Vorhabensbezogener Bebauungsplan Seniorenzentrum Thüngenstraße / Güterhallenstraße



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Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Transkript:

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Seniorenzentrum Thüngenstraße / Güterhallenstraße Fachbeitrag Schall Karlsruhe Juli 2015

Vorhabensbezogener Bebauungsplan Seniorenzentrum Thüngenstraße / Güterhallenstraße Fachbeitrag Schall Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Martin Reichert Dipl.-Geogr. Alberto Gutiérrez Verfasser MODUS CONSULT Karlsruhe Dr.-Ing. Frank Gericke Freier Architekt und Stadtplaner Pforzheimer Straße 15b 76227 Karlsruhe 0721 / 940060 Erstellt im Auftrag der im Juli 2015

Fachbeitrag Schall 3 Inhalt 1. Aufgabenstellung...5 2. Daten- und Plangrundlagen...5 3. Örtliche Situation und geplante Nutzungen...6 4. Anforderungen an den Immissionsschutz...7 4.1 Beurteilungsgrundlagen Anlagenlärm... 7 4.2 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm... 8 5. Ausgangsdaten und Schallemissionen... 10 5.1 Gewerbliche Lärmquellen in der Umgebung des Plangebietes... 10 5.2 Verkehrslärmquellen in der Umgebung des Plangebietes... 15 5.3 Schalltechnische Berechnungen... 16 5.4 Schallausbreitungsberechnungen Anlagenlärm... 16 5.5 Schallausbreitungsberechnungen Verkehrslärm... 18 6. Zusammenfassung...19 Tabellen Tab. 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm 7 Tab. 2: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 9 Tab. 3: Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. BImSchV 10 Tab. 4: Schallemission der maßgebenden Schallquellen des Sägewerks, des Bauhofs, des Postverteilerzentrum sowie der Planungen der Fa. Steinel Fensterbau 14 Tab. 5: Berechnungsgrundlagen und Emissionen 15 Pläne Plan 1 Übersichtslageplan Plan 2 Gewerbelärm TA Lärm: Vorbelastung, Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten

Fachbeitrag Schall 4 Plan 3 Gewerbelärm TA Lärm: Gesamtbelastung (Planung), Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 4 Verkehrslärm DIN 18005: Rasterlärmkarte Tag (6:00-22:00 Uhr), Höhe 2,0 m ü. Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Plan 5 Verkehrslärm DIN 18005: Rasterlärmkarte Nacht (22:00-6:00 Uhr), Höhe 6,0 m ü. Gelände und Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten Tabelle im Anhang Tab 1 Geräuschemissionen durch Zu- und Abfahrten

Fachbeitrag Schall 5 1. Aufgabenstellung Anlass der Planung ist der Bedarf nach (betreuten) Seniorenwohnungen in Philippsburg. Vor diesem Hintergrund soll auf dem Gelände eines ehemaligen Lebensmittel-Discounters, heute Möbelmarkt, an der Ecke Thüngenstraße / Güterhallenstraße ein Seniorenzentrum entstehen. Das Gebiet liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Innenstadt Philippsburg von 2009. Der Bebauungsplan weist im Bereich der Planung derzeit ein Mischgebiet auf. Im südlichen Teil soll entsprechend den Planungszielen ein spezifisches Sondergebiet Seniorenzentrum ausgewiesen werden. Da die Planung auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht realisierbar ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, in den nicht vorhabenbezogene Flächen einbezogen werden. Aus schalltechnischer Sicht muss eine differenzierte Untersuchung darlegen, ob die Wohnanlage als Heranrückende Wohnbebauung' für die westlich gelegenen gewerblichen Anlagen beinträchtigende Auswirkungen hat. Im Bestand befinden sich dort die gewerblichen Betriebe der Fa. Sägewerk Heiler, der Fa. Steinel (Postverteilung u.a.) sowie des städtischen Bauhofs mit Gärtnerei. Zur Beurteilung dieser Aufgabenstellung muss ein schalltechnisches Betriebsmodell für die betreffenden Gewerbebetriebe aufgestellt werden, in dem auch die möglichen Erweiterungsabsichten der Betriebe berücksichtigt werden, so dass die Frage beantwortet werden kann, wie sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt. Für den Bebauungsplan wird somit u.a. eine Fachuntersuchung zum Schallimmissionsschutz erforderlich, deren Aufgabe die Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen aus vorhandenen, westlich angrenzenden Gewerbeflächen außerhalb des Plangebietes und deren Auswirkungen innerhalb des Plangebietes ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob erhebliche Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet einwirken und erforderlichenfalls Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. 2. Daten- und Plangrundlagen Der schalltechnischen Untersuchung liegen zugrunde: <, Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Seniorenzentrum Thüngenstraße / Güterhallenstraße", Modus Consult, Karlsruhe vom 12.07.2015,

Fachbeitrag Schall 6 <, Seniorenzentrum Philippsburg, Lagepläne und Grundrisse, INWO-Bau GmbH, Sandhausen, Stand 10.07.2015, <, Bebauungsplan Innenstadt Philippsburg, Modus Consult Karlsruhe, Stand 27.07.2009 < Betriebsfragebogen, Werksbesichtigung und Schallimmissionsmessung zum Sägewerk der Fa. Heiler, Thüngenstraße 20, Philippsburg, Stand 15.01.2015 < Lageplan aus dem Bauantrag für Flurstück-Nr. 698/7, Ausfallweg, Philippsburg, Stand 27.01.2014 sowie Betriebsfragebogen für den Neubau einer Produktionshalle der Fa. Peter Steinel GmbH, Fenster und Türen, Stand 12.01.2015 < DIN 18005-1, Juli 2002, Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. < DIN 18005-1 Beiblatt 1, Mai 1987, Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. < Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503). 3. Örtliche Situation und geplante Nutzungen Das Plangebiet liegt in der Nachbarschaft zu gewerblich genutzten Flächen, sowie als Mischgebiet ausgewiesenen Flächen, die potenziell auch Gewerbelärm emittieren können. Auf das Plangebiet wirken von Nordwesten, Westen und Süden her gewerbliche Schallquellen, die vom Sägewerk der Fa. Heiler sowie vom städtischen Bauhof, dem Postverteilzentrum sowie baurechtlich potenziell emittierenden Mischgebietsflächen des ehemaligen Verbrauchermarktes herrühren. Die detaillierten Angaben zu den Betriebszeiten sowie den einzelnen Betriebsabläufen auf dem Grundstück des Sägewerks wurden am 15.01.2015 vor Ort erhoben und sowohl messtechnisch, als auch in einem Betriebsfragebogen dokumentiert. Angaben zum Betriebsumfang des städtischen Bauhofs nebst Gärtnerei wurden fernmündlich vom Betriebsleiter übermittelt. Westlich des Sägewerks verläuft die Nahverkehrs-Bahnstrecke 4132 Bruchsal - Rheinsheim. Weitere Verkehrslärmgeräusche durch innerörtlichen Erschließungsverkehr gehen in geringem Umfang von der Güterhallenstraße und der Thüngenstraße aus. Plan 1 Die örtlichen Gegebenheiten können dem Plan 1 entnommen werden.

Fachbeitrag Schall 7 Zukünftig ist geplant, auf der Fläche nördlich des Sägewerks, die heute als Postverteilstützpunkt dient, eine Fensterbaufirma anzusiedeln. Ein entsprechender Betriebsfragebogen mit Angaben zum geplanten Betriebsumfang liegt vor und wird für die zukünftige Gewerbelärmbelastung in Ansatz gebracht. 4. Anforderungen an den Immissionsschutz 4.1 Beurteilungsgrundlagen Anlagenlärm Für die vorliegende Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die übergeordnete Beurteilungsgrundlage. Sie verweist ihrerseits auf die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998, die herangezogen wird, um die Auswirkungen gewerblicher Nutzung auf die Nachbarschaft zu beurteilen. Die TA Lärm nennt in Abschnitt 6.1 zur Beurteilung der Geräuschbelastungen an schutzwürdigen Nutzungen für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-22:00 Uhr) und lauteste Nachtstunde zwischen 22:00 und 6:00 Uhr von der Gebietsart abhängige Immissionsrichtwerte, die durch die Summe aller Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, eingehalten werden sollen. Die nachfolgende Tabelle listet die zur Beurteilung der Geräuscheinwirkungen an schutzwürdigen Nutzungen maßgeblichen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm auf. Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte in db(a) tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 1 Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 2 reine Wohngebiete 50 35 3 allgemeine Wohngebiete 55 45 4 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 45 5 Gewerbegebiete 65 50 6 Industriegebiete 70 70 Tab. 1: Immissionsrichtwerte der TA Lärm Mit den o. g. Immissionsrichtwerten muss der für den Immissionsort ermittelte Beurteilungspegel verglichen werden. Zur Ermittlung des durch die Betriebstätigkeit der Emittenten verursachten Beurteilungspegels wird entsprechend der Vorschriften der TA Lärm aus den,

Fachbeitrag Schall 8 während der Einwirkungszeit am Immissionsort vorhandenen, meist schwankenden Geräuschen durch energetische Mittelung über die Zeit ein Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) gebildet. Durch die Umrechnung auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden tagsüber und auf eine Stunde nachts (lauteste Nachtstunde) und unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impuls-, Ton- oder Informationshaltigkeit ergibt sich der Beurteilungspegel, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels an Immissionsorten in einem Gebiet nach Tabelle 1, Nr. 1 bis 3, muss zusätzlich ein Zuschlag von 6 db(a) für Geräuscheinwirkungen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00-7:00 Uhr und 20:00-22:00 Uhr) erteilt werden. Der Immissionsrichtwert ist überschritten, wenn der Beurteilungspegel höher liegt als der Richtwert, oder einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tag um mehr als 30 db(a) oder in der Nacht um mehr als 20 db(a) überschreiten. Um schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden, dürfen diese Immissionsrichtwerte laut Abschnitt 3.2.1 Absatz 1 der TA Lärm durch die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Unter der Gesamtbelastung ist die Belastung an einem Immissionsort zu verstehen, die von allen Anlagen, für welche die TA Lärm gilt, hervorgerufen wird. 4.2 Beurteilungsgrundlagen Verkehrslärm Für die vorliegende Aufgabenstellung ist die DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung vom Mai 1987 die übergeordnete Beurteilungsgrundlage. Für einwirkende Verkehrsgeräusche nennt die DIN 18005 die in der nachfolgenden Tabelle genannten Orientierungswerte, die im Sinne der Lärmvorsorge, soweit wie möglich, eingehalten werden sollen.

Fachbeitrag Schall 9 Gebietsnutzung 1 reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete 2 allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a] tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 50 40 55 45 3 Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen 55 55 4 besondere Wohngebiete (WB) 60 45 5 Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 60 50 6 Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) 65 55 Tab. 2: Orientierungswerte für Verkehrslärm gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 Die Orientierungswerte haben keine bindende Wirkung, sondern sind ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sind sie insbesondere bei Vorliegen einer Vorbelastung in Grenzen zumindest hinsichtlich des Verkehrslärms abwägungsfähig. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005 Schallschutz im Städtebau Teil 1 wird ausgeführt, dass in vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, die Orientierungswerte oft nicht eingehalten werden können. Deshalb wird als Maßstab für die Verträglichkeit von Verkehrslärm in der Regel die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 18. Dezember 2014 zur weiteren Beurteilung herangezogen, die stets bei Neubauvorhaben im Straßenverkehr verwendet wird und insofern einen festen Orientierungswert für die Lärmvorsorge schafft. Die 16. BImSchV legt die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionsgrenzwerte fest und regelt das Verfahren für die Berechnung des Beurteilungspegels zur Feststellung der Belastung durch Verkehrsgeräusche. Die Verkehrslärmschutzverordnung nennt die folgenden Immissionsgrenzwerte:

Fachbeitrag Schall 10 Gebietsnutzung Immissionsgrenzwerte in db(a] tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) 1 Krankenhäuser, Schulen, Altenheime 57 47 2 Reine und Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) 3 Kerngebiete (MK), Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) 59 49 64 54 4 Gewerbegebiete (GE) 69 59 Tab. 3: Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. BImSchV Damit wird die 16. BImSchV für die Beurteilung von Neubauvorhaben herangezogen. Sollten die Werte schon im Bestand überschritten sein, wird dies über die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) für die Beurteilung von Lärmsanierungsfragen behandelt, die in Anlehnung auch für andere Baulastträger verwendet wird. 5. Ausgangsdaten und Schallemissionen 5.1 Gewerbliche Lärmquellen in der Umgebung des Plangebietes Bei der Berechnung der Schallemission und der Durchführung der Ausbreitungsrechnungen finden folgende Vorschriften und Veröffentlichungen Anwendung: < Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, 1995. < Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005. 5.1.1 Sägewerk Der schalltechnischen Beurteilung werden entsprechend den Angaben aus dem Betriebsfragebogen folgende Betriebszeiten zugrunde gelegt: < Regel-Betriebszeiten mit Kundenverkehr: Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 16:15 Uhr, Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr und Samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr.

Fachbeitrag Schall 11 Plan 2,3 Das Sägewerk umfasst eine Grundstücksfläche von ca. 7.600 m². Die Zu- und Abfahrt von Mitarbeitern, Kunden und Lieferfahrzeugen erfolgt im Osten über die Güterhallen- / Thüngenstraße (Schallquellen Z1 ff. bzw. A1 ff.). Nach Angabe der Fa. Heiler wird das Sägewerk während der Öffnungszeiten täglich von 20 Kunden angefahren. Die 5 Beschäftigten des Sägewerks führen zu 10 Pkw-Fahrten am Tag. Das Sägewerk wird täglich im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von bis zu 14 Lkw angefahren. Dazu addieren sich täglich 10 Fahrten von Kleintransportern, die Auslieferungsfahrten unternehmen. Die Ermittlung der auftretenden Geräuschemissionen der Lkw-Fahrbewegungen erfolgt auf der Basis der Technischen Berichte der Hessischen Landesanstalt für Umwelt. Die Be- und Entladung der Lkw bzw. zum Teil auch der Kleintransporter sowie der Holztransport innerhalb des Sägewerks erfolgt mittels dreier dieselgetriebener Gabelstapler. Das Sägewerk verfügt über insgesamt 3 Motorsägen, Nagelgeräte, Bandsägen, eine Blockbandsäge, eine Kappsäge sowie Maschinen zur Unterhaltung der Sägen, insbesondere Schärfmaschinen für die Sägeblätter. Ein Teil der Anlagen (Blockbandsäge) findet sich in der Sägehalle im Süden des Grundstücks. Die Hallentore der Blockbandsäge (Schallquelle Tor-NW und Tor- SO) sind während der Arbeiten geöffnet, um die Beschickung der Säge mit Baumstämmen zu ermöglichen. Die geschnittenen Hölzer werden im Süden der Halle gesammelt, auf Länge geschnitten (Schallquelle KS01) und mittels Stapler abtransportiert. Die Schärfmaschine findet sich im Südwesten des Grundstücks in einem separaten, massiven Gebäude, das nicht relevant nach Außen abstrahlt. Weitere lärmintensive Tätigkeiten, wie die im Westen an der Grundstücksgrenze gelegene Kappsäge (Schallquelle KpS01) bzw. das Zusammennageln von Paletten (nördlich der Sägehalle, Schallquelle PN01) oder das Trennen von Stämmen, etc. finden auf dem Grundstück im Freien statt. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 15.01.2015 wurden zusätzlich orientierende Messungen der Schallleistungspegel der lärmemittierende Anlagenteile durchgeführt, die Eingang in das schalltechnischen Berechnungsmodell genommen haben. 5.1.2 Weitere gewerbliche Nutzungen im Umfeld Postverteilzentrum Nördlich angrenzend an das Sägewerk werden vorhandene Lagerhallen derzeitig als Postverteilzentrum genutzt. Die Zufahrt erfolgt über den Ausfallweg. Hier

Fachbeitrag Schall 12 finden täglich rund 35 Fahrten von Mitarbeitern sowie Fahrten mit Kleintransportern statt (Schallquellen Z6/A6). Außerdem wird der Postverteiler von täglich bis zu 4 Lkw angefahren (Schallquellen Z5/A5). Bauhof Weiter nach Norden angrenzend folgt der städtische Bauhof. Nach Aussagen der finden hier über den Ausfallweg im Beurteilungszeitraum Tag täglich bis zu 28 Fahrten von Mitarbeitern sowie Fahrten mit Kleintransportern statt (Schallquellen Z4/A4). Außerdem werden bis zu 29 Lkw-Fahrten täglich unternommen (Schallquellen Z3/A3). Für die ansässigen geräuschemittierenden Betriebe (hier: Bauhof, städtische Gärtnerei und Postverteilzentrum) werden für die Beurteilung im Weiteren nicht die detaillierten Angaben zu den Betriebstätigkeiten verwendet, sondern es wird eine Abschätzung mit pauschalen flächenbezogenen Ansätzen vorgenommen. So können auch zukünftige Betriebserweiterungen / -neuansiedlungen oder längere Öffnungszeiten bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Für weitgehend uneingeschränkte Gewerbegebiete nennt die DIN 18005 den Emissionskennwert von 60 db(a)/m² tags und nachts. In Analogie dazu wird für, im Wohngebiet allgemein noch verträgliche Mischgebietsnutzungen, ein um 5 db(a) geringerer Emissionskennwert von 55 db(a)/m² angesetzt, der als immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel zu verstehen ist. Abweichend von den Empfehlungen der DIN 18005 wird in der Nacht ein um 15 db(a) verringerter Emissionsansatz gewählt, da im Umfeld der emittierenden Nutzungen ausschließlich Wohnnutzungen vorhanden sind, die in der Nacht einen um 15 db(a) erhöhten Schutzanspruch im Vergleich zum Tag genießen. Eine im Vergleich zum Tag unverminderte Betriebstätigkeit in der Nacht ist im Bestand nicht möglich. Für die vorliegenden Untersuchungen wird somit ein Ansatz des flächenbezogenen Schallleistungspegels für die Gewerbeflächen des Postverteilers (Schallquelle F02) sowie des Bauhofs (Schallquelle F01) von 60 db(a)/m² am Tag bzw. 45 db(a)/m² in der Nacht, für die Fläche der städtischen Gärtnerei (Schallquelle F03) und des bestehenden Bebauungsplans (d.h. dem gegenständlichen Plangebiet, Schallquellen F04 und F05) von 55 db(a)/m² am Tag bzw. 40 db(a)/m² in der Nacht gewählt. Da in der vorliegenden planungsrechtlichen Aufgabenstellung eine allgemeine, pauschalierende Betrachtung und keine konkrete Anlagengenehmigung durchzuführen ist, werden die Besonderheiten der in größeren Abstand angrenzenden Betriebe nicht in die Betrachtung eingestellt, d.h. es findet keine Berücksichtigung von Betriebszeiten oder der besonderen Charakteristik von Geräuschen statt. Die entsprechenden Zu- und Abschläge z. B. für Geräuscheinwirkungen in

Fachbeitrag Schall 13 besonders ruhebedürftigen Zeiten oder für impulshaltige Geräusche werden nicht erteilt. 5.1.3 Vorliegende Planungen Zukünftig ist vorgesehen, auf der Fläche nördlich des Sägewerkes (heutiges Postverteilzentrum) einen Fensterbauer (Fa. Steinel) anzusiedeln. Ein entsprechendes Baugesuch liegt vor. Der schalltechnischen Beurteilung werden entsprechend den Angaben der Fa. Steinel aus dem Betriebsfragebogen folgende Betriebszeiten zugrunde gelegt: < Regel-Betriebszeiten mit Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr und Samstags von 7:00 bis 15:00 Uhr. Plan 2,3 Der Fensterbaubetrieb beschäftigt 26 Mitarbeiter im Bereich des Zuschnitts von Holz- und Aluminiumbauteilen zur Fensterherstellung. Die Zu- und Abfahrt von Mitarbeitern, Kunden und Lieferfahrzeugen erfolgt über den Ausfallweg (Schallquellen Z7/8 bzw. A7/8). Nach Angabe der Fa. Steinel wird der Betrieb während der Öffnungszeiten täglich von 10 Kunden angefahren. Von den Mitarbeitern kommen 10 mit eigenem Kfz zur Firma. Der Fensterbaubetrieb wird täglich im Zeitraum zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von bis zu 10 Lkw und ca. 20 Kleintransportern angefahren. Die Produktion erfolgt im Halleninneren. Nach Außen emittieren drei Absaugventilatoren (Schallquelle V1) während der Betriebszeit auf dem Hallendach. Die nachfolgende Tabelle zeigt die schalltechnisch relevanten Betriebstätigkeiten sowie deren Schallleistungspegel für das Sägewerk, den Bauhof, das Postverteilerzentrum sowie die Planungen der Fa. Steinel Fensterbau innerhalb der genannten Betriebszeiten.

Fachbeitrag Schall 14 Kürzel Beschreibung Art der Schallquelle Punkt [db(a)] Linie [db(a)/m] Fläche [db(a)/m²] Mittlerer Schallleistungsbeurteilungspegel der Schallquelle im Betriebszeitraum Sägewerk Z1/A1 6:00-7:00 Uhr 3 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 67,8 Z1/A1 7:00-20:00 Uhr 10 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 61,9 Z1/A1 20:00-22:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrt Lkw Linie 60,0 Z2/A2 6:00-22:00 Uhr 35 Zu-/Abfahrten Mitarbeiter-Pkw und Transporter Linie 47,5 GB01 7:00-17:00 Uhr 1 Gabelstapler auf Betriebsgrundstück Fläche 106,8 GB02 7:00-17:00 Uhr 1 Gabelstapler auf Betriebsgrundstück Fläche 106,8 GB03 7:00-17:00 Uhr 1 Gabelstapler auf Betriebsgrundstück Fläche 106,8 KpS01 7:00-17:0 Uhr Betrieb Kappsäge Punkt 92,2 KS01 7:00-17:00 Uhr Betrieb Kettensäge Fläche 87,0 Tor NW Tor SO 7:00-17:00 Uhr Schallabstrahlung aus Tor NW der Sägehalle 7:00-17:00 Uhr Schallabstrahlung aus Tor SO der Sägehalle Fläche 79,8 Fläche 79,8 Dach 7:00-17:00 Uhr Schallabstrahlung über Dach der Sägehalle Fläche 60,8 PN01 7:00-17:00 Uhr Schallabstrahlung Palettennageln Fläche 99,7 Bauhof Z3/A3 6:00-7:00 Uhr 2 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 66,0 Z3/A3 7:00-20:00 Uhr 26 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 66,0 Z3/A3 20:00-22:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrt Lkw Linie 60,0 Z4/A4 Postverteilzentrum 6:00-22:00 Uhr: 28 Zu-/Abfahrten Mitarbeiter und Kleintransporter Linie 50,0 Z5/A5 6:00-7:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 63,0 Z5/A5 7:00-20:00 Uhr 2 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 54,9 Z5/A5 20:00-22:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrt Lkw Linie 60,0 Z6/A6 6:00-22:00 Uhr: 35 Zu-/Abfahrten Mitarbeiter und Kleintransporter Planung: Fensterbauer Fa. Steinel Linie 50,0 Z7/A7 6:00-7:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 63,0 Z7/A7 7:00-20:00 Uhr 8 Zu-/Abfahrten Lkw Linie 60,9 Z7/A7 20:00-22:00 Uhr 1 Zu-/Abfahrt Lkw Linie 60,0 Z8/A8 6:00-22:00 Uhr: 35 Zu-/Abfahrten Mitarbeiter und Kleintransporter Linie 51,5 V1-3 7:00-17:00 Uhr 3 Stück Absaugventilatoren Punkt 70,3 Tab. 4: Schallemission der maßgebenden Schallquellen des Sägewerks, des Bauhofs, des Postverteilerzentrum sowie der Planungen der Fa. Steinel Fensterbau

Fachbeitrag Schall 15 5.2 Verkehrslärmquellen in der Umgebung des Plangebietes 5.2.1 Straßenverkehr Die nachfolgend hergeleiteten Emissionspegel dienen als Eingangsdaten für die Schallausbreitungsrechnungen. Die Emissionspegel Tag / Nacht der das Plangebiet tangierenden Hauptverkehrsstraßen werden gemäß RLS-90 berechnet. Aufgrund der nur sehr geringen Belastung der Thüngenstraße sowie der Güterhallenstraße im Bereich des Planvorhabens und dem Fehlen von aktuellen Verkehrsmengenangaben wurden, unter Berücksichtigung der tatsächlich bekannten Lkw-Fahrten aus den Betriebsbeschreibungen, folgende durchschnittliche tägliche Verkehre (DTV) in Ansatz gebracht: < Thüngenstraße: 1.000 Kfz/24h, Lkw-Anteil 1% < Güterhallenstraße: 1.500 Kfz/24h, Lkw-Anteil 4% Neben den Verkehrsmengen gehen weitere schalltechnische Parameter wie zulässige Geschwindigkeiten und Lkw-Anteile in die Berechnung ein. Für die untersuchten Straßenabschnitte wird eine derzeitig vorhandene zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h im schalltechnischen Modell angesetzt. Als Fahrbahnbelag wird ein Belag in Ansatz gebracht, für den keine Zu- und Abschläge nach RLS-90 erforderlich werden, d.h. D StrO = 0 db(a) angesetzt. Auf dem untersuchungsrelevanten Straßenabschnitt sind keine Zuschläge D Stg nach RLS-90 für Neigungen der Fahrbahn anzusetzen, da die Steigung weniger als 5% beträgt. Folgende Emissionspegel werden im schalltechnischen Modell berücksichtigt: DTV Lkw-Anteil zul. Geschwindigkeit L m,e p T p N v Pkw v Lkw tags nachts Abschnitt von / bis Kfz/24h % % km/h km/h db(a) Thüngentraße Güterhallenstr. / Ortseinwärts Güterhallenstraße Thüngenstr. / Bahnhof 1.000 1,1 0,3 30 30 49,4 41,4 1.500 4,0 1,0 30 30 49 47,3 Tab. 5: Berechnungsgrundlagen und Emissionen Plan 4,5 Eine Dokumentation der angesetzten Verkehrsmengen können den Plänen 4 und 5 entnommen werden.

Fachbeitrag Schall 16 5.2.2 Schienenverkehr Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen des Schienenverkehrslärms wird auf die Fahrplanauswertung der Online-Angaben der DB AG zurückgegriffen. Die Strecke wird mittlerweile ausschließlich für den Personenverkehr verwendet und von Regional- und S-Bahn-Zügen befahren. Ausbauplanungen sind derzeitig nicht bekannt. Derzeitig wird die Bahnstrecke tagsüber von 68 Zügen, nachts von 8 Zügen befahren. Die Nahverkehrszüge sind zu 100% mit Scheibenbremsen ausgerüstet. Die vor Ort zulässige Streckengeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Unter Berücksichtigung der Fahrbahnart Schotterbett mit Betonschwelle ergeben sich nach Schall 03 Schallemissionspegel L me von 58,1 / 52,1 db(a) tags/ nachts. 5.3 Schalltechnische Berechnungen Die Berechnung der Geräuschbelastung mit den oben genannten Schallquellen erfolgt - getrennt für den Anlagen- und Verkehrlärm - in einem 3-dimensionalen schalltechnischen Geländemodell (SGM). Das SGM enthält die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Vorhabens, berücksichtigt die abschirmende Wirkung, die Absorptions- und Reflexionseigenschaften der umliegenden Bebauung, Beugungs- und Dämpfungseffekte sowie die vorgesehenen Betriebstätigkeiten in den angrenzenden gewerblichen Nutzungen als Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen mit ihren frequenzabhängigen Schallleistungspegeln und charakteristischen Frequenzspektren. Die Ermittlung der Geräuschbelastungen auf das Vorhaben erfolgt an repräsentativen Immissionsorten. 5.4 Schallausbreitungsberechnungen Anlagenlärm Zur Durchführung der Ausbreitungsrechnungen wird als Berechnungsvorschrift die DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren vom Oktober 1999 herangezogen. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt an ausgewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft des Vorhabens. Die Berechnungen werden mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN 7.3 der Firma Braunstein + Berndt GmbH durchgeführt.

Fachbeitrag Schall 17 5.4.1 Ausgangssituation Plan 2 Zur Prüfung der Ausgangssituation wird eine aus baurechtlicher Sicht konservative Abschätzung vorgeschaltet. Unter Ansatz der übermittelten Betriebsdaten der vorhandenen Gewerbebetriebe sowie unter Ansatz der planungsrechtlich zulässigen Emissionskontingente vorhandener Mischgebietsflächen (hier insbesondere auch der Fläche des ehemaligen Discounters) berechnen sich an der vorhandenen Wohnbebauung folgende Beurteilungspegel (siehe auch Plan 2): < MI nördlich der Thüngenstraße (vgl. IO-01 bis -02): Pegel von bis zu 59,7 / 39,7 db(a) tags/ nachts. < WA nördlich der Thüngenstraße (vgl. IO-03): Pegel von bis zu 54,7 / 35,8 db(a) tags/ nachts. < WA westlich der Backhausstraße (vgl. IO-04 bis -09): Pegel von bis zu 56,3 / 38,0 db(a) tags / nachts. Demnach wird der für Allgemeine Wohngebiete maßgebende Immissionsrichtwert der TA Lärm ausschließlich an der Bebauung westlich der Backhausstraße am Tag überschritten; an allen anderen betrachteten Immissionsorten im Wohnund Mischgebiet wird der jeweils maßgebende Immissionsrichtwert der TA Lärm tags und nachts eingehalten. Die Überschreitungen an der Wohnbebauung entlang der Backhausstraße rühren dabei ausschließlich aus dem emittierenden Ansatz der MI-Fläche des ehemaligen Verbrauchermarktes. Bei Entfall der Fläche durch die geplante Umnutzung zum Seniorenwohnheim tritt der Immissionskonflikt im Bereich der Backhausstraße nicht mehr auf. Somit wird festgestellt, dass die Emissionen der anderen Bestandsflächen unverändert, bzw. unter Beachtung der Planungsziele, weiter verwendet werden können. 5.4.2 Zukünftige Situation Die zukünftige Situation unter Berücksichtigung des geplanten Seniorenzentrums kann dem Plan 3 entnommen werden. Unter Ansatz der Betriebstätigkeiten des Sägewerks, des städtischen Bauhofs und des auf der Fläche des heutigen Postverteilzentrums geplanten Fensterbauers sowie der verbleibenden planungsrechtlichen Emissionsfläche im MI südlich der Seniorenwohnanlage, kann der maßgebende Immissionsrichtwert der TA Lärm für Mischgebiete von 45 db(a) in der Nacht am geplanten Seniorenzentrum an allen Immissionsorten bei maximalen Pegeln von bis zu 37,6 db(a) eingehalten werden (vgl. IO-15).

Fachbeitrag Schall 18 Im Beurteilungszeitraum Tag wird der hier maßgebende Immissionsrichtwert von 60 db(a) für Mischgebiete ebenfalls eingehalten. Lediglich im 1. Obergeschoss an der Südwestfassade des Gebäudes (vgl. IO-11 und-12) treten geringe Überschreitungen des maßgebenden Immissionsrichtwertes von bis zu 0,2 db(a) auf. Die hier ermittelte geringfügige Überschreitung der Tagwerte der TA Lärm von bis zu 0,2 db(a) können gemäß Ziff 3.2.1 der TA Lärm, die eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte bis zu 1 db(a) zulässt, ohne einschränkende Maßnahmen zugelassen werden. Die Abschätzung der zukünftigen Schallimmissionen erfolgte im Rahmen eines worst-case-szenarios, das das gesamte Entwicklungspotential der umgebenden Flächen ausschöpft. Die prognostizierten Beurteilungspegel stellen somit einen Maximalwert dar, der in der Regel sicher unterschritten wird. Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen werden somit nicht erforderlich. 5.5 Schallausbreitungsberechnungen Verkehrslärm Die Berechnung der Schallimmissionspegel erfolgt entsprechend der Vorgabe der DIN 18005 Teil 1, Kapitel 2, für den Straßenverkehr den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90), für den Schienenverkehr nach Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), Ausgabe 1990, ohne Berücksichtigung des Zuschlags S in Form einer Korrektur um minus 5 db(a) zur Berücksichtigung der geringeren Störwirkung des Schienenverkehrslärms (sog. Schienenbonus). Zur Information wird darauf verwiesen, dass der Schienenbonus zwar durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 02.07.2013 mit Wirkung zum 01.01.2015 für Eisenbahnen abgeschafft wurde, jedoch diese Regelung nur anzuwenden ist, sofern die Anwendungsvoraussetzungen der Sechszehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) i.d.f. vom 18. Dezember 2014 gegeben sind. Im Vorgriff auf zu erfolgende Regelungen wird in vorliegender Untersuchung kein Schienenbonus angesetzt, obwohl kein Anwendungsfall der 16. BImSchV vorliegt. Mit Blick auf das Plangebiet wird damit der worst case angenommen. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt sowohl flächenhaft in einer Höhe von 2,0 m im Beurteilungszeitraum Tag und 6,0 m über Gelände im Beurteilungszeitraum Nacht, als auch an ausgewählten Immissionsorten am Vorhaben. Die Berechnungen werden wiederum mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm SoundPLAN 7.3 der Firma Braunstein + Berndt GmbH durchgeführt.

Fachbeitrag Schall 19 Am Rand des Plangebietes berechnen sich aus dem Straßen- und Schienenverkehrslärm am Tag bzw. in der Nacht: < Beurteilungspegel von bis zu 53,8 / 49,9 db(a) tags / nachts entlang der Güterhallenstraße im Südwesten (vgl. IO-19), < Beurteilungspegel von bis zu 46,7 / 42,8 db(a) tags / nachts entlang der Thüngenstraße im Nordwesten (vgl. IO-13), < Beurteilungspegel von bis zu 45,5 / 40,1 db(a) tags / nachts entlang der Thüngenstraße im Nordosten (vgl. IO-21), < Beurteilungspegel von bis zu 49,5 / 44,3 db(a) am südöstlichen Rand des Geltungsbereichs (vgl. IO-23). Es lässt sich festhalten, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 von 60 / 50 db(a) tags / nachts im gesamten Planungsgebiet eingehalten werden. Es werden keine zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 6. Zusammenfassung Anlass der Planung ist der Bedarf nach (betreuten) Seniorenwohnungen in Philippsburg. Vor diesem Hintergrund soll auf dem Gelände eines ehemaligen Lebensmittel-Discounters, heute Möbelmarkt, an der Ecke Thüngenstraße / Güterhallenstraße ein Seniorenzentrum entstehen. Im südlichen Teil soll entsprechend den Planungszielen ein spezifisches Sondergebiet Seniorenzentrum ausgewiesen werden. Da die Planung auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht realisierbar ist, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, in den nicht vorhabenbezogene Flächen einbezogen werden. Aus schalltechnischer Sicht muss eine differenzierte Untersuchung darlegen, ob die Wohnanlage als Heranrückende Wohnbebauung' für die westlich gelegenen gewerblichen Anlagen beinträchtigende Auswirkungen hat. Im Bestand befinden sich dort die gewerblichen Betriebe der Fa. Sägewerk Heiler, der Fa. Steinel (Postverteilung u.a.) sowie des städtischen Bauhofs mit Gärtnerei. Zur Beurteilung dieser Aufgabenstellung muss ein schalltechnisches Betriebsmodell für die betreffenden Gewerbebetriebe aufgestellt werden, in dem auch die möglichen Erweiterungsabsichten der Betriebe berücksichtigt werden, so dass die Frage beantwortet werden kann, wie sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügt.

Fachbeitrag Schall 20 Für den Bebauungsplan wird somit u.a. eine Fachuntersuchung zum Schallimmissionsschutz erforderlich, deren Aufgabe die Ermittlung und Beurteilung der Einwirkungen aus vorhandenen, westlich angrenzenden Gewerbeflächen außerhalb des Plangebietes und deren Auswirkungen innerhalb des Plangebietes ist. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob erhebliche Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet einwirken und erforderlichenfalls Schallschutzmaßnahmen notwendig werden. Die schalltechnische Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Im Bestand liegen keine nennenswerten Immissionskonflikt zwischen den vorhandenen gewerblichen Nutzungen und der vorhandenen Wohnbebauung vor, die zu einer Einschränkung vorhandener Nutzungen führen könnte. Durch das Heranrücken der Seniorenwohnanlage an die vorhandenen gewerblichen Nutzungen berechnen sich im Beurteilungszeitraum Tag im 1. Obergeschoss der geplanten Bebauung geringe Überschreitungen von bis zu 0,2 db(a), die im Rahmen der Betrachtung einer worst-case-situation im Rahmen der Abwägung nach der TA Lärm zulässig sind. Im Beurteilungszeitraum Nacht wird der maßgebende Immissionsrichtwert der TA Lärm an allen Immissionsorten eingehalten Im Hinblick auf die Verkehrslärmeinwirkungen aus Straßen- und Schienenverkehrslärm lässt sich feststellen, dass die maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005 am Tag und in der Nacht eingehalten werden. Aus schalltechnischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben.

40 36 Legende Fläche Straßenachse Emissionslinie Schienenachse Emissionslinie Hauptgebäude Nebengebäude Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete 2 4 6 Zeughausstraße 14 12 10 8 16 Ausfallweg 20 18 Thüngenstraße 30 28 26 24 22 59 57 44 42 Backhausstraße 38 Maßstab i.o. 1:1000 0 5 10 20 30 40 50 m üb00 55 53 34 32 30 Philippsburg Seniorenzentrum Thüngenstr. / Güterhallenstr 31041-4 Güterhallenstraße Strecke 4132 1 Übersichtsplan 420 x 297 MR 14.07.2015 TS FG 14.07.2015 14.07.2015

F01-60/45 Legende Hauptgebäude Nebengebäude horizontale Flächenschallquelle vertikale Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktschallquelle Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete 1 IO ohne Grenzwertüberschreitung 2 IO mit Grenzwertüberschreitung WA 59 49 III 59,3 51,8 II 58,3 50,8 I 57,3 49,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in db(a) 2 4 6 F02-60/45 Z3 Z4 A3 A4 A5 Z5 A6 Z6 GB02 GB03 GB01 Ausfallweg PN01 Tor-NW Z1/A1 F03-55/40 Z2 Güterhallenstraße III 59,5 37,0 II 59,4 37,9 I 59,7 39,7 1 30 28 26 24 22 2 III 57,5 36,8 II 57,1 36,8 I 56,6 36,5 Thüngenstraße F04-55/40 III 54,7 35,8 II 54,5 35,7 I 54,2 35,3 3 Zeughausstraße III 54,3 35,4 II 53,8 34,8 I 52,7 33,0 20 18 4 59 5 57 6 7 44 16 Backhausstraße 14 42 55 53 40 12 IV 56,1 37,4 III 56,1 37,6 II 56,1 37,7 I 56,3 38,0 8 IV 56,0 37,1 III 56,0 37,3 II 56,0 37,4 I 55,8 37,2 9 38 36 10 8 IV 56,1 37,4 III 56,1 37,6 II 56,1 37,8 I 56,0 37,6 III 55,4 36,8 II 55,4 36,9 I 55,4 36,7 34 32 30 Maßstab i.o. 1:1250 0 5 10 20 30 40 50 m erg01 KpS01 A2 Dach Tor-SO F05-55/40 III 53,5 34,1 II 52,9 33,3 I 48,9 28,0 Stadt Philippsburg KS01 Seniorenzentrum Thüngenstr. / Güterhallenstr. 31041-4 2 Gewerbelärm: Vorbelastung Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten TA-Lärm 420 x 297 MR 13.07.2015 AG 13.07.2015 FG 13.07.2015

F01-60/45 Legende Hauptgebäude Nebengebäude horizontale Flächenschallquelle vertikale Flächenschallquelle Linienschallquelle Punktschallquelle Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete 1 IO ohne Grenzwertüberschreitung 2 IO mit Grenzwertüberschreitung WA 59 49 III 59,3 51,8 II 58,3 50,8 I 57,3 49,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in db(a) 2 4 6 GB02 V1 KS02 A3 A4 Z3 Z4 Z7 Z8 A8 A7 Ausfallweg III 57,0 30,6 II 56,5 30,3 I 56,0 29,7 F03-55/40 III 59,8 35,8 II 59,7 37,0 I 59,9 39,1 1 30 28 26 24 22 2 III 56,5 26,3 II 55,9 25,8 I 55,4 25,3 III 53,3 22,2 II 52,8 19,7 I 52,4 18,6 Thüngenstraße III 48,7 21,3 II 48,2 20,9 I 47,6 18,9 3 Zeughausstraße 20 18 4 III 48,4 24,3 II 47,1 21,7 I 46,2 18,3 59 5 57 44 16 Thüngenstraße 14 42 40 12 IV 50,2 28,7 III 47,6 28,3 II 45,8 27,6 I 44,6 26,8 IV 51,0 31,2 III 49,5 31,2 II 48,5 31,0 I 47,8 30,5 10 8 Planung INWO April 2015 Backhausstraße KpS01 GB02 GB03 GB01 PN01 A2 Tor-NW Dach Tor-SO Z2 Z1/A1 13 1217 1118 1019 14 16 III 59,9 25,0 II 60,2 26,2 I 59,6 25,8 15 III 59,7 25,0 II 60,1 25,4 I 59,5 25,0 F05-55/40 6 7 8 55 53 III 52,1 36,8 II 52,6 37,4 I 52,7 37,6 9 IV 51,6 32,5 III 50,6 32,7 II 50,3 32,9 I 49,9 32,7 38 36 34 III 51,0 33,0 II 50,8 33,3 I 50,9 33,4 32 III 50,3 31,5 II 49,1 30,3 I 45,2 24,2 30 Stadt Maßstab i.o. 1:1250 0 5 10 20 30 40 50 m erg06 Philippsburg Güterhallenstraße KS01 III 59,3 25,3 II 59,5 25,8 I 59,0 25,4 III 53,0 35,8 II 53,1 36,4 I 53,2 36,6 Seniorenzentrum Thüngenstr. / Güterhallenstr 31041-4 3 Gewerbelärm: Planung - Gesamtbelastung Beurteilungspegel an repräsentativen Immissionsorten TA-Lärm 420 x 297 MR 13.07.2015 AG 13.07.2015 FG 13.07.2015

Legende Hauptgebäude Nebengebäude Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Schienenachse 2 Emissionslinie 4 Straßenachse 6 Emissionslinie 8 Zeughausstraße 16 14 12 10 1 IO ohne Grenzwertüberschreitung WA 59 49 III 59,3 51,8 II 58,3 50,8 I 57,3 49,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in db(a) Ausfallweg II 52,9 49,4 I 51,6 48,0 III 46,7 42,8 II 46,1 42,6 I 45,1 41,3 Güterhallenstraße 30 28 26 24 22 13 1217 MI 60 III 52,8 1118 II 52,4 49,0 10 I 51,2 47,7 Strecke 4132 II 53,5 49,9 I 52,2 48,4 III 45,9 41,1 II 44,3 39,5 I 43,2 38,5 19 III 45,4 40,3 II 43,1 38,2 I 41,8 37,0 Thüngenstraße 14 50 49,1 MI 60 III 53,2 50 49,4 MI 60 III 53,8 16 50 49,9 III 44,2 39,2 II 42,1 37,4 I 40,8 36,3 20 15 21 22 III 52,6 48,1 II 51,9 47,4 I 51,0 46,3 20 18 23 59 57 44 III 45,5 40,1 II 43,8 38,5 I 42,6 37,3 III 50,3 45,3 II 49,6 44,6 I 49,1 44,0 Backhausstraße 42 55 53 III 49,5 44,3 II 48,8 43,6 I 48,2 43,0 40 38 36 34 32 30 Beurteilungspegel 2,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 45,0 < <=50,0 50,0 < <=55,0 OW WA 55,0 < <=60,0 OW MI 60,0 < <=65,0 OW GE 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < Maßstab i.o. 1:1000 0 5 10 20 30 40 50 m erg03 Stadt Philippsburg Seniorenzentrum Thüngenstr. / Güterhallenstr 31041-4 4 Verkehrslärm: Planung Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DIN 18005; Tag (6-22 Uhr) 420 x 297 MR 14.07.2015 AG 14.07.2015 FG 14.07.2015

Legende Hauptgebäude Nebengebäude Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete Schienenachse 2 Emissionslinie 4 Straßenachse 6 Emissionslinie 8 Zeughausstraße 16 14 12 10 1 IO ohne Grenzwertüberschreitung WA 59 49 III 59,3 51,8 II 58,3 50,8 I 57,3 49,8 Gebietsart; IRW Tag/Nacht Stockwerke; Beurteilungspegel Tag/Nacht (Überschreitung des IRW in rot) Alle Werte in db(a) Ausfallweg III 46,7 42,8 II 46,1 42,6 I 45,1 41,3 Güterhallenstraße II 52,4 49,0 I 51,2 47,7 III 45,9 41,1 II 44,3 39,5 I 43,2 38,5 30 28 26 24 22 13 MI 60 III 52,8 1217 II 52,9 49,4 I 51,6 48,0 1118 Thüngenstraße 50 49,1 MI 60 III 53,2 1019 III 45,4 40,3 II 43,1 38,2 I 41,8 37,0 14 50 49,4 MI 60 III 53,8 16 50 49,9 III 44,2 39,2 II 42,1 37,4 I 40,8 36,3 20 15 21 22 20 18 23 III 45,5 40,1 II 43,8 38,5 I 42,6 37,3 59 57 III 50,3 45,3 II 49,6 44,6 I 49,1 44,0 44 Backhausstraße III 49,5 44,3 II 48,8 43,6 I 48,2 43,0 42 55 53 40 38 36 34 32 30 Beurteilungspegel 6,0 m ü.g. in db(a) <=35,0 35,0 < <=40,0 40,0 < <=45,0 OW WA 45,0 < <=50,0 OW MI 50,0 < <=55,0 OW GE 55,0 < <=60,0 60,0 < <=65,0 65,0 < <=70,0 70,0 < <=75,0 75,0 < <=80,0 80,0 < II 53,5 49,9 I 52,2 48,4 III 52,6 48,1 II 51,9 47,4 I 51,0 46,3 Maßstab i.o. 1:1000 0 5 10 20 30 40 50 m erg04 Strecke 4132 Stadt Philippsburg Seniorenzentrum Thüngenstr. / Güterhallenstr 31041-4 5 Verkehrslärm: Planung Rasterlärmkarte und Beurteilungspegel DIN 18005; Nacht (22-6 Uhr) 420 x 297 MR 14.07.2015 AG 14.07.2015 FG 14.07.2015

Tab. 01 Zu- Abfahrt der Pkw (nach RLS-90) Zeitraum Mittelungszeit Anzahl Kfz- Fahrten im Zeitraum Anzahl Pkw- Fahrten Anzahl Lkw- Fahrten maßgeb. stündl. Verkehrs-stärke Lkw-Anteil Lm(25) Dv bei v = 30 km/h DStrO*** DStg LmE Korrektur Geometrie mittlerer längenbezogener Schallleistungsbeurteilungspegel (LWA'r) gesamt im Zeitraum [-] [h] [-] [1/h] [1/h] [1/h] [%] [db(a)] [db] [db] [db] [db(a)] [db] [db(a)/m] genaues Verfahren Z2/A2 Sägewerk Kunden-/ Beschäftigten PKW und Kleintransporter 6:00-22:00 16 35 1 0 1 0,0 37,3-8,8 0 0,0 28,5 19,0 47,5 Z4/A4 Bauhof Beschäftigten PKW und Kleintransporter 6:00-22:00 16 28 2 0 2 0,0 39,7-8,8 0 0,0 30,9 19,0 50,0 Z6/A6 Postverteiler PKW und Kleintransporter 6:00-22:00 16 35 2 0 2 0,0 40,7-8,8 0 0,0 31,9 19,0 50,9 Z8/A8 Fa. Steinel Kunden-/ Beschäftigten PKW und Kleintransporter 6:00-22:00 16 40 3 0 3 0,0 41,3-8,8 0 0,0 32,5 19,0 51,5 Zu- Abfahrt der Lkw Zeitraum Mittelungszeit Anzahl der Fz Anzahl der Vorgänge je Lkw L WA',1h pro Lkw L WA',1h im Zeitraum mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel L WAr' im Zeitraum [-] [h] [-] [-] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Z1/A1 Sägewerk Lkw 06:00-07:00 1 3 1,0 63,0 67,8 67,8 07:00-20:00 13 10 1,0 63,0 73,0 61,9 20:00-22:00 2 1 1,0 63,0 63,0 60,0 Z3/A3 Bauhof Lkw 06:00-07:00 1 2 1,0 63,0 66,0 66,0 07:00-20:00 13 26 1,0 63,0 77,1 66,0 20:00-22:00 2 1 1,0 63,0 63,0 60,0 Z5/A5 Postverteiler Lkw 06:00-07:00 1 1 1,0 63,0 63,0 63,0 07:00-20:00 13 2 1,0 63,0 66,0 54,9 20:00-22:00 2 1 1,0 63,0 63,0 60,0 Z7/A7 Steinel (Fensterbau) Lkw 06:00-07:00 1 1 1,0 63,0 63,0 63,0 07:00-20:00 13 8 1,0 63,0 72,0 60,9 20:00-22:00 2 1 1,0 63,0 63,0 60,0 Betriebsablauf Karlsruhe, den 13.07.2015 Zu-Abfahrten