Von der Programm- zur Systemakkreditierung



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Transkript:

Arbeitskreis Fortbildung im Sprecherkreis der Universitätskanzlerinnen und -kanzler der Bundesrepublik Deutschland Qualitätsmanagement in Hochschulen? Universität Ulm 24./25. April 2008 Von der Programm- zur Systemakkreditierung Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover Prof. Dr. Rainer Künzel Wissenschaftlicher Leiter Wilhelm-Busch-Straße 22 30167 Hannover Tel.: +49 511-762-8284 Fax: +49 511-762-8289 www.zeva.org Universität Osnabrück Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Prof. Dr. Rainer Künzel Rolandstraße 8 49078 Osnabrück E-Mail: rainer.kuenzel@uni-osnabrueck.de Tel.: +49 541-969-2751 (2748) Fax: +49 541-969-2479 Mobil: 0171 775 7723

ZEvA gegründet 1995 als Evaluationsagentur der niedersächsischen Hochschulen Evaluationsabteilung 1995-2005 Fächerevaluation seit 2007 Quality Audit Akkreditierungsabteilung mit Unterstützung durch EIQA e.v. seit 1998 Programmakkreditierung seit 04.02.2000 erste deutsche Akkreditierungsagentur mit Akkreditierung durch AR seit 2002 Cluster-Akkreditierung seit 2006 Institutionelle Akkreditierung ab 2008 Systemakkreditierung (geplant) Die ZEvA wurde 1995 von den niedersächsischen Hochschulen als Evaluationsagentur gegründet. Mit der Einführung der Programmakkreditierung 1998 richtete sie eine Akkreditierungsabteilung ein, die vom European Institute for Quality Assurance EIQA e.v. einer Mitgliedsorganisation für Hochschulen aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt wird. In der Tradition der Evaluation als Dienstleistung für die Hochschulen mit dem Ziel, Verbesserungspotentiale in den untersuchten Funktionsbereichen aufzuzeigen, betrachtet die ZEvA Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung als Aufgabe des Hochschulmanagements. Sie plädiert in diesem Zusammenhang unter den Gesichtspunkten von Effizienz und Effektivität für mehr Autonomie und Wettbewerb statt externer Detailsteuerung und bürokratischer Kontrolle. Inverse Beziehung von Hochschulautonomie und Interventionscharakter der externen Qualitätssicherung: Geringer Autonomiegrad externe Detailsteuerung Programmakkreditierung Mittlerer Autonomiegrad Indirekte Steuerung Systemakkreditierung Hoher Autonomiegrad Wettbewerb Institutional Audit 1

Aufgrund der inversen Beziehung zwischen Hochschulautonomie und dem Interventionscharakter der externen Qualitätssicherung hat die ZEvA die Einführung der Programmakkreditierung als Rückschritt gegenüber der Fächerevaluation empfunden. Trotzdem hat sie die Fächerevaluation (nach 10 Jahren, d.h. zwei vollständigen Zyklen an allen niedersächsischen Hochschulen) aufgegeben, weil der Überschneidungsbereich mit der Programmakkreditierung zu groß war. Aus der Sicht der ZEvA war jedoch die politische Zielsetzung, dauerhaft auf eine flächendeckende, periodisch wiederkehrende Programmakkreditierung zu setzen, ein Irrweg. Diese Form der externen Detailkontrolle machte Sinn für die zehnjährige Phase der Umstellung der Studiengangsstruktur auf gestufte Abschlüsse; sie kann aber Qualität nicht in gleicher Weise gewährleisten, wie der Aufbau eines internen Qualitätsmanagements in Verbindung mit Anreizsystemen und verstärktem Wettbewerb. Das schließt die Nützlichkeit, ggf. auch die Notwendigkeit, der Programmakkreditierung in bestimmten Studienbereichen oder für bestimmte Hochschulen nicht aus. Dass ein funktionierendes Qualitätsmanagement der periodischen Akkreditierung aller einzelnen Programme überlegen sein würde, musste allerdings gegenüber der Politik bewiesen werden. Deshalb entwickelte die ZEvA zwei neue Verfahren, die den Aufbau eines institutionellen Qualitätsmanagements befördern und damit auf mehr indirekte Steuerung durch Anreizmechanismen und Wettbewerb vorbereiten sollten: die zweistufige Cluster-Akkreditierung und das Quality Audit als Sonderform des Institutional Audit. Nachdem nun schneller als erwartet die Systemakkreditierung eingeführt worden ist, wird die ZEvA nach ihrer Zulassung für dieses Verfahren sowohl die Cluster- Akkreditierung als auch das Quality Audit in erster Linie als Vorbereitung für die Systemakkreditierung anbieten. Aus der Sicht einer Hochschule kann es aber auch Sinn machen statt der Systemakkreditierung längere Zeit oder dauerhaft bei der Cluster- Akkreditierung zu bleiben (ggf. auch bei der Akkreditierung einzelner Studiengänge) oder 2

die Systemakkreditierung mit der Cluster-Akkreditierung zu kombinieren. Quality Audit und Cluster-Akkreditierung können hier nicht im Detail dargestellt werden. Um die Eignung der beiden Verfahren zur Vorbereitung oder Ergänzung der Systemakkreditierung oder gar als Alternative zu ihr plausibel zu machen, müssen daher folgende Hinweise ausreichen: Das Quality Audit der ZEvA ist eine Sonderform des Institutional Audit (z.b. der EUA) untersucht das Qualitätsmanagement (Strukturen, Prozesse, Controlling) aller oder einzelner Funktions- und Leistungsbereiche im Auftrag der Hochschule (Stärken/Schwächen-Analyse) dient je nach Auftrag - der Vorbereitung der Systemakkreditierung oder - der Verbesserung der Erfolgsaussichten für die Programmakkreditierung oder - der Entwicklung eines kohärenten Qualitätsmanagementsystems für alle oder einzelne Funktions- und Leistungsbereiche Im Einzelnen siehe http://www.zeva.org/evaluation/insteval.htm Cluster-Akkreditierung ist die gemeinsame Akkreditierung eines Bündels affiner Studiengänge in einem Verfahren ist die effizienteste und kostengünstigste Form der Studiengangsakkreditierung setzt eine fächerübergreifende Gesamtkonzeption der Hochschule für ihr Studienangebot voraus (Grundbestand einheitlicher Strukturmerkmale, Profilbildung in der Lehre) erlaubt den schrittweisen Aufbau eines hochschulweiten Qualitätssicherungssystems 3

Die Cluster-Akkreditierung der ZEvA zerfällt in zwei selbständige Teilverfahren: die Bewertung des fächerübergreifenden Studiengangskonzepts und der Qualitätssicherung in Lehre und Studium (Systembewertung) und die Begutachtung (und Akkreditierung) der (Teil-)Studiengänge von Clustern affiner Studiengänge - Im Einzelnen siehe: Rainer Künzel: Cluster- Akkreditierung. Überarbeitete und erweiterte Fassung. In: Winfried Benz, Jürgen Kohler, Klaus Landfried (Hg.), Handbuch Qualität in Lehre und Studium. Raabe Verlag, Berlin, Erg.-Lieferung Mai 2008 und http://www.zeva.org/akkred/ verfahren/clusterakkred.htm Die Systembewertung wird durch eine hierfür besonders qualifizierte Gutachtergruppe durchgeführt und das Gutachten wird den Fachgutachtergruppen in der anschließenden Studiengangsakkreditierung zur Verfügung gestellt. Es ist zugleich Handreichung für die Leitungsorgane der Hochschule zur Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Cluster-Akkreditierung ist eine sinnvolle Ergänzung der Systemakkreditierung, wenn die Hochschule die für die Systemakkreditierung geforderte periodische Evaluation ihrer Studiengänge im Rahmen ihrer internen Qualitätssicherung nicht selbst durchführen will oder die Studiengangsakkreditierung von den Abnehmern der Absolventen verlangt wird (Ingenieurwissenschaften, reglementierte Studiengänge) 4

Cluster-Akkreditierung stellt eine Alternative zur Systemakkreditierung dar, wenn die Hochschule die für ein umfassendes Qualitätsmanagement erforderliche Infrastruktur nicht aufbauen kann oder will, weil sie - sehr klein ist oder - aus heterogenen Teileinheiten besteht; die Voraussetzungen für die Systemakkreditierung erst sukzessive geschaffen werden sollen, aber die restriktiven Bedingungen für die Systemakkreditierung einer studienorganisatorischen Teileinheit nicht erfüllbar sind. Quality Audit und Cluster-Akkreditierung sind als Vorbereitung, Ergänzung oder Alternative zur Systemakkreditierung besonders dann von Bedeutung, wenn der Akkreditierungsrat seine Kriterien und Verfahrensregelungen für die Systemakkreditierung tatsächlich durchsetzt. Denn in diesem Fall ist der Weg zu einem akkreditierungsfähigen internen Qualitätssicherungssystem relativ weit. Kriterien für Systemakkreditierung sind Formalisiertes hochschulweites Qualitätssicherungssystem Steuerungssystem für Lehre und Studium Verfahren der Qualitätssicherung Einhaltung der ESG sowie der ländergemeinsamen und landesspezifischen Vorgaben Berichtssystem zur laufenden Dokumentation der Maßnahmen zur Qualitätssicherung 5

Kritische Erfolgsbedingungen für einen Antrag auf Systemakkreditierung sind 1. der Nachweis, dass ein formalisiertes hochschulweites Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist, 2. die Einhaltung der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG) sowie der ländergemeinsamen (KMK-)Vorgaben und der landesspezifischen Sonderregelungen und 3. die Existenz eines Berichtssystems mit der laufenden Dokumentation der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie ihrer Ergebnisse und Wirkungen. Das Qualitätssicherungssystem besteht einerseits aus einem Steuerungssystem für die Einrichtung, Durchführung und Weiterentwicklung der Studiengänge, des Prüfungssystems und der studienrelevanten Dienstleistungen, andererseits aus Verfahren der Qualitätssicherung, wie der internen und externen Evaluation der Studiengänge mit Follow-up-Verfahren, der Lehrveranstaltungsevaluation und -auswertung, Maßnahmen der Personalentwicklung für Lehrende sowie einem Anreizsystem. Die Systemakkreditierung ist keine Konzeptakkreditierung! Der Nachweis des Funktionierens der Qualitätssicherung erfordert vielmehr Dokumentation Merkmalsstichproben Programmstichproben Aber: Welche Studiengänge bilden die Grundgesamtheit? Dass sowohl Steuerungs- als auch Qualitätssicherungssystem nicht nur existieren, sondern auch funktionieren, muss einerseits durch laufende Dokumentation belegt werden und soll andererseits durch eine sich auf alle (!) Bachelor- und Master- Studiengänge erstreckende Merkmalsstichprobe und eine 15% der Studiengänge erfassende Programmstichprobe überprüft werden. 6

Daraus folgt, dass eine Hochschule (außer im Sonderfall der Systemakkreditierung für eine studienorganisatorische Teileinheit) erst dann den Antrag auf Systemakkreditierung stellen soll, wenn sie für alle ihre Studiengänge das Funktionieren ihrer Systemsteuerung und Qualitätssicherung dokumentieren kann. In I.1 der Kriterien des AR heißt es: Studiengänge, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. Die Formulierung unterstellt, dass es Studiengänge gibt, die vor der Systemakkreditierung eingerichtet waren, aber nicht bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung waren. Die ZEvA steht auf dem Standpunkt, dass den Hochschulen erlaubt sein muss, diese noch nicht intern akkreditierten Studiengänge oder noch nicht formell qualitätsgesicherte Teile ihres Studienangebots aus dem Verfahren herauszunehmen, so dass sich Dokumentation, Merkmalsstichprobe und Programmstichprobe nicht auf diese erstrecken. Diese Studiengänge sind dann jedoch auch im Falle einer positiven Systemakkreditierung nicht akkreditiert, solange die Hochschule eine entsprechende interne Qualitätssicherung (Selbstakkreditierung) nicht dokumentieren kann. Voraussetzung bleibt natürlich, dass ein funktionierendes hochschulweites Qualitätssicherungssystem eingerichtet ist und so viele Studiengänge intern qualitätsgesichert sind, dass die vorgeschriebenen Stichproben gezogen werden können. Eine aus der Sicht der ZEvA unzulässige Alternative ergäbe sich aus der Annahme, dass die kontinuierliche Nutzung des Steuerungs- und Qualitätssicherungssystems der Hochschule zwar als Konzept vorgestellt, aber nicht dokumentiert werden muss. In diesem Fall dürfte es jedoch kaum möglich sein, in den Stichproben festgestellte Mängel schlüssig auf systemische Mängel zurückzuführen. Außerdem widerspräche diese Interpretation den international üblichen Begutachtungen, die sich durchgängig auf Dokumente stützen, die durch den Einsatz der internen Qualitätssicherungsverfahren generiert werden. 7

Sollten beide Auslegungen der Vorgaben des AR abgelehnt werden, müsste die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems der Hochschule tatsächlich für alle ihre Bachelor- und Masterstudiengänge dokumentiert und die Stichproben auch aus der Grundgesamtheit aller Studiengänge gezogen werden. Das System wäre dann außer auf dem Weg über den Ausnahmefall der Akkreditierung von studienorganisatorischen Teileinheiten nicht auf Wachstum angelegt, sondern müsste bereits zum Zeitpunkt der Erstakkreditierung alle Bereiche der Hochschule vollständig erfassen. In diesem Fall wären die von der ZEvA angebotenen Wege zur Vorbereitung der Systemakkreditierung oder zu ihrer Vermeidung besonders wichtig. Fazit: Institutional Audits, Systemakkreditierung und Programmakkreditierung, insbes. Cluster- Akkreditierung decken unterschiedliche Bereiche der Qualitätssicherung an Hochschulen ab, berücksichtigen unterschiedliche Rahmenbedingungen und Erwartungen der Auftraggeber und können einander ergänzen oder (teilweise) ersetzen. Siehe auch: Interpretation der Kriterien und Verfahren der Systemakkreditierung durch die ZEvA, Stand 18.03.2008 unter http://www.zeva.org.akkred/systemakkred.htm und http://www.zeva.org/service/download.htm 8