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Transkript:

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Information für Firmenkunden der VR-Bank Bayreuth eg Bayreuth, 21. Februar 2013 Rainer Stegmaier, DZ BANK AG Übersicht 1. Ziele und Beteiligte 2. Der S PA-Raum 3. Der Zeitplan zur Umsetzung 4. Neuerungen im Überblick 5. Die EU-Migrations-Verordnung 6. IBAN und BIC 7. SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente 8. Europäische Überweisung 9. Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate 10. Was ist zu tun? 11. Innovation Zahlungsverkehr 1

Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) SEPA auf einen Blick Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einfach sicher effizient 2

Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld à SEPA als Teil der sog. Lissabon-Agenda Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 3

SEPA Ein Binnenmarkt für Zahlungsdienste! Gesetzliche Vorgaben Die Grundlage ist u. a. die EU-VO Nr. 260/2012. Diese ist am 31. März 2012 in Kraft getreten. Ablösung der nationalen Zahlverfahren: Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis Februar 2016. Nicht-Verbraucher müssen sich jetzt vorbereiten. Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn SIE (als Privatperson, Unternehmen, Verein, Kommune etc.) Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickeln heute mehrere Konten im Binnenmarkt unterhalten heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreiben und Ihre Systeme umgestellt werden sollen/müssen 4

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 701 900 00 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: BIC: GENO DE F1 BT1 èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. è IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos. 5

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014 Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 6

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle. à Dies ist neu gegenüber der heutigen Situation in Deutschland. Aktuell werden Einzugsermächtigungen/Abbuchungsaufträge verwendet Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation (z.b. Rechnung und Belastungshinweis) rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 6 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 3 Tage vor Fälligkeit bis spätestens 16:30 Uhr vorliegt Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren 1) Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr 1) EPC-Regelwerk SEPA Core Direct Debit (SDD Core) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum mit D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis 5 Tage nach D - 8 Wochen nach Belastungsdatum Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Mandatsprüfung Zahlstelle nach Regelwerk nicht erforderlich nach Regelwerk nicht erforderlich Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli 2012. 2) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutztwerden. 7

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift Interbankenregelwerk DK Abkommen über den Lastschriftverkehr EPC-Regelwerk SEPA B2B Direct Debit (SDD B2B) Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen Widerspruch Datenformat Mandat bei Sicht bei Sicht (D) Interbankenbereich: - bankfachliche Gründe von Zahlstellen bis Folgetag Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen DTAUS (Kennzeichnung 04 ) Abbuchungsauftrag mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Interbankenbereich: - bankfachliche Gründen von Zahlstellen bis 2 Tage nach D Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): - keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen XML (Kennzeichnung als B2B ) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig 8

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandatstext in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor fragen Sie Ihren Berater! Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach dem letzten Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat erlischt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 9

Vorabankündigung (Pre-Notification) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben 5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) 10

Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich Inkasso-Kunden können seit 9. Juli 2012 auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger- Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen Kombi-Mandate sind nicht mehr notwendig Lastschrift-Gläubiger sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA- Lastschriftmandate anpassen Das Vorgehen Überblick Abbildung: Überblick der Lastschriftmandatsmigration Quelle: BVR, Deutsche Kreditwirtschaft (02-2011). 11

Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der VR-Bank Bayreuth eg Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer VR-Bank Bayreuth eg Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter) Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? 12

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: - Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen - Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern - Aufbau der Mandatsreferenz festlegen - Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten - Vorlauffristen bei der Einreichung beachten - Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: - neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) - Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen! Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung 13

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Zahlungsverkehr bietet viele Chancen Ihre Prozesse weiter zu optimieren Ihnen einen Nutzen zu schaffen Hierfür haben wir neue Lösungen: à Sprechen Sie uns an! 14

Smartphone als POS Europa izettle AB - Kartenleser zum Aufsetzen auf das Smartphone - Informationen werden nicht auf dem Telefon gespeichert + - Zahlung wird Kundenkonto sofort gutgeschrieben - izettle Pilot in Schweden - basiert auf Chip+PIN Verfahren - funktioniert mit Karten internationaler Kartenorganisationen = - Kunden können auch bei Handwerker mit Karte zahlen und bekommen die Rechnung sofort und bequem per Email zugesandt - Kleingewerbetreibende erhalten kostengünstiges und handliches Kartenterminal - Banken erzielen zusätzliche Erträge aus Kartentransaktionen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir wünschen Ihnen weiterhin Viel Erfolg bei Ihrer SEPA-Umstellung! 15