Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen)

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Transkript:

Wirkungen des Arbeitslosengeldes II auf Familien (mit Beispielen) Derzeit wird vielfach der Eindruck erweckt, durch die Einführung des Arbeitslosengeldes II würden Familien in finanzielle Bedrängnis geraten und gegenüber der geltenden Regelung schlechter gestellt. Diese Art der Darstellung führt durch ihre verallgemeinernde und unvollständige Art zu einem falschen Bild. Für Familien mit jüngeren Kindern und einem geringen ehemaligen Arbeitseinkommen kann es durch das ALG II gegenüber dem bisherigen Recht zu Verbesserungen kommen. Dies wird an einigen Beispielen deutlich: Nach neuem Recht ( Abs. Nr. SGB II) erhalten auch Alleinerziehende mit einem Kind über sieben Jahren einen Mehrbedarfszuschlag, und zwar in Höhe von % des Regelsatzes. Das ist eine Verbesserung zum geltenden Sozialhilferecht, nach dem eine Alleinerziehende mit einem Kind über sieben Jahren keinen Mehrbedarfszuschlag beanspruchen kann. Lediglich bei zwei Kindern unter sechzehn Jahren kann sie einen Mehrbedarf geltend machen. Mit der neuen Regelung wird den besonderen Lebensumständen Alleinerziehender besser Rechnung getragen. Ein weiterer Vorteil gegenüber dem geltenden Sozialhilferecht liegt in den höheren Regelsätzen des neuen Rechts. Diese entstehen dadurch, dass die einmaligen Leistungen (bis auf wenige Ausnahmen) pauschal dem Regelsatz zugeschlagen werden. Dadurch werden Familien in die Lage versetzt, Anschaffungen in eigener Verantwortung zu planen und zu realisieren. Durch günstigen Einkauf erzielte Einsparungen verbleiben bei ihnen und können für andere Zwecke eingesetzt werden. Eine zielgenauere Unterstützung von Familien mit mehreren Kindern wird dadurch erreicht, dass der Bedarf nun für jedes Kind gesondert berechnet wird. Sowohl beim Arbeitslosengeld als auch bei der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden Kinder unabhängig von ihrer Anzahl durch einen Pauschbetrag berücksichtigt. Mit der Anzahl der Kinder wuchs damit der finanzielle Nachteil gegenüber Einkindfamilien. Gleichzeitig stieg bei einem vorherigen geringen Einkommen die Gefahr, auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen zu sein, die sehr häufig nicht beantragt wurde. Darüber hinaus gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld nach SGB II Übergangsregelungen. Es ist also keineswegs so, dass jemand von heute auf morgen mit einem Bruchteil seines Einkommens zurechtkommen muss. Das gebietet der Vertrauensschutz: - Beim Übergang von Arbeitslosengeld in die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt. Er beträgt zwei Drittel der Differenz aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld und dem (ohne Zuschlag).

- Der Zuschlag ist bei Alleinstehenden auf Euro, bei nicht getrennt lebenden (Ehe-) Partnern auf und für die mit dem Zuschlagsberechtigten zusammenlebenden minderjährigen Kinder auf pro Kind begrenzt. - Der Zuschlag wird nach einem Jahr halbiert und entfällt mit Ablauf des zweiten Jahres nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld. Fazit: Gerade für einkommensschwache Familien kann es auch Verbesserungen geben, das zeigen Berechnungen. Insbesondere das veränderte Regelsatzsystem mit den höheren Regelsätzen für jüngere Kinder, die Pauschalierung von einmaligen Leistungen und die Verbesserungen beim Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende wirken sich bei diesen positiv aus. Beispiele: Eine allein stehende Bäckereifachverkäuferin in den alten Bundesländern mit zwei Kindern im Alter von und Jahren, einem vorherigen Bruttoeinkommen von. im Monat, einer monatlichen Miete von zuzüglich Heizkosten erhält heute. Arbeitslosenhilfe einschließlich Wohngeld und Kindergeld sowie, ergänzende Sozialhilfe, insgesamt also., ab in Höhe von.,. Wohnt die Alleinerziehende in Thüringen bei einer monatlichen Miete von, sieht der Vergleich wie folgt aus: heute. Arbeitslosenhilfe einschließlich Wohngeld und Kindergeld sowie, ergänzende Sozialhilfe, insgesamt also.. ab (einschließlich Kindergeld) in Höhe von.. Auch ein verheirateter arbeitslos gewordener Alleinverdiener in den neuen Bundesländern mit Kindern ( und Jahre) und einem früheren Bruttoeinkommen von. (monatliche Miete zuzüglich Heizkosten) profitiert vom neuen Recht: heute ab erhält er Arbeitslosenhilfe einschließlich Wohngeld und Kindergeld in Höhe von.. erhält er für sich und seine Familie einschließlich Kindergeld in Höhe von.. In den Rechnungen wurden weder beim geltenden Sozialhilferecht noch bei ALG II die so genannten einmaligen Leistungen berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um Sachleistungen, die auf Antrag für bestimmte einmalige Anschaffungen oder Ausgaben gewährt werden. Der Anspruch wird im Einzelfall geprüft. Einmalige Leistungen werden allerdings auch bei ALG II gewährt für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie für mehrtägige Klassenfahrten. Da es für die Inanspruchnahme dieser Leistungen durch ALG II-

Empfänger vor dem Inkrafttreten der Regelung naturgemäß noch keine Statistiken gibt, kann man sie nicht den aktuellen Durchschnitteswerten über die Inanspruchnahme durch Sozialhilfeempfänger gegenüberstellen. Die Beispiele machen deutlich, dass der Bezug von ALG II Familien, insbesondere Alleinerziehenden, durch eine zielgenauere Unterstützung Vorteile gegenüber dem geltenden Recht bietet. Bedeutsam für die allernächste Zukunft wird auch die Argumentation im Zusammenhang mit der Kinderarmut sein. Wir wissen, dass sie unmittelbare Folge der fehlenden oder niedrigen Erwerbseinkünfte der Eltern ist. Mit Hartz IV gibt es ein Instrument, das auf die Absicherung gering verdienender Eltern und ihrer Kinder zielt. Ein Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, deren Arbeitseinkommen zwar das eigene Auskommen sichert, aber für das der Kinder nicht reicht. Der Zuschlag wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Erwerbstätige Eltern sollen nicht allein wegen des Unterhalts für ihre Kinder Auf ALG II angewiesen sein. Erwerbseinkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf an oder Sozialgeld übersteigt, wird nur zu % auf den Kinderzuschlag angerechnet, so dass ein zusätzlicher finanzieller Arbeitsanreiz besteht. Der Kinderzuschlag wird im Rahmen einer Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ab dem. Januar wirksam werden. Darüber hinaus werden alle in das neue System einbezogenen erwerbsfähigen Personen auch in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen, d.h. es werden für diese Personen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt. Dies ist ein erheblicher Vorteil für diejenigen, die aus der Sozialhilfe in die neue Leistung wechseln. Insbesondere Alleinerziehende, die bislang Sozialhilfe bezogen beziehen, werden von der Regelung profitieren. Bei aller Bedeutung der finanziellen Transferleistungen für die Betroffenen dürfen wir auch die Verbesserungen bei der aktiven Arbeitsförderung nicht aus dem Blick verlieren. Künftige -Empfängerinnen und -Empfänger erhalten das breite Spektrum der Eingliederungsleistungen nach dem SGB III. Die umgestaltete, wesentlich intensivere Betreuung und Unterstützung durch die Agentur für Arbeit wird dazu beitragen, die Zeit bis zum Wiedereinstieg in das Erwerbsleben deutlich abzukürzen. Erwerbsfähige und erwerbslose Hilfesuchende werden eine umfassende Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt erhalten. Die Agenturen für Arbeit sollen neben den originären Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit auch den Zugang zu allen arbeitsmarktrelevanten Beratungs- und Betreuungsleistungen (z.b. Wohnungsamt; Betreuungsangebote für Kinder) koordinieren. Ein wichtiger Bestandteil der Reform ist auch die verstärkte Betreuung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch Fallmanager und Fallmanagerinnen. Heute kommen auf einen Vermittler oder eine Vermittlerin mindestens Arbeitssuchende. Für die Zukunft wird ein Verhältnis von : angestrebt, ab. Januar schon für die unter jährigen. Durch gezielte und

passgenaue Betreuung sollen insbesondere Personen mit Vermittlungshemmnissen schneller integriert werden können. Hierzu zählen u.a. auch Berufsrückkehrerinnen. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens bei Arbeitslosigkeit in den alten Bundesländern (Alleinerziehende, Kinder und Jahre, brutto, Miete, Heizung ) Ermittlung Arbeitslosenhilfe Berechnung Bruttoarbeitslohn / Monat. Bedarf: Nettoentgelt / Woche Regelleistung Arbeitslosenhilfe pro Monat ( %) Mehrbedarf für Alleinerziehende ( %) Wohngeld Unterkunft, Heizung Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) Einkommen ohne Sozialhilfe. Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) anrechnungsfreies Einkommen,. ergänzende Sozialhilfe*), Gesamteinkommen. Einkommen *) Berechnung Sozialhilfe Bedarf. abzüglich Einkommen. Regelsatz für Haushaltsvorstand (Thüringen) Mehrbedarf für Alleinerziehende ( % Regels.) Regelsatz für Kind Jahre Gesamteinkommen Regelsatz für Kind Jahre. Unterkunft, Heizung Eigenes Einkommen sozialhilferechtlicher Bedarf.. Anrechnung Kindergeld

Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens bei Arbeitslosigkeit in Thüringen (Alleinerziehende, Kinder und Jahre, brutto, Miete, Heizung ) Ermittlung Arbeitslosenhilfe Berechnung Bruttoarbeitslohn / Monat Nettoentgelt / Woche Arbeitslosenhilfe pro Monat ( %) Wohngeld Einkommen ohne Sozialhilfe anrechnungsfreies Einkommen ergänzende Sozialhilfe*) Gesamteinkommen..,,. Bedarf: Regelleistung Mehrbedarf für Alleinerziehende ( %) Unterkunft, Heizung Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) Einkommen. *) Berechnung Sozialhilfe Bedarf. Regelsatz für Haushaltsvorstand (Thüringen) Mehrbedarf für Alleinerziehende ( % Regels.) Regelsatz für Kind Jahre Regelsatz für Kind Jahre Unterkunft, Heizung sozialhilferechtlicher Bedarf Anrechnung Kindergeld. abzüglich Einkommen Gesamteinkommen Eigenes Einkommen.

Quelle: Bundesministerium für Frauen, Jugend, Familile, Senioren. Juli

Berechnung des verfügbaren Haushaltseinkommens bei Arbeitslosigkeit in Thüringen (Alleinverdiener, verh., Kinder und Jahre, brutto, Miete, Heizung ) Ermittlung Arbeitslosenhilfe Bruttoarbeitslohn / Monat. Nettoentgelt / Woche Arbeitslosenhilfe pro Monat ( %) Wohngeld Einkommen ohne Sozialhilfe. anrechnungsfreies Einkommen, ergänzende Sozialhilfe*) - Gesamteinkommen. Berechnung Bedarf: Regelleistung Ehepaar Unterkunft, Heizung Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) Sozialgeld ( % für ein unter jähriges Kind ) Einkommen. Bedarf *) Berechnung Sozialhilfe abzüglich Einkommen Regelsatz für Haushaltsvorstand (Thüringen) Regelsatz Ehepartner Regelsatz für Kind Jahre Regelsatz für Kind Jahre Unterkunft, Heizung sozialhilferechtlicher Bedarf Anrechnung Kindergeld. Gesamteinkommen... Eigenes Einkommen.

Wohngeldberechnung Personen Wohngeldberechnung Personen Kaltmiete Bruttoeinkommen mtl. Bruttoeinkommen mtl. Bruttoeinkommen jährl.. Bruttoeinkommen. jährl. pauschaler Abzug % pauschaler Abzug % maßgebliches Brutto. maßgebliches Brutto. / des maßgebl. Bruttos / des maßgebl. Bruttos Wohngeld laut Tabelle Miete Wohngeld laut Tabelle Quelle: BMFSFJ