FINANZEN Smart Weitere Schritte
1. Allgemein... 3 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung... 3 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen...4 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen...4 3. Verprobung... 5 3.1. Verprobung durchführen...5 3.2. Bearbeiten...5 4. Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung... 7 4.1. Fristen zur Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung...8 4.2. Die Sondervorauszahlung...8 4.3. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung...9 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 9
1. Allgemein In der Produkthilfe FINANZEN - Smart Line - Weitere Schritte geben wir Ihnen eine einfache Anleitung, um mit Scopevisio Ihre Umsatzsteuervoranmeldung auf Basis der erfassten Beträge selbst durchzuführen und an das Finanzamt zu übermitteln. 2. Umsatzsteuer-Voranmeldung Um eine Umsatzsteuervoranmeldung (kurz: USt-VA) durchzuführen, wählen Sie im Menü > Buchhaltung > Umsatzsteuer und im folgenden Fenster den Punkt Umsatzsteuer-Voranmeldung. Wählen Sie den gewünschten Zeitraum, für den Sie die Voranmeldung durchführen möchten und nehmen Sie weitere Einstellungen bspw. bezüglich der Besteuerungsart vor. Hinweis: Die Funktion Nachbuchungen kumuliert berücksichtigen erlaubt Buchungen, die nachträglich in einer schon an das Finanzamt gemeldeten Periode erfasst waren, in der aktuellen Umsatzsteuer-Voranmeldung zu berücksichtigen um diese dem Finanzamt zu melden. Mit einem Klick auf [An Finanzamt übermitteln] senden Sie die Voranmeldung ab. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 3 von 9
Tipp: Mit Klick auf die blauen Doppel-Pfeile des Felds Umsatzsteuer-Voranmeldung im Fenster Menü > Buchhaltung > Umsatzsteuer können Sie sich eine Übersicht der bisher übermittelten Voranmeldungen anzeigen lassen bzw. einen Import oder Export der Konten der Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. 2.1. Übersicht übermittelter Umsatzsteuervoranmeldungen Mit dieser Funktion können Sie sich alle bisher übermittelten Voranmeldungen übersichtlich anzeigen lassen. Tipp: Nutzen Sie die Exportfunktion (erreichbar über das Drucker-Symbol), falls Sie eine Voranmeldung als bspw. PDF-Dokument exportieren möchten. 2.2. Import/Export von USt-VA Kontenzuordnungen Nutzen Sie diese Funktion, um Kontenzuordnungen, bspw. von Ihrem Servicepartner, zu importieren. Tipp: Mit einem Doppelklick auf den aktuellen USt-VA Versionsschlüssel erhalten Sie eine übersichtliche Darstellung der Kontenzuordnungen. Nutzen Sie den Button, wenn Sie diese aus einer Datei importieren möchten. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 4 von 9
3. Verprobung Mit der Verprobung vergleichen Sie die errechnete Umsatzsteuer mit der gebuchten Steuer und ergänzen so die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Prüfen Sie die Plausibilität der übermittelten bzw. zu übermittelnden Angaben. Klicken Sie auf die blauen Doppel-Pfeile des Felds Verprobung. Sie können unter den Optionen Verprobung und Bearbeiten wählen. 3.1. Verprobung durchführen Die Verprobung ist bereits für die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 vorkonfiguriert und kann durch Klick auf den Link aufgerufen werden. Sollten Sie einen eigenen Kontenplan verwenden, passen Sie die Positionen unter Bearbeiten entsprechend an. 3.2. Bearbeiten Über das Formular Verprobung bearbeiten können Sie die einzelnen Positionen der Verprobung bearbeiten oder entfernen. Sie können der Verprobung eine neue Position mit Bemessungsgrundlage und Steuerkonten hinzufügen. 1. Öffnen Sie das Funktionsmenü der Verprobung und wählen Sie Bearbeiten. 2. Klicken Sie im Formular Verprobung bearbeiten auf [Hinzufügen]. 3. Geben Sie eine Bezeichnung für die neue Position ein. Zum Beispiel: Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 % Ordnen Sie Konten als Bemessungsgrundlage zu. a. Klicken Sie auf [Hinzufügen]. b. Wählen Sie über die Auswahlhilfe die Konten für die Bemessungsgrundlage aus. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 5 von 9
Bei obigem Beispiel wählen Sie die folgenden Konten (SKR03): Kontonummer Kontoname 3425 Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 3435 Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 3565 Waren aus Umsatzsteuer-Lager, 13a UStG 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 3725 Nachlässe aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 3748 Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigem innergemeinschaftlichem Erwerb 19% Vorsteuer und 19% Umsatzsteuer 4. Tragen Sie den Steuersatz zur Berechnung des Sollwerts ein. Zum Beispiel: 19,00 5. Definieren Sie die Steuerkonten. 6. Klicken Sie auf Hinzufügen. a. Wählen Sie über die Auswahlhilfe die Steuerkonten aus. b. Zum Beispiel: 1774 - Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% Speichern Sie zum Schluss Ihre Eingaben mit dem Diskettensymbol. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 6 von 9
4. Antrag auf Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung Zehn Tage bis zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung können für einen Unternehmer je nach Geschäftsmodell oder Geschäftspartnern zu knapp bemessen sein, um den Vormonat oder das vorhergehende Quartal in der eigenen Buchhaltung fertig bearbeitet zu haben. Erhalten Sie Rechnungen Ihrer Lieferanten zu spät, geht vorerst der Abzug der Vorsteuer verlustig und der Unternehmer muss, um diese Vorsteuer geltend zu machen, nachträglich eine Berichtigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Damit die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung um einen zusätzlichen Monat verlängert werden kann, können Unternehmer gegenüber ihrem Finanzamt in jedem Geschäftsjahr einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen. Gibt das Finanzamt dem Antrag statt und gewährt die Fristverlängerung, verschiebt sich der Abgabetermin Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung auf den 10. des übernächsten Monats. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar wäre somit nicht am 10. März, sondern erst am 10. April; die Umsatzsteuer-Voranmeldung für das I. Quartal nicht am 10. April, sondern erst am 10. Mai von Ihnen abzugeben. Beispiel: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Zeitraum Februar Januar Februar März April Mai 10.03. Zeitpunkt der Abgabe ohne Fristverlängerung 10.04. Zeitpunkt der Abgabe mit Fristverlängerung Die gewährte Fristverlängerung gilt für alle weiteren Umsatzsteuer-Voranmeldungen des Jahres. Daher spricht man von einer Dauerfristverlängerung. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 7 von 9
4.1. Fristen zur Abgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sollte bei monatlicher Abgabe einer Umsatzsteuer- Voranmeldung bis spätestens am 10.02. eingereicht werden. Bei quartalsweiser Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung sollte der Antrag bis spätestens 10.04. übermittelt werden. Halten Sie diese Termine ein, damit sichergestellt ist, dass Sie für das gesamte Jahr die Fristverlängerung gewährt bekommen! 4.2. Die Sondervorauszahlung Wurde ein Antrag auf Dauerfristverlängerung gestellt, unterliegt die Gewährung der Fristverlängerung der Auflage, eine Sondervorauszahlung anzumelden und zu leisten. Die Höhe dieser Sondervorauszahlung errechnet sich aus den geleisteten Umsatzsteuer- Vorauszahlungen des Vorjahres. 1/11 dieser Summe ist als die Sondervorauszahlung für das laufende Jahr an das Finanzamt zu zahlen. Beispiele: In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR 55.000 abgegeben. Daraus berechnet sich bei 1/11 von EUR 55.000 eine für das aktuelle Jahr zu leistende Sondervorauszahlung in Höhe von EUR 5.000. In Summe hat ein Unternehmen im Vorjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Höhe von EUR -10.000 erklärt. Die Dauerfristverlängerung wird vom Finanzamt gewährt, die Sondervorauszahlung jedoch entfällt. In Summe negative Umsatzsteuer-Voranmeldungen bewirken eine Sondervorauszahlung in Höhe von EUR 0. Wurde eine Sondervorauszahlung geleistet, können Sie diese in der letzten Umsatzsteuer- Voranmeldung des Jahres (Dezember bzw. des IV. Quartal) wieder abziehen. Liegt für diesen Zeitraum ein Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch vor, erhöht sich dieser Anspruch um den Betrag der Sondervorauszahlung. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 8 von 9
4.3. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung Wählen Sie im Menü Buchhaltung > Umsatzsteuer > Dauerfristverlängerung/ Umsatzsteuersondervorauszahlung. Stellen Sie das Jahr ein, für welches Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen wollen. Erfassen Sie im Eingabefeld Vorauszahlung Vorjahr die Summe der Umsatzsteuervorauszahlungen des Vorjahres. Haben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Vorjahr mit Scopevisio abgeben, klicken Sie auf Aus Vorjahr berechnen. Die Summe der Vorjahresvorauszahlungen wird automatisch ermittelt. Aus den Angaben im Eingabefeld Vorauszahlung Vorjahr wird automatisch die Sondervorauszahlung berechnet. Ergänzen Sie optional die weiteren Angaben und übermitteln Sie Ihren Antrag auf Dauerfristverlängerung an das Finanzamt. Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 9 von 9