Nr. 03 München 01/2013 SEPA aktuell 1. Februar 2014: Nur noch 1 Jahr, um Ihr Unternehmen SEPA-fit zu machen! Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Ihrem Unternehmen bleibt jetzt noch gut ein Jahr, um sich auf die neuen SEPA- Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro vorzubereiten. Die bisherigen nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften müssen zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden. In dieser dritten Ausgabe von SEPA aktuell stellen wir Ihnen die SEPA-Überweisung und die neue Kundenkennung (IBAN und BIC) vor. Wir zeigen Ihnen auch, was Ihr Unternehmen bei der Umstellung auf IBAN und BIC beachten muss. Die SEPA-Überweisung Die SEPA-Überweisung spiegelt die wesentlichen Merkmale der nationalen Überweisung bzw. der EU-Standardüberweisung wider. Folgende Besonderheiten der SEPA- Überweisung sollten Sie beachten: Sie können Überweisungen in Euro ohne Betragsgrenze auf Konten in Deutschland und den anderen 31 Teilnehmerländern vornehmen. Als Kundenkennung müssen Sie IBAN und ggf. BIC nutzen. Beleglose SEPA-Überweisungsaufträge werden spätestens am ersten Geschäftstag nach Zugang beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben. Bei beleghaften SEPA- Überweisungen kann die Gutschrift einen Geschäftstag länger dauern. Ihre Verwendungszweckangaben werden dem Empfänger ungekürzt mit maximal 140 Zeichen übermittelt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen im deutschen Überweisungsverfahren hierfür bisher 378 Zeichen zur Verfügung standen. Rückgaben von SEPA-Überweisungen erfolgen europaweit nach einheitlichen Regeln. Anfallende Entgelte der Kreditinstitute werden vom jeweiligen Kunden direkt getragen. Das heißt: Jeder Kunde trägt die Entgelte seines Kreditinstituts wie bislang bei der Inlandsüberweisung.
SEPA aktuell 2 Bei beleglos erteilten Aufträgen ist das SEPA-Datenformat vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des XML-basierten Standards ISO 20022. IBAN und BIC Die neue Kundenkennung Um eine zuverlässige und schnelle Zahlungsverkehrsabwicklung zu ermöglichen, wurden europaweit einheitliche Kundenkennungen für SEPA-Zahlungen festgelegt: IBAN und BIC. IBAN = International Bank Account Number Die internationale Bankkontonummer IBAN wird im Rahmen von SEPA für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen verwendet. Völlig unbekannt ist Ihnen die IBAN nicht, denn sie setzt sich zusammen aus der bisherigen Kontonummer, der Bankleitzahl, dem Ländercode DE für Deutschland und einer zweistelligen Prüfziffer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist die IBAN Ihnen wie auch Ihren Kunden bereits ganz vertraut. Die IBAN ist international nach einer einheitlichen Struktur aufgebaut, ihre Länge ist aber von Land zu Land unterschiedlich: So ist die IBAN auf maximal 34 alphanumerische Zeichen begrenzt. In Deutschland umfasst sie 22 Stellen. BIC = Business Identifier Code Der BIC (ehemals: Bank Identifier Code) ist eine international standardisierte Bankleitzahl. Durch den BIC können Kreditinstitute weltweit eindeutig identifiziert werden. Bei der Weiterleitung von SEPA-Zahlungen dient der BIC neben der IBAN als zweites Identifikationsmerkmal. Wie Sie die neue Kundenkennung IBAN und BIC richtig verwenden An der IBAN werden Sie in Zukunft nicht mehr vorbeikommen: Die IBAN ist obligatorischer Bestandteil aller SEPA-Zahlverfahren. Hinsichtlich der zusätzlichen Angabe des BIC schreibt die SEPA-Migrationsverordnung unterschiedliche Fristen vor.
SEPA aktuell 3 Bis 31. Januar 2014 ist die Angabe von IBAN und BIC erforderlich. Ab 1. Februar 2014 können nationale Zahlungen nur mit der IBAN beauftragt werden, die Angabe des BIC ist optional. Ab 1. Februar 2016 können auch grenzüberschreitende Zahlungen in andere EWR- Staaten nur mit der IBAN beauftragt werden. Bei Zahlungen in die Schweiz und nach Monaco geben Sie b.a.w. immer IBAN und BIC an. Wir bieten Ihnen verschiedene Konvertierungshilfen (z. B. SEPA Account Converter) an, mit denen Sie ihre Bestände an inländischen Kontonummern und Bankleitzahlen automatisiert auf IBAN und BIC umstellen können.
SEPA aktuell 4 Fit für die SEPA-Migration Ihre Fragen Unsere Antworten Wie kann ich die Bankverbindundungen meiner Kunden einfach in IBAN und BIC umwandeln? Der SEPA Account Converter der ist ein einfach zu bedienendes PC- Programm, das den Umstellungsaufwand auf ein Minimum reduziert. Das Programm rechnet nicht nur die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC um, sondern validiert auch das Ergebnis mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich. Bitte beachten Sie: Jeder Auftraggeber von Zahlungen ist für die richtige Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers bei Überweisungen bzw. bei Lastschriften selbst verantwortlich! Kommt es zu Fehlern bei der Errechnung von IBAN und BIC, weil ein Programm, beispielsweise ein Umrechnungstool aus dem Internet, nicht die von der Kreditwirtschaft verwendeten Regeln zur Umrechnung verwendet, sollten Sie eventuelle Haftungsfragen bereits vor der Nutzung klären. Mit dem SEPA Account Converter der stellen Sie sicher, dass die Umrechnung von deutschen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC entsprechend den von den Kreditinstituten hinterlegten Regeln erfolgt. Nähere Informationen zum SEPA Account Converter erhalten Sie bei uns. Stellen Sie Ihre Geschäftskorrespondenz auf IBAN und BIC um! Erleichtern Sie Ihren Geschäftspartnern und auch Ihrem eigenen Unternehmen den Zahlungsverkehr: Geben Sie bitte stets Ihre eigene Kundenkennung (IBAN und BIC) auf Geschäftsbriefen und Rechnungen an. Bei gedruckten Briefbögen und Vordrucken denken Sie bitte an einen zeitnahen Austausch vor Februar 2014. Auch in Verträgen sollten Sie IBAN und BIC hinterlegen. Stellen Sie Ihren Kunden Vordrucke wie z. B. Zahlscheine zur Verfügung? Dann passen Sie auch diese bis spätestens Februar 2014 an die gültigen Vordruckrichtlinien an.
In der nächsten Ausgabe des Newsletters SEPA aktuell SEPA aktuell 5 informieren wir Sie über Zahlungsverkehrsanwendungen für Unternehmenskunden und zeigen wir Ihnen, wie Sie bei der Bundesbank online eine Gläubiger- Identifikationsnummer für Ihre Lastschrifteinzüge beantragen. Ihre SEPA & e:banking Spezialisten Inhalt: DSGV Hinweis: Bei diesem Newsletter handelt es sich um eine Kundeninformation: Alle hier enthaltenen Angaben beruhen auf sorgfältig ausgewählten und für zuverlässig erachteten Quellen. Dennoch können wir für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie Aktualität dieser Angaben keine Verantwortung übernehmen. Diese Informationen stellen ferner keine persönliche Empfehlung oder Beratung dar und können ein individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Bayerische Landesbank Brienner Straße 18 80333 München