Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport

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Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Transkript:

Das neue Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Praxisreport 2. Seniorenpolitische Fachtagung Dr. Andrea Kimmel, Team Pflege MDS 8.10.2015 Berlin

Die neue Definition von Pflegebedürftigkeit Umfassende Berücksichtigung von Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob somatisch oder mental bedingt Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung, Betreuung, Tagesgestaltung und sozialer Kontakte Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen Teilnahmemöglichkeiten an sozialen, kulturellen und anderen häuslichen Aktivitäten Selbständigkeit der Haushaltsführung Systematische Erhebung von präventionsrelevanten Risiken Systematische Erfassung der Rehabilitationsbedürftigkeit

Wie funktioniert die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit? ( 15 / 18 SGB XI) MDS; Werner Krüper

Neuer Maßstab in der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder Gestaltung von Lebensbereichen Einbußen in der Selbständigkeit Abhängigkeit von personeller Hilfe nicht nur bei einigen Verrichtungen der Grundpflege sondern in allen relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung Ressourcen! Was kann jemand und was nicht?

Neuer Maßstab in der Begutachtung (NBA) Modul 2 Modul 1 Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Modul 5 Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits-oder therapiebedingten Anforderungen u. Modul 4 Belastungen Selbstversorgung Modul 7 Außerhäusliche Aktivitäten Modul 8 Haushaltsführung

Das neue Begutachtungsverfahren Angaben zur Person Wohn-, Lebens- und Versorgungssituation Anamnese Befunderhebungen zu Schädigungen und Beeinträchtigungen NEUES BEGUTACHTUNGSASSESSMENT NBA (Bereiche 1-8) Ergebnis / Pflegegrad (Bereiche 1-6) Empfehlungen zu Prävention oder rehabilitativen Leistungen Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel Wohnumfeldbessernde Maßnahmen Änderung/ Verbesserung der Pflegesituation Beratung durch Pflegekasse und Pflegestützpunkt

Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit ( 15) (NBA) Schritt 1 Es ist in der Begutachtung unerheblich: ob die jeweilige Aktivität anfällt die Häufigkeit oder der Zeitbedarf Erschwernisfaktoren die konkreten Wohnumfeldbedingungen

Modul 1: Mobilität selbstständig überwiegend selbstständig überwiegend unselbstständig unselbstständig 4.1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 3 4.1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 0 1 2 3 4.1.3 Umsetzen 0 1 2 3 4.1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 3 4.1.5 Treppensteigen 0 1 2 3 Zentrale Aspekte der Mobilität im innerhäuslichen Bereich Hier geht es ausschließlich um die motorischen Fähigkeiten eines Menschen, sich fortzubewegen

Bewertung der Selbstständigkeit 0 = selbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen 1 = überwiegend selbstständig Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen 2 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbstständig durchführen 3 = überwiegend unselbstständig Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht durchführen bzw. steuern, auch nicht in Teilen

Modul 1: Mobilität

Grundsätzliche Unterschiede

Mobilität: Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen.. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ( 14; PSG II) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Beteiligen an einem Gespräch.. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten, nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten, Beschädigen von Gegenständen, Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, sozial inadäquate Verhaltensweisen. Selbstversorgung: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen und Baden einschließlich Waschen der Haare, An- und Auskleiden des Oberkörpers.. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: a) in Bezug auf Medikation, b) in Bezug auf Verbandswechsel und Wundversorgung, Versorgung mit Stoma, regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung ; c) in Bezug auf zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche.. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, Sich beschäftigen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds.

Empfehlungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Selbständigkeit Heilmittel als Einzelleistungen Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ( 40 Abs. 4 SGB XI) notwendige Hilfsmittel ( 33 SGB V) und Pflegehilfsmittel ( 40 SGB XI) präventive Maßnahmen, edukative Maßnahmen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Darüber hinaus sind Vorschläge zur ärztlichen Behandlung sowie Vorschläge zur Verbesserung / Veränderung der Pflegesituation zu dokumentieren.

Schritt 2: Das Einstufungsergebnis MDS; Werner Krüper MDS; Werner Krüper

Punkte in Modul 1 Punkte in Punkte in + Modul 2 + Modul 4 + Punkte in Modul 5 + Punkte in Modul 6 oder Punkte in Modul 3 höherer Wert fließt ein Gewichtung 10 % Zuordnung zu gewichteten Punkten Gewichtung 15 % Zuordnung zu gewichteten Punkten Gewichtung 40 % Zuordnung zu gewichteten Punkten Gewichtung 20 % Zuordnung zu gewichteten Punkten Gewichtung 15 % Zuordnung zu gewichteten Punkten Gesamtpunkte 12,5 bis unter 27 27 bis unter 47,5 47,5 bis unter 70 70 bis unter 90 90 bis 100 1 2 3 4 5

Das neue Begutachtungsverfahren - Grundsätzliche Unterschiede Verrichtungsbezogener Hilfebedarf Selbständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung seines Alltags und Notwendigkeit personeller Unterstützung Zeitbedarf spielt keine Rolle mehr (neue Modelle der Personalbemessung notwendig) Defizite Umfassende Sicht auf Pflegebedürftigkeit inkl. seiner Ressourcen Anschlussfähigkeit an die Pflegepraxis Keine Unterscheidung mehr zwischen verschiedenen Gruppen von Pflegebedürftigen (spiegelt sich auch in Leistungen wieder)

Einstufung Ein Beispiel Herr N. ist 86 Jahre alt, wohnt zu Hause und wird von seiner Ehefrau versorgt. Herr N. leidet unter kognitiven Funktions- und Mobilitätseinschränkungen aufgrund altersbedingter körperlicher Abbauprozesse. Er hat Gleichgewichtsstörungen, eine Stuhlinkontinenz und ein Prostatakarzinom mit Harnverhalt. Er hat heute einen zeitlichen Hilfebedarf von 79 Minuten (Pflegestufe I). Darüber hinaus liegt eine erhebliche Einschränkung der AK vor. MDS; Werner Krüper

Ein Beispiel Mobilität: überwiegend selbständig. Herr N. benötigt geringfügige Unterstützung beim Aufstehen aus sitzender Position und beim Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs. Beim Treppensteigen ist Herr N. auf vollständige Unterstützung angewiesen. Selbstversorgung: Herr N. benötigt Unterstützung bei der Intimpflege, beim Duschen und Baden sowie beim An- und Auskleiden des Unterkörpers sowie Hilfestellungen bei der Benutzung der Toilette. Punktuelle Unterstützung ist beim Waschen des Oberkörpers und bei der Intimpflege notwendig. Herr N. ist im Bereich der Ernährung selbständig. Kommunikation und Kognition: Mentale Funktionen wie örtliche und zeitliche Orientierung, Gedächtnis, Alltagsentscheidungen treffen, Risiken und Gefahren erkennen sind größtenteils vorhanden. Die Funktion, sich an einem Gespräch zu beteiligen ist nur in einem geringen Maße vorhanden.

Einstufung Ein Beispiel Umgang mit krankheits- u. therapiebedingten Anforderungen: 5 mal täglich Richten von Medikamenten; 2 mal wöchentlich Messung und Deutung von Körperzuständen; 3 mal wöchentlich Verbandswechsel Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: personelle Unterstützung ist notwendig bei der Fähigkeit in Zukunft gerichtete Planung vorzunehmen und den Kontakt zu Menschen außerhalb des direkten Umfeldes zu pflegen. Herr N. kann dies selbst nicht planen und benötigt personelle Unterstützung bei der Umsetzung. Herr N. ist überwiegend selbständig beim Ruhen und schlafen sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs. Herr N. erhielte 53,75 Punkte und damit den Pflegegrad 3.

Vorbereitung der neuen Begutachtung 1. Erarbeitung der neuen Begutachtungs-Richtlinien 2. Anhörung, Beschlussfassung und Genehmigung der Richtlinien 3. Entwicklung, Erprobung und Einführung der neuen Begutachtungssoftware 4. Entwicklung eines Schulungskonzeptes und Schulung der Gutachter 5. Entwicklung von zielgruppenspezifischen Informationen zum NBA 6. Einleitung von Maßnahmen zur Bewältigung des erhöhten Begutachtungsaufkommens an all diesen Projekten wird bereits von den Medizinischen Diensten in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekassen und anderen Akteuren gearbeitet

Danke für die Aufmerksamkeit! a.kimmel@mds-ev.de