Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen -



Ähnliche Dokumente
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung nach Grad der Behinderung und Merkzeichen

der 1. Klasse mit Fahrausweis für die 2. Klasse kommt nur für Schwerkriegsbeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des

Ergreifen Sie die Initiative 7 Abkürzungen 8. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 9. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 13

Der Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen und ihre Bedeutung, Rechte und Nachteilsausgleiche. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?

Berufliche und soziale Sicherung Ursel Schneider, MBA Diplom Sozialpädagogin

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

LEBEN MIT DIALYSE SCHWERBEHINDERUNG. AMG DialyseSoziales.indd 12

Freie Fahrt für mehr Mobilität Freifahrten im Personennah- und Fernverkehr

Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Landratsamt Rhein - Neckar - Kreis Versorgungsamt

Beratung des LASV mit den Verbänden von Menschen mit Behinderung und den Sozialverbänden am in Potsdam

Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg

Der Schwer-Behinderten-Ausweis. Wenn Sie eine Behinderung haben: Dann können Sie einen Schwer-Behinderten-Ausweis bekommen.

Soziale Sicherheit für Senioren und Seniorinnen

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Menschen mit Behinderung in Berlin. Drucksache 18 /

Teilhabe in Beruf und Gesellschaft

GdB individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht

Wer sein Recht als behinderter Mensch in Anspruch nehmen will, muss seine Behinderung nachweisen können!

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner

Diese Broschüre informiert Sie über Rechte und Nachteilsausgleiche - von A wie Antragstellung bis Z wie Zusatzurlaub für Schwerbehinderte.

Gesundheitliche Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Schwerbehindertenausweisverordnung. (SchwbAwV) RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

Die Rechte Hörgeschädigter im Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenausweisverordnung

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelübersichten führen Sie zur Lösung.

Das Schwerbehindertenrecht. Antragsbearbeitung Grad der Behinderung (GdB) Merkzeichen Schwerbehindertenausweis / Beiblatt Nachteilsausgleiche

Vortrag sozialrechtliche Fragen

Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und GdB - individuelle Ansprüche durchsetzen. Anspruchsvoraussetzungen auf Nachteilsausgleiche Merkzeichenübersicht

Schwerbehindertenrecht 13

Behindert- Was nun? Ein Heft in Leichter Sprache. Wir sind gerne für Sie da! Landesamt für Soziales

Leitfaden für die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises für HAE-Patienten

Fragen und Antworten zur Schwerbehinderung

Erhebung statistischer Daten nach dem Schwerbehindertenrecht; Antrags- und Bestandstatistik Statistische Angaben 2013

Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Nachteilsausgleiche im Schwerbehindertenrecht

SCHWERBEHINDERT WAS NUN?

Schwerbehinderung. Heilungsbewährung. Regionalgruppe Berlin Heidi Lehmann

18 werden mit Behinderung Was ändert sich bei Volljährigkeit?

1. Ausfertigung Verbleib bei der Straßenverkehrsbehörde

Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen

DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN

Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenarbeitsrecht Grundlagen -!nka-seminar 16. Juli 2015

Schwerbehinderung in Duisburg (Merkzeichen / Nachteilsausgleiche Stand Nov. 2014) Antragstellung des Schwerbehindertenausweises

Behinderung und Nachteilsausgleiche

2 AUTO UND ÖFFENTLICHE VERKEHRSMITTEL

auf Ihren am eingegangenen Antrag ergeht nach 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) folgender B E S C H E I D :

Arbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis

Amt für soziale Angelegenheiten. Vorstellung der Schwerbehindertenstelle Antrag auf Feststellung einer Behinderung Parkerleichterungen

Der Schwerbehinderten ausweis

Schwerbehinderung Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den Graden der Behinderung

Der Schwerbehindertenausweis und seine Merkzeichen! - Bedeutung und Auswirkungen im täglichen Leben -

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Seminar Recht und Soziales. Schwerbehindertenausweis: Antragstellung Nachteilsausgleiche. GdB-abhängig Merkzeichenabhängig

Geburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?

Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS) Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Vorwort Kapitel 2 Die Feststellung der Schwerbehinderung

Schwerbehindertenausweisverordnung(SchwbAwV)

Die Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Staatlichen Schulamt Ostthüringen Kontaktdaten

Studium mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung. BAföG

Schwerbehindertenparkausweis

Landratsamt Ortenaukreis

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Erwerbsminderungsrente 1

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 und mehr) haben Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen.

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale G und B

Schwerbehindertenrecht Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Schwerbehinderung Ausweis & Klassifizierung. Michael Johannfunke

die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte

Förderung Ausbildung. Kraftfahrzeughilfen. Was?

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Das Schwerbehindertenrecht Referent: Monika Härtl, ZBFS

Studienbrief Schwerbehindertenausweis

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion

Teil I: Die Feststellung der Behinderung

Ergreifen Sie die Initiative 7. Antragstellung für einen Schwerbehindertenausweis 11. Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis 15

Bestellnummer:

Bitte beachten Sie, dass mit dem Schwerbehindertenausweis allein keine Parkerleichterungen nach der Straßenverkehrsordnung verbunden sind.

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Einführung ins Schwerbehindertenrecht

Die Bewertung des Grades der Behinderung und der arbeitsrechtliche Nachteilsausgleich. Mike Wiegmann

(Folge-)Antrag nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- Schwerbehindertenrecht

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß 69 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Schwerbehindertenausweis Vergünstigungen

SOZIALBERATUNG BEI CHRONISCH NIERENKRANKEN & DIALYSEPATIENTEN

Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente

Integrationsamt 04 / DER WEG ZUM ARBEITSPLATZ - KRAFTFAHRZEUGHILFE. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber

Schwerbehinderung: Erstfeststellung beantragen

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 11

Transkript:

Nr. 42 - Stand: März 2012 Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung - nach Grad der Behinderung und Merkzeichen - Wenn das Amt für Versorgung und Soziales bei Ihnen eine Schwerbehinderung festgestellt hat, können Sie Vergünstigungen (so genannte Nachteilsausgleiche) erhalten. Diese sind in der Regel vom festgestellten Grad der Behinderung und der Zuerkennung bestimmter Merkzeichen abhängig (nähere Informationen zu den Voraussetzungen zum Erhalt eines Merkzeichens hierzu finden Sie im VdK-Info-Dienst Nr. 24). Auf den folgenden Seiten sind die möglichen Vergünstigungen im Überblick aufgeführt. Abkürzungen und Merkzeichen: GdB GdS MdE SGB G ag H Bl Gl RF B Grad der Behinderung (im Schwerbehindertenrecht, ohne Prozentangabe) Grad der Schädigungsfolgen (in der Kriegsopferversorgung und für Menschen, die Leistungen entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz erhalten) Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit nach dem Bundesentschädigungsgesetz (für NS-Verfolgte) Sozialgesetzbuch erheblich gehbehindert außergewöhnlich gehbehindert hilflos blind gehörlos Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen. 1. Kl Benutzung der 1. Klasse mit Fahrausweis 2. Klasse Eintrag kriegsbeschädigt VB EB ab GdS 50 % versorgungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz ab GdS 50 % versorgungsberechtigt entsprechend Bundesversorgungsgesetz (z. B. für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz) ab MdE 50 % entschädigungsberechtigt nach Bundesentschädigungsgesetz (für NS-Verfolgte) Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. Elsheimerstraße 10 60322 Frankfurt am Main Telefon 0 69-71 40 02-27 Telefax 0 69-71 40 02-22 E-Mail: staubach@vdk.de www.vdk.de/hessen-thueringen ID- 42-05.03.2012

Voraussetzungen GdB 25 oder GdB 30 nur wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder wegen der Behinderung eine Rente bezogen wird GdB 30 oder GdB 40 Nachteilsausgleiche : 310,- Hinweis: Außergewöhnliche Krankheitskosten, die nicht typische Folge der festgestellten Behinderung sind, können Sie unabhängig vom Grad der Behinderung neben dem Behinderten- Pauschbetrag abhängig vom Einkommen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Gleichstellung Die Agentur für Arbeit stellt auf Antrag behinderte Menschen den schwerbehinderten Menschen gleich, wenn sie behinderungsbedingt einen geeigneten Arbeitsplatz nicht finden können oder der Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefährdet ist. Insbesondere muss der Arbeitgeber dann vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts beantragen (besonderer Kündigungsschutz). Rechtsgrundlage: 2 Abs. 3, 85 SGB IX Dann können Arbeitnehmer Hilfen durch das Integrationsamt erhalten, zum Beispiel für die Beschaffung und behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines Kraftfahrzeugs zum Erreichen des Arbeitsplatzes und Arbeitgeber für Hilfen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie Lohnkostenzuschüsse Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung, Kraftfahrzeughilfe-Verordnung GdB 35 oder GdB 40 Steuerlicher Behinderten- Pauschbetrag 430,- (Voraussetzungen wie bei GdB 25 oder 30) Rechtsgrundlage: 33 b Einkommensteuergesetz GdB 45 oder GdB 50 570,- Hinweis: Ist ein kindergeldberechtigtes Kind schwerbehindert, kann der Elternteil den Pauschbetrag auf sich übertragen lassen. 2

ab GdB 50 oder Gleichstellung Besonderer Kündigungsschutz Eine Kündigung ist ab einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts möglich. Rechtsgrundlage: 85 SGB IX Mehrarbeit Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer kann Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Mehrarbeit ist jedenfalls die Arbeit, die über 8 Stunden täglich hinausgeht. Rechtsgrundlage: 124 SGB IX ab GdB 50 Zusatzurlaub Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat bei einer Arbeitszeit von 5 Tagen in der Woche Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen jährlich. Arbeitet er an mehr oder an weniger Tagen, ändert sich der Anspruch entsprechend. Rechtsgrundlage: 125 SGB IX Altersrente für schwerbehinderte Menschen Schwerbehinderte Menschen bis Geburtsjahrgang 1951 können mit 63 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente erhalten, wenn 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten erfüllt sind (Wartezeit, ergibt sich aus der Rentenauskunft). Sie können die Altersrente schon ab 60 Jahren erhalten, dann aber mit einem Rentenabschlag bis zu 10,8 %. Diese Altersgrenzen werden ab Jahrgang 1952 schrittweise so angehoben, dass schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 die Altersrente erst mit 65 Jahren abschlagsfrei und frühestens mit 62 Jahren mit einem Rentenabschlag von 10,8 % - erhalten können. Die Altersgrenzen werden nicht angehoben (Vertrauensschutz), wenn der Betroffene am 01.01.2007 als schwerbehindert anerkannt war und bis zum 31.12.1954 geboren ist oder vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart war (Besonderheit für Arbeitnehmer des Bergbaus). Wer bis zum 16.11.1950 geboren ist und am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig war, kann weiterhin ab 60 Jahren die Altersrente abschlagsfrei erhalten. Rechtsgrundlage: 236 a SGB VI 3

Ähnliche Regelungen gibt es für Bundesund Landesbeamte Rechtsgrundlagen: 52 Bundesbeamtengesetz, 14 und 69 d und 69 h Beamtenversorgungsgesetz und entsprechende Landesgesetze Zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes wird behinderungsbedingt ein Kraftfahrzeug benötigt (in der Regel Merkzeichen ag oder ggf. Merkzeichen G) Kraftfahrzeughilfe Hilfe zur Beschaffung des Kraftfahrzeugs, Hilfen für eine behinderungsbedingte Zusatzausstat tung oder zur Erlangung der Fahrerlaubnis (zuständiger Träger: meist Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit) Rechtsgrundlage: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung ab GdB 50 Besonderheit bei der Familienversicherung Kinder sind grundsätzlich nur bis 18 Jahren mit ihren Eltern versichert, behinderte Kinder aber ohne Altersgrenze, wenn sie sich infolge der Behinderung nicht selbst unterhalten können und bereits mit 18 Jahren (in Ausnahmefällen mit 23 oder 25 Jahren) behindert waren. Rechtsgrundlage: 10 SGB V Besonderheit beim Kindergeld/-freibetrag Wenn Kinder sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten können, wird Kindergeld/ ein Kinderfreibetrag ohne Altersgrenze gewährt, wenn sie bereits mit 25 Jahren behindert waren. Rechtsgrundlage: 32, 63 Einkommensteuergesetz GdB 50 und Merkzeichen ag oder Bl oder H Schwerbehinderte Menschen können für die Kosten aller privater Fahrten 4.500,- jährlich absetzen (für 15.000 km je 0,30 ). Die Fahrleistung muss dargelegt werden (Fahrtenbuch). Rechtsgrundlage: H 33.1-33.4 Einkommensteuerrichtlinien ab GdB 50 und pflegebedürftig Wohngeld Freibetrag: 1.200,- Rechtsgrundlage: 17 Wohngeldgesetz Wohnraumförderung für Vermieter und Wohnungseigentümer Einkommensfreibetrag: 2.100,- Rechtsgrundlage: 24 Wohnraumförderungsgesetz 4

GdB 55 oder 60 GdB 65 oder 70 720,- 890,- Schwerkriegsbeschädigte und Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes ab GdS von 70 % und Merkzeichen 1. Kl. Bei Fahrten mit der Bahn (Deutsche Bahn AG) kann die 1. Wagenklasse mit einem Fahrausweis zweiter Klasse benutzt werden. GdB 70 oder GdB 50 und Merkzeichen G Werbungskosten (Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte) Schwerbehinderte Menschen können die tatsächlichen Aufwendungen der Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz steuerlich absetzen (ohne Nachweis pauschal 0,30 je Fahrtkilometer) Rechtsgrundlage: 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz ab GdB 70 auch für (nicht behinderte) Menschen ab Ermäßigte BahnCard 50 60 Jahre und bei Bezug einer Rente (etwa zum halben Preis, d. h. im Jahre 2012 122 statt 240 ) wegen voller Erwerbsminderung GdB 75 oder 80 1.060,- GdB 80 oder GdB 70 und Merkzeichen G Außergewöhnliche Belastungen - Private Fahrten Schwerbehinderte Menschen können 900,- jährlich für Fahrtkosten absetzen (für 3.000 km je 0,30 ). Die Fahrten müssen nachweislich behinderungsbedingt notwendig sein (Fahrtenbuch). Rechtsgrundlage: H 33.1-33.4 Einkommensteuerrichtlinien GdB 85 oder 90 1.230,- GdB 95 oder 100 in der Regel Sehkraft nicht über 2 % (teilweise über 5 %) 1.420,- Blindengeld Rechtsgrundlage: Landesblindengeldgesetze 5

GdB 100 oder GdB ab 80 und pflegebedürftig Wohngeld Eigenes Einkommen wird angerechnet. Dabei gibt es einen Freibetrag für die behinderten Menschen von 1.500,-. Rechtsgrundlage: 17 Wohngeldgesetz GdB 100 oder GdB ab 80 und pflegebedürftig Wohnraumförderung für Vermieter und Wohnungseigentümer Einkommensfreibetrag: 4.500,- Rechtsgrundlage: 24 Wohnraumförderungsgesetz Nachteilsausgleiche, die einen GdB ab 50 und ein Merkzeichen voraussetzen: Freifahrt/Kraftfahrzeugsteuerermäßigung Rechtsgrundlage: 145 SGB IX, 3 a Kraftfahrzeugsteuergesetz Merkzeichen H oder Bl Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr gegen Erwerb einer Wertmarke (Wertmarke ist kostenlos) und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Merkzeichen ag Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (Wertmarke für 30,- halbjährlich/60,- jährlich) und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung Merkzeichen G oder Gl Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr (Wertmarke für 30,- halbjährlich/60,- jährlich) oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung (50 %) Merkzeichen B Eine Begleitperson kann in öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht nur im Personennahverkehr) unentgeltlich befördert werden. Öffentlicher Personennahverkehr bedeutet: Straßenbahnen, Linienbusse, U- und S-Bahnen ( 2. Klasse), Nahverkehrszüge (Regionalbahn, Stadtexpress, Schnellzug, InterRegio, InterRegio Express. Die Beschränkung auf den Umkreis von 50 km um den Wohnort gemäß Streckenverzeichnis ist zum 01.09.2011 entfallen. Merkzeichen ag, Bl, erhebliche Gliedmaßenschäden (beidseitige Amelie oder Phokomelie oder vergleichbare Einschränkungen (z. B. durch Contergan) Parkerleichterungen Behinderte Menschen können bei der Gemeinde (Straßenverkehrbehörde) einen Parkausweis beantragen und damit Behindertenparkplätze benutzen (Parkausweis deutlich sichtbar im Kfz auslegen!). 6

Rechtsgrundlage: 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung mit Verwaltungsvorschrift GdB 80 wegen Funktionsstörungen Sonder-Parkerleichterungen der unteren Gliedmaßen/Lendenwirbelsäule und Merkzeichen G und B oder Hinweise geben die Straßenverkehrsbehörden, GdB 70 wegen Funktionsstörungen Behindertenparkplätze dürfen aber nicht benutzt der unteren Gliedmaßen/Lendenwirbel- werden. säule und GdB 50 wegen Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und Merkzeichen G und B oder künstliche Harnableitung und künstlicher Darmausgang und deshalb GdB 70 oder Morbus-Crohn/Colitis-Ulcerosa-Kranke und deshalb GdB 60 ab GdB 50 meist in Verbindung mit Merkzeichen Kauf eines Kraftfahrzeugs Einige Hersteller gewähren einen Preisnachlass beim Neuwagenkauf (oft Verhandlungssache!) ab GdB 50 und Merkzeichen RF Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Aber: Ab 2013 gilt eine Ermäßigung auf ein Drittel. Rechtsgrundlage: Rundfunkgebührenstaatsverträge Ermäßigte Verbindungsentgelte für das Festnetz bei der Deutschen Telekom (Sozialtarif) Ermäßigung für Telefoneinheiten bis zu 8,26 monatlich brutto blind, gehörlos oder sprachbehindert mit einem GdB ab 90 ab GdB 60 (auch wegen einer Krankheit, deretwegen Sie sich in ärztlicher Dauerbehandlung befinden) oder Pflegestufe II oder III ab GdB 50 und Merkzeichen ag, H oder Bl oder Pflegestufe II oder III bis zu 10,38 monatlich brutto Befreiung von der Zuzahlungspflicht Sie können sich durch Ihre Krankenkasse von Zuzahlungen über 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen befreien lassen. Krankenkassen übernehmen die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung GdB 50 und Merkzeichen H oder Merkzeichen Bl oder Pflegebedürftig- 3.700,- keit nach Pflegestufe III 7