Organisationshandbuch der Kreisschulpflege Letzi



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Transkript:

Wir leben Schule Organisationshandbuch der Kreisschulpflege Letzi Geschäftsreglement Struktur Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen Anforderungen Aufwand Zürich, 1. März 2015

Impressum Herausgeberin Kreisschulpflege Letzi Dachslernstrasse 2 8048 Zürich Telefon 043 311 70 60 Fax 043 311 70 65 www.stadt-zuerich.ch/ksp-letzi Ihre Kontaktperson: Ulla Kellenberger Direktwahl 043 311 70 56 ulla.kellenberger@zuerich.ch Vollständige Revision: Beschluss KSP Letzi 28. November 2014 / Inkraftsetzung 1. März.2015 Ursprünglicher Beschluss: September 2001 Wird auf Grund von Änderungen der Bestimmungen und von Beschlüssen regelmässig aktualisiert. Letzte Aktualisierung

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 3 Inhalt Glossar... 5 Behörde... 5 Geleitete Schulen... 5 Mitsprache des Schulpersonals... 8 Rechtliche Grundlagen... 8 Leitbild... 10 Organisation ab Schuljahr 2006/2007... 11 Geschäftsreglement... 12 Steuerung und Information... 18 Organisationsteam... 18 Information... 18 Organigramme... 20 Organigramm KSP Letzi... 20 Vertretungen der Schulleitungen und des Schulpersonals in den Gremien der Kreisschulpflege... 21 Organigramm Kreiskonvent... 21 Funktionsmatrix: Behörde... 22 Funktionsmatrix: Schulleitungen, Vertretungen des Schulpersonals, Stabsstellen... 23 Schulleitungsorganisation... 24 Zusammensetzung der Schulen Albisrieden/Altstetten/Grünau... 24 Organisation der Leitung Betreuung... 25 Kreisschulpflege... 26 Gesamtbehörde: Pflegeversammlung (Pflege)... 26 Geschäftsleitung (GL)... 27 Rekurs- und Beschwerdeausschuss... 28 Stellvertretungen... 28 Präsidium... 29 Vizepräsidium... 30 Aufsichtskommissionen (AK)... 31 Aufsichtsteam... 31 Leitung Aufsichtskommission... 32 Pflege- und Aufsichtstätigkeit... 33 Besuchsmodus im Schulkreis Letzi... 33 Wegleitung für Schul- und Kindergartenbesuch und den Besuche von Betreuungseinrichtungen... 34 Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (QEQS)... 36 Schul-Pflege-Tag... 37 Ordentliche Sitzung der Aufsichtskommissionen... 38 Aufsichtskommissionen: Übersicht... 39 Elternmitwirkung / Integration fremdsprachiger Kinder... 40 Bereichsleitung... 40 Kommission für die Integration fremdsprachiger Kinder (IfK)... 40 Personalmanagement... 42 Personalkommission (PKO)... 42 Mitarbeiterbeurteilung (MAB, ZBG)... 42 Anforderungsprofile für Behördenmitglieder... 44 Anforderungen für Mitglieder im Schulaufsichts- und -betreuungsbereich (Schulbesuche, QEQS)... 44 Anforderungen für Mitglieder der Kreisschulpflege mit erweiterten Aufgaben... 44 Aufwand für Behördentätigkeit... 44 Entschädigung der Behördentätigkeit... 44

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 4 Qualitätsmanagement... 45 Fachstelle Förderung... 46 Projektgruppen und ständige Arbeitsgruppen... 46 EMU Steuergruppe... 46 Koordinationskonferenz Betreuung (KKB)... 46 Pädagogische Konferenz... 47 Leitende Funktionen und Organe der Schulen... 48 Schulleitungen Schulen Albisrieden/Altstetten/Grünau (SLS)... 48 Schulleitungen (SL)... 48 Leitende Betreuung (LB)... 48 Leitende Hausdienst und Technik (LHT)... 48 Schulleitungskonferenz (SLK)... 49 Schulkonferenzen... 49 Vertretungen des Schulpersonals... 50 Kreiskonvent... 50 Konventspräsidium... 50 Vertretungen der Fachgruppen... 50 Vertretungen der Schulkonferenzen... 51 Vertretung in der Personalkommission... 51 Vertretung in der Kommission 'Integration fremdsprachiger Kinder' IfK... 51 Vertretungen in Arbeits- und Projektgruppen... 51 Verwaltung und Dienstleistungen an Schule und Behörde... 52 Verwaltung Kreisschulpflege (Schulsekretariat)... 52 Stab Kreisschulpflege... 52 Anhang: Übersicht... 54 Behörde... 54 Beobachtungsleitfaden für Besuche von Betreuungseinrichtung... 54 Beobachtungsleitfaden für Kindergartenbesuche... 54 Beobachtungsleitfaden für Unterichtsbesuche... 54 Gesprächsblatt für Schul- und Kindergartenbesuche und den Besuch von Betreuungseinrichtungen... 54 Stellvertretungsregelung bei Ausfall von Präsidium / Vizepräsidium... 54 Organisation... 54 Abläufe und Informationswege... 54 Mitarbeiterbeurteilung der Lehrpersonen: Abmachungen bezüglich Vorgehen und Handhabung... 54 Schulleitungs-ABC... 54 Schul- und Organisationsentwicklung: Rahmenregelungen der KSP Letzi... 54 Umgang mit Vielfalt: Förderung der Schülerinnen und Schüler im Schulkreis Letzi (Förderkonzept)... 54 Kommunikation... 55 Kommunikationskonzept... 55 Ablauf in ausserordentlichen Situationen... 55

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 5 Glossar Bitte beachten Sie auch das Behördenhandbuch und das Schulleitungs-ABC (Interne Seiten) Behörde Kanton Bildungsdirektion Volksschulamt Stadt Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz (Konferenz der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten der Stadt Zürich) Schul- und Sportdepartement Schulamt Kreis Aufsichtskommission Aufsichtsteam Gesamtstädtische Schulbehörde. Entscheidet in Schulfragen der Stadt Zürich oder bereitet Geschäfte zuhanden Stadt- und Gemeinderat vor. Leitung durch Vorsteherin/Vorsteher des Schul- und Sportdepartements Die Schulen Albisrieden/Altstetten/Grünau werden je von einer Aufsichtskommission begleitet und beaufsichtigt; siehe S. 31ff Mitglieder der Aufsichtskommission, die einer Schule zugeteilt sind. Leitung durch Leitung der Aufsichtskommission; siehe S. 31 Geschäftsleitung Geschäftsleitung des Schulkreises; siehe S. 27 GL Integration fremdsprachiger Kinder Koordinationskommission unter Leitung der Bereichsleitung Elternmitwirkung/IfK; siehe S. 40 Kreisschulpflege Letzi Gewählte Mitglieder KSP Letzi Personalkommission Pflegeversammlung Pflegesitzung Geleitete Schulen Betriebskonzept Betreuung (Schulergänzende Tagesstrukturen) Betreuung: Erweiterung der Tagesstrukturen Betreuung : Koordinationskonferenz Betreuung: Leitung Steuert und begleitet die Personalgeschäfte des Schulkreises; siehe S. 42 Sitzung der Gesamtbehörde: Gewählte Mitglieder der Kreisschulpflege und Vertretungen von Schulleitungen und Lehrerschaft; siehe S. 26 Regelt die Alltagsorganisation, die Zusammenarbeit und die Führungsaufgaben. Die Schulleitung entwickelt das Betriebskonzept in Zusammenarbeit mit dem Team. Die Pflege genehmigt das Betriebskonzept Grossprojekt zur Erfüllung des Auftrags, allen Kindern mit Bedarf einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Gremium unter Leitung der Projektleitung Betreuung mit den LB zur Projektbegleitung Betreuung; siehe S. 46 Leitung Betreuung: Operative Führung des Betreuungsbereichs der Schulen, siehe S. 25, 48. BiD VSA PK SSD SAM AK AT IfK PKO Pflege BK Betreuung ET KKB LB

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 6 Betreuung: Personal Betreuungseinrichtung Betreuungskonzept Elternmitwirkung Hortleitung Fachperson Betreuung Betreuungsassistenz Flexibel einsetzbares (Stellvertretungs-)Personal Über abweichende Zeiten erkundigen Sie sich in der Betreuungseinrichtung. Mittag-/Abendbetreuung: Zeiten 11.55 18.00 Mittagbetreuung: Zeit 11.55 14.00 Morgentisch: Zeit 07.00 08.15 Regelt die pädagogischen Grundhaltung, die Arbeitsformen, die Zusammenarbeit, den Einsatz der Ressourcen und die Raumaufteilung der Betreuung innerhalb der Schule. Jede Schule verfügt über ein Elternmitwirkungsgremium; die zwei gängigsten Formen sind Elternrat und Elternforum HL FaBe BA Flexp. Elternkontaktgremium Gremium der Präsidien der EMW der Schulen EKG Externe Schulevaluation Förderung: Förderkonzept Förderung: Deutsch als Zweitsprache Förderung: Fachstelle Förderung Förderung: Integrative Förderung Förderung: Integrierte Sonderschulung Förderung: Situative Unterstützung Globalkredit Schulbeurteilung durch kantonale Fachaufsicht, erfolgt alle fünf Jahre Regelt die pädagogische Grundhaltung, die Arbeitsformen, die Zusammenarbeit und den Einsatz der Ressourcen der Förderung innerhalb des Schulkreises und der Schulen. Wird als Aufnahme- resp. Aufbauunterricht erteilt. Beratungsangebot des Schulkreises Letzi, siehe S. 49 Geregelt in den Förderkonzepten der Schulen Kinder mit Sonderschulbedarf werden mit Unterstützung von zusätzlichen Heilpädagogen/Heilpädagoginnen in Regelklassen integriert. Integrierte Schulung in Verantwortung der Sonderschule Integrierte Schulung in Verantwortung der Regelschule Beratungsangebot der Fachstelle Förderung, siehe S. 49 Die Schulen erhalten einen Kredit zur selbstständigen Verwaltung, der nach transparenten Kriterien berechnet und für genau umrissene Gebiete eingesetzt werden muss. Die Mittelverwendung wird im Qualitätsbericht offen gelegt. EMW ESE DaZ FF IF IS ISS ISR SU GKKS Hausdienst Leiter/in Hausdienst und Technik und Personal LHT Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur Lebensraum Schule Kurse für fremdsprachige Kinder, durchgeführt durch Konsulate, unterstützt durch Volksschule Zukunftsgerichtetes Konzept, das die Schule als Gesamtheit von Lern- und Aufenthaltsort definiert. Die Schule versteht sich als Ganzes, Unterricht und Betreuung bauen auf gemeinsamen pädagogischen Grundsätzen und leben zusammen eine Schulkultur. HSK

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 7 Lehrperson Mitarbeiterbeurteilung Beurteilungsverantwortung Teammitglied Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgespräche Qualität in multikulturellen Schulen Qualitätssicherung und -entwicklung Jahresbericht, (Rechenschaftslegung) Jahresplan Leitbild Leitsätze Projekte Projekt- und Arbeitsgruppen Schulprogramm Lehrerinnen und Lehrer, Lehrpersonen für Handarbeits- und Hauswirtschaftsunterricht, Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, ausgebildetes Betreuungspersonal Beurteilung der Lehrpersonen; siehe S. 42 Funktion innerhalb der Mitarbeiterbeurteilung Funktion innerhalb der Mitarbeiterbeurteilung Für städtisches Personal (Betreuung und Hausdienst) gemäss städtischem Personalrecht Kantonales Unterstützungsprogramm für Schulen mit einem Anteil von mehr als 40% fremdsprachigen Kindern Modell, das die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulen beschreibt, Abläufe festlegt und Zuständigkeiten bestimmt. Im Anschluss an die jährliche Standortbestimmung erstellt die Schulleitung einen auf das Kalenderjahr bezogenen Bericht, der Aufschluss gibt über die personelle Entwicklung, die Umsetzung der Ziele, die Verwendung der Ressourcen und die Planung der Schul- und Unterrichtsentwicklung im folgenden Jahr. Zur Umsetzung des Schulprogramms legt die Schulkonferenz konkrete Aktivitäten und Projekte in einer Jahresplanung und in einzelnen Umsetzungsbeschlüssen fest. Die Jahresplanung zeigt, wie die Qualitätsschwerpunkte gemäss Schulprogramm konkret umgesetzt werden. Sie wird der Aufsichtskommission (AK) vorgelegt und von ihr genehmigt. (Vgl. QEQS-Broschüre) Im Leitbild beschreibt die Schule in Leitsätzen zu den verschiedenen Qualitätsbereichen, welche Grundhaltungen und Visionen wirksam werden sollen. Das Leitbild gibt der betreffenden Schule ein Profil und steht damit im Zentrum der Diskussion für die pädagogische Arbeit. Es ist einem Prozess unterworfen und soll periodisch überprüft und diskutiert werden. Aus den Leitsätzen zu den einzelnen Qualitätsbereichen setzt sich das Leitbild zusammen. An der Qualitätssicherung und -entwicklung für eine Schule sind viele Personen beteiligt, die sich in Gruppen speziell organisieren oder in Teams, Institutionen, Kommissionen, Prüfstellen bereits mit der Schulqualität befassen. Das QEQS-Konzept unterscheidet Projekt-, Arbeits- und Steuergruppen. (Vgl. QEQS-Broschüre) Das Schulprogramm formuliert die pädagogischen Schwerpunkte der Schule und umschreibt Wege und Mittel, wie diese erreicht werden. Es enthält auch die Kriterien, anhand deren die Erreichung der Ziele überprüft wird. Das Schulprogramm bildet die mittelfristige strategische Planung auf Schulebene ab. Die Schulteams setzen im Schulprogramm pädagogische Schwerpunkte und halten sie als Entwicklungsziele und als gemeinsame Beschlüsse fest. Das Schulprogramm ist für alle an der Schule Angestellten verbindlich. (Vgl. QEQS-Broschüre) MAB BV TM ZBG QUIMS QEQS Q-Bericht Q-Projekt QEQS- Gruppe

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 8 Schule (Schuleinheit) Schulen Albisrieden/Altstetten/ Grünau Schulkonferenz Definierte Einheit von zusammengehörenden Klassen, Kindergärten und Betreuungsstätten; Übersicht siehe S. 24 Organisationseinheit der Schulen Albisrieden/Altstetten/Grünau Die Teammitglieder einer Schule bilden die Schulkonferenz; siehe S. 46 Schulleitung Schulleitung einer einzelnen Schule SL Schulleitung Schulen Albisrieden/ Altstetten/Grünau Schulleitung der Organisationseinheiten Schulen Albisrieden/ Schulen Altstetten / Schulen Grünau Schulleitungskonferenz Gremium der Schulleitungen; siehe S. 49 SLK Schulpersonal Schulteam Vollzeiteinheit Mitsprache des Schulpersonals Kreiskonvent Lehrpersonen und Leitende Hausdienst und Technik Lehrpersonal, Betreuungspersonal und Leitende Hausdienst und Technik einer Schule 100%-Stelle; Zuweisung der kantonalen Stellen aufgrund der Schülerzahlen Gremium der Lehrpersonen, des Betreuungspersonals und der Leitenden Hausdienst und Technik des Schulkreises, siehe S. 50 Kreiskonventspräsidium Präsidium des Kreiskonvents, siehe S. 50 Fachgruppen Vertretung der Schulkonferenz ( Lehrervertretung ) Vorstand Kreiskonvent Rechtliche Grundlagen Die Fachgruppen beraten die Behörden und die Verwaltung mit ihrem Fachwissen. Ständige Fachgruppen bestehen für die Bereiche Kindergarten, Unterstufe, Mittelstufe, Sekundarschule, Betreuung und Hausdienst. Von der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz wurde befristet zusätzlich eine Fachgruppe Förderangebote sowie eine Fachgruppe Leitung Betreuung eingesetzt. Siehe S. 50 Vertretung des Schulpersonals einer einzelnen Schule, siehe S. 51 Gremium zusammengesetzt aus den Vertretungen der Fachgruppen und den Vertretungen der einzelnen Schulkonferenzen, geleitet durch das Kreiskonventspräsidium, siehe S. 50 Es sind nur die am meisten gebrauchten Erlasse aufgeführt Gemeindegesetz www.zhlex.zh.ch GG Gemeindeordnung www.stadt-zuerich.ch/amtliche Sammlung, Erlass 101.100 GO Lehrerpersonalgesetz www.zhlex.zh.ch LPG Lehrerpersonalverordnung www.zhlex.zh.ch LPVO Lehrplan Volksschulgesetz Volksschulverordnung Verordnung über die Sonderpäd. Massnahmen www.vsa.zh.ch www.zhlex.zh.ch SE SK SLS VZE VSG VSV VSM

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 9 Organisationsstatut (Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich) Verordnung über die Volksschule der Stadt Zürich Verordnung zur Entschädigung der Schulbehörden www.stadt-zuerich.ch/amtliche Sammlung, Erlass 421.103 Regelwerk auf Gemeindeebene. Es bestimmt die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitungen und der Schulkonferenzen. Zur notwendigen Aufgabenabstimmung und Kompetenzabgrenzung enthält das Organisationsstatut zugleich auch die grundlegenden Geschäftsbestimmungen für die Kreisschulpflegen und regelt auch die Mitwirkung der Schüler/innen sowie der Eltern. www.stadt-zuerich.ch/amtliche Sammlung, Erlass 412.100 www.stadt-zuerich.ch/amtliche Sammlung, Erlasse 177.540/541 OS VVZ VES/AVES

Organisationshandbuch Seite 10 Leitbild KSP Letzi, September 2012

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 11 Organisation ab Schuljahr 2006/2007 1998 wurde die Reorganisation des Schulkreises Letzi nach längeren Vorarbeiten eingeleitet und seither ständig weiter entwickelt. Seit 2000 werden die Schulen Albisrieden und die Tagesschule, seit Schuljahr 2003/04 auch die Schulen Altstetten und Grünau als geleitete Schulen geführt. 2006 löste die Reorganisation der Schulbehörde in der Stadt Zürich notwenige Anpassungen aus. Die Rolle der Behörde musste überdacht und an die durch den gesellschaftlichen Wandel notwendig gewordenen, tief greifenden Änderungen im Schulwesen angepasst werden. Auf Ebene der Kreisschulpflege wurden Strukturen geschaffen, die unserer Milizbehörde ein professionelles Arbeiten zum Wohle der gesamten Schule erlauben. So wird gewährleistet, dass die vielfältigen und vielseitigen Aufgaben seriös wahrgenommen werden. Zugleich wird verhindert, dass unsere Behördenmitglieder von neuen und zusätzlichen Aufgaben überfordert werden. Wir legen hier ein aktualisiertes Organisationshandbuch vor, das die Gremien der Kreisschulpflege, ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und ihre Befugnisse ausführlich beschreibt. Die rechtlichen Grundlagen sind im darin enthaltenen Geschäftsreglement festgehalten. Zusätzlich finden sich für jeden Bereich ein Anforderungsprofil und eine Aufwandsschätzung. Anspruchsvolle Arbeit verlangt qualifizierte Ausführende. Wir wollen durch transparente, klar definierte Zuteilung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen attraktive Ämter für möglichst breite Kreise schaffen. Anforderungsprofile und Aufwandsberechnung sollen nicht abschrecken, sondern eine Hilfe sein für interessierte Personen und ihnen zeigen, was in dem Amt auf sie zukommen wird. Die meisten Anforderungen können durch Kurse oder Weiterbildungen erworben werden. Einführung und Einarbeitungszeit sind gewährleistet. Die Beziehung zwischen Lehrpersonen, Betreuungs- und Hausdienstpersonal, Schulleitungen und Behörde, ihr Miteinander, ist und bleibt zentral. Die Behörde fällt politische Entscheide, steuert die Prozesse und schafft gute Rahmenbedingungen für Lehrpersonen, Eltern und Kinder. Sie trägt die Verantwortung dem Volk gegenüber für die Qualität unserer Volksschule. Die Schulleitungen sind für die pädagogische und personelle Führung verantwortlich und übernehmen organisatorische Aufgaben. Die Vertretungen der Schulleitungen und des Schulpersonals beraten mit ihrem Fachwissen die Behörde und vertreten die Interessen ihres Berufsstandes. Alle Ebenen suchen eine gute Zusammenarbeit. Mit diesem Organisationshandbuch klären wir unsere Strukturen und legen die Grundlage für eine Behördenarbeit, die der Schule, den Lehrpersonen, Eltern und Kindern, zugutekommt.

Geschäftsreglement Organisationshandbuch Seite 12 Geschäftsreglement Hinweise (v.a. auf das übergeordnete Recht) in den Fussnoten sowie in eckigen Klammern dienen der Information und sind nicht Bestandteil des rechtsverbindlichen Erlasses. Es gelten folgende Abkürzungen: Gemeindegesetz = GG; Gemeindeordnung = GO; Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich, Organisationsstatut = OS; Verordnung über die Volksschule in der Stadt Zürich = VVZ A. Allgemeines Art. 1 1 Die Kreisschulpflege Letzi ist die Schulbehörde des Schulkreises Letzi gemäss Art. 89 ff. Gemeindeordnung. Sie leitet und beaufsichtigt das Schulwesen ihres Schulkreises und erfüllt dabei die ihr in der Gemeindeordnung und der Verordnung über die geleiteten Volksschulen in den Schulkreisen der Stadt Zürich (Organisationsstatut) zugewiesenen Aufgaben. 2 Dieses Geschäftsreglement wird von der Kreisschulpflege gestützt auf Art. 5 Organisationsstatut erlassen. Es regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts die Organisation und den formellen Geschäftsablauf der Kreisschulpflege. B. Zusammensetzung und Organisation Art. 2 Mitglieder Die Kreisschulpflege besteht aus der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten (Vorsitz) sowie 24 weiteren an der Urne gewählten Mitgliedern. Art. 3 Teilnehmende mit beratender Stimme 1 An den Sitzungen der Gesamtbehörde nehmen 3 Mitglieder der Konferenz der Schulleitungen, die Präsidentin oder der Präsident des Kreiskonvents, die Vertretungen der Fachgruppen sowie die Aktuarin oder der Aktuar 1 mit beratender Stimme teil. 2 Die Schulpräsidentin/der Schulpräsident kann jederzeit weitere Vertretungen von Lehrpersonen 2 sowie auch von anderen Vereinigungen und Organisationen themenorientiert mit beratender Stimme beiziehen. Bei der Behandlung, die besondere Fachkenntnisse erfordern, kann sie oder er zudem Sachverständige einladen. Art. 4 Konstituierung 1 Im Rahmen des übergeordneten Rechts konstituiert sich die Kreisschulpflege an der ersten Sitzung nach der Erneuerungswahl selbst. Sie bestimmt ihre Organisation, bestellt die Ausschüsse und beratenden Kommissionen und nimmt die weitere Aufgabenverteilung vor. Während der Amtsperiode kann sie jederzeit Anpassungen vornehmen. 2 Jedes Mitglied ist zur Übernahme derjenigen Aufgaben verpflichtet, die ihm von der Gesamtbehörde übertragen werden. 3 Art. 5 Organe 1 Ständige Organe 4 der Kreisschulpflege sind: a) die Gesamtbehörde (,Pflegeversammlung') b) die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident c) die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident d) der geschäftsleitende Ausschuss ( Geschäftsleitung ) e) die Ausschüsse für die Beaufsichtigung der einzelnen Schulen ( Aufsichtskommissionen Albisrieden, Altstetten, Grünau ; AK) f) der Rekurs- und Beschwerdeausschuss g) der Personalausschuss ( Personalkommission ; PKO) h) die Kommission zur Integration fremdsprachiger Kinder (IfK) 2 Im Rahmen des Budgets kann die Kreisschulpflege bei Bedarf weitere Ausschüsse aus ihrer Mitte sowie beratende Kommissionen bestellen. In beratende Kommissionen, die zur Vorprüfung von Geschäften oder sonst für eine bloss 1 Als Aktuarin oder Aktuar kann auch ein Mitglied der Kreisschulpflege, dem das Stimmrecht zukommt, bestimmt werden. 2 Entspricht Terminologie von Art. 3 Abs. 3 OS. Die Formulierung hindert den themenorientierten Beizug von Betreuungspersonal nicht, da diese wie bisher unter andere Vereinigungen und Organisationen subsummiert werden können. 3 Art. 59a GG 4 Ausschüsse (an die die KSP Kompetenzen in eigener Verantwortung übertragen kann) können nur aus Behördenmitgliedern der Kreisschulpflege bestehen; weitere Teilnehmende haben nur beratende Stimme und sind nicht Mitglieder im Rechtssinn. In beratenden Kommissionen (ohne Kompetenzen in eigener Verantwortung) können (ausschliesslich oder) auch Dritte mitwirken.

Geschäftsreglement Kreisschulpflege Letzi Organisationshandbuch Seite 13 unterstützende Tätigkeit gebildet werden, können auch Personen, die nicht Mitglieder der Kreisschulpflege sind, gewählt werden. 3 Die ständigen Ausschüsse und ständigen beratenden Kommissionen sind der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz zur Koordination unter den Schulkreisen zu melden. 5 4 Zudem kann die Gesamtbehörde jederzeit beschliessen, welche Geschäfte oder Geschäftsbereiche ständig oder vorübergehend durch einzelne Mitglieder oder Ausschüsse in eigener Verantwortung erledigt werden können. 6 Ihre Aufgaben werden in von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheften geregelt. a) Die Leitung des Bereichs Elternmitwirkung/IfK wird einem Mitglied der Kreisschulpflege übertragen, das in die Geschäftsleitung Einsitz nimmt. C. Geschäftsablauf Art. 6 Sitzungen 1 Die Gesamtbehörde versammelt sich auf Einladung der Schulpräsidentin oder des Schulpräsidenten oder auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Drittel ihrer Mitglieder. 7 2 Zu den Sitzungen wird schriftlich in der Regel mindestens fünf Tage 8 vor dem Sitzungstermin eingeladen. 3 Mit der Einladung wird soweit möglich die Traktandenliste unter Angabe der Verhandlungsgegenstände und Anträge bekannt gegeben. Gleichzeitig sind die Akten zur Einsicht aufzulegen, soweit sie nicht der Einladung beiliegen. 9 4 Die Mitglieder sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. Bei Verhinderung aus zwingenden Gründen ist die Entschuldigung unter Angabe der Gründe der Präsidentin oder dem Präsidenten vor der Sitzung oder, wenn dies nicht möglich ist, spätestens sieben Tage danach schriftlich mitzuteilen. 10 Art. 7 Beschlussfassung 1 Die Gesamtbehörde ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. 11 2 Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, und ist zur Stimmabgabe verpflichtet. Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident stimmt mit. Bei gleichgeteilten Stimmen gibt die Stimme der Schulpräsidentin oder des Schulpräsidenten den Ausschlag. 12 3 Abstimmungen erfolgen offen. Gewählt wird offen, sofern nicht ein Viertel der anwesenden Mitglieder die geheime Wahl verlangt. 13 4 Formelle Entscheide und Entscheide, die zwar materieller Natur, aber von geringerer Bedeutung oder dringlich sind, können in der Zeit zwischen zwei Sitzungen stattdessen gemäss 67 Gemeindegesetz von der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten durch Präsidialverfügung 14 oder auf dem Zirkularweg getroffen werden. Bei Zirkularbeschlüssen gilt Stillschweigen innerhalb der angesetzten Frist als Zustimmung. 15 Art. 8 Schweigepflicht und Ausstand 1 Die Mitglieder der Kreisschulpflege und die weiteren Sitzungsteilnehmenden unterstehen der Schweigepflicht gemäss 71 Gemeindegesetz sowie den Ausstandsbestimmungen gemäss 5a Verwaltungsrechtspflegegesetz. Bei Entscheiden der Kreisschulpflege über Aufgabenverteilung und Zuständigkeitsfragen unter den Mitgliedern findet der Ausstand nicht statt. 16 5 Art. 7 Abs. 4 OS 6 57 GG und Art. 81 GO; vgl. auch hinten Art. 19 7 65 Abs. 1 GG 8 Art. 22 VVZ 9 Art. 22 VVZ 10 Teilnahmepflicht gemäss 65 Abs. 3 GG: Modalitäten in Art. 23 VVZ 11 66 GG 12 66 GG 13 66a, 66b und 47 GG 14 Mit Präsidialverfügung gemäss 67 Gemeindegesetz sind Entscheide gemeint, die grundsätzlich in die Zuständigkeit der Gesamtbehörde fallen und stattdessen unter den in 67 GG genannten Voraussetzungen im Einzelfall durch das Schulpräsidium getroffen werden. Keine Präsidialverfügungen im Sinn dieser Bestimmungen sind Verfügungen der Schulpräsidien, die gestützt auf Art. 6 OS oder eine spezifische Kompetenzdelegation im Geschäftsreglement ergehen. 15 67 GG und Art. 25 VVZ 16 70 GG

Geschäftsreglement Kreisschulpflege Letzi Organisationshandbuch Seite 14 Art. 9 Protokoll 1 Über die Sitzungen führt die Aktuarin oder der Aktuar ein Protokoll, das folgende Angaben 17 zu enthalten hat: a) die Zahl der anwesenden, die Namen der entschuldigt und der unentschuldigt abwesenden Mitglieder und weiteren Sitzungsteilnehmenden b) die behandelten Geschäfte, die Anträge und deren kurzgefasste Begründung, die Protokollerklärungen und die Beschlüsse sowie die zwischenzeitlich ergangenen Präsidialverfügungen und Zirkularbeschlüsse gemäss Art. 7 Abs. 4. 2 Das zu genehmigende Protokoll wird in der Regel innert 14 Tagen nach der Sitzung versandt, spätestens jedoch so zeitgerecht, dass es spätestens fünf Tage vor der folgenden Sitzung bei den Sitzungsteilnehmenden eintrifft. Das Protokoll der Gesamtbehörde wird von einem vorher bestimmten Mitglied geprüft und auf dessen Antrag genehmigt. Jedem Mitglied steht jederzeit die Einsichtnahme in das genehmigte Protokoll zu. Die Einsichtnahme und der vorgängige Versand sind durch die Schulpräsidentin oder den Schulpräsidenten zu verweigern, wenn ein Mitglied oder eine Sitzungsteilnehmerin bzw. ein Sitzungsteilnehmer mit beratender Stimme bei einem Geschäft ausstandspflichtig war. 18 Art. 10 Ausschüsse und beratende Kommissionen 1 Für den Geschäftsablauf von Ausschüssen und beratenden Kommissionen gelten sinngemäss die gleichen Regeln wie für die Gesamtbehörde. 19 2 Sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, sind dem Schulpersonal und den Schulleitungen angemessene Vertretungen in den Ausschüssen und beratenden Kommissionen einzuräumen. 20 3 Bei der Bestellung der Ausschüsse und beratenden Kommissionen wird in der Regel eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender bestimmt, soweit nicht die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident den Vorsitz übernimmt. 4 Die Gesamtbehörde bestimmt die Aufgaben der Ausschüsse und beratenden Kommissionen, sie erlässt dazu Pflichtenhefte. 21 5 Die Ausschüsse und beratenden Kommissionen berichten der Gesamtbehörde einmal jährlich zuhanden deren Schlusssitzung über ihre Tätigkeit. Über ausserordentliche Vorfälle wird das Schulpräsidium umgehend unterrichtet. D. Bestimmungen für einzelne Organe Art. 11 Gesamtbehörde 1 Die Kreisschulpflege als Gesamtbehörde ist zuständig, soweit ein Geschäft nicht einem anderen Organ gemäss Art 4, Art. 5 oder Art. 19 in eigener Verantwortung übertragen ist. 2 Die Gesamtbehörde kommt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zwei bis vier Mal im Schuljahr. 3 An der letzten Sitzung im Schuljahr werden die Berichte der einzelnen Organe abgenommen. Art. 12 Schulpräsidium 1 Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident leitet die Gesamtbehörde und führt den Vorsitz in deren Sitzungen. 22 2 Sie oder er erlässt die Präsidialverfügungen gemäss Art. 7 Abs. 4 und übt die weiteren ihr oder ihm von Gesetz, Verordnung oder durch Beschluss der Gesamtbehörde übertragenen Kompetenzen aus. Insbesondere entscheidet sie oder er in den ihr oder ihm gemäss Art. 6 Abs. 2 und 3 Organisationsstatut zugewiesenen Angelegenheiten. Art. 13 Vizepräsidium und übrige Stellvertretungsregelungen 23 1 Die Kreisschulpflege wählt ein Vizepräsidium bestehend aus einem Mitglied. 24 17 68 GG und Art. 26 VVZ 18 68 GG und sinngemäss Art. 27 Abs. 2 VVZ 19 Art. 7 Abs. 5 OS 20 Art. 7 Abs. 4 OS. 21 Stimmrecht haben immer nur die gewählten Mitglieder der KSP, vgl. Fussnote 4 22 Art. 6 Abs. 1 OS 23 Eigentliche Stellvertretungskompetenzen kommen nur bei Abwesenheit des primär zuständigen Organs zum Zug. Vizepräsidien und weitere Behördenmitglieder können jedoch durch Beschluss der Gesamtbehörde (Art. 19) zusätzliche ständige Aufgaben übertragen werden, die ansonsten der Gesamtbehörde zuständen. Nicht möglich ist dies grundsätzlich bei Präsidialkompetenzen gemäss Art. 6 Abs. 3 OS, wobei Art. 7 Abs. 2 OS vorbehalten bleibt. 24 62 GG

Geschäftsreglement Kreisschulpflege Letzi Organisationshandbuch Seite 15 2 Das Vizepräsidium vertritt die Schulpräsidentin oder den Schulpräsidenten in deren oder dessen Abwesenheit in sämtlichen Präsidialangelegenheiten 25 und erfüllt die weiteren ihm von der Gesamtbehörde gemäss Art. 19 zugeteilten Aufgaben. 3 Ist das Vizepräsidium nicht verfügbar, tritt an seine Stelle die Stellvertretungsregelung gemäss Konstituierungsbeschluss. Art. 14 Geschäftsleitender Ausschuss (Geschäftsleitung) 1 Die Kreisschulpflege bestellt die Geschäftsleitung. Dieser gehören die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident (Vorsitz), das Vizepräsidium (stellvertretender Vorsitz) und vier weitere Mitglieder der Kreisschulpflege an. 26 Mit beratender Stimme nehmen je eine Vertretung der Schulleitungen, das Konventspräsidium sowie die Aktuarin oder der Aktuar an den Sitzungen teil. 27 2 Weitere Mitglieder der Geschäftsleitung sind die Leitenden der Aufsichtskommissionen Albisrieden, Altstetten und Grünau sowie des Bereichs Elternmitwirkung/Integration fremdsprachiger Kinder. Ihre Aufgaben sind in von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheften geregelt. 3 Die Geschäftsleitung erledigt die ihr von der Gesamtbehörde übertragenen Geschäfte. Aufgaben und Kompetenzen sind im Einzelnen in von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheften geregelt. 28 4 Im Übrigen unterstützen die Mitglieder der Geschäftsleitung die Präsidentin/den Präsidenten bei der Vorbereitung der Geschäfte der Kreisschulpflege und bei der Erfüllung der präsidialen Aufgaben. Art. 15 Ausschüsse für die Beaufsichtigung der einzelnen Schulen ( Aufsichtskommissionen Albisrieden, Altstetten, Grünau ) 1 Die Gesamtbehörde bestellt für die Beaufsichtigung der Schulen Albisrieden, Altstetten und Grünau Ausschüsse (Aufsichtskommissionen; AK). Sie wählt deren Leiterin oder Leiter, deren oder dessen Stellvertretung und die weiteren Mitglieder. Die Schulleitungen, die Vertretungen der Schulkonferenz und das Konventspräsidium nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der für sie zuständigen Aufsichtskommission teil. 29 2 Die Aufsichtskommissionen gliedern sich in Aufsichtsteams, denen die durch die Besuchsordnung bestimmten Mitglieder angehören. Jedes Aufsichtsteam ist für eine Schule zuständig. Die Leitung der Aufsichtskommission leitet die der Aufsichtskommission angehörenden Aufsichtsteams und teilt die Mitglieder den Schulen zu ( Besuchsordnung ). Die Schulleitung und die Vertretung der Schulkonferenz nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des für sie zuständigen Aufsichtsteams teil. 3 Die Aufsichtsteams und Aufsichtskommissionen üben die unmittelbare Aufsicht über die zugeteilten Schulen aus und beurteilen deren Qualität. Aufgaben und Kompetenzen sind im Einzelnen in von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheften geregelt. 4 Die Aufsicht über die Fachstelle Förderung und deren Angebote (Situative Unterstützung, Einzelunterricht, Integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule) obliegt dem Schulpräsidium und kann von diesem an ein geeignetes Mitglied der Kreisschulpflege delegiert werden. 5 Die Schulpräsidentin oder der Schulpräsident kann den Leitenden der Aufsichtskommissionen einzelne Entscheidungsbefugnisse gemäss Art. 6 Organisationsstatut übertragen. 30 Art. 16 Rekurs- und Beschwerdeausschuss 1 Der Rekurs- und Beschwerdeausschuss setzt sich zusammen aus der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten (Vorsitz), der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten und der Leiterin oder dem Leiter der zuständigen Aufsichtskommission. 31 Der Ausschuss tagt ohne Vertretungen des Schulpersonals und der Schulleitungen. 2 Dem Rekurs- und Beschwerdeausschuss obliegen die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden sowie die Beurteilung von Anordnungen der Schulleitungen, über welche ein Entscheid der Kreisschulpflege verlangt worden ist. 25 Erfasst werden auch Präsidialkompetenzen gemäss Art. 6 Abs. 3 OS einschliesslich Finanzkompetenzen 26 Art. 7 Abs. 1 OS gibt einen Rahmen von vier bis acht vor 27 Art. 7 Abs. 1 OS 28 Vgl. Art. 19 29 Art. 7 Abs. 1 OS 30 Art. 7 Abs. 2 OS 31 Art. 7 Abs. 3 OS

Geschäftsreglement Kreisschulpflege Letzi Organisationshandbuch Seite 16 3 Vor seinem Entscheid hört der Rekurs- und Beschwerdeausschuss die Schulleitung, die Eltern und weitere Betroffene in geeigneter Form an. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz. 4 Dem Rekurs- und Beschwerdeausschuss obliegt die Behandlung von Aufsichtsbeschwerden über Vorkommnisse im Schulkreis. In der Art der Erledigung ist er frei. Art. 17 Ausschuss für Personalgeschäfte (Personalkommission) 1 Die Personalkommission behandelt die laufenden Personalgeschäfte. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Einzelnen im von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheft geregelt. 2 Der Personalkommission gehören neben der Schulpräsidentin oder dem Schulpräsidenten (Vorsitz) drei weitere von der Gesamtbehörde gewählte Mitglieder an. Die Präsidentin oder der Präsident des Kreiskonvents, eine Vertretung des Schulpersonals und eine Vertretung der Schulleitungen nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. 3 Das Aktuariat der Personalkommission übernimmt die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Personal der Verwaltung der Kreisschulpflege. Art. 18 Kommission für die Integration fremdsprachiger Kinder (IfK) 1 Die Kommission für die Integration fremdsprachiger Kinder koordiniert sämtliche Fragen rund um die Integration fremdsprachiger Kinder. Die Aufgaben und Kompetenzen sind im Einzelnen im von der Gesamtbehörde zu genehmigenden Pflichtenheft geregelt. 2 Die Kommission zur Integration fremdsprachiger Kinder wird geleitet von der Leitung des Fachbereichs Elternmitwirkung/IfK. Im Weiteren gehören ihr mit beratender Stimme die von der Geschäftsleitung gewählten Sprachgruppenvertretungen und eine Vertretung des Schulpersonals an. Das Aktuariat wird von einem Mitglied der Kommission übernommen. Art. 19 Verwaltung der Kreisschulpflege (Schulsekretariat) Die Verwaltung der Kreisschulpflege führt unter der Leitung der Schulpräsidentin oder des Schulpräsidenten die ihr übertragenen organisatorischen und administrativen Aufgaben aus. Die Aufgaben sind in Stellenbeschreibungen geregelt. E. Weitere Bestimmungen Art. 20 Besondere Kompetenzdelegationen Gestützt auf Art. 81 der Gemeindeordnung werden besondere Entscheidungskompetenzen an die nachfolgenden Organe wie folgt delegiert: 1. Geschäftsleitung - Festlegen der Organisationseinheit Schule gemäss Art. 8 OS - Laufbahnentscheide (Promotionen, Übertritte, Umstufungen) bei Uneinigkeit der Eltern - Abnahme von Leitbildern und Konzepten auf Antrag der Leitung der entsprechenden Aufsichtskommission - Entscheid über Entwicklungsmassnahmen von Schulen auf Antrag der Aufsichtskommission - Entscheid über die Teilnahme von Schulen an Schulversuchen und Projekten - Genehmigung von Stellenplan und Schulplan - Abnahme der Kompetenzregelung zwischen Schulleitung und Behörde - Entscheid über den Aufnahmemodus und die entsprechenden Prozesse der Tagesschule auf Antrag der AK-Leitung - Wahl der Sprachgruppenvertretungen 2. Schulpräsidium - Anstellung der Schulleitenden - Sonderpädagogische Massnahmen, soweit sie gemäss kantonalem Recht der Schulpflege obliegen - Disziplinarmassnahmen, soweit sie gemäss kantonalem Recht der Schulpflege obliegen - Aufsicht über die Fachstelle Förderung und deren Angebote. Kann vom Schulpräsidium an ein von ihm bezeichnetes Mitglied der KSP delegiert werden. 3. Aufsichtskommissionen - Abnahme der Rechenschaftslegung der Schulen und Überprüfung der Erreichung der Ziele 4. Personalkommission - Abnahme der Mitarbeiterbeurteilungen (MAB) des Lehrpersonals - Auswahl der Beurteilungsverantwortlichen für die MAB

Geschäftsreglement Kreisschulpflege Letzi Organisationshandbuch Seite 17 Art. 21 Schulkreisspezifische Regelungen Schulkreisspezifische Regelungen, insbesondere Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der einzelnen Organe und Funktionen, sind im Organisationshandbuch geregelt. Die Pflichtenhefte und weiteren Bestimmungen sind, soweit sie nicht an ein anderes Organ delegiert sind, von der Gesamtbehörde zu genehmigenden.

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 18 Steuerung und Information Die Steuerung der Geschäfte der Kreisschulpflege erfolgt unter der Leitung des Schulpräsidiums durch die gewählten Gremien. Ihre Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sind in Pflichtenheften geregelt, die durch die Gesamtbehörde festgelegt werden. Zur Diskussion und breiterer Abstützung politischer Fragen, kann die Geschäftsleitung eine Sitzung des Organisationsteams einberufen. Organisationsteam Zweck: Das Organisationsteam ist ein konsultativ-beratendes Gremium, in dem alle im Schulkreis vertretenen Parteien ihre Meinung zu Schulfragen einbringen können. Zusammensetzung: Jede im Schulkreis Letzi vertretene Partei hat Anspruch auf einen Sitz. Dieser Anspruch muss nicht zwingend wahrgenommen werden. Die Parteien entsenden verantwortungsbewusste Personen, die die übertragenen Aufgaben in lösungsorientierter Arbeitsweise angehen. Leitung: Schulpräsidium Geschäftsführung: KSP Auftrag: Das Organisationsteam diskutiert im Schulkreis anstehende politische Fragen. Themen können seitens der Parteien oder der Kreisschulpflege eingebracht werden. Information Informationskonzept Alle Mitglieder der KSP Letzi, alle Schulleitungen und alle Vertretungen des Schulpersonals werden mit der gleichen Information versehen. Jede Person weiss, wo weiterführende Informationen greifbar sind. 1. Die Mitglieder der KSP, die Schulleitungen, die Mitglieder des Vorstands des Kreiskonvents, die Leitenden Betreuung und die Mitarbeitenden des Verwaltung erhalten nach jeder Geschäftsleitungssitzung ein Informationsbulletin. 2. Das Informationsbulletin wird per Mail, wo nicht möglich per Post, verschickt. 3. Das Informationsbulletin achtet den Personenschutz. 4. Das Schulpräsidium bezeichnet die Stelle, welche das Informationsbulletin erstellt. 5. Wichtigste Informationsplattformen sind Schule intern, www.schule-intern.stzh.ch, die Schulleitungsplattform, www.schulleitung.stzh.ch, und die Webseite des Schulkreises, www.stadt-zuerich.ch/ksp-letzi. Alle Unterlagen sind auch in Papierform erhältlich. 6. Die öffentlichen Seiten enthalten Informationen für Eltern und die Öffentlichkeit. 7. Auf den internen Seiten finden sich die Arbeitsunterlagen der KSP Letzi. 8. Bei Bedarf werden Dokumente mit einer Zugriffsberechtigung versehen. Das Schulpräsidium entscheidet. 9. Auf offiziellen Verlautbarungen, Briefköpfen, Formularen, etc. der KSP wird die Adresse der Homepage aufgeführt. 10. Dokumente werden vom Webmaster ins pdf-format umgewandelt. Von der Homepage kann das Programm Acrobat Reader, das für das Lesen dieses Formates gebraucht wird, via Link herunter geladen werden. 11. Die Kreisschulpflege führt eine Bibliothek. Die Liste mit dem aktuellen Bestand kann auf den Internen Seiten abgerufen werden. Beschluss 28. 5. 2002, aktualisiert

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 19 Informationsfluss

Organisationshandbuch Seite 20 Organigramme Organigramm KSP Letzi 1. März 2015

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 21 Vertretungen der Schulleitungen und des Schulpersonals in den Gremien der Kreisschulpflege Organigramm Kreiskonvent

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 22 Funktionsmatrix: Behörde Gremium Pflegeversammlung, Gesamtbehörde Geschäftsleitung Aufsichtskommissionen Personalkommission Kommission IfK Schulleitungskonferenz (SLK) Funktionen Präsidium KSP Leitung mit Stimmrecht Leitung mit Stimmrecht Teilnahme nach Bedarf Leitung mit Stimmrecht Teilnahme nach Bedarf Leitung Vizepräsidium KSP Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme mit Stimmrecht Stellvertretung Präsidium Stellvertretung Präsidium Stellvertretung Präsidium Stellvertretung Präsidium Leitende der drei Aufsichtskommissionen Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme mit Stimmrecht Leitung mit Stimmrecht Teilnahme nach Bedarf Mitglieder der drei Aufsichtskommissionen Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme mit Stimmrecht Leitung Bereich Elternmitwirkung/IfK Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme nach Bedarf Leitung mit Stimmrecht Protokoll Mitglieder PKO Teilnahme mit Stimmrecht Teilnahme mit Stimmrecht MAB-BV Sprachgruppenvertretungen Teilnahme mit Stimmrecht für gewählte Mitglieder; andere Teilnahme auf Beschluss GL Teilnahme gemäss Beschluss GL Teilnahme nach Bedarf Teilnahme nach Bedarf Teilnahme beratend

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 23 Funktionsmatrix: Schulleitungen, Vertretungen des Schulpersonals, Stabsstellen Gremium Pflegeversammlung Gesamtbehörde Geschäftsleitung Aufsichtskommissionen Personalkommission Kommission IfK Schulleitungskonferenz (SLK) Funktionen Schulleitungen Leitung Betreuung 3 Vertretungen Teilnahme beratend Teilnahme beratend durch SLS; Antragsrecht Konventspräsidium Teilnahme beratend Teilnahme beratend; Antragsrecht Vertretungen der Fachgruppen Vertretung Schulpersonal Vertretung einer Schulkonferenz Aktuariat durch: Sekretariat Leitung Schulsekretariat Leitung Fachstelle Personal Fachstelle Förderung Fachstelle Planung Stabs- und Fachstelle Projekte Pädagogische Stabsstelle Teilnahme beratend Protokoll, beratend Teilnahme nach Bedarf Teilnahme nach Bedarf Teilnahme nach Bedarf; Antragsrecht Protokoll, beratend Teilnahme nach Bedarf Teilnahme nach Bedarf beratend Teilnahme nach Bedarf beratend Teilnahme nach Bedarf beratend Teilnahme nach Bedarf beratend Teilnahme beratend 1 Vertretung beratend Vertretung: Teilnahme nach Bedarf Teilnahme mit Stimmrecht (konsultativ) Teilnahme beratend, themenbezogen Teilnahme beratend Teilnahme beratend Teilnahme beratend Teilnahme beratend Aufsichtsteam: Teilnahme beratend Protokoll, beratend Teilnahme nach Bedarf Teilnahme nach Bedarf 1 Vertretung beratend 1 Vertretung beratend Protokoll, beratend Teilnahme nach Bedarf beratend

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 24 Schulleitungsorganisation Die Schulen im Schulkreis Letzi sind zu drei Gruppen zusammengefasst. Jede Schule wird durch eine Schulleitung geführt. Jeder Gruppe ist zudem eine Schulleitung Schulen zugeordnet. Die Schulleitung Schulen ist der Schulleitung nebengeordnet. Die Schulleitung Schulen übernimmt ganz bestimmte Aufgaben der Schulleitung. Sie vernetzt die Schulen untereinander und mit der Kreisschulpflege. Die Geschäftsleitung regelt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (vgl. auch S. 45). Die Kompetenzmatrix wird jährlich überprüft und findet sich auf www.stadt-zuerich.ch/ksp-letzi, interner Bereich. Zusammensetzung der Schulen Albisrieden/Altstetten/Grünau Die Gruppen der Schulen Albisrieden, Altstetten, Grünau umfassen folgende Schulen mit den dazugehörigen Kindergärten und Betreuungsstätten (siehe aktuelles Stundenplanbüchlein): Albisrieden Altstetten Grünau Schule Altweg Schule In der Ey Schule Letzi Schule Triemli Schule Utogrund Schule Buchlern Schule Chriesiweg Schule Dachslernstrasse/Feldblumen Schule Loogarten Schule Untermoos Schule Altstetterstrasse Schule Grünau Schule Im Herrlig Schule Kappeli

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 25 Organisation der Leitung Betreuung Durch den stetigen, grossen Ausbau des Betreuungsbereichs müssen die Führungsstrukturen angepasst werden. Die Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz hat daher beschlossen, für die Führung des Betreuungsbereichs der Schulen Leitungen Betreuung einzusetzen. Der Leitung Betreuung obliegt die operative Führung des Bereichs Betreuung der Schule in personeller, fachlicher, pädagogischer und konzeptioneller Hinsicht. Die Aufgaben sind in Stellenbeschreibungen und Funktionendiagrammen geregelt. Um das Führungspensum bei mindestens 60% zu halten, wird im Schulkreis Letzi eine Leitung Betreuung für mehrere Schulen angestellt. Die bisherige Gruppierung Albisrieden/Altstetten/Grünau soll der Einteilung zugrunde liegen. Die Leitung Betreuung ist der Schulleitung unterstellt. Die personelle Führung der Leitung Betreuung (ZBG) wird solange an die Schulleitungen Schulen delegiert, bis die Leitenden Betreuung mit genügend grossem Führungspensum nur noch in einer Schule tätig sind. Schulleitungen Schulen und Schulleitungen arbeiten eng zusammen. Die detaillierte Kompetenzregelung wird mit der Schulleitungskonferenz erstellt und durch die Geschäftsleitung abgenommen. (Beschluss Kreisschulpflege Letzi, 27.11.2009, aktualisiert 28.9.2012)

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 26 Kreisschulpflege Die Kreisschulpflege wird vom Volk auf Auswahl und Vorschlag der Parteien hin gewählt (freiwilliger Proporz). Die Parteien haben die Verantwortung, Wahlvorschläge nach Interessen und fachlichen Voraussetzungen der Mitglieder zu erstellen. Gesamtbehörde: Pflegeversammlung (Pflege) Zusammensetzung Mit Stimmrecht: Präsidium (Volkswahl) Mitglieder (Volkswahl, 24 Mitglieder; Anzahl festgelegt durch Gemeindeordnung) Mit beratender Stimme: Aktuariat 3 Vertretungen der Schulleitungskonferenz Konventspräsidium die Vertretung jeder Fachgruppe (eine Person); Sprachengruppenvertretungen und zugezogene MAB BV werden eingeladen zu sie betreffenden Themen Bereichsleitungen und Fachpersonen nach Bedarf Protokoll Das Protokoll wird von zwei durch die Versammlung bestimmte Mitglieder geprüft. Sie zählen auch die Stimmen und empfehlen das Protokoll an der nächsten Sitzung zur Abnahme. Aufgaben Der Kreisschulpflege obliegt die Unterstützung der Lehrpersonen und aller am Schulbetrieb beteiligten Personen, sie ist verantwortlich für Aufsicht und Qualitätssicherung. Die Pflege fällt strategische Entscheide und bestimmt über die Geschäfte, die ihr von Gesetzes wegen übertragen sind und die sie nicht an ein anderes Gremium delegiert hat. Die Pflege befindet über ihre Struktur und Organisation. Sie erlässt ein Geschäftsreglement und ein Organisationshandbuch, das die Kompetenzen festhält und Aufgabenbeschreibungen und Anforderungen für die Arbeiten in den verschiedenen Bereichen enthält. Sie fasst die gewählten Mitglieder in Gremien zusammen und wählt ebenfalls die nicht durch das Volk gewählten Mitglieder einzelner Gremien. Die Mitglieder der Kreisschulpflege wählen nach den Vorgaben des Geschäftsreglements und des Organisationshandbuchs aus ihrer Mitte die Mitglieder und die leitenden Personen der Gremien auf Grund ihrer Fähigkeiten. Eine politische Ausgewogenheit ist anzustreben. Die Pflege nimmt an der Schlusssitzung des Schuljahres die Jahresberichte der Leitungen der Aufsichtskommissionen, des Bereichs Elternmitwirkung/IfK und der Personalkommission ab. Sitzungsrhythmus und Aufwand Die Kreisschulpflege tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern, in der Regel zwei bis vier Mal im Schuljahr. Der Sitzungsaufwand beträgt inklusive Vor- und Nachbereitung ca. 10 h pro Jahr.

Organisationshandbuch Kreisschulpflege Letzi Seite 27 Geschäftsleitung (GL) Zusammensetzung Mit Stimmrecht: Leitung Präsidium KSP, vertritt auch PKO Vizepräsidium KSP Bereichsleitungen Aufsichtskommissionen Albisrieden, Altstetten, Grünau Elternmitwirkung/IfK Mit beratender Stimme: Vertretung der Schulleitungen durch die SLS Kreiskonventspräsidium Aktuariat (Sekretariatsleitung) Schulleitungen, Sekretariatsleitung, Stabsstellen, Fachgruppenvertretungen oder weitere Sachverständige können beigezogen werden oder auf eigenen Wunsch an die Geschäftsleitung gelangen. Aufgaben Steuert, koordiniert und überprüft die Geschäfte der KSP. Definiert mit dem Schulpräsidium die Jahresziele für den Schulkreis. Lässt sich regelmässig über die Geschäfte der verschiedenen Fachbereiche informieren. Koordiniert die Information der verschiedenen Gremien und stellt insbesondere sicher, dass alle Mitglieder der Kreisschulpflege regelmässig informiert werden. Legt die Organisation der Schulen (gemäss Art. 8 OS) fest. (Delegation durch KSP Nimmt die Kompetenzregelung zwischen Schulleitungen und Behörde ab, vorbereitet durch die Schulleitungskonferenz. Genehmigt Stellenplan und Schulplan, vorbereitet durch Bereichsleitung Planung und PKO. (Delegation durch KSP 21.9.1999) Entscheidet über Laufbahnfragen (Promotionen, Übertritte und Umstufungen) in Fällen, in denen sich Eltern, Lehrperson und Schulleitung nicht einigen konnten (vorbereitet durch Koordinationsstelle, Schulleitungen Schulen, Sekretariat). (Delegation durch KSP von Promotionen, Kleinklassenzuweisung 25. 6. 1999, von Übertritten, Umstufungen 17. 3. 2000) Abnahme von Leitbildern und Konzepten der Schulen auf Antrag der Leitung der zuständigen Aufsichtskommission (Delegation durch KSP 28.11.2014) Entscheidet über Antrag der Aufsichtskommission betreffend Entwicklungsmassnahmen aus QEQS und über Antrag des Aufsichtsteams betreffend Massnahmen basierend auf dem Bericht der kantonalen Aufsicht. Entscheidet über die Teilnahme von Schulen an Schulversuchen und Projekten auf Antrag der Leitung der Aufsichtskommission. Bereitet schulpolitische Entscheide vor. Entscheidet Geschäfte, die ihr durch die Pflege übertragen werden. Setzt Arbeitsgruppen ein. Wählt die Sprachgruppenvertretungen Jede Bereichsleitung erstattet der Pflege zuhanden der Schlusssitzung Bericht über die Tätigkeiten in ihrem Bereich. Wenn das Vizepräsidium nicht verfügbar ist, übernehmen die Mitglieder der Geschäftsleitung dessen Stellvertretung. Eine mögliche Aufgabenteilung findet sich im Anhang. Aufwand Die GL trifft sich in der Regel einmal pro Schulmonat. Der Aufwand für die Mitglieder beträgt ca. 40 h pro Jahr. Anforderungen Profil für erweiterte Aufgaben. Siehe auch einzelne Bereiche.