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Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr. 08-14 / A 01964 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 10.11.2010 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 06151 Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 29.03.2011 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Inhalt Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Antrag Nr. 08-14 / A 01964 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 10.11.2010 In der Vorlage wird dargestellt, dass keine Notwendigkeit besteht, das Münchner Trinkwasser zu enthärten. Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH sowie des Referats für Gesundheit und Umwelt zum nicht vorliegenden Erfordernis der Enthärtung des Münchner Trinkwassers werden zur Kenntnis genommen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, an geeigneter Stelle im Internet (z.b. unter www.muenchen.de/wasser) grundlegende Informationen zum Thema Enthärtung von Trinkwasser zu hinterlegen. Stadtwerke München GmbH, SWM, DVGW

Telefon: 233-27514 Telefax: 233-21136 Alexander Doll Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV Wie sinnvoll sind Wasserenthärtungsanlagen in München? Antrag Nr. 08-14 / A 01964 von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom 10.11.2010 Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 06151 2 Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am 29.03.2011 (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Herr StR Dr. Kronawitter hat mit dem Antrag Nr. 08-14 / A 01964 vom 10.11.2010 (Anlage 1) um Darstellung gebeten, ob Wasserenthärtungsanlagen für Münchner Wohngebäude sinnvoll und empfehlenswert sind, und wenn ja, um welche Typen von Wasserenthärtungsanlagen es sich hierbei handelt. Hierzu wurden Stellungnahmen der Stadtwerke München GmbH (SWM) sowie des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) eingeholt. Die SWM stellen in ihrer Stellungnahme dar, dass sie Trinkwasser mit einer Härte zwischen 13,1 und 17,7 deutscher Härte (dh) liefern. Der Durchschnittswert ist nach Angaben der SWM mit 15,5 dh anzugeben. Damit kann man von mittelhartem (Härtebereich 2 = 8 bis 14 dh) bis hartem Wasser (Härtebereich 3 = 14 bis 21 dh) ausgehen. Zwischenzeitlich gelten nach dem neuen Waschmittelgesetz die Härtebereiche weich, mittel und hart. Im Münchner Trinkwasser aus dem Alpenvorland sind geogen 1 bedingt Calciumund Magnesiumionen (Härtebildner) enthalten. Die SWM vertreten die Philosophie, dass ein naturbelassenes Wasser aus dem Alpenvorland zu schade ist, um es mit Chemikalien zur Enthärtung zu versetzen. Die SWM führen weiter aus, dass es sich bei den im Antrag Nr. 08-14 / A 01964 angesprochenen Geräten nicht um Entkalkungsanlagen, sondern um Wasserbehandlungsanlagen handelt, die den Kalk in eine andere Form bringen. In dieser sogenannten mikrokristallinen Form setzt er sich nicht mehr so stark ab. Magnetisch wirkende Geräte haben bisher noch keinen Nachweis einer derartigen Wirkung gemäß DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) Arbeitsblatt W 512 Verfahren zur Beurteilung der Wirksamkeit von Wasserbehandlungsanlagen zur Verminderung von Steinbildung erbringen können. 16 Geräte auf Basis einer Art Elektrolyse können dagegen die Prüfanforderungen er- 1 der natürliche, von menschlichen Aktivitäten unabhängige Stoffgehalt in Umweltmedien

Seite 2 füllen und haben vom DVGW eine Zertifizierung erhalten. Die SWM halten einen Einbau solcher Anlagen in München jedoch nicht für sinnvoll. Das Wasser steht im Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht und bildet auf metallischen Werkstoffen eine Schutzschicht aus. Bisher haben die SWM keine Hinweise, dass eine besonders starke Tendenz zum Zuwachsen von Rohren in München existiert. Im Haushalt lässt sich die Kalkbildung durch verstärktes Reinigen der mit Wasser in Berührung kommenden Teile und Geräte gut in den Griff bekommen. Jeder Einbau eines zusätzlichen Gerätes bedarf zudem entsprechender Wartung und bildet grundsätzlich die Gefahr einer Verkeimung. Um eigene Erfahrungen zu der Thematik zu erhalten, wird derzeit bei den SWM ein Langzeitversuch mit o.g. DVGW-zertifizierten Geräten vorbereitet. In die Auswertung wird das RGU mit einbezogen. Das RGU bestätigt in seiner Stellungnahme (Anlage 2) die Ausführungen der SWM, wonach für Magnet- und Elektrofeldsysteme sowie elektrogalvanische Systeme der Wirkungsnachweis gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 512 bisher nicht erbracht werden konnte. Zusammenfassend stellt das RGU fest, dass bei den in München üblichen Härtegraden eine Enthärtung des Wassers in privat genutzten Trinkwasserinstallationen in der Regel nicht erforderlich ist. Das RGU hat angeboten, an geeigneter Stelle im Internet (z.b. unter www.muenchen.de/ wasser) grundlegende Informationen zum Thema Enthärtung von Trinkwasser zu hinterlegen. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Die Beschlussvorlage ist mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt abgestimmt. Der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Dr. Florian Vogel, haben jeweils einen Abdruck der Sitzungsvorlage erhalten.

Seite 3 II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH sowie des Referats für Gesundheit und Umwelt zum nicht vorliegenden Erfordernis der Enthärtung des Münchner Trinkwassers werden zur Kenntnis genommen. 2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird gebeten, an geeigneter Stelle im Internet (z.b. unter www.muenchen.de/wasser) grundlegende Informationen zum Thema Enthärtung von Trinkwasser zu hinterlegen. 3. Der Antrag Nr. 08-14 / A 01964 von Herrn StR Dr. Kronawitter vom 10.11.2010 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. I. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dieter Reiter Berufsm. Stadtrat II. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z.k.

Seite 4 III. Wv. RAW - FB V C:\Dokumente und Einstellungen\VallentP\Lokale Einstellungen\Temp\1964Beschluss.odt zur weiteren Veranlassung. Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das RGU-UW23 Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH G-Z-BG z.k. Am