FOSUMOS Regio Sargans - Chur Sucht und Invalidenversicherung Dr. med. Arno Bindl Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FA Vertrauensarzt (SGV) zertifizierter medizinischer Gutachter SIM
Agenda. Invalidität und IV-Grad Allgemeine Rahmenbedingungen für IV-Leistungen Derzeitige Rechtspraxis bei Suchterkrankungen "Primäre" und "sekundäre" Abhängigkeitssyndrome Konsequenzen hinsichtlich der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht Therapeutische Chancen? Ideen / Diskussionsanstoss Diskussion 12.11.2009 // 2
Invalidität und IV-Grad. Gesundheitsschaden Arbeitsunfähigkeit führt zu einer krankheitsbedingten Erwerbseinbusse bei längerer Dauer oder für immer Invalidität Der IV-Grad ist eine mathematische Grösse (Prozentzahl) bestimmt das Ausmass und die Art der IV-Leistungen und wird durch viele Faktoren bestimmt / festgelegt 12.11.2009 // 3
Faktoren / Rahmenbedingungen für den IV-Grad. Rechtlicher Rahmen Gesetze, Vorschriften, Rechtsprechung medizinisches Element (medizinischtheoretische) Arbeitsunfähigkeit Arzt wirtschaftliches Element Erwerbseinbusse IV-Stelle wichtige Prinzipien in der Invalidenversicherung sind die Zumutbarkeit, Mitwirkung und Schadenminderung Motivation, Behandlung des Gesundheitsschadens, Ausschöpfung von Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung Selbsteingliederung und professionelle berufliche Eingliederung 12.11.2009 // 4
Derzeitige Rechtspraxis bei Suchterkrankungen. Es liegt eine Suchterkrankung vor ohne weitere psychischen Störungen / psychiatrische Erkrankungen und ist Folge einer anderen psychischen Störung / psychiatrischen Erkrankung und hat einen (geistigen / körperlichen) Folgeschaden verursacht reines (primäres) Suchtgeschehen sekundäre Sucht primäre Suchterkrankung mit invalidisierenden Folgeschäden keine Anspruch auf IV-Leistungen nur der Gesundheitsschaden unter Ausblendung der Sucht wird beurteilt und wird bei der Festlegung des IV-Grades berücksichtigt 12.11.2009 // 5
"Primäre" und "sekundäre" Abhängigkeitssyndrome. Rechtspraxis: Unterscheidung zwischen "primärer" und "sekundärer" Sucht. In der (medizinischen) Realität lässt sich - insbesondere bei komorbider Depression, Angst oder Persönlichkeitsproblematik - die Frage nach "Henne und Ei" nicht immer sicher beantworten Gibt es eine "reine Sucht"? Passen diese Modelle noch zu den Erkenntnissen der Wissenschaft, die Abhängigkeitssyndrome eher als multifaktoriell bedingte Störungen begreifen? 12.11.2009 // 6
Konsequenzen hinsichtlich der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht. Beurteilung eines (ggf. IV-relevanten) Gesundheitsschadens und dessen Auswirkungen (berufliche Leistungsfähigkeit, Eingliederungsfähigkeit) unter "theoretischer" Ausblendung der Suchtproblematik Abstinenz als Voraussetzung für die medizinische Abklärung (z.b. Bestimmung der AUF/AF) Die Arbeitsfähigkeit in einer beruflichen Massnahme darf nicht durch Suchtmittelkonsum beeinträchtigt werden Abstinenz als Voraussetzung für eine (erfolgversprechende) berufliche Eingliederung 12.11.2009 // 7
Therapeutische Chancen? Prämisse Der Ausschluss von suchtbedingter Arbeitsunfähigkeit und Leistungen der IV ist rechtlich (Rechtspraxis, Rechtsprechung) festgelegt worden und nicht wissenschaftlich-medizinisch begründet. These, daraus das Beste zu machen Fremdmotivation kann - nicht so selten - ein positiver Wirkfaktor für eine erfolgreiche Suchttherapie sein. In diesem Sinne kann eine Abstinenzauflage wirken, da es um Perspektiven und (lohnende) Ziele geht. 12.11.2009 // 8
Ideen / Diskussionsanstoss. Dialog der IV mit der Rechtsprechung, ob die Einteilung "primäre"/"sekundäre" Suchterkrankungen beibehalten werden muss und welche Gesundheitsschäden beim Vorliegen von suchtassoziierten Komorbiditäten als invalidisierend gewertet werden Eingang neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Rechtsprechung? Angesichts der komplexen sozialen und medizinischen Situationen von Versicherten mit F1-Diagnosen: Interprofessionelle und ggf. auch interinstitutionelle Lösungsmöglichkeiten? 12.11.2009 // 9
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Diskussion. info@svasg.ch www.svasg.ch 12.11.2009 // 10