Verbraucherschutz im Gesundheitsbereich Dr. Johann Brunkhorst Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein Bad Oldesloe, 2. März 2012
Behandlungsfehler - Daten und Fakten Techniker Krankenkasse (TK) 2011 wurden der TK bundesweit über 4.000 vermutete Fehlbehandlungen gemeldet. 201 Fälle aus Schleswig-Holstein. Derzeit werden bundesweit 4.500 begründete Verdachtsfälle bearbeitet. 216 Fälle aus Schleswig-Holstein. Vor allem sind die Fachrichtungen Chirurgie, Geburtshilfe und Orthopädie betroffen. 12 Millionen Euro hat die TK in 2011 an Regresseinnahmen für fehlerhafte Behandlungen geltend machen können. Aktionsbündnis Patientensicherheit vermutlich 17.000 Todesfälle jährlich durch ärztliche Behandlungsfehler Bundesministerium für Gesundheit 2010 rund 1.600 Todesfälle wegen ärztlicher Behandlungsfehler (Bundestagsdrucksache 17/8538) 2
Fehlerhafte Medizinprodukte - Daten und Forderungen Beispiel Künstliche Hüft- und Kniegelenke 3,5 % aller Hüftprothesen und 3,8 % aller künstlichen Kniegelenke müssen innerhalb von zwei Jahren ersetzt oder entfernt werden. In acht von zehn Fällen sind mechanische Probleme die Ursache. (Studie des WINEG der TK aus 2009) 2009 wurden 390.000 Hüft- und Knieendoprothesen eingesetzt. Darin enthalten 35.000 Wechsel-OP. (Dt. Endoprothesenregister ggmbh) Start des Deutschen Endoprothesenregisters in diesem Jahr. Beispiel Brustimplantate Zulassungsbedingungen für Medizinprodukte müssen verschärft werden. Mehr Transparenz. Ein generelles Medizinprodukteregister ist überfällig. 3
Stand der Patientenrechte heute Patienten haben in Deutschland umfangreiche Rechte. ABER: Sie sind das Ergebnis von Rechtsprechung und in unterschiedlichen Rechtsquellen zu finden. Für Patienten und juristische Laien ist es schwierig sich über die Rechtslage zu informieren. Seit langem wird gefordert, die Patientenrechte in einem Gesetz zusammenzuführen. Entwurf zum Patientenrechtegesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch ausbaufähig. Es muss die Durchsetzung von Patientenrechten erleichtern. Es muss ein fortschrittliches Gesetz sein, dass genug Freiraum lässt um die Anpassung an neue Rechtsentwicklungen auch künftig zu ermöglichen. Es muss auf den Säulen Patientensicherheit, Autonomie und Beteiligung aufsetzen. 4
Patientenrechtegesetz - Forderungen der TK Schutz vor Kommerzialisierung Patienteninformationen müssen frei von kommerziellen Interessen, laienverständlich und aktuell sein. Es ist offenzulegen, wer für die Veröffentlichung der Patienteninformationen verantwortlich ist und wer sie finanziert hat. Interessenkonflikte sind deutlich zu machen. Werbung und Verkauf von Selbstzahlerangeboten wie "Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)" sind von der ärztlichen Behandlung zu trennen. Ärztliche Behandlung darf kein Verkaufsgespräch sein. 5
Patientenrechtegesetz - Forderungen der TK Mehr Rechte im Behandlungsalltag Der Patient hat das Recht auf eine richtige und vollständige Patientenakte. Ärzte müssen die Behandlung zeitnah, eindeutig und fälschungssicher dokumentieren (auch elektronisch). Der Patient muss jederzeit das Recht haben, ohne Angabe von Gründen Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen. Das Recht auf partnerschaftliche Entscheidung von Arzt und Patient sollte festgeschrieben sein. Geregeltes Zweitmeinungsverfahren vor komplizierten Eingriffen oder bei schweren Erkrankungen. 6
Patientenrechtegesetz - Forderungen der TK Stärkung der Position der Patienten bei Behandlungsfehlern Die Verfahrensrechte von Patienten und ihren Interessenvertretungen müssen verbessert werden. Die Verfahren vor den Schlichtungsstellen müssen bundesweit vereinheitlicht werden. Einrichtung von Spezialkammern an den Landgerichten. Verlängerung der Verjährungsfristen. Ärzte müssen über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, damit Betroffene das ihnen zugesprochene Schmerzensgeld auch erhalten. 7
Die TK - Interessenvertreter ihrer Versicherten Hilfe bei Behandlungsfehlern Die TK hat bereits seit Jahren ein Behandlungsfehler-Management installiert (Information, Beratung und Hilfe). Expertentelefon bei Behandlungsfehlern und Produktschäden. Kursreihe und Broschüre "Kompetent als Patient" Versicherte erhalten das Rüstzeug für den mündigen Patienten Zweitmeinungsverfahren bei Wirbelsäulen-OP TK-Versicherte können bei ausgesuchten Spezialisten eine fundierte zweite Meinung einholen. Bundesweiter Vertrag mit 30 Schmerzzentren. 8
Die TK - Interessenvertreter ihrer Versicherten TK-Zweitmeinungstelefon (Tel. 040 / 8550 60 60 08) Kompetente Fachärzte geben Ratschläge oder Entscheidungshilfen bei schwerwiegenden Therapieentscheidungen oder vor anstehenden Operationen. IGeL - Ja oder Nein entscheidet der Patient Internetportal lotst Patienten durch Selbstzahlerangebote und bewertet Nutzen und mögliche Nebenwirkungen (www.igel-monitor.de). TK-Broschüre "Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen" klärt auf und hilft bei der Entscheidung für oder gegen IGeL. Ratgeber wurde gemeinsam von TK, Bundesärztekammer und KBV verfasst. Online-Arztsuche "Weisse Liste" / TK-Ärzteführer Versicherte können Erfahrungen über ihren Arzt- oder Zahnarztbesuch mitteilen. Neben Informationen zu Erreichbarkeit und Service können auch Angaben zur Patientenzufriedenheit abgerufen werden. 9
Unterstützung für Pflegebedürftige Pflegelotse des vdek (www.pflegelotse.de) Hilft Pflegebedürftigen und deren Angehörige bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Der Pflegelotse enthält u.a. auch eine Pflegenote, die über die Qualität der Einrichtung informiert. Pflegestützpunkte Pflegestützpunkte geben unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem SGB XI und zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfen. Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote. Pflegeberatung Pflegekassen geben umfassende und individuelle Beratung zu Leistungen des SGB XI und sonstigen Sozialleistungen. 10
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