Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha. Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG

Ähnliche Dokumente
SwissDRG AG. Christopher Schmidt, Gesundheitsökonom Bereichsleitung Rehabilitation und Psychiatrie

Die ICF in Lehre und Forschung am Institut für Physiotherapie der ZHAW. Markus Wirz, PT PhD

ZHAW Gesundheit Forum Pflege 2014 Ökonomische Anreize im Gesundheitswesen: Die Guten und die Bösen

Neue Spitalfinanzierung / Stationäre Tarife Reha: Konsequenzen für die Reha-Kliniken

TARPSY jetzt geht s los Dr. med. Jürg Unger-Köppel Departement Stationäre Versorgung und Tarife Verwaltungsrat SwissDRG AG

SwissDRG - Herausforderungen für Fachpersonen. Chancen und Risiken der Einführung von SwissDRG aus der Sicht des Kantons Bern

Tarifpartner und die subsidiäre Rolle des Staates: ein Auslaufmodell?

ST Reha Aktueller Stand. 2. Swiss Reha-Forum

Tarife was kommt auf die Leistungserbringer zu?

Gesundheitsnetz SwissDRG - Allgemeine Informationen und Stand der Arbeiten

TARPSY Projekt Informationen

Workshop: Finanzierung von Skillmix

Rolle der SwissDRG AG und der Kantone

Die Rehabilitation CH vor neuen Herausforderungen

SwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse

Stellungnahme zu ST Reha Version 0.3

Geburtstermin : SwissDRG

DRG Auswirkungen auf die ambulante Medizin: Lösungsmöglichkeiten aus Sicht SwissDRG

Finanzierung neu organisieren? Alternative Vorschläge der GDK und Auswirkungen auf die Gesundheitsberufe

SwissDRG und weitere stationäre Tarife: Entwicklungsstand

Tarifverhandlungen unter DRG: Wie weiter? Die Position von tarifsuisse ag

«Ohne Pflege läuft nichts!» Die ANQ-Messungen in der Rehabilitation

Spitalfinanzierung nach KVG Widersprüche zwischen dem Willen des Gesetzgebers und Verordnungen?

Neue Spitalfinanzierung aus Sicht des Krankenversicherers: Einführung geglückt?

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

SwissDRG und Zusammenhänge zur Pflegequalität

Mobile Rehabilitation der RehaClinic. Wir sind da, wo die Patienten uns brauchen. Auch zu Hause!

Stiftung für Patientensicherheit: Ein konkreter Beitrag zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG):

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug

TARPSY 1.0. Die einheitliche Tarifstruktur für die Vergütung der Leistungen in der stationären Psychiatrie

D16. Plattform Gesundheit der IKKe.V. Notfallversorgung in der Schweiz Berlin,

Swiss DRG: Was wird wirklich neu für die Spitäler? Dr. Bernhard Wegmüller, Direktor H+

SwissDRG und weitere stationäre Tarife: Aktueller Stand und Ausblick

Neue Spitalfinanzierung aus Sicht der Spitäler

Herzlich willkommen Jahresmedienkonferenz Charles Favre Präsident H+

Neuordnung der Pflegefinanzierung

Nationaler Tarifstruktur-Vertrag

Bedarfsplanung, Trägerschaften und Organisation der Spitallandschaft im Kanton Zürich. AL Zürich,

Leistungen bei Krankheit

1/7. sgs sgs In Vollzug ab 1. Juni SR ; abgekürzt KVG. SR ; abgekürzt UVG. SR 833.1; abgekürzt MVG.

Geschäftsbedingungen und Preise

Nationaler Qualitätsvertrag Umsetzung

Finanzierung der Spitäler heute und unter (Swiss) DRG aus Sicht eines (öffentlichen) Spitals. Herbstmeeting SGMC 2009 Tony Schmid

Der nationale Messplan Rehabilitation

La regenza dal chantun Grischun

Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED. vertreten durch das Spitalamt Solothurn

Neue stationäre Tarifstruktur in der Psychiatrie «TARPSY» Hauptversammlung SBK Sektion beider Basel Donnerstag, 23. März 2017

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg?

Revision TARMED Rolle und Haltung des Bundes

Offene Fragen zur Spitalplanung und -finanzierung: Wie weiter? Grand Casino Luzern (1148.) 5. September 2014

LEP-Seminar, 9. November 2016 Anwendung von Management- Kennzahlen in der Praxis DRG und CHOP-Regelwerk

Einführung der SwissDRG seitens der Krankenkassen

Juni SwissDRG. Technik und Tarif. PD Dr. med. Simon Hölzer Geschäftsführer. SwissDRG AG SwissDRG AG Simon Hölzer

Qualität und Preise unter DRG Was sagt der Gesetzgeber?

Wie erreichen wir in der Schweiz mehr Qualität?

Flankierende Massnahmen zur Einführung des Fallpauschalensystems SwissDRG in der Schweiz

Geschäftsbedingungen und Preise

Sinn und Unsinn MiGeL-adaptierter Leistungsverträge. Rolf Müller

Einordnungsrahmen die (sehr) kurze Geschichte von Leistungen, Kosten und Prämien

Was sagt der Gesetzgeber

Zusatzvereinbarung. zwischen. H+ Die Spitäler der Schweiz (H+) und

Revision Tarifstruktur TARMED - Was erwartet das BAG?

Spitalfinanzierung und Transparenz. Dr. Bernhard Wegmüller

Aktuelle gesundheitspolitische und ökonomische Herausforderungen für die Rehabilitation 2020 einige Gedanken eines Gesundheitsökonomen

6 Monate nach Einführung

Tarifpolitik Die Erwartungen des Bundes

Die Psychiatrieplanung. Herausforderungen in der Umsetzung. Roland Weber

Leistungsorientierte Spitalfinanzierung in der Schweiz

KIQ Fachbereiche Rehabilitation & Psychiatrie Pilotprojekte

Anhang 1 Tarifordnung gültig ab 1. Januar 2015

Die Rolle der niedergelassenen Ärzte in der neuen Spitallandschaft

Aufbau der Tarifstruktur TARMED

Tarifordnung der Spitäler Schaffhausen 2012

La regenza dal chantun Grischun

Transporte und Rettungen

Kanton Thurgau OKP-Tarife Spital stationär ab 1. Januar 2018 (Stand 9. November 2018)

Tarifvertrag für Physiotherapie

Aktueller Stand und weitere Planung

betreffend provisorische stationäre Spitaltarife ab dem 1. Januar 2016 In oben genannter Angelegenheit ergibt sich aus den vorliegenden Akten:

Tarifvertrag für Physiotherapie

Vergütung von Medikamenten im Pflegeheim Anforderungen aus Sicht von Helsana. Annette Jamieson, Tagung Kantonsapotheker-Vereinigung, Bern, 18.8.

Format wöchentliche Assessments (RE Datensatz) (Auszüge aus den ST Reha Vorgaben Datenerhebung mit Ergänzung Altersspalte)

Taxordnung der Spitalregion - Rheintal Werdenberg Sarganserland (SR 2) - Linth (SR 3) - Fürstenland Toggenburg (SR 4)

SGMC Frühlingstagung 2010 Datenschutz unter DRG aus Sicht der Versicherer

Abrechnung der Spitex- Restfinanzierung ab

Herausforderung an die Spitäler

Preisliste Universitäts-Kinderspital beider Basel

Was ist neu an den BFS- Statistiken der Gesundheitsversorgung?

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt

santésuisse-datenpool Verwendungsmöglichkeiten und Grenzen

Stellungnahme zur Anhörung der Verordnungen über die Unfallversicherung sowie über die Militärversicherung

Einführung TARPSY Veränderungen, Herausforderungen und Lösungsansätze für die Psychiatrien

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG): Diktat oder Wettbewerb? Grand Casino Luzern (1033.) 22. August 2012

Spitalversicherungen Zusatzversicherungen für stationäre Behandlungen. Zusatzbedingungen (ZB) Produktlinie Wincare. Ausgabe Januar 2017 (Fassung 2017)

Auftrag zur Durchführung von Physiotherapie. Eine für die Behandlung notwendige Hilfestellung, ohne die das Therapieziel bzw.

Rettungsforum 2014 Freiburg, 9. Mai Wie hoch sind die Kosten in den Rettungsdiensten resp. dürfen sie sein? Die Sicht der Krankenversicherer

Herzlich willkommen Neue Spitalfinanzierung + Fallpauschalensystem SwissDRG: kostenneutral. Charles Favre, Präsident von H+

Symposium REHA TICINO 2014

Qualitätsförderung durch DRG Tarifstruktur und Regelwerk

Transkript:

Schweizerisches Tarifsystem Rehabilitation ST Reha Markus Tschanz, Projektleiter ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG

Tarife in der Rehabilitation Gesetzliche Grundlagen (langweilig aber zu berücksichtigen) Stationäre Rehabilitation unter der neuen Spitalfinanzierung ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Wo ist die onkologische Rehabilitation geblieben? Was ist mit der ambulanten onkologischen Rehabilitation? 2

Tarife in der Rehabilitation Grundlagen: + Für die Rechnungsstellung der Leistungserbringer zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) schreibt das Krankenversicherungsgesetz Tarife oder Preise vor (Art 43 KVG). + Für Tarife gibt es drei zugelassen Arten: + Zeittarif + Einzelleistungstarif + Pauschaltarif + Für stationäre Behandlung gibt es die Einschränkung, dass nur Pauschalen in Frage kommen (Art. 49 KVG, seit Revision Ende 2007) in der Regel Fallpauschalen 3

4 Tarife in der Rehabilitation Grundlagen: + Für die Entwicklung und Pflege der Tarifstruktur der stationären Behandlung setzen die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) zusammen mit den Kantonen eine Organisation ein (Art. 49 KVG) Diese Organisation existiert SwissDRG AG + Zur stationären Behandlung (unter der Spitalfinanzierung) gehören stationäre Leistungen der Akutspitäler, der Rehabilitationskliniken und Abteilungen, der Psychiatrischen Kliniken und Abteilungen und der Geburtshäuser + Für alle diese Leistungen kümmert sich die SwissDRG AG um die Tarifstrukturen

Tarife in der Rehabilitation Für den ambulanten Bereich ist die SwissDRG AG nicht zuständig sondern die Tarifpartner Im ambulanten Bereich kommen mehrheitlich Einzelleistungstarife mit national einheitlicher Tarifstruktur pro Leistungserbringerart zur Anwendung - beispielsweise für: + Ärztliche Leistungen Tarifstruktur TARMED + Ergotherapeutische Leistungen Ergotherapietarif + Physiotherapeutische Leistungen Physiotherapietarif + Weitere Gelegentlich und regional kommen auch Pauschalen zur Anwendung Verträge zwischen einzelnen Tarifpartnern 5

Stationäre Rehabilitation unter der neuen Spitalfinanzierung Die Änderungen im KVG zur Spitalfinanzierung verlangen nach einem Paradigma Wechsel in der Tarifentwicklung + Früher: Sache der Tarifpartner bzw. deren Verbände + Heute: eine gemeinsame professionalisierte Organisation getragen von den Tarifpartnern mit den Kantonen Zuständig für die Tarifstrukturentwicklung: SwissDRG AG Zuständig für die Versorgungssicherheit: Kantone Zuständig für die Preise: Tarifpartner 6

ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Der VR der SwissDRG AG hat die Entwicklung der Tarifstruktur extern vergeben, da innerhalb der SwissDRG AG das Wissen rund um die Rehabilitationsleistungen nicht vorhanden war. Die Vergabe ist an die Partner des Vorläuferprojekt zur Tarifentwicklung STM Reha MTK, die Medizinaltarif- Kommission UVG (MTK) und H+ die Spitäler der Schweiz erfolgt. Der Auftrag in Form eines Mandats lautet: Entwicklung einer einheitlichen Tarifstruktur für alle Leistungsarten der stationären Rehabilitation welche die Anforderungen des KVG erfüllt. 7

Mandatsgeberin: Verwaltungsrat SwissDRG AG Projekt Steuerungsausschuss (STA Rehabilitation) 4 Leistungserbringer 4 Versicherer Projektleitung 1 Person eingesetzt durch STA Teilprojekt 1 Pilotierung der entwickelten PCS Teilprojekt 2 PCS Entwicklung für weitere Fachrichtungen Teilprojekt 3 Planung und Realisierung Übergabe an Swiss DRG AG Teilprojekt 4 Koordination Kodierung/ Reglementierung mit ANQ Teilprojekt 5 Falldefinition 8

ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Wesentlichste Anforderungen an die Tarifstruktur ist die Bildung von homogenen Gruppen, die die Art und die Intensität der Leistung abbilden. Vorarbeiten haben gezeigt, dass diagnosebezogene Bildung der Gruppen in der Rehabilitation gering mit dem Ressourcenaufwand korrelieren Der Grundgedanke bei ST Reha lautet daher Bildung von Schweregradabhängigen Gruppen (Pauschalen) Die Bildung solcher Gruppen sollen Patientenklassifikationssysteme (PCS) gewährleisten 9

ST Reha ein Mandat der SwissDRG AG Methodik der PCS Entwicklung Bestimmen der Leistungserbringungsart, im Vorprojekt eingeschränkt auf muskuloskelettale und neurologische Rehabilitation die Überlegung hier: die Art der Leistungserbringung ist nicht gleich Bestimmen von Patientenmerkmalen, die für einen bestimmten Zeitraum die Kosten voraussagen können die Intensität ist nicht gleich Einbezug eines wissenschaftlichen Partners: Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW, drei Institute 10

Was ist ein Patientenklassifikationssystem? Ein Patientenklassifikationssystem (PCS) ordnet die Patienten in Gruppen mit ähnlichen Kosten pro Tag. fiktives Beispiel Merkmale Patienten, - Diagnose Selbständigkeit (ADL) - Alter Schmerzen - Unfall oder Krankheit -... Klasse 1 geringe Kosten CHF 250 pro Tag Klasse 2 mittlere Kosten CHF 400 pro Tag Klasse 3 hohe Kosten CHF 600 pro Tag 11 Quelle der Grafik: Präsentation S. Wieser ZHAW im Rahmen von TP2 von ST Reha

Quelle der Grafik: Präsentation S. Wieser ZHAW im Rahmen von TP2 von ST Reha 12

Merkmale für das definitive PCS Neuro Breite Auswahl von Merkmalen, welche die Kosten erklären, wird auf Minimum reduziert: ADL (FIM oder EBI) Multimorbidität (CIRS) Eintritt oder Austritt in Woche Quelle der Grafik: Präsentation S. Wieser ZHAW im Rahmen von TP2 von ST Reha 13

Wo ist die onkologische Rehabilitation geblieben? Krux dieser Art der Tarifierung ist die Abgrenzung der verschiedenen Leistungsarten der Rehabilitation Es gilt zu beurteilen, ob die Art der Leistung (Pflege, Physiotherapie, ärztliche Leistungen, Medikamente, Beratung) es erlaubt Gruppen zu bilden. Unbestritten sind offenbar vier organspezifische Arten der Rehabilitation sie sind in den Anforderungen an die Einführungsstruktur von der SwissDRG AG erwähnt. Diese organspezifischen Arten der Rehabilitation bilden nicht das ganze Leistungsspektrum ab! 14

Wo ist die onkologische Rehabilitation geblieben? Die Tarifentwickler sind auf eine Definition der stationären Rehabilitation und den Beschrieb des ganzen Spektrums angewiesen Es besteht dazu kein national verabschiedetes Papier aber viele regionale Definitionen! Die Leistungserbringer haben sich unter der Koordination von H+ (Aktivkonferenz Rehabilitation) an die Arbeit gemacht Unter dem Titel DefReha sollen bis Ende 2012 die Rehabilitationskliniken und anschliessend alle Mitglieder von H+ (unter Einbezug der betroffenen Facharztgesellschaften) die gemeinsame Definition für stationäre Rehabilitation und ihre Leistungsarten verabschieden 15

Wo ist die onkologische Rehabilitation geblieben? Das Kapitel «Internistische und onkologische Rehabilitation» ist fester und unter den Rehabilitationskliniken akzeptierter Teil von DefReha (Referenz für dieses Kapitel bei H+: Dr. Stephan Eberhard) ST Reha hat Kenntnis von den Definitionsaktivitäten bei H+ und will, sofern bis Ende 2012 verfügbar, DefReha als Grundlage für das Leistungsspektrum und Anzahl und Art der PCS Entwicklung verwenden 16

Was ist mit der ambulanten onkologischen Rehabilitation? Wie am Anfang ausgeführt fehlen die gesetzliche Grundlagen um national einheitliche Pauschaltarife «zentral» entwickeln zu lassen Aktuell müssen Leistungserbringer die gültigen Einzelleistungstarife anwenden oder selber ein Pauschalangebot kreieren und mit den Kostenträgern vertraglich vereinbaren. Sollte sich ST Reha etablieren ist zu prüfen, ob nach gleichen Grundlagen erarbeitete ambulante Tarife von den Tarifpartnern akzeptiert werden können. 17

Die üblichen Schlussbemerkungen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen? 18