Finanzbuchhalter/-in (VHS)



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Transkript:

Finanzbuchhalter/-in (VHS) Modul: Betriebliches Steuerrecht 1 Lernzielkatalog / Bewertungsraster Gesetzesstand 2015

1 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

Betriebliches Steuerrecht 1 Groblernziele Die Teilnehmer/innen haben Kenntnisse und Grundzüge des Steuerrechts auf den für Betriebe relevanten Gebieten Abgabenordnung Einkommensteuer Lohnsteuer Gewerbesteuer und Umsatzsteuer Sie sind damit in der Lage, einfache Sachverhalte des Betriebsgeschehens steuerlich zu beurteilen. Empfohlener Zeitumfang Hinweis 48 Unterrichtsstunden Lerninhalte sowie Fragen und Sachverhalte in Prüfungsaufgaben beziehen sich grundsätzlich auf Einzelunternehmen. Zwingende Bestandteile der Lösung einer Steuerrechtsklausur sind: - die Antwort auf die jeweils gestellte Frage - die Begründung der Antwort - die Angabe der maßgebenden Gesetzesbestimmung Hilfsmittel Gesetzestexte (z. B. Wichtige Steuergesetze, Verlag NWB, Herne/Berlin; oder Aktuelle Steuergesetze, Verlag C.H. Beck, München) VHS Teilnehmermaterial Betriebliches Steuerrecht (Herdt-Verlag) Taschenrechner (nicht druckend, netzunabhängig, nicht programmierbar, kein Handy) Teilnehmermaterial Abschluss http://www.herdt.de/ Nach Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat Betriebliches Steuerrecht 1. Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 2

Erklärungen zu Formulierungen im Lernzielkatalog Diese Begriffe basieren auf den nachfolgenden Ordnungsgesichtspunkten der sogenannten kognitiven Taxonomie von B. Bloom und sollen für Einheitlichkeit und Transparenz der Lernzielformulierungen sorgen. Die Taxonomie von Bloom ist ein Klassifikationsschema für Lernziele. Der kognitive Bereich umfasst solche Ziele, die es mit Denken, Wissen und Problemlösen zu tun haben. Die klassifizierten Gegenstände sind Lernziele und die Kategorien (K-Stufen) sind Begriffe, welche die Art des Verhaltens beschreiben, das von den Lernenden erwartet wird. Die Taxonomie für den kognitiven Bereich ordnet Lernziele in Kategorien mit steigender Komplexität: Wissen Können Erkennen Einblick Fähigkeit Bewusstsein flüchtiger Einblick bei der Begegnung mit dem Wissensgebiet Können, das zum Vollzug einer Tätigkeit notwendig ist bedeutet eine Vorstufe des Erkennens, die zum Weiterdenken anregt Überblick Fertigkeit Einsicht systematischer Überblick, den sich der Lernende erst verschaffen kann, wenn er in mehrere Teilgebiete des Wissensgebietes Einblick gewonnen hat durch reichliche Übung eingeschliffenes, sicheres, fast müheloses Können grundlegende Anschauung, die erworben und beibehalten wird, wenn ein Problem eingehend erörtert und einer Lösung zugeführt ist Kenntnis Beherrschung Verständnis genaue Kenntnis eines Sachverhaltes oder eines Wissensgebietes; setzt den Überblick voraus, fordert aber zusätzlich detailliertes Wissen und einen Grad gleichmäßiger Verankerung, der zu einer zutreffenden Beschreibung befähigt Vertrautheit erweiterte und vertiefte Kenntnisse über einen Sachverhalt oder ein Wissensgebiet geläufiges Verfügen darüber Qualität hoher Grad von Können Ordnung von Einsichten und ihre weitere Verarbeitung zu einem begründeten Urteil Die Prüfungen richten sich daran aus und orientieren sich unter anderem an den Qualitätsmerkmalen der Objektivität, Zuverlässigkeit und Verständlichkeit. Sie haben einen hohen Praxisbezug, weil sie nicht nur formalen Gütekriterien entsprechen, sondern in ihren Inhalten bewusst auf berufliche Ansprüche ausgerichtet sind. Prüfungsausschüsse, Qualitätsbeauftragte und ständige Fachgruppen aus Lehrenden, Prüfenden und Sachverständigen für alle Lernmodule sichern das System ab und halten es fachlich und didaktisch auf dem jeweils aktuellen Stand. Die Prüfungen werden regelmäßig evaluiert. Durch die bundesweit einheitlichen Prüfungen, die qualifizierten Kursleitenden und Prüfenden und die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz, die Dauer und das didaktische Profil der Kursprogramme aller anbietenden Einrichtungen verleihen dem Konzept an allen Kurs- und Prüfungsorten seine gleich bleibende Qualität. 3 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

Anmerkungen zu Lernzielkatalog und Bewertungsraster Lernzielkataloge verbinden Lerninhalte und Lernziele eines Kursangebotes. Die Reihenfolge der Inhalte und die didaktisch/methodische Gestaltung sind durch den Lernzielkatalog nicht festgelegt, sondern den jeweiligen Rahmenbedingungen und Zielgruppen anzupassen. Eine besondere Qualität erhält das Prüfungssystem durch die präzise Taxonomie der Lernziele und die ihnen zugeordneten Bewertungsrichtlinien, welche von den Prüfungsausschüssen entwickelt und in Form eines Bewertungsrasters veröffentlicht werden. Das Bewertungsraster legt fest, mit welcher Mindest- und Höchstpunktzahl das einzelne Lernziel in jeder Prüfung auftritt. Diese Gewichtung erstreckt sich über alle Lernzielebenen und ermöglicht Teilnehmern und Kursleitern, die Bedeutung der einzelnen Themenblöcke für die Prüfung abzuschätzen. Zudem erläutert es alle prüfungsrelevanten Aspekte der Lernziele und legt für häufig auftretende Fehler den jeweiligen Punktabzug fest. Mit dem Einsatz standardisierter Korrekturbögen kommt das Bewertungsraster auch in der Prüfung selbst zur Anwendung. Es bietet den Teilnehmern und Korrektoren ein hohes Maß an Transparenz und Objektivität und macht die Bewertung für alle Beteiligten bis ins Detail nachvollziehbar. Durch eine ständige Überprüfung von Lernzielkatalogen, Bewertungsrastern und Prüfungsaufgaben sichert die Europäische Prüfungszentrale eine gleichbleibend hohe Qualität der Prüfungen - vom Entwurf, über die Revision und Durchführung bis hin zu Korrektur und Evaluation. Da das Bewertungsraster beim ersten Anblick etwas abstrakt erscheint, soll seine praktische Anwendung hier an einem Ausschnitt aus dem Modul Recht und Finanzen erläutert werden: 1 Groblernziel Rechtliche Grundlagen 8 UStd Feinlernziel Lerninhalte Hinweise min max 9-16 1.1 Einblick in unsere Rechtsordnung Grundlagen und Aufbau der Rechtsordnung Recht, Rechtsordnung, Rechtsquellen, Rechtsnormen Wird nicht geprüft 0 0 1.2 Überblick über die Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit Rechtssubjekte (Personen) Rechtsfähigkeit natürlicher Personen Der Lerninhalt kann nur anhand von Fragen geprüft werden. 0-3 1.3 Kenntnis über den Erwerb der Kaufmannseigenschaften Kaufmannseigenschaft Kaufmann kraft Betätigung ( 1 HGB) Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und Sachverhalten geprüft werden. 3 8 Kleingewerblicher Kaufmann ( 2 HGB) Aus diesen Vorgaben können u. a. folgende Schlüsse gezogen werden: Rechtliche Grundlagen (Lernziel 1) kommt in jeder Prüfung vor. Es wird mit mindesten neun bis maximal sechszehn n bewertet. Einblick in unsere Rechtsordnung muss im Unterricht behandelt werden, wird aber nicht geprüft Überblick über die Rechtsfähigkeit kann in der Prüfung vorkommen - muss aber nicht - und mit drei n bewertet werden. Kenntnis über den Erwerb der Kaufmannseigenschaft kommt in jeder Prüfung mit mindestens drei und höchstens acht n vor. Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 4

1 Groblernziel Abgabenordnung 12 UStd. 16 22 1.1 Grundbegriffe 1.1.1 Überblick über die Merkmale des Steuerbegriffs Steuerbegriff ( 3 Abs. 1 AO) Abgrenzung zu Gebühren und Beiträgen Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und einfachen Fällen geprüft werden 0 3 1.1.2 Einblick in Vorhandensein und Charakter der Grundsteuer und der Gewerbesteuer Realsteuern ( 3 Abs. 2 AO) Es werden nur Begriffsbestimmungen geprüft 0 1 1.1.3 Überblick über die steuerlichen Nebenleistungen Steuerliche Nebenleistungen ( 3 Abs. 4 AO) Es werden nur Begriffsbestimmungen geprüft 0 3 1.2 Örtliche Zuständigkeit 1.2.1 Kenntnis der Grundfälle der örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter bei der Besteuerung natürlicher Personen Örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden ( 17 AO), insbesondere für: - gesonderte Feststellung von Einheitswerten ( 18 Abs. 1 Nr. 1 AO) - Einkommensteuer ( 19 Abs. 1 AO) - Umsatzsteuer ( 21 Abs. 1 AO) - Festsetzung und Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und des GewSt-Messbetrags ( 22 Abs. 1 AO) Es werden einfache Sachverhalte geschildert, anhand deren das örtlich zuständige Finanzamt zu bestimmen ist 0 5 1.3 Verwaltungsakt 1.3.1 Überblick über die Begriffsmerkmale des Verwaltungsakts Begriff des Verwaltungsakts ( 118 Satz 1 AO) Es ist anhand einfacher Fälle zu entscheiden, ob ein Verwaltungsakt vorliegt. 0 3 1.3.2 Vertrautheit mit Voraussetzungen und Wirkungen der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch einfachen Brief und bei elektronischer Übermittlung Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch einfachen Brief und bei elektronischer Übermittlung ( 122 Abs. 2 und 2a AO) Prüfung im Zusammenhang mit Fällen zum Rechtsbehelfsverfahren 2 2 5 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

16 22 1.4 Fristen 1.4.1 Einblick in den Unterschied zwischen Fristen und Terminen Abgrenzung von Fristen und Terminen Wird nicht geprüft. 0 0 1.4.2 Fertigkeit bei der Anwendung der Grundregeln der Fristberechnung auf konkrete Fälle Berechnung von Fristen, insbesondere von Einspruchsfristen - Fristbeginn ( 108 Abs. 1-2 AO, 187 Abs. 1 BGB) - Ende der Frist ( 108 Abs. 1 und 3 AO, 188 Abs. 2, 193 BGB) Es müssen auch schwierigere Fälle gelöst werden. Gewertet wird auch die systematische Vorgehensweise. 3 5 1.4.3 Überblick über Voraussetzungen und Wirkungsweise von Fristverlängerungen Verlängerung von Fristen ( 109 Abs. 1 AO) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 0 2 1.4.4 Überblick über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Einspruchsfrist ( 110 AO) 0 3 1.5 Der Steuerpflichtige und seine Pflichten 1.5.1 Einblick in die Begriffsmerkmale des Steuerpflichtigen Begriff des Steuerpflichtigen ( 33 AO) Wird nicht geprüft. 0 0 1.5.2 Einblick in die Grundfälle der Buchführungspflicht Buchführungspflicht durch - Übernahme handelsrechtlicher Buchführungspflichten ( 140 AO), - originär steuerliche Buchführungspflichten ( 141 AO), ausführliche Behandlung der Buchführungspflicht im Bau stein Buchführung Wird nicht geprüft, da Gegenstand des Bausteins Buchführung 0 0 1.5.3 Kenntnis der Fristregelungen zur Abgabe von Jahressteuererklärungen Steuererklärungspflicht, insbesondere Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen im Regelfall ( 149 Abs. 2 Satz 1 AO) Es ist von der gesetzlichen Regelung auszugehen. Verwaltungsanweisungen mit allgemeinen Fristverlängerungen für Angehörige der steuerberatenden Berufe bleiben außer Betracht. 0 3 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 6

16 22 1.5.4 Überblick über Form und Inhalt der Steuererklärungen Form und Inhalt der Steuererklärungen ( 150 Abs. 1-4 AO), insbesondere: - Verwendung amtlicher Vordrucke - Begriff der Steueranmeldung - Versicherung, dass Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen - Unterschrift - Beifügung von Unterlagen Prüfung anhand von Fragen und Fällen einfacher Art 0 2 1.5.5 Kenntnis der Voraussetzungen, der Höhe und der Form der Festsetzung von Verspätungszuschlägen Verspätungszuschlag: - Zulässigkeit und Voraussetzungen der Festsetzung eines Verspätungszuschlags ( 152 Abs. 1 Satz 1 AO) - Höhe des Verspätungszuschlags ( 152 Abs. 2 Satz 1 AO) - Festsetzung mit der Steuer oder dem Steuermessbetrag ( 152 Abs. 3 AO) Die Prüfung erstreckt sich im Regelfall auf Grundsatz und Höhe des Verspätungszuschlags. 0 4 1.6 Steuerfestsetzung 1.6.1 Kenntnis des Begriffs des Steuerbescheids sowie der Anforderungen an Form und Inhalt der Steuerbescheide Steuerfestsetzung durch Bescheid ( 155 Abs. 1 AO) Form und Inhalt der Steuerbescheide ( 157 Abs. 1 AO) Prüfungsgegenstand sind Fragen und einfache Fälle. 0 2 0 4 1.6.2 Überblick über die Möglichkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt ( 162 Abs. 1 und 2 AO) Prüfungsgegenstand sind Fragen und einfache Fälle 0 2 1.6.3 Einblick in Zulässigkeit und Folgen der Vorbehaltsfestsetzung 1.6.4 Einblick in die verfahrensmäßige Behandlung und die Wirkung von Steueranmeldungen Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ( 164 Abs. 1 und 2 AO) Wirkung von Steueranmeldungen: - grundsätzlich kein Steuerbescheid erforderlich ( 167 Abs. 1 Satz 1 AO) - Wirkung der Steueranmeldung als Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung ( 168 AO) Wird nicht geprüft. 0 0 Wird nicht geprüft. 0 0 7 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

16 22 1.7 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren 1.7.1 Kenntnis der Möglichkeit der Einlegung eines Einspruchs zur außergerichtlichen Überprüfung von Verwaltungsakten des Finanzamts Statthaftigkeit des Einspruchs gegen Verwaltungsakte in Abgabenangelegenheiten ( 347 Abs. 1 Nr. 1 AO) Geprüft wird nur die Bezeichnung des zulässigen Rechtsbehelfs. 1 2 1.7.2 Kenntnis von Begriff und Bedeutung der Beschwer und von den Grundfällen der subjektiven und der objektiven Beschwer Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch ( 350 AO), subjektive Beschwer (eigene unmittelbare Betroffenheit) und objektive Beschwer (Beschwer bei Steuerbescheiden grundsätzlich nur durch die Höhe der Steuer) Geprüft werden Grundfälle der subjektiven Beschwer und der objektiven Beschwer. 0 3 1.7.3 Bewusstsein der Bedeutung der Einhaltung der Einspruchsfrist Fertigkeit bei der Berechnung von Einspruchsfristen 1.7.4 Einblick in die Möglichkeit und die Folgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung in einem Verwaltungsakt Einhaltung der Einspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Einspruch ( 355 Abs. 1 AO) Siehe auch 1.4.2. Folgen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung in einem Verwaltungsakt ( 356 AO) Siehe Hinweise zu 1.4.2 1 3 Wird nicht geprüft. 0 0 1.7.5 Vertrautheit mit den Formvorschriften bei Einlegung des Einspruchs Einhaltung der zwingenden Formvorschriften bei Einlegung des Einspruchs als Zulässigkeitsvoraussetzung ( 357 Abs. 1 AO): - Grundsatz der Schriftform - Ersichtlichkeit des Einspruchsführers - Unschädlichkeit einer unrichtigen Bezeichnung Es wird ein geläufiges Verfügen über die formalen Anforderungen an die Einlegung des Einspruchs erwartet (auch bei schwierigen Einzelfällen). 0 3 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 8

16 22 1.7.6 Einblick in die genannten weiteren Vorschriften bei Einlegung eines Einspruchs Weitere Vorschriften zur Einlegung des Einspruchs: - Anbringung bei der Behörde, deren Verwaltungsakt angefochten wird. ( 357 Abs. 2 Satz 1 AO) - Bezeichnung des angefoch tenen Verwaltungsakts, Einspruchsantrag und Einspruchsbegründung ( 357 Abs. 3 AO) Wird nicht geprüft. 0 0 1.7.7 Einblick in die grundsätzliche Möglichkeit und die Wirkung der Aussetzung des angefochtenen Verwaltungsakts sowie in die Voraussetzungen der Vollziehungsaussetzung Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts: - Grundsatz der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts ( 361 Abs. 1 Satz 1 AO) - Ausnahme bei Aussetzung der Vollziehung aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts ( 361 Abs. 2 Satz 1-2 AO) Prüfungsgegenstand ist nur die grundsätzliche Bedeutung dieser Vorschrift. Die Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung werden nicht geprüft. 0 2 1.8 Steuererhebung 1.8.1 Überblick über Erhebung und Berechnung von Säumniszuschlägen zu Steuern Säumniszuschläge zu Steuern ( 240 Abs. 1-3 AO) Geprüft wird die Erhebung und Berechnung von Säumniszuschlägen in einfachen Fällen 0 3 9 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

2 Groblernziel Einkommensteuer 14 UStd. 18 30 2.1 Kenntnis der 7 Einkunftsarten des EStG Einkunftsarten ( 2 Abs. 1 und Abs. 5b EStG) Die Lerninhalte werden nur anhand von Fragen geprüft. 0-2 2.2 Fähigkeit, die einzelnen Einkunftsarten der jeweils maßgeblichen Einkunftsermittlungsart zuzuordnen Einkunftsermittlungsarten ( 2 Abs. 2 EStG) Ermittlung des Gewinns Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten Die Lerninhalte werden nur anhand von Fragen geprüft. 0-5 2.3 Kenntnis der einzelnen Gewinnermittlungsarten sowie ihrer Unterschiede und Anwendungsbereiche Gewinnermittlungsarten Möglichkeiten der steuerlichen Gewinnermittlung ( 4 Abs. 1, 5, 4 Abs. 3, 5a, 13a EStG) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 0-5 Unterschiede zwischen den einzelnen Gewinnermittlungsarten Anwendungsbereiche (sachliche und persönliche Voraussetzungen) der einzelnen Gewinnermittlungsarten 2.4 Überblick über die möglichen Gewinnermittlungszeiträume und ihre Konsequenzen Gewinnermittlungszeitraum Kalenderjahr ( 2 Abs. 7 EStG) Wirtschaftsjahr ( 4a Abs. 1 EStG) Der Lerninhalt wird nur anhand von Fragen geprüft. 0-2 Zuordnung des Gewinns bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ( 4a Abs. 2 EStG) Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 10

18 30 2.5 Beherrschung der Grundzüge der Überschussrechnung der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ( 4 Abs. 3 EStG) Betriebseinnahmen (einschließlich Sach- und Nutzungsentnahmen, bewertet nach 6 Abs. 7 i. V. m. 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) Prüfungsgegenstand zu den Lerninhalten können sowohl Fragen als auch umfangreichere Sachverhalte sein. 3-10 Betriebsausgaben ( 4 Abs. 4 EStG) Abgrenzung der Betriebsausgaben von den nicht abzugsfähigen Ausgaben im Sinn des 12 Nr. 1 und 3 EStG Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben ( 4 Abs. 5 Nr. 1 und Abs. 5b EStG) Vereinnahmung und Verausgabung ( 11 EStG) Amtlicher Vordruck nach 60 Abs. 4 EStDV Der Lerninhalt Vordruck wird nicht geprüft. 2.6 Beherrschung der Grundzüge des Betriebsvermögensvergleichs Betriebsvermögensvergleich Gewinnbegriff im Allgemeinen ( 4 Abs. 1 EStG) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 0-6 Betriebsvermögensvergleich bei Gewerbetreibenden einschließlich Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit ( 5 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 EStG) Umfang des Betriebsvermögens (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen sowie Abgrenzung zum Privatvermögen, jedoch ohne Besonderheiten bei Grundstücken und Gebäuden) 11 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

18 30 2.7 Kenntnis der grundlegenden Bewertungsregeln des 6 EStG sowie des 253 HGB Bewertung der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens Bewertungsmaßstäbe Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) Die Anwendung der Bewertungsregeln wird anhand einfacher Fälle geprüft. 5-15 Herstellungskosten ( 255 Abs. 2 HGB und R 6.3 Abs. 1 EStR) Vorsteuerbeträge als Anschaffungs- oder Herstellungskosten ( 9b Abs. 1 EStG) Teilwert ( 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG) Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Bewertung des Umlaufvermögens ( 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Bewertung von Verbindlichkeiten ( 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Bewertung von Entnahmen ( 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1-3 EStG) Bewertung von Einlagen ( 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a und Satz 2 EStG) Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinn des 6 Abs. 2 (Sofortabzug) und Abs. 2a (Jahressammelposten) EStG Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 12

18 30 2.8 Kenntnis der grundlegenden Vorschriften der Absetzung für Abnutzung Absetzung für Abnutzung (AfA) Bewegliches Anlagevermögen Lineare AfA ( 7 Abs. 1 Satz 1-3 EStG) Prüfungsgegenstand sind Sachverhalte einfacher Art (ohne Fälle von nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten). 6-12 AfA nach Maßgabe der Leistung ( 7 Abs. 1 Satz 6 EStG) AfA im Zugangsjahr ( 7 Abs. 1 Satz 4 EStG) Gebäude Lineare AfA ( 7 Abs. 4 Satz 1 2 EStG) 2.9 Einblick in die Ermäßigung der ESt- Schuld um die pauschalierte GewSt Steuerermäßigung bei Einkünften aus gewerblichen Einzelunternehmen ( 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 5 in Verb. mit 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) Wird nicht geprüft. 0-0 13 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

3 Groblernziel Lohnsteuer 4 UStd. 6 9 3.1 Überblick über die Grundstrukturen des LSt-Erhebungsverfahrens Grundstrukturen des LSt- Erhebungsverfahrens Erhebung der ESt durch Abzug vom Arbeitslohn ( 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) Der Lerninhalt wird nur anhand von Fragen geprüft. 0 3 Arbeitnehmer als Schuldner der LSt ( 38 Abs. 2 EStG) Einbehaltung der LSt durch den Arbeitgeber ( 38 Abs. 3 Satz 1 EStG) Haftung des Arbeitgebers ( 42d Abs. 1 und 3 EStG) 3.2 Kenntnis der Begriffe Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitslohn Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitslohn Begriff des Arbeitnehmers ( 1 Abs. 1 LStDV) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 0 3 Begriff des Arbeitgebers ( 1 Abs. 2 LStDV) Begriff des Arbeitslohns ( 2 Abs. 1 LStDV) 3.3 Überblick über die Höhe der LSt und die Durchführung des LSt- Abzugs Höhe der LSt und Durchführung des LSt-Abzugs Grundsätzliche Bemessung nach dem Jahresarbeitslohn ( 38a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG) Prüfungsgegenstand zu 3.3 können sowohl Fragen als auch einfache Sachverhalte sein. 0 7 LSt-Klassen ( 38b EStG) LSt-Abzugsmerkmale ( 39 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 6 EStG) Grundsätzliches zu Freibeträgen und Hinzurechnungsbeträgen beim LSt- Abzug ( 39a EStG) Wird nicht geprüft Einbehaltung der LSt ( 39b EStG) Wird nicht geprüft Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 14

6 9 Einbehaltung der LSt ohne LSt-Abzugsmerkmale ( 39c EStG) Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen LSt-Abzugsrmerkmale ( 39e EStG) Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V ( 39f EStG) Grundzüge der Pauschalierung der LSt ( 40 Abs. 1 und 3 EStG, 40a Abs. 1, 2, 2a, 4 und 5 EStG) Anmeldung und Abführung der LSt ( 41a Abs. 1-2 EStG) Abschluss des LSt-Abzugs ( 41b EStG) Wird nicht geprüft Wird nicht geprüft Wird nicht geprüft Wird nicht geprüft Hier kann auch die Ausfüllung einer LSt-Anmeldung verlangt werden. 15 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

4 Groblernziel Gewerbesteuer 4 UStd 12-18 4.1 Überblick über Sinn und Bedeutung der GewSt als Steuerquelle für die Gemeinden Steuer- und Hebeberechtigung GewSt als Gemeindesteuer ( 1 GewStG) Hebeberechtigte Gemeinde ( 4 Abs. 1 Satz 1 GewStG) Wird nicht geprüft 0 0 4.2 Kenntnis der Begriffsmerkmale des Gewerbebetriebs Steuergegenstand Stehender Gewerbebetrieb ( 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG) Die Prüfung kann sowohl Fragen als auch einfache Fälle beinhalten. 2 5 Gewerbliches Unternehmen im Sinn des EStG ( 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG, in Verb. mit 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 2 Satz 1 EStG) 4.3 Vertrautheit mit der Tatsache, dass der Gewerbeertrag die alleinige Besteuerungsgrundlage für die GewSt ist. Besteuerungsgrundlage Gewerbeertrag ( 6 Satz 1 GewStG) Bei Sachverhalten zur GewSt wird die Vertrautheit mit diesem Lerninhalt vorausgesetzt. 0-1 4.4 Fähigkeit, die Besteuerungsgrundlage Gewerbeertrag zu berechnen Berechnung des Gewerbeertrags Gewerbeertrag ( 7 GewStG) Prüfungsgegenstand ist die Berechnung des Gewerbeertrags anhand einfacher Sachverhalte. 3-5 Gewinn aus Gewerbebetrieb Hinzurechnungen Nur Grundfall der Entgelte für Schulden ( 8 Nr. 1 Buchst. a. Satz 1 und 8 Nr. 1 letzter Halbsatz GewStG) Kürzungen Nur Grundfall der Kürzung für Grundbesitz ( 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG in Verb. mit 17 Abs. 2, 19 Abs. 1 und 121a BewG) Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 16

12-18 4.5 Fähigkeit, den für einen bestimmten Gewerbeertrag zutreffenden Steuermessbetrag zu ermitteln Steuermesszahl und Steuermessbetrag Abrundung und Freibetrag ( 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG) Steuermesszahl ( 11 Abs. 2 GewStG) Prüfungsgegenstand ist die Ermittlung des Steuermessbetrags für einfache Sachverhalte (im Anschluss an 4.4). 3-5 Festsetzung des Steuermessbetrags für den Erhebungszeitraum Kalenderjahr ( 14 Satz 1 und 2 GewStG) 4.6 Fähigkeit, aus dem Steuermessbetrag die GewSt-Schuld zu errechnen Hebesatz ( 16 Abs. 1 GewStG) Einfache Sachverhalte zur Berechnung der GewSt-Schuld aus dem Steuermessbetrag (im Anschluss an 4.5) 1-1 4.7 Vertrautheit mit der Entrichtung und der Abrechnung der GewSt-Vorauszahlungen Vorauszahlungen Entrichtung der Vorauszahlungen ( 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 GewStG) Der Lerninhalt kann anhand von Fragen und einfachen Sachverhalten geprüft werden. 1-4 Abrechnung der Vorauszahlungen ( 20 GewStG) 4.8 Fertigkeit, eine GewSt- Abschlusszahlung bzw. einen GewSt- Erstattungsanspruch zu berechnen Berechnung der GewSt- Abschlusszahlung bzw. des GewSt-Erstattungsanspruchs Prüfungsgegenstand ist die Berechnung einer GewSt- Abschlusszahlung bzw. eines GewSt.-Erstattungsanspruchs in einfachen Fällen anhand eines vorgegebenen Schemas. 2-4 17 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

5 Groblernziel Umsatzsteuer 14 UStd Feinlernziel Lerninhalte Hinweise Min Max 20-32 5.1 Einblick in das zurzeit gültige System der USt Mehrwertsteuersystem Wird nicht geprüft 0 0 5.2 Steuerbare Umsätze 5.2.1 Kenntnis der Grundzüge des Leistungsaustausches Entgeltliche Lieferungen und sonstige Leistungen ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) Der Lerninhalt wird anhand von Fällen geprüft. 7 18 Unternehmer ( 2 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG) Unternehmen und Rahmen des Unternehmens ( 2 Abs. 1 Satz 2 UStG) Gebietsbegriffe ( 1 Abs. 2 und 2a UStG) Entgeltlichkeit (zum Entgelt als Bemessungsgrundlage siehe 5.4) Lieferungen und sonstige Leistungen ( 3 Abs. 1, Abs. 1b, Abs. 6 Sätze 1-4, Abs. 7 Satz 1, Abs. 9 Sätze 1-2, Abs. 9a UStG 3a Abs. 1 3 UStG, 3 f UStG) 5.2.2 Einblick in die Begriffsmerkmale der Einfuhr 5.2.3 Einblick in die Begriffsmerkmale des innergemeinschaftlichen Erwerbs Einfuhr ( 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) Innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 und 1a Abs. 1 UStG) Wird nicht geprüft* 0 0 Wird nicht geprüft* 0 0 * Eine ausführliche Darstellung dieser Lerninhalte findet im Modul Betriebliches Steuerrecht II statt. Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 18

Feinlernziel Lerninhalte Hinweise Min Max 20-32 5.3 Überblick über die wichtigsten Befreiungsvorschriften Steuerbefreiungen Ausfuhrlieferungen ( 4 Nr. 1 a, 6 Abs. 1 Nr. 1-2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG) Wird nicht geprüft* 0 5 Innergemeinschaftliche Lieferungen ( 4 Nr. 1 b, 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a und Nr. 3 UStG) Wird nicht geprüft* Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) Die Prüfungsfälle sind einfacher Art* Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ( 4 Nr. 12 Buchst. a UStG) Die Prüfungsfälle sind einfacher Art* Verzicht auf Steuerbefreiungen ( 9 UStG - nur in Verbindung mit Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) Die Prüfungsfälle sind einfacher Art*. 5.4 Kenntnis der verschiedenen Bemessungsgrundlagen Bemessungsgrundlagen Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen im Sinn des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sowie innergemeinschaftlichem Erwerb ( 10 Abs. 1 Sätze 1-3 und 5 UStG) Der Lerninhalt wird im Zusammenhang mit Sachverhalten zu 5.2 (Steuerbarkeit) und zu 5.3 (Steuerbefreiungen) geprüft. 3 6 Bei Lieferungen im Sinn des 3 Abs. 1b UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) Bei sonstigen Leistungen im Sinn des 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) Bei sonstigen Leistungen im Sinn des 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG ( 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) Änderungen - nur Skonti, Forderungsausfälle und Aufwendungen im Sinn des 15 Abs. 1a UStG ( 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 UStG) * Ausführliche Darstellung findet im Modul Betriebliches Steuerrecht II statt. 19 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)

Feinlernziel Lerninhalte Hinweise Min Max 20-32 5.5 Kenntnis der einzelnen Steuersätze Steuersätze Allgemeiner Steuersatz ( 12 Abs. 1 UStG) Ermäßigter Steuersatz ( 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und Anlage 2 zum UStG - nur Lebensmittel und Druckerzeugnisse) Der Lerninhalt wird im Zusammenhang mit Sachverhalten zu 5.2 (Steuerbarkeit) und 5.4 (Bemessungsgrundlagen) geprüft. 3 6 5.6 Einblick in die Grundsätze der Entstehung der Steuer und den Begriff des Steuerschuldners Steuerschuld und Steuerschuldner ( 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1, Nr. 1 Buchst. b, Nr. 2 und Nr. 6 sowie 13a Abs.1 Nr. 1-2 UStG und 13b UStG (Leistungsempfänger als Steuerschuldner)) Wird nicht geprüft 0 0 5.7 Kenntnis der Grundsätze der Rechnungsausstellung Ausstellung von Rechnungen ( 14 Abs. 1-4 UStG und 33 UStDV) Die Prüfung beinhaltet Fragen und einfache Fälle. 0 3 5.8 Kenntnis der Grundzüge des Vorsteuerabzugs Vorsteuerabzug Abzugsberechtigung ( 15 Abs. 1 UStG) Der Lerninhalt wird anhand von Fällen geprüft. 3 6 Vorsteuerbeträge ( 15 Abs. 1 UStG und 35 Abs. 1 UStDV) Nichtabzugsfähige Vorsteuerbeträge ( 15 Abs. 1a UStG i. V. mit 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG und 15 Abs. 1b UStG) Ausschluss ( 15 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG) Aufteilung ( 15 Abs. 4 UStG - nur Grundfall der Grundstücksvermietung) Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS) 20

Feinlernziel Lerninhalte Hinweise Min Max 20-32 5.9 Besteuerung 5.9.1 Kenntnis der Grundregeln der Steuerberechnung, des Besteuerungszeitraums und des Besteuerungsverfahrens Grundregeln der Steuerberechnung, des Besteuerungszeitraums und des Besteuerungsverfahrens Steuerberechnung - nach vereinbarten Entgelten ( 16 Abs. 1 Sätze 1 und 3 UStG) - nach vereinnahmten Entgelten ( 20 UStG) - Absetzen der Vorsteuerbeträge ( 16 Abs. 2 Satz 1 UStG) Die Prüfung der Lerninhalte zu 5.9.1 erfolgt grundsätzlich anhand von Fragen. 0 3 0 8 Besteuerungszeitraum ( 16 Abs. 1 Satz 2 UStG) Besteuerungsverfahren - USt-Voranmeldung und USt- Vorauszahlung ( 18 Abs. 1 und 2 UStG) - USt-Jahreserklärung und USt- Abschlusszahlung ( 18 Abs. 3 und 4 UStG) Hinsichtlich der USt-Voranmeldung kann das Ausfüllen des amtlichen Vordrucks und/ oder eines vorgeschalteten Schemas zur Zusammenstellung der Besteuerungsgrundlagen verlangt werden. 5.9.2 Einblick in die Besteuerung der Kleinunternehmer Besteuerung der Kleinunternehmer ( 19 Abs. 1 Sätze 1-2 und Abs. 2 UStG) Wird nicht geprüft 0 0 21 Modul Betriebliches Steuerrecht 1 Finanzbuchhalter/in (VHS)