SEPA Herzlich willkommen zur SEPA Veranstaltung für Firmenkunden 21.11.2013 1
SEPA 21.11.2013 Raiffeisenbank Oberursel eg Vorstandsvorsitzender Achim Brunner 2
SEPA Kein Geld ohne SEPA 21.11.2013 Raiffeisenbank Oberursel eg Vorstandsvorsitzender Achim Brunner 3
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Stand: November 2013 Information für Kunden der Raiffeisenbank Oberursel eg Ein Vortrag von Harald Cornelius (DZ BANK AG)
Übersicht Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Der Zeitplan zur Umsetzung Neuerungen im Überblick Die EU-Migrations-Verordnung IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungen Was ist zu tun? Unterstützungsleistungen Ihrer Raiffeisenbank Oberursel eg 5
SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient 6
Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 7
Neuerungen im Zahlungsverkehr Europäisches SEPA-Überweisungsverfahren (seit 01/2008) Europäische SEPA-Lastschriftverfahren (seit 11/2009) SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (seit 11/2010 flächendeckende Erreichbarkeit in allen Euro-Ländern) SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (seit 11/2009 Angebot als optionales Lastschriftverfahren) Kartenzahlungen (seit 01/2008) Neuer EU-Rechtsrahmen für Zahlungsdienste/ neue rechtliche Vereinbarungen (seit 11/2009) 8
Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen Zahlungsverkehr in Deutschland abwickelt heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält oder Zahlungen in/aus SEPA-Ländern abwickelt Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen. 9
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE 02 500 617 41 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) BLZ RB Oberursel (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEXX XXX IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 10
Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine 50.000,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014 11
Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 12
Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) 0. Mandatseinholung 5. Gutschrift 13
Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Quelle: BVR, Arbeitsgruppen des Umsetzungsprojektes der genossenschaftlichen FinanzGruppe (09-2009 / 05-2012). 1) Anpassung gilt seit 9. Juli 2012. 2) Die Angabe des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab Februar 2014 innerhalb Deutschlands und ab Februar 2016 innerhalb der EU-/EWR-Staaten. 3) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. 14
Transaktionsfluss des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) 0. Mandatseinholung 1b. Mandat 5a. Mandatsprüfung 15
Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Quelle: BVR, Arbeitsgruppen des Umsetzungsprojektes der genossenschaftlichen FinanzGruppe (09-2009 / 05-2012). 2) Die Angabe des BIC soll aufgrund gesetzlicher Vorgaben sukzessive in mehreren Schritten entfallen können. Voraussichtlich zuerst ab Februar 2014 innerhalb Deutschlands und ab Februar 2016 innerhalb der EU-/EWR-Staaten. 4) Das Original verbleibt beim Zahlungsempfänger, die Kopie gibt der Zahlungspflichtige zu seiner Bank. 16
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) Beantragung durch den Kunden selbst 17
Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrifteinzieher sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA- Lastschriftmandate anpassen. 18
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Beantragen Sie zur Einreichung von Lastschriften die Gläubiger- Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus. Überprüfen Sie, ob Ihnen für jeden Zahlungspflichtigen eine unterschriebene Einzugsermächtigung vorliegt, denn nur diese ist für die Umwidmung zulässig. Tragen Sie die Gläubiger-ID in die Lastschriftvereinbarung mit der Raiffeisenbank Oberursel eg ein und senden Sie diese zurück. Legen Sie eine eindeutige Mandatsreferenz für jeden Zahlungspflichtigen fest. Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel, und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. 19
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Bei Lastschriften ist eine beleghafte Einreichung oder eine Einreichung per Datenträger nicht mehr möglich Prüfen Sie Ihre Firmen-Software auf SEPA-Fähigkeit: Sind IBAN und BIC in den Stammdaten hinterlegbar? Ist die Erzeugung von XML-Dateien möglich? Besteht die Möglichkeit, die Gläubiger-ID zu hinterlegen? Ist eine Mandatsverwaltung integriert? Ist die Konvertierung von BLZ/Kto. in BIC/IBAN möglich? Erstellen Sie für neue Kunden einen Mandatsvordruck Wir unterstützen Sie gerne! 20
Die Migration Aus Einzugsermächtigung wird SEPA-Mandat Einzugs-Ermächtigung Name Zahlungsempfänger Name Zahlungspflichtiger Adresse (optional) Kontonummer Bankleitzahl Ergänzungen durch den Zahlungsempfänger SEPA-Mandat Name Zahlungsempfänger Name Zahlungspflichtiger IBAN BIC Adresse Zahlungsempfänger Adresse Zahlungspflichtiger Gläubiger ID Mandatsreferenz Art der Zahlung Datum der 1. SEPA Lastschrift Der Zahlungsempfänger muss die fehlenden Angaben (IBAN, BIC, Gläubiger ID, Mandatsreferenz, Datum) in den Systemen ergänzen 21
Wir machen den Weg frei Unser Informationsmaterial für Sie: SEPA einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr www.meinebank.de IBAN-Konverter Weitere nützliche Informationen (u.a. Muster-Mandate, Fragen-Katalog etc.) Unsere Kundenberater oder unser ebanking-berater, Herr Timo Steul, unterstützen Sie gerne: bei der Analyse der Umstellungsanforderungen (s.auch SEPA-Checkliste) bei der Anpassung Ihrer Zahlungsverkehrs-Software zu neuen Dienstleistungen (z. B. Mandatshandling) 22
Wir machen den Weg frei Die wesentlichen Änderungen bei Lastschriften: Die heutigen Lastschriftverfahren sind ab 1.2.2014 nicht mehr nutzbar Die Inkassovereinbarung ist neu abzuschließen Eine Gläubiger-ID wird einmalig eingeholt Je Lastschrift-Mandat wird eine Mandatsreferenz vergeben Heute vorliegende Einzugsermächtigungen können umgedeutet werden Beleghafte Einreichungen sind künftig nicht mehr möglich SEPA-Lastschriften haben einen Fälligkeitstermin Vorabankündigungen sind zu verschicken Lastschriften müssen fristgerecht eingereicht werden Die Gutschrift erfolgt am Fälligkeitstag 23
Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Vielen Dank für Ihr Interesse! Ihre Fragen? Harald Cornelius Vertrieb Volksbanken Raiffeisenbanken DZ BANK Frankfurt 24
Umsetzungshilfen in den Electronic Banking-Produkten Produkt / Anwendung VR-NetWorld SW 4.4 Umwandlung Kto/BLZ zu IBAN/BIC intern Ja Ja Profi cash 10 Mandatsinfos: Speicherung am Auftrag (z.b. Mand.Ref., Lastschriftart, etc); GläubigerID: Hinterlegung in Konto-Stammdaten Ja Ja Datenbank zum Speichern von Mandatsinformationen Umwandlung CSV in XML Format (incl. SEPArelevanter Daten) Umwandlung CSV in XML inkl. Zusteuerung Mandatsinformationen aus Datenbank der EB Software Umwandlung DTA in XML Format Nein** Ja Ja Ja Ja* Ja Ja Ja * Manuell je Auftrag **Umsetzung geplant 25
VR Branchen special Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 21.11.2013 Raiffeisenbank Oberursel eg l Vorstandsvorsitzender Achim Brunner Seite 26