KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/ Personalabteilung Magdeburg, 25.10.2013 SONDERRUNDSCHREIBEN DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Themenschwerpunkte: 1. esendspurt staatliche Förderungen in 2013 sichern... 2 2. Rechengrößen 2014 (vorläufig)... 4
1. esendspurt staatliche Förderungen in 2013 sichern Sie kennen die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt (ZVK) bereits als kompetenten Ansprechpartner für die betriebliche Altersversorgung. Unser Anspruch ist es, Ihren Beschäftigten eine gute Absicherung im Alter und den bestmöglichen Service zu bieten. Daher haben wir auch in diesem wieder ein Informationsblatt zusammengestellt, damit Ihren Beschäftigten die zwei großen Chancen zum esende nicht entgehen. 1. Chance: Entgeltumwandlung mit der essonderzahlung Vielen Beschäftigten wird im Monat November bei der Auszahlung ihres Entgeltes inklusive der essonderzahlung besonders deutlich, wie sehr Abzüge in Form von Steuern und Sozialabgaben das Einkommen schmälern und genau hier, bietet die ZVK Ihren Beschäftigten eine interessante Alternative. Die Entgeltumwandlung in Form einer Einmalzahlung im Monat November. Die Beschäftigten fitieren hierbei dreifach: sie sparen Steuern sie sparen Sozialabgaben sie erhöhen ihren Betriebsrentenanspruch Da eine Entgeltumwandlung immer nur in Bezug auf zukünftige Entgeltbestandteile möglich ist, muss eine entsprechende Vereinbarung vor der Auszahlung der essonderzahlung erfolgen. Der Vertragsbeginn der Entgeltumwandlung wäre somit der 01.11.2013; der Eingang der Anmeldung zur Entgeltumwandlung sowie des Beitrags bei der ZVK muss bis zum 30.11.2013 erfolgen. Gemäß 3 Nr. 63 EStG steht Ihren Beschäftigten für die Entgeltumwandlung in 2013 ein steuer- und sozialabgabenfreier Betrag in Höhe von 2.784 (2014: 2.856 ) zur Verfügung, wobei hier selbstverständlich der Arbeitgeber- und ggf. auch der Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung entsprechend berücksichtigt werden muss. Zusätzlich können für die Entgeltumwandlung weitere 1.800 steuerfrei genutzt werden, wenn der Vertrag nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. PS: Durch das auf Grund der Entgeltumwandlung verringerte sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt sparen auch Sie als Arbeitgeber bei den Sozialabgaben! 2. Chance: Volle Riesterförderung für 2013 sichern Bis zum 31.12.2013 besteht für Ihre Beschäftigten noch die Möglichkeit, sich die komplette Riesterförderung für das 2013 zu sichern und hierdurch ihre Betriebsrente durch Geschenke vom Staat weiter zu erhöhen. Folgende staatliche Förderungen können Ihre Beschäftigten maximal erhalten: 154 Grundzulage (jährlich) 200 Berufseinsteigerbonus für Versicherte unter 25 (einmalig) 185 Kinderzulage kindergeldberechtigtem Kind (jährlich) 300 Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder (jährlich) 2
Um die volle Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, einen Betrag in Höhe von 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens -abzüglich der zustehenden Zulagenzu sparen. Hierbei fitieren besonders die Beschäftigten, die ihren Arbeitnehmerbeitrag zur Pflichtversicherung auch in 2013 aus ihrem individuell versteuerten Nettoentgelt abgeführt haben, denn dieser kann von dem oben genannten Gesamtbetrag ebenfalls abgezogen werden. Den nun noch verbleibenden Betrag zahlt der Beschäftigte einfach in eine freiwillige Riester-Rente bei der ZVK ein und erhält so seine optimal vom Staat geförderte betriebliche Altersvorsorge aus einer Hand. Um den Beitrag für die freiwillige Riester-Rente schnell und einfach zu ermitteln, haben wir für Sie ein entsprechendes Berechnungsschema unter dem folgendem Link bereit gestellt: www.kvsa.komsanet.de/beitragsberechnung-riester Für die volle Riesterförderung 2013 ist es wichtig, dass der Eingang des Antrags zur Riester- Rente sowie der Beitrag bei der ZVK bis zum 31.12.2013 erfolgt. Wie kommen Ihre Beschäftigten zu ihrer individuellen Vorsorgelösung? Damit Sie Ihre Beschäftigten über ihre zwei großen Chancen zum esende informieren können, haben wir diesem Sonderrundschreiben das entsprechende Informationsblatt zum Aushängen am schwarzen Brett beigefügt. Selbstverständlich finden Sie dieses auch unter den Aktuellen Meldungen auf unserer Homepage unter dem Schlagwort esendspurt staatliche Förderungen in 2013 sichern. Eine Modellberechnung zur Entgeltumwandlung oder Riester-Rente kann kostenlos und unverbindlich bei der ZVK angefordert werden; telefonisch unter 0391 62570-555, per E-Mail: Beratung@kvsa.komsanet.de oder mittels unserem Formular zur Anforderung einer Modellrechnung, welches auf unserer Homepage unter der Rubrik Downloads/Freiwillige Versicherung zu finden ist. Weitere Informationen zu unseren freiwilligen Altersvorsorgemöglichkeiten finden Sie unter www.kvsa.komsanet.de/infomaterial. 3
Spannen Sie Ihren Schirm für eine sichere Zukunft... Blacky - Fotolia.com... und nutzen Sie Ihre zwei großen Chancen zum esende! Entgeltumwandlung Sie ärgern sich über die Höhe Ihrer Steuer- und Sozialabgaben, besonders im Monat November? Wenn ja, dann haben wir mit unserer Entgeltumwandlung eine interessante Alternative für Sie: Riester-Rente Beziehen Sie Kindergeld für Ihre Kinder? Wenn ja, dann lassen Sie sich die besonderen Fördermöglichkeiten vom Staat mit unserer Riester-Rente nicht entgehen: Beispielsweise zahlt ein/e Versicherte/r (35 e, ledig, kinderlos, Entgeltgruppe 8, Stufe 3) auf Grund der essonderzahlung im November ca. 1.820 Steuern und Sozialabgaben. bis 154 bis 454 Investiert er/sie aus dem November-Bruttogehalt aber 1.000 in eine Entgeltumwandlung bei der ZVK, reduziert sich diese Steuer- und Sozialabgabenlast um ca. 500. Somit übernimmt der Staat ca. 50 % seiner/ihrer Altersvorsorgebeiträge. für ab 2008 geborene Kinder bis 754 bis 1.054 zzgl. evtl. jährlichem Steuervorteil nur noch bis Mitte November für 2013 ZVK Beratungshotline: 0391 62570-555 nur noch bis Mitte Dezember für 2013