S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK"

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Transkript:

S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK" IN DER FASSUNG VOM 24.06.2015

B 20 BAUGEBIET BRUCK KKH LEGENDE: STÄDTISCHE GRUNDSTÜCKE PRIVATE GRUNDSTÜCKE BAUGEBIET B R U C K ERSTELLT: EGGENFELDEN, 19.08.2015 sto

Baugebiet "Bruck" Kaufpreis und Kaufkonditionen A) Kaufpreis: Grundstückskosten: für Baugrundstücke im beiliegenden Plan pink dargestellt für Baugrundstücke im beiliegenden Plan blau dargestellt 94,77 / qm 84,77 qm Erschließungskosten: Die Erschließungskosten belaufen sich nach derzeitiger Berechnung auf 29,73 / qm. In Bezug auf die Erschließungskosten nach 127 ff. Baugesetzbuch -BauGB- verpflichten sich die Verkäufer und Käufer, einer Ablösevereinbarung gemäß 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB i.v.m. 11 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Eggenfelden vom 16.11.1993 zuzustimmen. Danach haben weder der Verkäufer einen Anspruch auf Nachforderung bei erhöhtem Erschließungsaufwand noch der Käufer einen Anspruch auf Rückgewähr bei Unterschreitung des geschätzten Erschließungsaufwandes. Ausgleichsflächen Der Ablösebetrag für die Überlassung und Pflege von bereitgestellten Ausgleichsflächen im Bereich des Ausgleichsflächenplanes Bruck beträgt 1,40 / m². Der Gesamtkaufpreis ( /qm) beläuft sich somit auf (pink) (blau) a) Grundstückskosten 94,77 84,77 b) Erschließungskosten 29,73 29,73 c) Ausgleichsflächenablöse 1,40 1,40 Summe: 125,90 115,90 Hinweise: Im Kaufpreis nicht enthalten sind a) der Herstellungsbeitrag für die Abwasserbeseitigung b) der Baukostenzuschuss für die Wasserversorgung c) sämtliche Hausanschlusskosten Das Baugebiet Bruck wird mit Erdgas versorgt. Pro Parzelle sind für die Erschließung 750 zzgl. MwSt. an die Stadt zu zahlen. Bei Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz wird dieser Betrag dem Käufer auf die Netzanschlusskosten angerechnet. Ein Anschlusszwang besteht nicht. Der Käufer ist jedoch verpflichten, die verlegten Versorgungsleitungen der ESB/Energienetz Bayern GmbH unentgeltlich und dauerhaft zu dulden. Seite 1 von 2

B) Kaufkonditionen: Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Notar den Käufern die Kaufpreisfälligkeit mitgeteilt hat, auf das Konto bei der Sparkasse Rottal-Inn (IBAN: DE84743514300000003715 - BIC: BYLADEM1EGF) zu überweisen. Dies ist der Fall, wenn die Vormerkung im Grundbuch eingetragen und die Lastenfreistellung gesichert ist. Die Stadt Eggenfelden wirkt - falls erforderlich - bei der Kaufpreisfinanzierung mit. Besitz, Nutzen und Lasten sowie Gefahren aller Art einschließlich des Haftpflichtrisikos gehen auf den Käufer über mit Ablauf des Tages der Zahlung des Kaufpreises. Der Käufer hat sich zu verpflichten, das Grundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen, andernfalls ist die Stadt Eggenfelden zur Rückauflassung zum vereinbarten Quadratmeterpreis (Grundstückskosten, Erschließungskosten) berechtigt, wobei die Kosten der Rückauflassung vom Käufer zu übernehmen sind. Eine Verzinsung des Kaufpreises erfolgt nicht. Im Falle eines begründeten Antrags wird der 1. Bürgermeister ermächtigt, die Bauverpflichtung bis zu fünf Jahre zu verlängern. Die Kosten der notariellen Beurkundung, des grundbuchamtlichen Vollzugs, die Grunderwerbsteuer sowie alle sonstigen Grunderwerbsnebenkosten sind vom Käufer zu tragen. Dem Käufer ist bekannt, dass die Erschließungsarbeiten voraussichtlich im Herbst 2016 abgeschlossen werden. Die Stadt verpflichtet sich bis spätestens zum 31.12.2016 die Erschließung soweit fertig zu stellen, dass baurechtlich die Grundstücke als erschlossen gelten und die Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen vorliegt. Die Beschlussfassung zur Veräußerung der Grundstücke wird auf den Bauausschuss delegiert. C) Verkaufsstart: Die Baugrundstücke werden ab Donnerstag, 01. Oktober 2015, 0.00 Uhr über das Reservierungsportal auf der Homepage der Stadt Eggenfelden zum Verkauf angeboten. Jeder Interessent (Haushalt) kann nur eine Reservierung vornehmen. Mit der Reservierung des Grundstücks wird eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro fällig, die später mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Hinweis: Die Parzellen Nr. 10, 11, 12, 56, 57 und 58 werden vorerst noch nicht zum Verkauf freigegeben. Stadtbauamt Eggenfelden September 2015-09-09 Petra Ullmann Seite 2 von 2

LEGENDE: 94,77 /m² 84,77 /m² PRIVATE GRUNDSTÜCKE nicht maßstäblich!