PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

Ähnliche Dokumente
7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien

Kreditsicherungsrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr. Moritz Brinkmann

Wiederholungsfragen. 5 Das Mobiliarpfandrecht

3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 8 Überblick: Kreditsicherung

Test Mobiliarsicherheiten

Hier: Einigung über Eigentumsübergang? Einigung: Dinglicher Vertrag auf den die allgemeinen Regeln über Rechtsgeschäfte anwendbar

11. Besprechungsfall

Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.

XI. Besonderheiten des gutgläubigen Erwerbs

Jura. Heike Schaffrin. Der Pfandvertrag. Skript

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 20. Einheit

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung

Modul Z III Sachenrecht/ZPO Recht der Realkreditsicherheiten

Thema 8: Kaufleute und Sachenrecht insbesondere gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte und 366 HGB

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im WS 2013/14 bei Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Fall 3 in vino veritas

Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen

Es gibt zwei Arten von Grundschulden: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld.

Jura Online - Fall: Schiff ahoi - Lösung

Sicherungseigentum. an beweglicher Sache

Jura Online - Fall: Fløde de luxe - Lösung

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

- Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts gem. 449 I - Eigentumsübergang erst bei Eintritt der aufschiebenden Bedingung vollständiger Kaufpreiszahlung

Die Regelungen der Grundschuld im Überblick

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

FB 7 : Die Fräsmaschine

A) Ansprüche des E gegen A auf Herausgabe des Kfz-Briefes des Lieferwagens

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. 1. Klausur (3-stündig geschrieben am )

Fallrepetitorium Zivilrecht

Sicherungsrechte: Pfandrecht an beweglichen Sachen ( )

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Fallbesprechung zum Sachenrecht

Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld

Prof. Dr. Martin Schwab Wintersemester 2004/2005. Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Lösungsskizze Übungsfall 2

Lösungsskizze FB 13.2: Wettlauf der Sicherungsgeber. I. Anspruch aus 662, 670 BGB auf Zahlung von ,-

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB

Fräsmaschine auf Abwegen

Lösungshinweise zum Gemälde-Fall Fall und Lösung in Anlehnung an Susanne Wimmer-Leonhardt, JuS 2010, 136.

Würzburger Woche an der April BGB

Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop

Die Grundschuld, 1191 ff. BGB

Jura Online - Fall: Hardy's Bikes - Lösung

Examens-Repetitorium Sachenrecht

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben

Repetitorium BR III + IV am in Ravensburg

Sachenrecht. Dr. Jan Schapp. Verlag Franz Vahlen München. von. Professor der Rechte an der Universität Gießen. 2. Auflage

TUTORIUM SACHENRECHT WS 2017/2018. Fall 7: Sachverhalt

Inhaltsverzeichnis Grundlagen 1 Begriff und Gegenstand des Sachenrechts 2 Die so genannten Sachenrechtsgrundsätze 3 Das dingliche Rechtsgeschäft

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 9. Eigentumsvorbehalt (Montag, )

Kreditsicherungsrecht. Sicherungsabtretung /Sicherungszession. Sicherungsabtretung 398 ff BGB

Lerneinheit: Immobiliarsachenrecht - Fortsetzung

1 Einleitung 1. A) Die verschiedenen Sicherungsmittel 1. I. Personalsicherheiten 2. II. Realsicherheiten 2

Gegenstände 3: Erwerb und Verlust des Eigentums (II)

Arbeitsgemeinschaft Sachenrecht. Wintersemester 2017/2018

II. Verwertung gemäß 814 ff ZPO GELD SACHEN

Der Eigentumserwerb an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft ( 929 ff. BGB) und Realakt ( 946 ff. BGB) Fall 1: Grönemeyer live!?

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 21. Einheit

WuV-Kurs Sachen-und Zivilprozessrecht, PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)

Übung im Privatrecht II Sommersemester Fall 11: Badewannen auf Abwegen

Juristische Fakultät Sommersemester 2017 Prof. Dr. Tilman Bezzenberger

Von dort wurden vom Dieb D kürzlich 20 Badewannen entwendet. Deren weiteren Verbleib konnte G wie folgt ermitteln:

7. Besprechungsfall. Was ist Venus zu raten?

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 4 Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb

Gliederung zur Vorlesung SACHEN- und KREDITSICHERUNGSRECHT (FSS 2018) in den Bachelorstudiengängen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

Vorlesung. Sachenrecht, Adrian Lingens. Kreditsicherungsrecht Sicherungsübereignung/Sicherungszession/ Übersicherung

FÜ 7 : Die Fräsmaschine

PD Dr. Daniel Effer-Uhe. Sachenrecht

Examens-Repetitorium Sachenrecht

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2014 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 12 Die Grundschuld

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Examinatorium Zivilprozessrecht Prof. Dr. Gomille

Eigentümergrundpfandrecht bei fehlgeschlagener Bestellung eines Fremdgrundpfandrechtes

Fall 8. Ausgangsfall. Hier wurde der unmittelbare Besitz am Gerät von A auf B vollständig übertragen.

Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall

Fall 15 Lösungsskizze: Spät erkannte Geisteskrankheit. A. Anspruch B E auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147

Clip Teil: Sicherungsrechte an beweglichen Sachen. A. Pfandrecht an beweglichen Sachen. I. Vertragliches Pfandrecht, 1204 ff.

Lösungsskizze FB 11: Der Gutgläubige

Sachenrecht Eigentum II

Sicherungsrechte Allgemeiner Teil : Strukturmerkmale eines Sicherungsrechts. (Regelungsfragen, die sich bei jedem Sicherungsrechtstyp stellen)

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB.

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 5. Haftungsverband (Montag, )

Fall 3 - Lösung. Sachenrecht Fall 3 - Lösung - Seite Einigung bzgl. AnwR-Übertragung? ÜBERSICHT FALL 3

2.3. Gelieferte Waren gehen mit Auslieferung in mein Eigentum über.

Kreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte. Dr. Hansjörg Weber. von. Professor an der Fachhochschule Fulda. 5., neubearbeitete Auflage

per Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsübereignung im deutsch - österreichischen Rechtsverkehr

Zivilrecht IVa (Bereicherungsrecht) Leistungskondiktion (4)/ Nichtleistungskondiktionen

Übereignungstatbestände gem. 929 ff. BGB

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, )

Jura Online - Fall: Motor hin, Motor her - Lösung

Fall 7: Gründerzeit. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Dr. Stefan Trommler.

Kreditsicherung durch Grundschulden

Lernen mit Fällen. Sachenrecht. Winfried Schwabe. Materielles Recht & Klausurenlehre. 3 V aktualisierte Auflage

Fall 5. Lösungsskizze. Teil I: Vermieterpfandrecht des V gem. 562 Abs. 1 BGB an den Bildern?

Transkript:

PD Dr. Daniel Effer-Uhe Sachenrecht

Pfandrechte an Mobilien (4) Drei Arten von Pfandrechten: - vertraglich vereinbartes Pfandrecht/Vertragspfandrecht - gesetzliches Pfandrecht (z.b. Vermieterpfandrecht nach 562, Werkunternehmerpfandrecht nach 647) - Pfändungspfandrecht ( 803 I S. 1 ZPO: Die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung. 804 ZPO: (1) Durch die Pfändung erwirbt der Gläubiger ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand. (2) Das Pfandrecht gewährt dem Gläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern dieselben Rechte wie ein durch Vertrag erworbenes Faustpfandrecht; ) Einschränkung der grundsätzlich strengen Akzessorietät durch 1204 II: Es genügt eine künftige oder bedingte Forderung. Übertragung des Pfandrechts nach 1250 I automatisch mit Übertragung der Forderung. (Das ergäbe sich aber ohnehin aus 401, 412.) 2

Pfandrechte an Mobilien (5) Begründung des Vertragspfandrechts an einer beweglichen Sache nach 1205 I S. 1: - Einigung - Übergabe oder Übergabesurrogat nach 929 S. 2 oder 931, nicht Übergabesurrogat nach 930 (Grund: keine Verschleierung der Vermögensverhältnisse) - Existenz der Forderung (bzw. künftige Forderung, die noch entstehen kann) Gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts vom Nichtberechtigten nach 1207 Die gesicherte Forderung begründet keine Pflicht zur Pfandbestellung. Diese Pflicht kann sich nur aus einer gesonderten Abrede ergeben, ein Pfandrecht zu bestellen. Für die Bestellung eines Pfandrechts an einem Recht verweist 1274 I S. 1 auf die zur Vollübertragung des Rechts geltenden Vorschriften. Ist dafür die Übergabe einer Sache erforderlich, finden nach 1274 I S. 2 die Vorschriften der 1205, 1206 hinsichtlich der Übergabe Anwendung. Bei Verpfändung einer Forderung ist nach 1280 die Anzeige an den Schuldner Wirksamkeitsvoraussetzung. 3

Pfandrechte an Mobilien (6) Entstehung des gesetzlichen Pfandrechts durch Verwirklichung des jeweiligen Tatbestands, z.b. 562, 578. Problem: Ist ein gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Besitzpfandrechte möglich? Beispielsfall (nach BGHZ 34, 122 ff. [teilweise schon besprochen im Vorlesungsabschnitt zum EBV]): U ist Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt. Er erhält von B den Auftrag zur Reparatur eines Pkw. Diesen Pkw hatte B von V unter Eigentumsvorbehalt gekauft; eventuell notwendige Reparaturen soll der B auf eigene Kosten durchführen lassen. Der Kfz-Brief findet sich im Besitz des V. U führt den Auftrag aus und berechnet dafür 2.000 EUR. B erweist sich als insolvent und kann weder die Reparatur noch die offenen Kaufpreisraten zahlen. V tritt daraufhin vom Kaufvertrag zurück und verlangt von U Herausgabe des Pkw. U verweigert die Herausgabe und verlangt umgekehrt selbst Herausgabe des Kfz-Briefs. Anspruch aus 985? Fraglich ist, ob U ein Recht zum Besitz hat, das sich aus einem Werkunternehmerpfandrecht ( 647) ergeben könnte. Gutgläubiger Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts vom Nichtberechtigten möglich? h.m.: 1257 betrifft nur ein bereits entstandenes Pfandrecht, die entsprechende Anwendung von 1207 ist daher nicht möglich kein gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte. 4

Pfandrechte an Mobilien (7) 366 HGB: (1) Veräußert oder verpfändet ein Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes eine ihm nicht gehörige bewegliche Sache, so finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, auch dann Anwendung, wenn der gute Glaube des Erwerbers die Befugnis des Veräußerers oder Verpfänders, über die Sache für den Eigentümer zu verfügen, betrifft. (2) (3) Das gesetzliche Pfandrecht des Komissionärs, des Frachtführers oder Verfrachters, des Spediteurs und des Lagerhalters steht hinsichtlich des Schutzes des guten Glaubens einem gemäß Absatz 1 durch Vertrag erworbenem Pfandrecht gleich. Folgt man der h.m., kommt ggf. noch ein Erwerb des Pfandrechts analog 185 in Betracht. Gegenargument: V wollte gerade nicht von Lasten der Raparatur betroffen sein. Zurückbehaltungsrecht des U nach 1000? Der Reparaturaufwand stellt eine notwendige Verwendung i.s.d. 994 dar. Problem: Ist U Verwender, obwohl er vertraglich gegenüber B zu den Aufwendungen verpflichtet ist? Str., BGH (NJW 2002, 2875): Verwendungsersatzanspruch (+) Anspruch auf Herausgabe des Kfz-Briefs aus 1231, 952 I S. 1 kommt nur in Betracht, wenn man das Pfandrecht bejaht. 5

Pfandrechte an Mobilien (8) Beispielsfall (nach BGHZ 34, 122 ff.): U ist Inhaber einer Kfz-Reparaturwerkstatt. Er erhält von B den Auftrag zur Reparatur eines Pkw. Diesen Pkw hatte B von V unter Eigentumsvorbehalt gekauft; eventuell notwendige Reparaturen soll der B auf eigene Kosten durchführen lassen. Der Kfz-Brief findet sich im Besitz des V. U führt den Auftrag aus und berechnet dafür 2.000 EUR. B erweist sich als insolvent und kann weder die Reparatur noch die offenen Kaufpreisraten zahlen. V tritt daraufhin vom Kaufvertrag zurück und verlangt von U Herausgabe des Pkw. U verweigert die Herausgabe und verlangt umgekehrt selbst Herausgabe des Kfz-Briefs. Abwandlung: In dem von B unterschriebenen Auftragsformular des U findet sich eine Klausel mit folgendem Wortlaut: Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht und ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Hat U ein Pfandrecht an dem Kfz erworben? In der Abwandlung ist vertragliches Pfandrecht denkbar, das gutgläubig erworben werden kann ( 1207). H.M.: Pfandklausel scheitert nicht an 307 I S. 1, da das eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders (und nicht eines Dritteigentümers) voraussetzt. 6

Pfandrechte an Mobilien (9) Beispielsfall: Zur Sicherung einer Darlehensforderung von G gegen S verpfändet V dem G ein wertvolles Gemälde. Nachdem S das Darlehen trotz Fälligkeit nicht zurückzahlt, droht G dem V mit der Verwertung des Gemäldes. V wendet ein, S habe einen Schadensersatzanspruch gegen G, da dieser was zutrifft vorsätzlich unrichtige kreditgefährdende Tatsachen über S verbreitet habe. Darf G das Gemälde verwerten? Dem V könnte die Einrede aus 1211 I S. 1, 770 II zustehen. Voraussetzung: Der Gläubiger kann sich durch Aufrechnung gegen eine fällige Forderung des Schuldners befriedigen. Hier steht dem G die Aufrechnungsbefugnis wegen 393 nicht zu. Gegen entsprechende Anwendung von 770 II spricht, dass 770 II ganz bewusst auf die Aufrechnungsbefugnis des Gläubigers abstellt, um die Subsidiarität der Bürgenverpflichtung hervorzuheben: Wenn der Gläubiger sich einseitig durch Aufrechnung befriedigen kann, soll er sich nicht stattdessen an den Bürgen halten können. Vereinzelt wird aber eine Analogie zu 770 I erwogen. 7

Pfandrechte an Mobilien (10) Beispielsfall: Zur Sicherung einer Darlehensforderung in Höhe von 70.000 EUR hat S dem G ein wertvolles Bild verpfändet und übergeben. Dieses Bild gehörte aber, wie auch G wusste, nicht dem S, sondern dem E. G seinerseits hat seine Darlehensforderung gegen S zur Sicherheit an den redlichen Z abgetreten und diesem das Bild übergeben. Nachdem S trotz Eintritts der Fälligkeit nicht gezahlt hat, ließ Z das Bild durch einen Gerichtsvollzieher öffentlich versteigern. Ein Unbekannter ersteigerte es für 60.000 EUR. Z deponiert das Geld in einem Banksafe. Hat E einen Anspruch auf das Geld? Lösung: Anspruch aus 985 i.v.m. 1247 S. 2? Der Erlös gebührt jedenfalls dann nicht dem Z, wenn dieser gar kein Pfandrecht erworben hat. Der bösgläubige G konnte kein Pfandrecht gutgläubig erwerben ( 1207, 932 II). Gutgläubiger Zweiterwerb des Pfandrechts durch Z nach 1250 I S. 1, 398 S. 1? Ganz h.m: (-), Begründung: keine rechtsgeschäftliche Verfügung über das Pfandrecht. Anspruch aus 816 I S. 1? Eher (-), 1247 S. 2 als lex specialis. 8

Pfandrechte an Mobilien (11) Befriedigung aus Pfandrechten an Rechten: Nach 1277 S. 1 ist abweichend von Pfandrechten an beweglichen Sachen ein vollstreckbarer Titel zur Verwertung erforderlich. Davon weichen wiederum die 1279 ff. ab, wenn das gepfändete Recht eine Forderung ist (insbesondere 1282 I S. 1). 9

Sicherungsübereignung (1) Übertragung des Eigentums des Sicherungsgebers zur Sicherheit an den Sicherungsnehmer 47 InsO: Wer auf Grund eines dinglichen oder persönlichen Rechts geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Insolvenzmasse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger. Sein Anspruch auf Aussonderung des Gegenstands bestimmt sich nach den Gesetzen, die außerhalb des Insolvenzverfahrens gelten. 50 Abs. 1 InsO: Gläubiger, die an einem Gegenstand der Insolvenzmasse ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht, ein durch Pfändung erlangtes Pfandrecht oder ein gesetzliches Pfandrecht haben, sind nach Maßgabe der 166 bis 173 für Hauptforderung, Zinsen und Kosten zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt. 51 InsO: Den in 50 genannten Gläubigern stehen gleich: 1.Gläubiger, denen der Schuldner zur Sicherung eines Anspruchs eine bewegliche Sache übereignet oder ein Recht übertragen hat; 2. 10

Sicherungsübereignung (2) 771 Abs. 1 ZPO: Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der Zwangsvollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht zustehe, so ist der Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung im Wege der Klage bei dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgt. 805 Abs. 1 ZPO: Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht widersprechen; er kann jedoch seinen Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus dem Erlös im Wege der Klage geltend machen, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. 809 ZPO: Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden, entsprechend anzuwenden. 808 ZPO: Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt. 11

Sicherungsübereignung (3) Sachenrechtliche Konstruktion der Sicherungsübereignung i.d.r.: Übereignung der sichernden Sache vom Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses nach 929, 930. Vorteil gegenüber Verpfändung: Der Sicherungsgeber behält den unmittelbaren Besitz der Sache. Eigentlich Gesetzesumgehung: Der Gesetzgeber wollte ganz bewusst nur ein Besitzpfand zulassen. Aber mittlerweile auch vom Gesetzgeber anerkannt (vgl. 51 Nr. 1 InsO). Bindung des Sicherungsnehmers im Innenverhältnis durch einen Sicherungsvertrag: Der Sicherungsnehmer verpflichtet sich schuldrechtlich, die Sache nach Entfallen des Sicherungszwecks zurückzuübereignen. Keine Akzessorietät der Sicherungsübereignung. Als Akzessorietätsersatz kann die Übereignung aber unter auflösender Bedingung erfolgen. Der BGH nimmt eine solche aber nur bei deutlichen Anhaltspunkten auf einen entsprechenden Willen der Parteien an. 12

Sicherungsübereignung (4) Wenn die Übereignung nicht auflösend bedingt erfolgt, sind Übereignung und zu sichernde Forderung nur über die Sicherungsabrede schuldrechtlich verknüpft. Hauptinhalt: Verpflichtung des Sicherungsnehmers zur Rückübereignung nach Erledigung des Sicherungszwecks. Beispielsfall: S hat dem G zur Sicherung eines Darlehens eine Maschine übereignet, wobei die Übergabe durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses ersetzt worden ist. Nach dem Inhalt des Sicherungsvertrags ist G mit erfolgter Rückzahlung des Darlehens zur Rückübereignung der Maschine verpflichtet. Anderweitige Verfügungen über die Maschine sind ihm ausdrücklich verboten. Schon vor Rückzahlung des Darlehens durch S hatte G sein Eigentum an der Maschine durch Abtretung des Herausgabeanspruchs auf D übertragen, der jetzt von S Herausgabe verlangt. Mit Recht? 13

Sicherungsübereignung (5) Verpflichtung des Sicherungsnehmers zur Freigabe der Sicherheit (= Rückübereignung des Sicherungsguts) nach Erledigung des Sicherungszwecks aufgrund des Sicherungsvertrags Eine antizipierte Sicherungsübereignung ist möglich, wenn die erfassten Sachen im Zeitpunkt der Übereignung bestimmbar sind und dann noch sämtliche Voraussetzungen der Sicherungsübereignung fortbestehen (allerdings nur Durchgangserwerb nach zwischenzeitlichem Erwerb des Sicherungsgebers für eine juristische Sekunde). Sicherungsübereignung eines Warenlagers: Juristisch wird über die einzelnen zum Warenlager gehörenden Sachen verfügt. Erforderlich ist, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die übereigneten Sachen eindeutig von anderen unterschieden werden können. 14

Sicherungsübereignung (6) Beispielsfall (nach BGHZ 117, 200): V hatte an M Geschäftsräume zum Betrieb eines Möbelhandels vermietet. Kurze Zeit darauf nahm M bei der Bank B einen Kredit auf, zu dessen Sicherung er ihr sämtliche Waren übereignete, die sich gegenwärtig in den Geschäftsräumen befinden oder künftig dorthin verbracht werden. Nachdem M mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug geraten war, nahm V, gestützt auf sein Vermieterpfandrecht, die in die Geschäftsräume eingebrachten, zum Verkauf bestimmten und ausnahmslos unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Möbelstücke an sich. B möchte wissen, ob sie einen Anspruch auf Herausgabe der Möbelstücke hat. Anspruch aus 985? Kein Eigentumserwerb vom Berechtigten, da Möbel noch im Eigentum des Lieferanten. Kein Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten, da Übergabe i.s.d. 933 nicht erfolgt ist. Aber Erwerb des Anwartschaftsrechts durch B vom Berechtigten. V wäre gemäß 986 I zum Besitz berechtigt, wenn ihm an dem Anwartschaftsrecht ein Vermieterpfandrecht ( 562, 568) zustünde. M ist aber niemals Eigentümer geworden, das Anwartschaftsrecht war schon auf B übertragen, so dass es zu einem Direkterwerb in der Person des B kommt. Also: Möbel nicht Sachen des Mieters. Allerdings konnte B nur das mit dem Vermieterpfandrecht belastete Anwartschaftsrecht erwerben. 15

Allgemeines zu Grundpfandrechten (1) Grundpfandrechte: Hypothek ( 1113 ff.), Grundschuld ( 1191 ff.) und Rentenschuld ( 1199 ff.). Inhalt: vom Eigentum abgespaltene Befugnis zur Verwertung des belasteten Grundstücks Die Hypothek ist akzessorisch, Grundschuld und Rentenschuld sind nicht akzessorisch. Entsteht die gesicherte Forderung nicht, kann daher auch keine Hypothek bestehen stattdessen entsteht aber eine Eigentümergrundschuld ( 1163 I S. 1, 1177 I). Das Hypothekenrecht ist nach dem gesetzlichen Modell grundlegend, für die Grundschuld verweist 1192 I auf die Teile des Hypothekenrechts, die keine gesicherte Forderung voraussetzen. Praktisch besitzen dagegen mittlerweile Grundschulden überragende Bedeutung. Schutz der Grundpfandrechte als absolute dingliche Rechte z.b. über 1134 (Unterlassungsanspruch bei Eingriffen, die das Grundstück zu verschlechtern drohen), 1135 (Ausdehnung auf mithaftendes Zubehör). Die Grundpfandrechte sind darüber hinaus sonstiges Recht i.s.d. 823 I. 16