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- FAQ Die häufigsten Fragen 1 zu SEPA mit Antworten SEPA ALLGEMEIN Was bedeutet SEPA? Das Kürzel SEPA steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Mit SEPA soll der Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum harmonisiert und mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten - Überweisungen und Lastschriften - abgewickelt werden. Das bedeutet, dass inländische Zahlungen ebenso wie grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der Europäischen Union künftig nach denselben Spielregeln abgewickelt werden. Das SEPA-Überweisungsverfahren und das SEPA-Lastschriftverfahren werden bereits heute am Markt angeboten. Sie spielen bisher allerdings in der Praxis nur bei grenzüberschreitenden Zahlungen eine Rolle. Für Zahlungen innerhalb Deutschlands nutzen die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin ganz überwiegend das Lastschrift- und das Überweisungsverfahren mit der Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer. Welche rechtlichen Grundlagen hat SEPA? Am 31. März 2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 die so genannte SEPA-Verordnung in Kraft getreten. Mit der SEPA-Verordnung wird der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum für Lastschriften und Überweisungen vollendet. Dazu sieht die Verordnung vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen müssen. Dies hat zur Folge, dass die in den EU-Mitgliedstaaten gebräuchlichen inländischen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab dem 1. Februar 2014 grundsätzlich auslaufen. Ab diesem Zeitpunkt sind entsprechende bargeldlose Zahlungen nur noch im Wege der SEPA-Überweisungsverfahren und SEPA-Lastschriftverfahren unter Verwendung der internationalen Kontokennung IBAN (International Bank Account Number) möglich. Die EU-Kommission hat im Januar 2014 vorgeschlagen, die Nutzung der nationalen Formate für Zahlungen in einer Übergangsfrist weiterhin zuzulassen. Die Regelungen der EU-Migrationsverordnung bleiben jedoch unverändert bestehen. Alle bisher geltenden Vorschriften müssen von den Banken zum 01.02.2014 dennoch erfüllt sein. Allerdings dürfen Kunden (sofern die Bank dies zulässt) bis 01.08.2014 DTA-Dateien einreichen und die Banken dürfen Zahlungen im DTA-Format untereinander abwickeln. Ihre verfahrensmäßige Ausgestaltung finden die SEPA-Überweisung und die SEPA- Lastschriften in den europäischen Regelwerken des European Payments Council, den so genannten Rulebooks. In diesen Vertragswerken werden die Vorschriften, Praktiken und Standards sowie die Rechte und Pflichten der am Verfahren beteiligten Zahlungsdienstleister vereinbart. Die europäischen Regelwerke werden vom European Payments Council beschlossen. Er ist das Entscheidungs- und Koordinierungsgremium der europäischen Kreditwirtschaft für SEPA-Zahlverfahren. Jeder Zahlungsdienstleister, der SEPA-Verfahren anbieten möchte, muss die europäischen Regelwerke durch Beitritt anerkennen (Adherence Agreement). 1 1 Quellen: BVR / DZ Bank AG / SEPA Deutschland PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 1

Welche Neuerungen und welche Vorteile bringt SEPA? Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gibt es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit der Einheitswährung Euro für Europa. Basis der neuen Regelungen ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC). Die SEPA-Verordnung beendet somit das kostenintensive Nebeneinander von inländischen Zahlungsverkehrsprodukten und den SEPA-Produkten zum 1. Februar 2014 und trägt dazu bei, dass Zahlungen in der Europäischen Union künftig schneller und kostengünstiger durchgeführt werden können. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen und gemeinnützige Organisationen erhalten durch SEPA die Möglichkeit, unabhängig von ihrem Sitz oder Wohnort ihren gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungen, ihre Kontoführung sowie das Cash Management im gesamten SEPA-Markt effizient, sicher und einheitlich zu steuern und sich für ihre Kontoführung das Kreditinstitut mit dem besten Preis-Leistung-Verhältnis in ganz Europa auszusuchen. Welche Länder umfasst SEPA? Der SEPA-Raum besteht ab dem 01.02.2014 aus insgesamt 34 teilnehmenden Länder: den 28 EU-Staaten sowie den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz, Monaco und ab Anfang Februar 2014 San Marino. Zahlungsdienstleister aus einem Mitgliedstaat, der - wie bspw. Kroatien - den Euro nicht als Währung eingeführt hat, müssen gemäß Artikel 16 Abs. 2 der SEPA-Verordnung die Erreichbarkeit bis zum 31. Oktober 2016 herstellen. Wird der Euro jedoch vor dem 31. Oktober 2015 als Währung eingeführt, muss die Erreichbarkeit für SEPA-Zahlungen binnen eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Beitritts des Mitgliedstaates zum Euroraum hergestellt werden. Woher bekomme ich meine IBAN und meinen BIC? Ihre IBAN und den BIC Ihrer Sparda-Bank können Sie zukünftig Ihrem Kontoauszug bzw. der Rückseite der BankCard (ehemals ec-karte) oder dem Net-Banking entnehmen. Woher bekomme ich die IBAN und den BIC meines Geschäftspartners? Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder dem Briefpapier Ihres Geschäftspartners entnehmen. Sollten Sie die Angaben dort nicht finden, sprechen Sie Ihren Geschäftspartner darauf an. Wenn Sie bereits die deutschen Kontodaten besitzen, besteht auch die Möglichkeit, den SEPA-Konverter Ihrer Sparda-Bank im Netbanking einzusetzen. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Euro-Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger- Identifikationsnummer (auch Creditor Identifier bzw. CI). Das ist eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und Sie als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Wo kann ich meine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? Sie können in Deutschland Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) beantragen. PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 2

Wie werden Verrechnungsschecks im Zusammenhang mit der SEPA-Einführung behandelt? Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs. SEPA ÜBERWEISUNG Ab wann kann ich mit der Euro-Überweisung (SEPA) zahlen? Sie können seit dem 28. Januar 2008 in Ihrer Sparda-Bank mit der Euro-Überweisung (SEPA) zahlen und somit in der Einheitswährung Euro innerhalb Deutschlands und in die weiteren EU- / EWR-Staaten sowie nach Monaco und in die Schweiz zahlen. Kann ich SEPA-Zahlungen auch in anderen Währungen als Euro abwickeln? Nein. SEPA-Zahlungen können nur in Euro abgewickelt werden. Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind weiterhin nur mit einer Auslandsüberweisung möglich. Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die Euro-Überweisung (SEPA)? Für die Euro-Überweisung (SEPA) gibt es einen neuen Vordruck, der demnächst in Ihrer Sparda-Bank für Sie bereitliegt. Zahlungen können Sie zudem bequem über elektronische Bankdienstleistungen, wie Software oder Internet vornehmen. Fragen Sie bei Bedarf hierzu Ihren Berater. Wird es im SEPA-Überweisungsverfahren einen Vordruck für SEPA- Sammelüberweisungen geben? Die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke sehen SEPA-Sammelaufträge nicht vor. Für die gebündelte Übermittlung von Überweisungen ist gemäß der SEPA- Migrationsverordnung ausschließlich das ISO 20022 XML-Format zu verwenden. Ändert sich durch SEPA etwas an den Meldepflichten? An den grundsätzlichen Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand in der SEPA nichts. Das konkrete Meldeverfahren für SEPA-Zahlungen über 12.500 Euro erfordert eine Meldung mittels des Vordruckes Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung, der elektronisch oder beleghaft der Bundesbank übermittelt werden kann. Den Meldevordruck Z4 finden Sie auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank. Bei Fragen zur außenwirtschaftlichen Meldepflicht steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800/1234-111 zur Verfügung. Wie werden die Kontostammdaten (Bankleitzahl/Kontonummer) in die IBAN/BIC konvertiert? Unter anderem bietet die deutsche Kreditwirtschaft verschiedene automatisierte Lösungen zur Umstellung von Stammdaten an. Hier sollte die Hausbank befragt werden, welche Lösung sie ihren Kunden anbietet. Bei der Bildung einer IBAN sind bei einigen Zahlungsdienstleistern besondere IBAN-Regeln zu beachten. Seit Juni 2013 steht die von der Bundesbank bereitgestellte Bankleitzahlendatei in einer erweiterten Form zur Verfügung, die für jede Bankleitzahl ausweist, wie die IBAN korrekt ermittelt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt kann eine Eigenberechnung einer IBAN aus den vorhandenen Kontonummer/Bankleitzahl- Kombinationen etwa zu einer falschen IBAN führen oder einer Bankleitzahl wird ein falscher BIC zugeordnet. PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 3

Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe? Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden. SEPA-LASTSCHRIFT Fragen zur Weiterentwicklung des Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens zum 9. Juli 2012 Warum wurde das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren weiter entwickelt? Mit der Weiterentwicklung des Lastschriftverfahrens wird die Nutzung bereits erteilter Einzugsermächtigungen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ermöglicht. Hierzu wird gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Juli 2010 (Aktenzeichen XI ZR 236/07) die Einzugsermächtigungslastschrift als vorautorisierte Zahlung gestaltet. Dies führt auch zu einer bürgerfreundlichen Gestaltung des Übergangs zum europäischen Zahlungsverkehr gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Mai 2011. Was ändert sich in den Verfahrensabläufen? Für den Zahler gilt seit 09.07.2012 eine Erstattungsfrist von acht Wochen nach dem Belastungsdatum, wie es das Zahlungsdiensterecht ( 675x BGB) vorsieht. Diese Frist entspricht auch derjenigen im SEPA-Basislastschriftverfahren. Sonst ändert sich nichts. Welche Vorteile haben die Änderungen? Die Einzugsermächtigung kann zukünftig auch für die SEPA-Basislastschrift eingesetzt werden. Dies erspart Zahlungsempfängern und Zahlern, für bestehende Einzugsermächtigungen SEPA-Lastschriftmandate beim Zahler aufwändig einzuholen. Was ist ein Lastschriftmandat im rechtlichen Sinne? Im Verhältnis zum Zahlungsempfänger ist das Lastschriftmandat die Weisung, Beträge von dem angegebenen Konto mittels Lastschrifteinzug einzuziehen. Im Verhältnis zur Bank des Zahlungspflichtigen ist das Lastschriftmandat die Anweisung, die Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Für das SEPA-Basislastschriftverfahren heißt das Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat und für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren heißt das Lastschriftmandat SEPA-Firmenlastschrift-Mandat. Beispiel des Mustertextes für ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen: Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der per Lastschrift eingezogenen Zahlung verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 4

Muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat für eine bereits existierende Einzugsermächtigung erteilt werden? Nein. Bereits erteile schriftliche Einzugsermächtigungen können als SEPA- Lastschriftmandate genutzt werden. Dies ist aufgrund der im Juli 2012 erfolgten Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute in Deutschland möglich. Zu beachten ist dabei, dass der Lastschrifteinreicher den Zahler vor dem ersten SEPA- Basislastschrifteinzug über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten hat. Ein Beispielschreiben zur Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren stellt die Deutsche Kreditwirtschaft zusammen mit Beispielen für das SEPA-Lastschriftmandat und das Kombimandat zur Verfügung. Gibt es neue Zahlungsverkehrs-Vordrucke für die SEPA-Lastschriftverfahren? Nein. Bereits heute existieren seit dem Jahr 2009 keine Vordrucke mehr für die nationalen Lastschriftverfahren, da Einreichungen i. d. R. auf elektronischem Wege erfolgen. Zukünftig können Sie als Lastschrifteinreicher Ihre Lastschrifteinzüge bequem über elektronische Bankdienstleistungen, wie Software oder Internet vornehmen. Fragen Sie bei Bedarf hierzu Ihren Berater. Was passiert mit den Einzugsermächtigungen, die nicht in schriftlicher Form erteilt wurden? Die Vorgaben zur Form der Mandatserteilung, einschließlich etwaiger Änderungen des Mandats, ergeben sich aus den Regelungen in der jeweiligen Inkassovereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Grundsätzlich sind Einzugsermächtigungen, die nicht in Schriftform vorliegen (z.b. telefonisch oder per Internet erteilte Einzugsermächtigungen), nicht SEPA-fähig. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat ist eine unautorisierte Lastschrift, d.h. eine unautorisierte Kontobelastung, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurück gegeben werden. In welcher Sprache muss ein Mandat verfasst werden? In einer Sprache des EWR, die der Zahler beherrscht bzw. als Vertragssprache dient. In allen anderen Fällen ist die englische Sprache zu verwenden. Wie sind SEPA-Mandate aufzubewahren? Aufgrund der Inkassovereinbarung ist der Gläubiger verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschriftmandat - einschließlich Änderungen - in der gesetzlich vorgegebenen Form aufzubewahren (z.b. ist unter den Vorgaben von 257 HGB und 147 AO eine Aufbewahrung auf Bild- oder sonstigen Datenträgern möglich, d.h. Aufbewahrung nicht zwingend im Original erforderlich). Ferner sieht die Inkassovereinbarung vor, dass das Mandat nach dem Erlöschen noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren ist. Gibt es eine Sonderregelung für Vereine? Nein. PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 5

Was ist eine Vorabankündigung ( Pre-Notification )? Lastschrifteinreicher müssen zur Sicherstellung des erfolgreichen Lastschrifteinzuges dem Zahlungspflichtigen vor dem Einzug die Höhe und das Datum des jeweiligen Einzuges mitteilen, damit dieser die entsprechenden Gelder auf seinem Konto vorhalten kann. Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Zahlungsempfänger 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift informieren. Ein vergleichbares Vorgehen ist auch heute schon üblich. Für die Vorabinformation ( Pre- Notification ) können auch zwischen Gläubiger und Zahler abweichende Vereinbarungen getroffen werden. So genügt es beispielsweise, wie heute auch, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung anzukündigen. Kann die 14 Tagefrist für die Versendung der Vorabankündigung durch die AGBs des Zahlungsempfängers verkürzt werden? Ja. Die Vorabankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag versandt werden, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist. Ist eine SEPA-Basislastschrift ohne Vorabankündigung (Pre-Notification) autorisiert? Eine SEPA-Basislastschrift wird mit der Unterzeichnung des entsprechenden Lastschriftmandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Basislastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen Vorabankündigung, wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen, müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden. Es ist im Interesse des Lastschrifteinreichers, dass der Zahlungspflichtige (Zahler) rechtzeitig die Betragshöhe und das Fälligkeits- bzw. Belastungsdatum des Lastschrifteinzuges kennt, um entsprechende Kontodeckung vorhalten zu können. Dieses Vorgehen ist bereits heute übliche Praxis. Wie viele Zeichen umfasst der Verwendungszweck einer SEPA Lastschrift? In einer SEPA-Zahlungsnachricht können im unstrukturierten Verwendungszweck, wie im DFÜ-Abkommen Anlage 3 beschrieben, maximal 140 Zeichen transportiert werden. Was passiert mit dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV)? Beim Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlkarte eine Einzugsermächtigung, die der Kunde unterzeichnet, und ein Datensatz zum Einzug der Lastschrift generiert. Da dieses Verfahren sich in Deutschland bewährt hat und stark genutzt wird, bleibt es bis zum 1. Februar 2016 weiter bestehen. Welche Widerspruchsfristen gelten bei der SEPA-Lastschrift? Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. PG Bankfachlichkeit/Kommunikation 6