 490) mit rd. 3 Mio. (2.965.800 ) unter dem Ansatz (aktuell 20,6 Mio. ). Noch hiervon abzuziehen sind kürzlich erfolgte Umverteilungen zu Lasten des UA 4199 ( Stellenzerlegungen : Geschäftsstelle S-I, kalkuliert 5xA10, 184.800, Abt. WH, 3xA12, 136.800 ) sowie die noch nicht den UA belastenden diesjährigen Prüfungsabgänger (57xA 9/10 = 2,107 Mio. ). Damit relativiert sich diese Überdeckung auf aktuell 537.200. Die dargestellten Stellenbedarfe für die ARGE-Geschäftsstelle sowie die Beteiligungssteuerung ergeben in Summe eine Mehrbelastung von 433.440,- und sind damit vom bestehenden Ansatz gedeckt. Die Bedarfe für Fachberatung BEL und Arbeitsvermittlung in Höhe von 763.560,- sind zum 1. Nachtrag 2006 zusätzlich erforderlich; da noch ein Deckungsrest im UA 4199 besteht (s.o., rechnerisch nach Stand September 103.760,- ) kann dieser Betrag um 100.000 auf 663.560,- verringert werden. 7. Genderprüfung Die aktuelle Beschlussvorlage hat neben der Information über den Stand der Umsetzung verschiedene Stellenschaffungen zum Ziel. Grundsätzlich sind dabei immer auch die Chancen zur Berufsausübung von Frauen und Männern betroffen. In der Folge ermöglicht die Schaffung von Stellen auch vermehrt Frauen und Männern Zugang zu Geld und sozialer Sicherung. Im jeweiligen Arbeitsumfeld wird die Beteiligung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ermöglicht. Stellenschaffungen lassen damit unabhängig von den an diesen Stellen zu erledigenden Aufgaben direkte Auswirkungen auf Frauen und Männer erwarten, wenngleich nicht erkennbar in unterschiedlicher Weise. Damit ist die Vorlage insoweit nicht gleichstellungsrelevant. Weiterhin ist auch die Besetzung der Stellen gleichstellungsrelevant. Der Themenbereich Stellenbesetzung wird jedoch hier nicht weiter ausgeführt. 8. Abstimmung Die Beschlussvorlage wurde hinsichtlich der zusätzlichen Personal- und Stellenkapazitäten mit dem Personal- und Organisationsreferat abgestimmt. Dissens besteht bei der zusätzlichen Bereitstellung von Kapazitäten für Arbeitsvermittlung und Fachberatungen (Ziff. 4.3 und 4.4). Das Personal- und Organisationsreferat verweist hier auf die fehlende kommunale Zuständigkeit sowie den aktuellen Stadtratsbeschluss vom 20./27.11. 04 nebst bestehendem Kooperationsvertrag. Dem ist zu erwidern: Da der Bund nach derzeitigem Stand kein zusätzliches Geld für den Personal- und Verwaltungsaufwand bereit stellen wird, geht es nicht um die Frage der Zuständigkeit. vielmehr ist zu entscheiden, ob die Stadt auch angesichts der verstärkten Verantwortung für die Umsetzung des SGB II neuerlich in Vorleistung geht, um durch eine ausreichende Personalausstattung auch in der Arbeitsvermittlung möglichst allen vermittlungsfähigen Hilfeberechtigten eine Chance zu eröffnen. Dies ist zum einen zu empfehlen, weil dadurch die Möglichkeit steigt, die Zahl der Hilfeberechtigten durch Vermittlung in Arbeit und damit auch den städtischen Aufwand zu senken. o

Seite 2 Zum anderen ist dies auch vertretbar, weil die Stadt im Vergleich zu 2004 durch die ARGE und die Erstattungsleistungen des Bundes um rund 8,26 Mio. im (Personal-) Haushalt entlastet wurde (vgl. Ziff. 2.2 dieser Vorlage). Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Straßer, der Stadtkämmerei, dem Referat für Arbeit und Wirtschaft, dem Personal- und Organisationsreferat, der Agentur für Arbeit München, dem Sozialreferat / Interkulturelle Arbeit und Migration und der Frauengleichstellungsstelle ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

II. Antrag des Referenten 1. Der Einrichtung einer Geschäftsstelle für die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH wird zugestimmt. 2. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, die Stellenschaffungen gemäß Ziff. 4 und 5 des Vortrages in Abstimmung mit dem Sozialreferat in die Wege zu leiten und im Benehmen mit der Stadtkämmerei die erforderlichen Mittel für die Stellenschaffungen im Bereich SGB XII in Höhe von 623.000 (UA 4015) und im Bereich SGB II für die Arbeitsvermittlung und für die Fachberatung durch das Büro für Eingliederungsleistungen in Höhe von 663.560,- (UA 4199) im Rahmen des 1. Nachtrags zum Haushalt 2006 in das Personalausgabenbudget 2006 einzustellen. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Dr. Gertraud Burkert Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Direktorium, D-HA II/V (3 fach) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle z. K.

Seite 12 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft An das Personal- und Organisationsreferat An die ARGE für Beschäftigung München GmbH An die Agentur für Arbeit München An S III M z. K. Am I.A.