Gehaltstarifvertrag. vom



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Transkript:

Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2015

Seite 2 - Gehaltstarifvertrag Zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.v. (NWO) - einerseits - und Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nordrhein Westfalen, Karlstr. 123 127, 40210 Düsseldorf -andererseits - wird folgender GEHALTSTARIFVERTRAG geschlossen:

Seite 3 - Gehaltstarifvertrag 1 Geltungsbereich Dieser Gehaltstarifvertrag gilt räumlich: fachlich: persönlich: für für das Land Nordrhein-Westfalen, a) alle Betriebe des privaten Kraftomnibusgewerbes, b) Gemischtbetriebe, die mit ihrem Hauptbetriebszweck unter Buchste a) fallen, für alle Angestellten und kaufmännischen Auszubildenden, die für den Kraftomnibusbetrieb tätig sind und unter die unten genannten Gehaltsgruppen fallen, mit Ausnahme der leitenden Angestellten gemäß 5 Betriebsverfassungsgesetz und der Reiseleiter. 2 Tarifbindung Tarifgebunden sind nur Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Tarifvertragsparteien angehören. 3 Gehaltsgruppeneinteilung Maßgebend für die Eingruppierung in die Gehaltsgruppen ist die ausgeübte Tätigkeit; maßgebend für die Gehaltsstufe ist die im Betrieb in der jeweiligen Gehaltsgruppe zurückgelegte Zeit. Übt ein(e) Angestellte(r) mehrere Tätigkeiten aus, so erfolgt die Eingruppierung in diejenige Gruppe, die der überwiegenden Tätigkeit entspricht. Maßst sind die Tätigkeitsmerkmale. Die Beispiele sind Richtbeispiele. Bei Umgruppierung in eine höhere Gehaltsgruppe wird der Angestellte so eingestuft, daß sein neues Tarifgehalt nicht niedriger ist als sein bisheriges. Gehaltsgruppe 1: Angestellte, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch kurze Einarbeitung erworben werden,

Seite 4 - Gehaltstarifvertrag z. B. Bote/Botin, Registrator/in, Lager- und Versandhelfer/in, Poststellenhelfer/in, Betriebsdatenerfasser/in, Telefonist/in, Fernschreiber/in, Abrechner/in von Fahrgeldeinnahmen, Hilfsbuchhalter/in. Gehaltsgruppe 2: Angestellte, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse erfordern, wie sie in der Regel durch eine geschlossene zweijährige Berufsausbildung oder, aufgrund entsprechender Vorbildung, durch eine mindestens sechsmonatige fachbezogene Ausbildung erworben werden, z. B. Bürogehilfe/-gehilfin, Kassenverwalter/in, Daten- und Phonotypist/in mit mindestens 240 Anschlägen, Stenotypist/in mit mindestens 120 Silben, EDV-Maschinenbediener/in, Telefonist/in mit mehr als 8 Amtsleitungen ohne Durchwahl, Fremdsprachenkorrespondent/in. Gehaltsgruppe 3: Angestellte, die Tätigkeiten ausführen, die Kenntnisse erfordern, wie sie durch eine geschlossene kaufmännische oder tätigkeitsbezogene Berufsausbildung von 3 Jahren erworben werden, z. B. Reiseverkehrskaufmann/-frau, Bürokaufmann/-frau, Buchhalter/in, Lohnbuchhalter/in, Betriebsmeister/in ohne Meisterprüfung, Linien-, Fahrzeug- und Fahrpersonaldisponent/in (Einsatzleiter/in) in Betrieben bis zu 25 KOM.

Seite 5 - Gehaltstarifvertrag Gehaltsgruppe 4: Angestellte, die Tätigkeiten ausführen, die Fachkenntnisse erfordern, wie sie in der Regel durch eine fachbezogene Berufsausbildung und durch langjährige tätigkeitsbezogene Erfahrung erworben werden, z. B. Finanzbuchhalter/in, Werkstattmeister/in mit Meisterprüfung, geprüfter Kraftverkehrsmeister, Linien-, Fahrzeug- und Fahrpersonaldisponent/in (Einsatzleiter/in) in Betrieben mit mehr als 25 KOM. Gehaltsgruppe 5: Angestellte mit gegenüber der Gruppe 4 höher qualifizierter Ausbildung und berufsbezogener Erfahrung, die Führungstätigkeiten ausführen, die sich von den Tätigkeiten der Gruppen 3 und 4 insbesondere durch die Bedeutung der Aufgen und das Maß der Verantwortung wesentlich unterscheiden, z. B. Bilanzbuchhalter/in, Werkstattleiter/in mit Meisterprüfung, Touristikleiter/in. 4 Gehälter Die Gehälter betragen in Gehaltsgruppe 1: 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 Anfangsgehalt 1.499,00 1.540,00 1.591,00 1.618,00 nach 2 Jahren Gruppenzugehörigkeit 1.700,00 1.746,00 1.804,00 1.835,00 nach 4 Jahren Gruppenzugehörigkeit 1.898,00 1.949,00 2.013,00 2.047,00 Gehaltsgruppe 2: Anfangsgehalt 1.599,00 1.642,00 1.696,00 1.725,00 nach 2 Jahren Gruppenzugehörigkeit 1.850,00 1.900,00 1.963,00 1.996,00 nach 4 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.001,00 2.055,00 2.123,00 2.159,00 nach 8 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.151,00 2.209,00 2.282,00 2.321,00 nach 12 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.301,00 2.363,00 2.441,00 2.483,00

Seite 6 - Gehaltstarifvertrag Gehaltsgruppe 3: 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 Anfangsgehalt 1.700,00 1.746,00 1.804,00 1.835,00 nach 1 Jahr Gruppenzugehörigkeit 1.824,00 1.873,00 1.935,00 1.968,00 nach 2 Jahren Gruppenzugehörigkeit 1.951,00 2.004,00 2.070,00 2.105,00 nach 4 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.099,00 2.156,00 2.227,00 2.265,00 nach 8 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.251,00 2.312,00 2.388,00 2.429,00 nach 12 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.400,00 2.465,00 2.546,00 2.589,00 Gehaltsgruppe 4: Anfangsgehalt 2.301,00 2.363,00 2.441,00 2.483,00 nach 2 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.499,00 2.567,00 2.652,00 2.697,00 nach 4 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.701,00 2.774,00 2.866,00 2.915,00 nach 8 Jahren Gruppenzugehörigkeit 2.900,00 2.978,00 3.076,00 3.128,00 nach 12 Jahren Gruppenzugehörigkeit 3.101,00 3.185,00 3.290,00 3.346,00 Gehaltsgruppe 5: Anfangsgehalt 2.801,00 2.877,00 2.972,00 3.023,00 nach 2 Jahren Gruppenzugehörigkeit 3.001,00 3.082,00 3.184,00 3.238,00 nach 4 Jahren Gruppenzugehörigkeit 3.200,00 3.286,00 3.394,00 3.452,00 nach 8 Jahren Gruppenzugehörigkeit 3.399,00 3.491,00 3.606,00 3.667,00 nach 12 Jahren Gruppenzugehörigkeit 3.602,00 3.699,00 3.821,00 3.886,00 5 Ausbildungsvergütungen Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung: 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 im 1. Ausbildungsjahr 513,00 527,00 544,00 553,00 im 2. Ausbildungsjahr 566,00 581,00 600,00 610,00 im 3. Ausbildungsjahr 632,00 649,00 670,00 681,00

Seite 7 - Gehaltstarifvertrag 6 Schlußbestimmungen (1) Dieser Gehaltstarifvertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Er kann mit zweimonatiger Frist - jeweils zum Monatsende - erstmalig zum 31. Dezember 2019 gekündigt werden. (2) Für Arbeitgeber, für die am 31.12.2015 bereits ein Tarifvertrag gilt, den ver.di mit einem anderen Arbeitgeberverband oder einem dieser Arbeitgeber geschlossen hat, gilt dieser Tarifvertrag erst nach Abschluss einer Anwendungsvereinbarung, die zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.v. (NWO) und dem Arbeitgeber einerseits und ver.di andererseits geschlossen wurde. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis gemäß 613a BGB auf ein Mitgliedsunternehmen des Verbandes Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.v. (NWO) übergeht und für die bei ihrem bisherigen Arbeitgeber die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch die Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrages, der von ver.di geschlossen wurde, geregelt waren, gilt dieser Tarifvertrag erst nach Abschluss einer Anwendungsvereinbarung, die zwischen dem Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e.v. (NWO) und dem Arbeitgeber einerseits und ver.di andererseits geschlossen wurde. (3) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Arbeitgeber der öffentlichen Hand (z.b. Ge meinden, Gemeindeverbände) sowie für Arbeitgeber, an deren Unternehmen die öffentliche Hand unmittelbar beteiligt ist. (4) Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, alles zu unternehmen, damit die ser Tarifvertrag für repräsentativ im Sinne der 4 Abs. 2, 21 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW erklärt wird. Langenfeld, 15. Dezember 2015 Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Nordrhein Westfalen, Karlstr. 123 127, 40210 Düsseldorf

Seite 8 - Gehaltstarifvertrag Protokollnotiz zum Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten sowie die Auszubildenden des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 2015: Umgruppierungen aus betrieblichen Gründen: Bei Umgruppierungen aus betriebsbedingten Gründen in eine niedrigere Gehaltsgruppe werden die in der höheren Gruppe zurückgelegten Zeiten der Gruppenzugehörigkeit voll angerechnet.