Die MARKE. Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland. Seminar St.Pölten, Österreichisches Patentamt



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Transkript:

Die MARKE Grundzüge und Möglichkeiten der Schutzerlangung im In- und Ausland Seminar St.Pölten, 11.6.2002 Österreichisches Patentamt

Wozu Markenschutz? Marken sind Vermögensrechte Registrierung ist die einfachste Methode zur Absicherung des Markenrechts für ganz Österreich leicht zugängliche Information der Öffentlichkeit

Was ist eine Marke? Alle Zeichen, die sich graphisch darstellen lassen, können eine Marke sein, sofern sie geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden ( 1 MSchG).

Markenarten Wortmarken Bildmarken Kombinationsmarken körperliche Marke Klangmarken Hologrammmarken

Wer kann in Österreich eine Marke anmelden? Prinzipiell jede physische oder juristische Person, auch mehrere Personen gemeinsam; Benutzungszwang bösgläubige Anmeldung

Verfahren Einholen von Informationen schriftliche Anmeldung Formalprüfung Ähnlichkeitsprüfung Gesetzmäßigkeitsprüfung Registrierung

Ähnlichkeitsprüfung/1 Ähnlichkeitsprotokoll kein amtsseitiger Ausschluss identer od. verwechslungsfähiger Marken Durchsetzung älterer Rechte erst nach Registrierung der jüngeren Eingriffsmarke (NA/Gericht)

Ähnlichkeitsprüfung/2 Wenn ähnliches/identes Zeichen Lizenzvereinbarung vertragliches Abgrenzung des Vertriebsgebietes Abgrenzung der Waren- und Dienstleistungen

Gesetzmäßigkeitsprüfung/1 fehlende Unterscheidungskraft - übliche Slogans/Werbesprüche - einfachste graphische Elemente billig, billiger, am billigsten Die coolsten Klamotten der Welt good4u NEWS Verkehrsgeltungsnachweis

Verkehrsgeltungsnachweis Registrierung ist in bestimmten Fällen nur möglich, wenn das angemeldete Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise vor der Anmeldung infolge seiner Benutzung Unterscheidungskraft im Inland erworben hat, d.h. sich für die beanspruchten W/Dl. als Kennzeichen e i n e s Unternehmens (eines bestimmten Geschäftsbetriebs) durchgesetzt hat. Nachweis zb durch Vorlage von Werbematerialien, Kundenbestätigungen, Bestätigungen relevanter Interessensvertretungen, demoskop.gutachten etc.

Gesetzmäßigkeitsprüfung/2 beschreibende Angaben...ausschl. Hinweis auf Art/Eigenschaften der W/Dl., ihren Erzeugungsort, Verwendungszweck, Mengen-, Größenangaben etc. VGN Steirer Honig Fussel weg Carpet Cleaner

Gesetzmäßigkeitsprüfung/3 Gegen die öffentliche Ordnung/gute Sitten verstoßende Zeichen täuschende Angaben Abkürzungen und Symbole internationaler Organisationen

Rechte aus der Marke Ausschließungsrecht...Verwendung identer/ähnlicher Marken oder Zeichen für idente oder ähnliche Waren/Dl.... bekannte Marke Hugo BOSS

Durchsetzung der Marke zivilrechtliche Ansprüche strafrechtliche Ansprüche Löschungsanspruch

Prioritätsrecht Mit dem Tag der Anmeldung erwirbt der Anmelder (vorbehaltlich der Existenz älterer Rechte) das sog. Prioritätsrecht, d.h. sein Markenrecht geht allen später angemeldeten/verwendeten gleichen od. verwechslungsfähig ähnlichen Zeichen im Rang vor bzw. kann gegen diese durchgesetzt werden. Ausdehnung auf Folgeanmeldungen in anderen Staaten innerh. von 6 Monaten möglich

Schutz im Ausland Überblick : Nationale Anmeldungen Internationale Marke (MMA/MMP) Gemeinschaftsmarke

Internationale Marke gemäß dem Madrider Markenabkommen (MMA) + Madrider Protokoll (MMP) Schutz in bis zu 70 Vertragsstaaten Voraussetzung: nationale Basismarke bzw. -anmeldung Anmeldung beim ÖPA WIPO (World Intellectual Property Organization) benannte Vertragsstaaten zur Prüfung

Gemeinschaftsmarke EU-Marke/CTM einheitliches Recht für alle 15 EU-MS ÖPA/Harmonisierungsamt (HABM) Verfahren: - Formalprüfung - materielle Prüfung - Recherchenbericht / 1 Monat - Veröffentlichung / 3 Monate f. Bemerkungen Dritter oder offiziellen Einspruch Gefahren des Einheitlichkeitsgrundsatzes

MMA/MMP CTM nationale Basis notwendig Schutzverzicht auf einzelne Staaten möglich ja ja nein nein Benutzungszwang in jedem Land in der Gemeinschaft Übertragbarkeit Kosten für alle EU-MS innerhalb der MS; versch. Inhaber Ca. 2470 (34000 ATS) keine unterschiedl. Inhaber 2070 (ATS 28.500) [Annahme: Wortmarke/max. 3 Klassen/ohne Vertreterkosten, bestmöglicher Verfahrensablauf]

Nützliche Internet-Adressen http://www.patent.bmvit.gv.at http://www.wipo.int. http://www.wipo.int/madrid/en/index.html http://oami.eu.int