76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau



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Transkript:

Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB 76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau Samtgemeinde Elbtalaue Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de Dipl.- Ing. Stadtplaner Henrik Böhme Göttien 24 29482 Küsten Tel. 05841-961266

Planungsanlass Die Biogas Jeetzelniederung Bückau GmbH betreibt seit 2008 eine Biogasanlage am Bückauer Weg ca. 300m westlich der Ortschaft Bückau. Das im Trockenfermentationsverfahren erzeugte Biogas wird über eine Gasleitung zu einem Satelliten-BHKW am Ortsrand von Dannenberg gefördert. Die elektrische Energie wird in das Netz des örtlichen Energieversorgers eingespeist. Die Wärmeenergie wird zur Beheizung von sozialen Einrichtungen an der Hermann Löns-Straße genutzt (Lebenshilfe, Wendlandschule, Schulzentrum Fathmann, Turnhalle Fathmann). Die Kapazitäten des bestehenden BHKW sind durch die bestehenden Wärmeanschlüsse und Wärmelieferverträge ausgereizt. An der Hermann-Löns-Straße wird derzeit die westliche Hälfte des alten Krankenhauses abgebrochen. Die östliche Hälfte der ehemaligen Elbe-Jetzel- Klinik soll erhalten und für soziale Zwecke umgenutzt werden. Die Fathmann-Gruppe hat dieses Grundstück erworben und plant dort neben der Unterbringung der eigenen Verwaltung die Ansiedlung diverser Einrichtungen: Schulaula, Kindertagesstätte, Wohngruppe, Hospiz. Diese neuen Einrichtungen sollen ebenfalls über die Bückauer Biogasanlage mit kostengünstiger Wärme versorgt werden. Nach Aussage des Biogasanlagen- Betreibers ist dies technisch möglich, jedoch müssten hierfür die elektrische Leistung der Biogasanlage von ca. 500 KW auf ca. 700 KW erhöht werden.. Die Biogasanlage ist als privilegierte Anlage gem. 35 BauGB im Außenbereich genehmigt worden. Durch die vorgesehene Leistungssteigerung ist die Anlage nicht mehr als eine landwirtschaftlich privilegierte, sondern als eine gewerbliche Anlage einzustufen. Zur Genehmigung dieser gewerblichen Nutzung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 12.07.2012 den Beschluss zur Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Biogasanlage Bückau gefasst. Die Stadt Dannenberg (Elbe) wird im Parallelverfahren einen Bebauungsplan für denselben Planbereich aufstellen. (Aufstellungsbeschluss der Stadt am 09.07.2012)

Frühzeitige Unterrichtung der Behörden Um das Planverfahren schnell einzuleiten, ist die vorliegende Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung der Behörden gemäß 4 (1) BauGB erstellt worden. Darin sind die wesentlichen Ziele und Zwecke der Planung sowie eine Grobeinschätzung der Auswirkungen dargelegt. Das planerische Konzept ist aus der Planzeichnung ersichtlich. Eine ausführliche textliche Begründung mit Umweltbericht wird erst im nächsten Verfahrensschritt beigefügt. Ziel und Zweck der Planung, Planungsalternativen, wesentliche Auswirkungen Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung zielt darauf, eine bauleitplanerische Absicherung und Optimierung der Biogasanlage Bückau vorzunehmen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das bestehende Betriebsgrundstück der Biogas Jeetzelniederung Bückau GmbH am Bückauer Weg. Eine räumliche Erweiterung des dreieckigen Betriebsgrundstücks ist nicht vorgesehen. Es soll vielmehr eine optimale Ausnutzung des bestehenden Standortes für die Zwecke der Bioenergie ermöglicht werden (Nachverdichtung, Repowering). Die Samtgemeinde Elbtalaue weist ein Sondergebiet Bioenergie aus, dass weitere Optionen für die Bioenergienutzung an diesem städtebaulich verträglichen Standort eröffnen soll. Der technische Fortschritt und die sich kontinuierlich wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen machen einen laufenden Strukturwandel im Bioenergiesektor erforderlich. Die Baurechte sollen geringfügig erweitert werden, damit funktional sinnvolle Ergänzungen an der bestehenden Biogasanlage möglich sind (z.b. eine Gasspeicher für das Spitzenlastmanagement). Die Erweiterungsflächen (0,325 ha) sind nach den Vorgaben des Betreibers soweit begrenzt, dass die naturschutzrechtliche Kompensation am Standort geleistet werden kann. Die an das Betriebsgrundstück angrenzenden Großbäume tragen in Verbindung mit der bereits erfolgten Schutzpflanzung dazu bei, dass die Eingrünung der Biogasanlage bereits vergleichsweise weit fortgeschritten ist. Bei Inanspruchnahme neuer Baurechte soll die Eingrünung am Standort weiter verbessert werden. Die planbedingten Eingriffe können auf diese Weise im Plangebiet kompensiert werden. Belange des Immissionsschutzes stehen der Bauleitplanung nicht entgegen. Es sind hinreichende Abstände zu den Ortslagen von Bückau und Dannenberg vorhanden, so dass von einer Einhaltung der technischen Regelwerke zum Immissionsschutz (TA Lärm, TA Luft, GIRL) ausgegangen werden kann. Im verbindlichen Genehmigungsverfahren ist bei ein entsprechender Nachweis zu führen. Der Zu- und Abgangsverkehr zur Biogasanlage kann verträglich über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Der Bückauer Weg ist nach dem Ausbau für den Schwerverkehr geeignet. Die Ortsverbindungsstraße von Bückau zum Krankenhaus soll nach dem derzeitigen Verkehrskonzept aufgegeben werden, weil die dort bestehende Jeetzelbrücke nicht mehr tragfähig ist (Tonnagebeschränkung auf max. 2,8 t). Im Rahmen der Flurbereinigung soll dieses Verbindungsstraße einen neuen Verlauf erhalten und über eine tragfähige neue Jeetzelbrücke unmittelbar an die Bundesstraße 248 nördlich von Schafhausen angebunden werden. Bei der vorliegenden Planungsaufgabe (Absicherung und Optimierung eines bestehenden BGA-Standortes ohne räumliche Erweiterung) gibt es keine sinnvollen Standortalternativen.

Raumordnung Die Planung ist mit den Darstellungen des regionalen Raumordnungs- Programms 2004 vereinbar Lage im Raum Die BGA Bückau weist hinreichend Abstand zu den Ortslagen von Dannenberg und Bückau auf. - Zuwegung zur Ortsverbindungsstraße - Waage am Wegrand

FFH- Gebiet Standort Biogasanlage EU-Vogelschutzgebiet FFH- Gebiet Umweltkarten - Schutzgebiete (Quelle: www.umweltkarten.niedersachsen.de) keine Schutzgebiete im näheren Planungsumfeld ca. 400m Abstand zu Natura-2000-Gebieten (das Luftbild ist im Umweltkartenserver sehr veraltet)

Samtgemeinde Elbtalaue 76. FNP-Änderung - Biogasanlage Bückau Orthobild 2009 Quelle: LGLN Betriebsgelände der BGA Bückau Siloplatten 2-4 im Betrieb genehmigte Siloplatte 1noch nicht errichtet Arbeitsfläche mit Überdach Bioferm-Anlage mit 7 Fermenterboxen Gasspeicher im Dach Nebenzufahrt zum Bückauer Weg 6m Randstreifen für Radweg und Komp. im B-Plan Bückauer Weg Hauptzufahrt zur OV-Straße Pflanzung (10m) um die Anlage

Entwurf Stand: 20.09.2012