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Gemeinde Mannsdorf an der Donau 2304 Mannsdorf an der Donau, Marchfeldstraße 34, Bez. Gänserndorf Tel. 02212/2597 Fax 43699 P R O T O K O L L 3/2014 über die S I T Z U N G des Gemeinderates der Gemeinde Mannsdorf an der Donau am Montag, dem 29. September 2014 im Gemeindeamt Mannsdorf an der Donau. Beginn: 20,00 Uhr Ende: 21,30 Uhr Anwesende: Bgm. Windisch Christoph als Vorsitzender. Vizebgm. Hafner Günther. Geschäftsführende Gemeinderäte: DI Hofer Martin, Riedmüller Franz. Gemeinderäte: Buchegger Markus, Krennwallner Gernot, Leberbauer Christian, Magoschitz Werner, Ing. Mayer Herbert, Placho Eva. Entschuldigt abwesend: GGR Burger Elisabeth, Mag. Gally Gabriele, Lindenbauer Andreas. Schriftführerin: Ondrovics Renate Tagesordnung: 1) Protokoll vom 23.06.2014 2) Änderung örtl. Raumordnungsprogramm (FLWPL) GZ 10.800-02/13 3) Änderung örtl. Raumordnungsprogramm (FLWPL) GZ 10.800-01/14 4) Subvention Donauauencup 2014 5) Prüfbericht vom 1.09.2014 6) Nachtragsvoranschlag 2014 7) Löschungserklärung Wiederkaufsrecht Mag. Leberbauer Gerald 8) Bewerbung Landesausstellung 2021 9) Resolution Rascher Bau der S1 und S8 10) LEADER Förderprogramm 2014-2020 LEADER Region Marchfeld 11) Pachtackervergabe 12) Änderung Musterkaufvertrag für Bauplätze 13) Bauplatzkaufansuchen Macho Markus und Evelyn 14) Bauplatzkaufansuchen Macho Lukas 15) Bauplatzkaufansuchen Neumann Katharina 16) Löschbrunnen Sanierung 17) Holzverkauf 2014/15 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Gemeinderatsmitglieder und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Seite 2 von 10 Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag die TOP s 13) 14) und 15) nach TOP 17) zu behandeln. Abstimmung: 9 Fürstimmen; Stimmenthaltung: GGR Riedmüller Franz. zu 01) Protokoll vom 23.06.2014 GGR DI Hofer Martin bringt folgende Änderung vor: TOP 8) Unger Markus und Doris - Wohnhausbau Im Satz., mit dem Bauausschuss zu erhoben, ob RICHTIGSTELLUNG.) der Gemeindegrund beim Friedhof ein möglicher Standort wäre? Das Protokoll wird mit der beantragten Änderungen genehmigt und unterfertigt. zu 02) Änderung örtl. Raumordnungsprogramm (FLWPL) GZ 10.800-2/13 Als Ergänzung zu den Auflageunterlagen der geplanten Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (örtliches Entwicklungskonzept) der Gemeinde Mannsdorf an der Donau (GZ10.800-02/13) ergeben sich folgende Sachverhalte und Änderungen, die entsprechend berücksichtigt bzw. behandelt werden. Beilage 1) Ausführungen des Planungsbüro Dipl.Ing. Michael Fleischmann. Stellungnahmen sind keine eingelangt. Der Gemeinderat beschließt folgende V E R O R D N U N G 1 Auf Grund der 13-21 Abs.1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl.8000 i.d.dzt.geltenden Fassung wird das örtliche Raumordnungsprogramm um ein Entwicklungskonzept (Plan Nr. 10.800-02/13 vom September 2013) als integraler Bestandteil der Planung für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau erweitert. 2 Als Ziele für die örtliche Raumplanung der Gemeinde Mannsdorf an der Donau werden festgelegt: THEMENBEREICH SIEDLUNGSWESEN 1. Die Gemeinde Mannsdorf an der Donau strebt ein moderates Wachstum an. Dabei wird eine Bevölkerungszahl von mehr als 435 Personen angestrebt. 2. Die Gemeinde Mannsdorf an der Donau soll als hochwertiger Standort weiterentwickelt werden, leer stehende Gebäude und Grundstücke sollen in die Planungsüberlegungen miteinbezogen und genutzt werden. 3. Die Erhaltung, Gestaltung und Pflege des Ortsbildes als wichtigster Faktor für die Gestaltung des Wohnbaulandes ist anzustreben. 4. Der dörflich geprägte Charakter des Ortes soll erhalten werden, trotzdem soll der Siedlungsraum flächensparend und nach Möglichkeit auch in Form von verdichteter Bebauung weiterentwickelt werden. THEMENBEREICH WIRTSCHAFT UND LANDWIRTSCHAFT 1. Betriebliche Nutzungen sind an dafür geeigneten Standort zu bündeln, dabei sollen vor allem die bestehenden und lokalen Betriebe gefördert und erhalten werden. 2. Im Bereich Wirtschaft setzt sich die Gemeinde für gesunde, nachhaltige Unternehmen ein. Diese bieten unter passenden Rahmenbedingungen ca. 120 150 Arbeitsplätze für die Bevölkerung an. 3. Die Gemeinde fördert konkurrenzfähige Betriebe, die sich landwirtschaftlich (insbesondere auf Grund von Direktvermarktung, Spezialkulturen und Produktion von erneuerbarer Energie) am Markt behaupten können.

Seite 3 von 10 4. Um den landwirtschaftlich geprägten Charakter des Ortes zu erhalten, ist es notwendig, die landwirtschaftliche Nutzfläche und den reibungslosen Ablauf landwirtschaftlicher Tätigkeiten zu sichern. 5. Die typischen landwirtschaftlichen Hintausbereiche sollen von Wohnbebauung freigehalten werden. THEMENBEREICH NATURRAUM UND TOURISMUS 1. Die im Gemeindegebiet gelegenen Kultur-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sind im Interesse der ansässigen Bevölkerung und der auswärtigen Gäste zu erhalten und gegebenenfalls auszubauen. 2. Die hochwertigen Naturräume (insbesondere Natura2000 Gebiet, Landschaftsschutzgebiete, Nationalpark) sind so weiterzuentwickeln, dass eine langfristige Sicherung gewährleistet ist. 3. Sanfter Tourismus soll in Mannsdorf an der Donau auch Gastlichkeit & Events getragen werden. 4. Die Gemeinde strebt ein breites Sport- und Freizeitangebot für kleine Gruppen an. THEMENBEREICH INFRASTRUKTUR UND SOZIALES 1. Die bestehende soziale Infrastruktur soll erhalten und forciert werden. 2. Das Haus der Begegnung wird als sozialer Treffpunkt der Gemeinde Mannsdorf an der Donau eingerichtet und von allen Generationen genutzt. 3. Die Gemeinde Mannsdorf an der Donau schafft öffentliche Räume/öffentliche Kommunikationsflächen, die eine Vernetzung zwischen den BewohnerInnen und das soziale Miteinander stärken. 3 Als spezielle Maßnahmen für die örtliche Raumplanung der Gemeinde Mannsdorf an der Donau werden festgelegt: 1. Die im Entwicklungskonzept dargestellten Entwicklungspotentiale sind entsprechend den Möglichkeiten der Gemeinde umzusetzen bzw. Maßnahmen im Hinblick auf eine Umsetzung zu treffen. 2. Soweit die Verwirklichung nachfolgender Maßnahmen nicht in die Kompetenz der Gemeinde fällt, sind Verhandlungen mit den zuständigen Bundes- und Landesdienststellen und sonstigen Planungsträgern zur Realisierung der Maßnahmen zu führen. 4 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 4 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft. Antrag: Bgm. Christoph Windisch stellt den Antrag die vorliegende Verordnung zu beschließen. zu 03) Änderung örtl. Raumordnungsprogramm (FLWPL) GZ 10.800-01/14 Der vorliegende Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes/ Flächenwidmungsplan, ausgeführt vom Büro Dipl.Ing. Michael Fleischmann, GZ 10.800-01/14, ist in der Zeit vom 14. Mai 2014 bis 25. Juni 2014 zur allgemeinen Einsichtnahme, aufgelegen. Es wurde eine Stellungnahmen (Nationalpark Donauauen) abgegeben.

Seite 4 von 10 Der Gemeinderat beschließt folgende V E R O R D N U N G 1 Auf Grund der 22 Abs.1 NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl.8000 i.d.dzt.geltenden Fassung wird das örtliche Raumordnungsprogramm für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau (KG Mannsdorf) dahingehend abgeändert, dass für die auf der hierzu gehörigen Plandarstellung (Plan Nr. 10.800-1/14 Blatt 1 vom April 2014) rot umrandeten Grundflächen, die auf der Plandarstellung in roter Signatur dargestellte Widmungsart festgelegt wird. 2 Die Plandarstellung ist mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen und liegt im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft. Antrag: Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag die vorliegende Verordnung zu beschließen. Abstimmung: 8 Fürstimmen. Gegenstimmen: GR Leberauer Christian, GR Krennwallner Gernot. zu 04) Subvention Donauauencup 2014 Wie im Vorjahr findet der Donauauencup, diesmal in Eckartsau statt. Hr. GR Lindenbauer Andreas als Verantwortlicher ersucht um eine Subvention in Höhe von 1.500,-. Antrag: Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag eine Subvention in Höhe von 1.500,- zu gewähren. zu 05) Prüfbericht vom 01.09.2014 Obfrau Frau GR Placho Eva verliest den Prüfbericht und gibt kurze Erläuterungen Antrag: Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. zu 06) Nachtragsvoranschlag 2014 Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2014 ist in der Zeit vom 30.07.2014 bis 13.08.2014 zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Entwurf wird von Bgm. Windisch Christoph erläutert. Ein Exemplar des Entwurfes wurde an die Fraktionen zugestellt. Der ordentliche Haushalt wurde mit 69.200,-- auf insgesamt 643.200,--und der außerordentliche Haushalt mit 21.100,-- auf insgesamt 97.100,-- ausgeglichen erstellt. Antrag: Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag den Nachtragsvoranschlag 2014 zu genehmigen.

Seite 5 von 10 zu 07) Löschungserklärung Wiederkaufsrecht Mag. Leberbauer Gerald Der Antrag auf Löschung des Wiederkaufsrechtes an der Liegenschaft Untermannsdorf 16, EZ 398, KG Mannsdorf an der Donau, Eigentümer Mag. Leberbauer Gerald wird verlesen. Antrag: Bgm. Windisch Christoph stellt den Antrag der Löschung des Wiederkaufsrechtes im Grundbuch zuzustimmen. zu 08) Bewerbung Landesausstellung 2021 Der Verein LEADER und marev haben in ihren Generalversammlungen am 6.12.2012 einstimmig die Bewerbung der Region um die Durchführung der Landesausstellung 2021 beschlossen. Der Gemeinderat bekräftigt und unterstützt diesen Beschluss und bewirbt ausdrücklich die Durchführung der Landesausstellung 2021 in der Region Marchfeld. Als Hauptstandort wird Schloss Marchegg vorgeschlagen; als einer der weiteren möglichen Partnerstandorte kommt das Eisenbahnmuseum Strasshof in Betracht. Die lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER, marev) und darauf aufbauend umsetzungsorientierte Projekte sind in der Planung für die nächsten sechs Jahre verankert und wurden bereits gestartet. Antrag: Bgm. Christoh Windisch stellt den Antrag die vorliegende Bewerbung um die Landesausstellung 2021 zu beschließen. Abstimmung: Einstimmig. zu 09) Resolution Rascher Bau der S1 und S8 Die MAREV Gemeinden fordern folgende Resolution: Wir, die Gemeinden des Marchfeldes, fordern die rasche Errichtung der S1 und S8! Die Lebensqualität der Menschen leidet enorm Die wirtschaftliche Entwicklung ist sehr beeinträchtigt Gewaltiger Zeitverlust für zigtausende Pendler Wir fordern daher das BMVIT und die zuständige Ministerin Doris Bures auf, den UVP Bescheid für die S1 zu erlassen und die UVP-Auflage für die S8 unverzüglich zu veranlassen, die Grundeinlöse zu beginnen, alle Behördenverfahren voran zu treiben und überhaupt alles zu tun, damit ein möglichst baldiger Bau realisiert werden kann! Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag die Resolution zu beschließen. zu 10) LEADER Förderprogramm 2014-2020 LEADER Region Marchfeld Folgendes Förderprogramm wurde ausgearbeitet: Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag der Gemeinderat der Gemeinde Mannsdorf an der Donau solle beschließen, am EU Förderprogramm LEADER 2014-2020 der LEADER Region Marchfeld auf Basis der Vorgaben des Programmes für Ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020 (LE2020), teilzunehmen. Der jährliche Betrag für die LEADER Region Marchfeld ist bis 31.12.2023 zu leisten und beträgt 1,70 pro Jahr und Einwohner.

Seite 6 von 10 zu 11) Pachtackervergabe Die Pachtäcker des Hr. Emich Otto, im Gesamtausmaß von 7,8365 ha wurden an die Gemeinde zurückgelegt. Die Herren Gemeinderäte Ing. Mayer Herbert, Krennwallner Gernot und Vizebgm. Hafner Günther verlassen als Befangene den Sitzungssaal. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag einem Tausch bzw. Vergabe der Pachtflächen wie folgt zuzustimmen. Rückgabe von Feldname Parzelle Ausmass Stübler Niklas Elisab. Feuerrayon 215 0,3571 Hafner Martha Untere Neurisse 442/2 0,7718 Krennwallner Gernot Oberes Feld 300/1 a 1,1500 Krennwallner Gernot Hanfgarten 320 0,0417 Krennwallner Gernot Hanfgarten 321 0,8795 Krennwallner Gernot Mittlere Neurisse 444/1 g 1,9362 Emich Otto Untere Neurisse 439 2,7474 Emich Otto Untere Neurisse 442/3 0,7718 Emich Otto Untere Neurisse 443 a 4,3173 Summe 12,9728 Verpachtung an: Mayer Herbert u.bettina Feuerrayon 215 0,3571 Stübler Niklas Elisab. Hanfgarten 320, 321 0,9212 Unger Monika Untere Neurisse 442/2 0,7718 Hafner Martha Oberes Feld 300/1 a 1,1500 Zehetbauer Werner Mittlere Neurisse 444/1 Hälfte 0,9681 Sulzmann Birinci Mittlere Neurisse 444/1 Hälfte 0,9681 Krennwallner Gernot Untere Neurisse 442/3 0,7718 Krennwallner Gernot Untere Neurisse 443 a 4,3173 Unger Thomas Untere Neurisse 439 2,7474 Summe 12,9728 Die Herren Mayer, Krennwallner und Hafner nehmen am weiteren Sitzungsverlauf wieder teil. zu 12) Änderung Musterkaufvertrag für Bauplätze Der nachstehende Musterkaufvertrag für den Verkauf von gemeindeeigenen Bauplätzen wurde überarbeitet. (Die Änderungen sind kursiv dargestellt). KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen: 1. der Gemeinde Mannsdorf an der Donau mit dem Sitz in der politischen Gemeinde Mannsdorf an der Donau, Marchfeldstraße 34, 2304 Mannsdorf an der Donau, als Verkäuferin einerseits, und 2.. wie folgt:

Seite 7 von 10 I. RECHTSVERHÄLTNISSE (1.) Die Verkäuferin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ Grundbuch 06212 Mannsdorf, bestehend aus der Bauparzelle Nr. Baufläche (begrünt) im Katasterausmaß von m². (2.) Das Kaufobjekt ist vollkommen lastenfrei. II. KAUFVEREINBARUNG Die Verkäuferin verkauft und übergibt hiemit das im Punkt I. beschriebene Kaufobjekt mit allen Rechten und Pflichten, so wie sie diese besessen und benützt hat oder zu besitzen und zu benützen berechtigt war, an, und diese kaufen und übernehmen hiemit das Kaufobjekt von der Verkäuferin. III. KAUFPREIS (1) Kaufpreishöhe: Der Kaufpreis beträgt /m², das sind, sowie Aufschließungskosten gem. NÖ Bauordnung,.., ergibt zusammen... (2) Fälligkeit: Der Käufer hat den vorangeführten Kaufpreis bereits vor Unterfertigung dieses Vertrages bezahlt; die Verkäuferin bestätigt den vollständigen Erhalt dieses Kaufpreises. IV. GEWÄHRLEISTUNG Die Verkäuferin haftet den Käufern nicht für ein bestimmtes Ausmaß oder eine sonstige Eigenschaft oder Beschaffenheit des Kaufobjektes, welches die Käufer aus eigener Wahrnehmung hinreichend zu kennen erklären, wohl aber dafür, dass das Kaufobjekt lastenfrei in das Eigentum der Käufer übergeht, und es sich beim Kaufgrundstück bei Vertragsunterfertigung um ein zur Bebauung geeignetes Grundstück handelt. Die Verkäuferin haftet jedoch nicht, wenn in Zukunft durch Änderung des Flächenwidmungsplanes oder anderer behördlicher Vorschriften eine Bebauung nicht mehr möglich ist. Die Käufer erklären, sich vor Vertragsunterfertigung bei der Baubehörde über alle maßgeblichen Voraussetzungen für die geplante Bauführung erkundigt zu haben. Die Verkäuferin haftet dafür, dass alle mit dem Kaufobjekt vorgeschriebenen Steuern und Abgaben bezahlt sind. V. ÜBERGABSZEITPUNKT Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz der Käufer erfolgt mit Unterfertigung dieses Vertrages. Von diesem Zeitpunkt an treffen Gefahr und Zufall sowie Nutzen und Vorteil in Ansehung des Kaufobjektes die Käufer, von da an trägt dieser auch die Steuern und öffentlichen Abgaben hiefür. VI. WIEDERKAUFSRECHT Der Abschluss des vorliegenden Vertrages erfolgt einzig zu dem Zweck, dass die KÄUFER auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück ein Einfamilienhaus in gemauerter Bauweise errichten und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Gemeinde Mannsdorf an der Donau begründen.

Seite 8 von 10 Diesbezüglich haben sich die Käufer verpflichtet, auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück innerhalb von drei Jahren den Hausrohbau zu errichten und dafür zu sorgen, dass innerhalb von weiteren drei Jahren ab heute die Fertigstellungsanzeige erfolgt. Sofern die Käufer dieser Verpflichtung (Errichtung Hausrohbau binnen 3 Jahren) nicht fristgerecht erfüllen, oder trotz Nichterfüllung ohne Zustimmung der Gemeinde Mannsdorf an der Donau das vertragsgegenständliche, jedoch noch unbebaute Grundstück weiter zu veräußern beabsichtigen, steht der Gemeinde Mannsdorf an der Donau das Wiederkaufsrecht zu. Dieses wird von den Käufern der Gemeinde Mannsdorf an der Donau zu den gleichen Bedingungen eingeräumt, zu denen die Käufer das vertragsgegenständliche Grundstück erworben haben, insbesondere hinsichtlich der Höhe des Kaufpreises (Grundstück zum Ursprungspreis). Für den Fall der Ausübung des Wiederkaufsrechtes durch die Gemeinde Mannsdorf an der Donau haben die nunmehrigen Käufer alle Kosten, Steuern und Gebühren für die Errichtung und grundbücherliche Durchführung des in Folge abzuschließenden Vertrages sowie eine Abschlagszahlung von 20 % des Kaufpreises an die Verkäuferin zu tragen. Die Gemeinde Mannsdorf an der Donau erklärt die Vertragsannahme. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Wiederkaufsrecht. VII. KONVENTIONALSTRAFE Die Käufer erklären, ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des Meldegesetzes bereits in Mannsdorf an der Donau zu haben, wobei die Käufer beabsichtigen, ihren künftigen ordentlichen Wohnsitz in Erfüllung gegenständlichen Kaufvertrages für die nächsten 10 Jahre ab Fertigstellung des zu errichtenden Wohnhauses in Mannsdorf an der Donau beizubehalten. Die Käufer verpflichten sich weiters, für den Fall der Verletzung dieser Bestimmung, insbesondere für den Fall, dass sie innerhalb dieser 10 Jahre ihren ordentlichen Hauptwohnsitz von Mannsdorf an der Donau wegverlegen, unverzüglich an die Verkäuferin eine Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 zu bezahlen. Die Gemeinde Mannsdorf an der Donau erklärt hiezu die Vertragsannahme. Die Käufer räumen hiermit der Verkäuferin zur Sicherstellung ein Pfandrecht in Höhe von EUR 5.000,00 am Kaufobjekt ein und bestellen hiefür das kaufgegenständliche Grundstück Nr. zum Pfand. VIII. RÜCKZAHLUNGSKLAUSEL Im Falle einer Weiterveräußerung des Grundstückes samt darauf allenfalls bereits befindlichem Haus binnen 10 Jahren ab Erwerb der vertragsgegenständlichen Immobilie durch die damaligen Bauplatzwerber wird diesen der Differenzbetrag auf den zum Abschlusszeitpunkt gegebenen Verkehrswert zuzüglich Indexierung nachverrechnet. IX. GRUNDBUCHSEINTRAGUNG Die Vertragsteile erteilen ihre Zustimmung dazu, dass auf Grund dieser Urkunde ob dem in Punkt I. näher bezeichneten Vertragsobjekt folgende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können: 1) die Einverleibung: a) des Eigentumsrechtes für b) des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VI. dieses Vertrages für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau,

Seite 9 von 10 c) die Einverleibung des Pfandrechts für die Konventionalstrafe von 5.000,00 (in Worten: Euro fünftausend) gemäßt Punkt VII) dieses Vertrages für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau. 2) Ersichtlichmachung der Aufschließungskosten. X. NEBENBESTIMMUNGEN (1) Die Käufer erklären hiemit an Eidesstatt, österreichischer Staatsbürger zu sein. (2) Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Abgaben werden ungeachtet der gesetzlichen Solidarhaftung durch sämtliche Vertragsparteien im Innenverhältnis von den Käufer getragen, welche auch dem Urkundenverfasser den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilt haben. Die Kosten für die Berechnung und Abfuhr der Immobilienertragssteuer zahlen die Käufer. (3) Die Vertragsparteien sind in Kenntnis ihrer gemäß 9 Grunderwerbsteuergesetz 1987 bestehenden solidarischen Haftung für die zu diesem Rechtsgeschäft anfallende Grunderwerbsteuer. Die Käufer verpflichten sich, die zur Vorschreibung gelangende Grunderwerbsteuer bei Fälligkeit zu bezahlen und auf eine Stundung oder sonstige Zahlungserleichterung zu verzichten. Die Käufer beauftragen den Urkundenverfasser zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und der Eintragungsgebühr. (4) Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von dieser Formerfordernis. (5) Die Vertragsparteien vereinbaren für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Bezirksgerichtes in Gänserndorf. (6) Das Original dieses Vertrages übernehmen nach grundbücherlicher Durchführung die Käufer, die Verkäuferin erhält eine Abschrift. (7) Die Vertragsparteien erklären über Befragung durch den Urkundenverfasser, dass ihnen nach den derzeitigen gegebenen Verhältnissen der wahre Wert des Vertragsgegenstandes bekannt ist und sie die Leistung und Gegenleistung aus diesem Vertrage ausdrücklich als angemessen anerkennen. Antrag: Der Vorsitzende stellt den Antrag die Änderungen des vorliegenden Musterkaufvertrages zu genehmigen. zu 13) Bauplatzkaufansuchen Macho Markus und Evelyn zu 14) Bauplatzkaufansuchen Macho Lukas zu 15) Bauplatzkaufansuchen Neumann Katharina Die TOP 13 15) werden in nichtöffentlicher Sitzung behandelt. zu 16) Löschbrunnen Sanierung Vom Raiffeisen-Lagerhaus wurde ein Kostenvoranschlag für Brunnenschachtabdeckungen und Betondeckel, jeweils 5 Stk., für die Löschbrunen eingeholt Kosten 1.895,50 inkl. USt. Antrag: Bgm. Christoph Windisch stellt den Antrag, den Ankauf von 4 Stk. beim RLH für die Löschbrunnen bei Untermannsdorf 18 (Leiss), Erlengrube 6 (Foitl), Sportplatzstraße 8/Sackgasse (Manninger), zu beschließen. Abstimmung: Einstimmig.

Seite 10 von 10 zu 17) Holzverkauf 2014/15 Vizebgm. Günther Hafner erläutert, dass für den kommenden Winter keine Holzlizitation für Brennholz vorgesehen ist. Bei Bedarf wird Brennholz wie bisher nach Festmetern im Hanfgarten vergeben und verkauft. Antrag: Vizebgm. Günther Hafner stellt den Antrag, Brennholz nach Bedarf und Festmeterpreis zu verkaufen. Abstimmung: Einstimmig. Antrag: Bgm. Christoph Windisch stellt den Antrag, die vorliegenden Bauplatzkaufansuchen Macho Makrus und Evelyn, Macho Lukas und Neumann Katharina in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Abstimmung: 9 Fürstimmen. Gegenstimmen: GGR Franz Riedmüller. Dieses Protokoll wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 2014 genehmigt und unterfertigt. Vorsitzender Bgm. Windisch Christoph eh. Sekr. Ondrovics Renate eh. ÖVP GGR Burger Elisabeth eh. UBLM GR Lindenbauer Andreas eh.