Alterseinkünfte & Steuerrecht

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Transkript:

Alterseinkünfte & Steuerrecht Seniorenarbeit im VBE 09.11.2010

Begriffserläuterungen Steuerberechnungsschema Bruttoarbeitslohn Werbungskosten (Fahrtkosten) Sonderausgaben (Spenden, Versicherungen) außerg. Belastungen (Krankheitskosten) = Einkommen x Steuersatz = Steuer

Die Rentenbesteuerung Art der Rente ist unerheblich Erfasst werden z.b. Altersrente Erwerbsminderungsrente Hinterbliebenenrente als Witwen-/Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente Abfindung von Kleinstrenten

Durchführung der Besteuerung Rentenbeginn vor 2005 oder in 2005: 50% der Rente sind steuerpflichtig richtiger: 50% der Rente sind steuerfrei Rentenbeginn in 2006 (Kohorte 2006): 52% der Rente sind steuerpflichtig Rentenbeginn in 2040 100% der Rente sind steuerpflichtig

Entwicklung der %-Sätze Rentenbeginn Steuerpflicht in % bis 2005 50 2006 52 2007 54 2020 80 2021 81 2040 100

Durchführung der Besteuerung Wann beginnt die Rente? Versicherungsrechtlicher Beginn Unmaßgeblich: Zeitpunkt des Rentenantrags Tag der erstmaligen Rentenzahlung

Systematik der Besteuerung Eigentlich wird die Rente zu 50% von der Besteuerung freigestellt Beispiel Jahresrente 2005 (läuft seit 2003): 12.000 davon steuerpflichtig 50% = 6.000 verbleibt steuerfrei = 6.000 Steuerfreier Teil wird lebenslang festgeschrieben

Systematik der Besteuerung Fortsetzung Beispiel für das Jahr 2010: Jahresrente 12.700 davon steuerfrei 6.000 zu versteuern 6.700 D.h. alle Rentenerhöhungen nach 2005 werden voll versteuert!

Die Besteuerung von Versorgungsbezügen (Beamten-)Pensionen sog. Werksrenten Lohnsteuerkarte bereits bisher schon nachgelagert (voll) versteuert keine Änderung bei der Einnahmenseite Angleichung der Pauschalen / Freibeträge

Überblick - bisher Art Renten Versorgungsbezüge WK- Pauschale Alters freibeträge 102 920 - - 40% max. 3.072 Versorgungs FB z.b. VuV 40% max. 1.908 AltersentlastungsB

Überblick - neu Art Renten Versorgungsbezüge WK- Pauschale Alters freibeträge 102 Absenkung auf 102 - Absenkung auf 0 Versorgungs FB z.b. VuV - Absenkung auf 0 AltersentlastungsB

Der Werbungskostenpauschbetrag bisher (2004): 920,- (2003: 1.044 ) neu (ab 2005) für Versorgungsbezüge: 102 Fallen in einem Jahr laufender Arbeitslohn und Versorgungsbezüge an: sowohl 920,- als auch 102,-

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Ausgleich für die Kürzung des Werbungskostenpauschbetrags 2005: 900,- 2040: 0,- Lebenslange Festschreibung Zwölftelung

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag Jahr des Beginns Zuschlag in bis 2005 900 2006 864 2007 828 2008 792 2040 0

Die Alters -Freibeträge Der Versorgungsfreibetrag: Abschmelzung von 40% / max. 3.000 in 2005 auf 0,- in 2040 Lebenslange Festschreibung Der Altersentlastungsbetrag: Abschmelzung von 40% / max. 1.900 in 2005 auf 0,- in 2040 keine Festschreibung

Versorgungsfreibetrag Jahr des in % der Höchstbetrag Beginns Bezüge in bis 2005 40 3.000 2006 38,4 2.880 2007 36,8 2.760 2008 35,2 2.520 2040 0 0

Altersentlastungsbetrag Jahr in % der Höchstbetrag Einkünfte in bis 2005 40 1.900 2006 38,4 1.824 2007 36,8 1.748 2008 35,2 1.672 2040 0 0