Handlungsleitfaden Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (1)



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Transkript:

Fachbereich Handel Handlungsleitfaden Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (1) Die neuen Tarifsätze mit der Erhöhung um 3,1 % rückwirkend ab.1.8. bzw. 1.9. sind unseren Flugblättern in Verbindung mit den Lohn- und Gehaltstabellen zu entnehmen. Für alle ArbeitnehmerInnen muß geklärt sein, in welche tarifliche Gehaltsgruppe bzw. Lohngruppe sie eingruppiert sind. 1. Schritt Ermittlung der bisherigen Lohn- und Gehaltszahlungen. Einsichtnahme in die Bruttolohn und - gehaltslisten gemäß 80 Absatz 2 BetrVG für Juli/August 2002 (für Problemfälle liegt Musterschreiben bei). Herrschende Rechtsmeinung: Fotokopie oder vollständiges Abschreiben der Bruttolohn und - gehaltslisten durch den Betriebsrat unzulässig. Therapie: Öfters mal vorbeikommen, nie alles abschreiben. 2. Schritt Ermittlung der bestehenden Verteilungsgrundsätze: Auswertung nach Lohn-/Gehaltsgruppen, für welche Lohn- / Gehaltsgruppen bzw. bei welchen Beschäftigten wird wieviel übertarifliche Zulage bezahlt? 3. Schritt Ermittlung der Umsetzung der Tariferhöhung durch Einsichtnahme in die Bruttolohn- und - gehaltslisten für August/September 2002. Prüfen: Haben alle Beschäftigten, die ausschließlich Tarifgehalt bzw. -lohn erhalten, ihre Tariferhöhung bezahlt bekommen? Hat der Arbeitgeber bei Beschäftigten, die übertarifliche Zahlungen erhalten, die Tariferhöhung mit der übertariflichen Zahlung verrechnet?

Handlungsleitfaden / Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (2) 4. Schritt Liegt eine mitbestimmungspflichtige Änderung der Verteilungsgrundsätze im Sinn des 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG vor? (Siehe Beiblatt) Wenn ja, hat der Arbeitgeber beim Betriebsrat die Zustimmung zur Veränderung der Verteilungsgrundsätze eingeholt? Liegt keine ausdrückliche Zustimmung des Betriebsrates durch einen ordentlichen Betriebsratsbeschluß vor: 5. Schritt Ordentliche Beschlußfassung im Betriebsrat: der Arbeitgeber wird aufgefordert, seine einseitige Veränderung der Verteilungsgrundsätze im Sinne des 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG rückgängig zu machen mit der Folge, daß die Tarifgehälter und -löhne aller Beschäftigten um die tarifliche Erhöhung angehoben werden müssen. Dazu den Arbeitgeber auffordern, schriftlich gegenüber dem Betriebsrat und den betroffenen Beschäftigten zu erklären, daß eine Nachzahlung der Tariferhöhung innerhalb einer vom Betriebsrat festgesetzten Frist erfolgt. 6. Schritt Im Vorfeld mit Ver.di Fachbereich Handel Kontakt aufnehmen, um zu prüfen, ob eine mitbestimmungspflichtige Veränderung der Verteilungsgrundsätze vorliegt und für die Beschlußfassung zur Beauftragung des Anwaltes nähere Informationen einzuholen. Weitere Informationen über die Frage Anrechenbarkeit von Zulagen aus individualrechtlicher Sicht. 7. Schritt Wenn der Arbeitgeber keine Zusage über die Auszahlung der Tariferhöhung macht, ordentliche Beschlußfassung im Betriebsrat über die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, der für den Betriebsrat am Arbeitsgericht ein Verfahren einleitet. Zielsetzung des Verfahrens: dem Arbeitgeber wird untersagt, einseitig Verteilungsgrundsätze zu verändern. Folge: die Tariferhöhungen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Kosten des Verfahrens und des Anwaltes trägt der Arbeitgeber. 8. Schritt Einzelne Kolleginnen und Kollegen informieren über Möglichkeiten der Anrechenbarkeit von Zulagen. Aus individualrechtlicher Sicht sind z.b. Leistungszulagen und/oder Erschwerniszulagen nicht anrechenbar. Wichtig: Arbeitsverträge überprüfen! Unterstützung für alle Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied bei Ver.di sind, über unser Büro anbieten. 9. Schritt In der Belegschaft über Aushang und persönliche Gespräche über das Vorgehen des Betriebsrates informieren. Schreiben des Betriebsrates an die Geschäftsführung in Kopie zur Kenntnis für die Belegschaft an das Schwarze Brett und/oder Betriebsrats-Info für die Belegschaft. 2

Handlungsleitfaden / Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (3) Musteranschreiben Einsichtnahme in die Bruttolohn und - gehaltslisten gemäß 80 Absatz 2 BetrVG An die Geschäftsleitung Einsichtnahme in die Bruttolohn und -gehaltslisten (Datum)... 2002 Sehr geehrte Damen und Herren, um die Umsetzung der Tariferhöhung im Einzelhandel 2002 zu überprüfen, möchten wir gemäß 80 II BetrVG in die Bruttolohn und -gehaltslisten einsehen. Wir fordern Sie daher auf, uns bis... (Datum) Einsicht zu gewähren. Mit freundlichen Grüßen. Betriebsrat; Vorsitzende/r 3

Handlungsleitfaden / Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (4) Das Mitbestimmungsrecht gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG bei der Anrechnung von übertariflichen Zahlungen auf die Tariflohn-/gehaltserhöhung Entscheidung des BAG GS 1/90 und GS 2/90, Beschluß vom 3.12.1991 1) Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht, soweit keine tarifliche Regelung vorliegt ( 87 I S. 1 BetrVG). 2) Grundsatz: keine Mitbestimmung beim Volumen der Zulagen (Dotierungsrahmen, Topftheorie ). Mitbestimmungsrecht besteht aber, wenn sich die Verteilungsgrundsätze ändern. 2.1) Die Verteilungsgrundsätze ändern sich, wenn 2.1.1) die Tariflohnerhöhung unterschiedlich auf die Zulagen angerechnet wird (z.b. bei einem/einer Arbeitnehmer/in im Gegensatz zu anderen keine Anrechnung der Tariflohnerhöhung auf die übertarifliche Zahlung erfolgt oder in unterschiedlicher Höhe angerechnet wird siehe unten) 2.1.2) ein bestimmter Prozentsatz der Zulagen mit der Tariflohnerhöhung verrechnet wird, sofern die Zulage nicht in einem für alle gleichen einheitlichen Verhältnis zum Tariflohn steht und dieser Tariflohn nicht um den gleichen Prozentsatz erhöht wird, 2.1.3) die Tariflöhne durch die Erhöhung unterschiedlich angehoben werden (Beispiel: untere Lohngruppen erhalten mehr), die Erhöhung aber gleichmäßig mit den Zulagen verrechnet wird, 2.1.4) Sockelbeträge garantiert waren und die Anrechnung jetzt zu einer Unterschreitung der Sockelbeträge führt. 2.2) Die Verteilungsgrundsätze ändern sich nicht, wenn 2.2.1) eine volle, gleichmäßige Anrechnung auf die Zulagen aller erfolgt 2.2.2) durch die Anrechnung alle Zulagen gleichmäßig entfallen (Volumenreduktion auf Null), es sei denn, dass dadurch das Mitbestimmungsrecht des BR umgangen werden soll. Eine solche Umgehung liegt dann vor, wenn zunächst gleichmäßig angerechnet wird, binnen eines Halbjahres aber einzelne Beschäftigte wieder die ursprüngliche, höhere Zulage erhalten. Da kann man sich nach ein paar Monaten nochmals die Bruttolohn und -gehaltslisten ansehen, um zu überprüfen, ob die Anrechnung teilweise wieder aufgehoben wurde. 4

Handlungsleitfaden / Umsetzung Lohn- und Gehaltserhöhung Einzelhandel 2002 (5) Musterschreiben an den Arbeitgeber wegen einseitiger Veränderung der Verteilungsgrundsätze gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsrat Ort, Datum Geschäftsführung Umsetzung der Tariferhöhung im Einzelhandel 2002 Sehr geehrte Damen und Herren, bei der vom Betriebsrat vorgenommenen Einblicknahme in die Bruttolohn- und -gehaltsliste mussten wir feststellen, daß Sie, ohne vorher den Betriebsrat zu beteiligen, übertarifliche Zahlungen mit der tariflichen Erhöhung laut Tarifabschluß vom... verrechnet haben. Betroffen sind die ArbeitnehmerInnen 1) ; Kürzung der übertariflichen Zahlung um DM - 2) ; Kürzung der übertariflichen Zahlung um DM - 3) ; Kürzung der übertariflichen Zahlung um DM - Damit verändern Sie die Verteilungsgrundsätze innerhalb der betrieblichen Lohn- und Gehaltsgestaltung ohne die Zustimmung des Betriebsrates. Dieses ist unzulässig. Diese Veränderung unterliegt der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 10 BetrVG. Wir fordern Sie auf, die Kürzungen der übertariflichen Zahlungen bei den oben genannten ArbeitnehmerInnen unverzüglich zurückzunehmen. Die in der (Monat)-Abrechnung einseitig gekürzten Differenzbeträge müssen den ArbeitnehmerInnen in voller Höhe nachbezahlt werden. Diese Nachzahlung sowie Ihre Erklärung, daß Sie bis auf weiteres die übertariflichen Zahlungen unverändert weiter leisten werden, erwarten wir bis zum gegenüber uns sowie in einem persönlichen Anschreiben an die oben genannten ArbeitnehmerInnen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß der Betriebsrat sich nach diesem Termin gezwungen sieht, die Einhaltung der Mitbestimmung in diesem Bereich notfalls auch über ein arbeitsgerichtliches Verfahren einzufordern. Entsprechende Vorsorgebeschlüsse hat der Betriebsrat bei der letzten Betriebsratssitzung bereits gefaßt. Wir hoffen jedoch, daß Sie die Differenzzahlungen für die Monate... bis...2002 nachleisten und ab sofort die übertariflichen Zahlungen ungekürzt weiter leisten und damit kein arbeitsgerichtliches Verfahren notwendig wird. Mit freundlichem Gruß Betriebsrat; Vorsitzende/r 5