Was passiert mit dem Maklerunternehmen im Erbfall?

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Transkript:

Was passiert mit dem Maklerunternehmen im Erbfall? von RA Jens Reichow

Was passiert im Erbfall mit.. der Einwilligung zur Kontaktaufnahme? dem Maklervertrag? der Gewerbeerlaubnis? der Haftung wg. Beratungsfehler? der Maklervollmacht? Courtageansprüchen ggü. VR? dem Maklerunternehmen als solchem?

Es kommt auf die Rechtsform Ihres Unternehmens an. Einzelkaufmann/-frau Personengesellschaft GbR, OHG, KG Juristische Person GmbH

Einzelkaufmann/-frau: Maklervertrag/Maklervollmacht: 675, 673, 168 BGB: Der Auftrag und die Vollmacht erlöschen im Zweifel durch den Tod des Maklers. Folgen: Weiterzahlung der Courtagen? Bestandsbetreuung? Rechtsnachfolgeklausel im Maklervertrag

Einzelkaufmann/-frau: Erlaubnis nach 34d GewO ist personengebunden. so auch Weidlich in Palandt: BGB Kommentar, 74. Auflage, 1922, Rn. 9; Müller-Christmann in BeckOK BGB: 1922, Rn. 98 Konsequenz: Erben benötigen eigene Gewerbeerlaubnis nach 34d GewO oder müssen einen Stellvertreter nach 45 GewO bestellen. Folgen: Untersagung der Betriebsfortführung

Einzelkaufmann/-frau: Haftungsübergang nach 27, 25 HGB Ausnahme: Einstellung des Betriebes innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis des Erbfalles. Deckungsschutz der Erben in der VSH des Verstorbenen? Lösungsmöglichkeit: Begrenzung der Haftung nach erbrechtlichen Regelungen

Einzelkaufmann/-frau: Haftungsvermögen mit erbrechtlichen Beschränkungen Vermögen des Maklers Vermögen des Erben Firma

Personenhandelsgesellschaft: GbR: OHG: KG: 727 BGB: Tod eines Gesellschafters führt zur Auflösung der Gesellschaft. 131 Abs.3 HGB: Tod eines Gesellschafters führt zur dessen Ausscheiden. Tod eines Komplementärs: Wie bei der OHG Tod eines Kommanditisten: Fortsetzung der KG mit den Erben Liquidation oder Abfindungszahlungen

Personenhandelsgesellschaft Einfache Nachfolgeklausel: Scheidet aus, weil Maklerunternehmen aufgrund von 34d GewO ohnehin nur von bestimmten Erben fortgeführt werden kann. Qualifizierte Nachfolgeklausel: Problem: Keiner der Erben erfüllt die Qualifikation (z.b. kein 34d GewO)

Personenhandelsgesellschaft Erlaubnis nach 34d GewO: Eine Personenhandelsgesellschaft ist nicht selbst Inhaber der Gewerbeerlaubnis. Haftung für Altverbindlichkeiten: Erbe übernimmt bei Fortsetzungsklausel den Gesellschaftsanteil inklusive der Haftungsverbindlichkeiten 139 HGB: Anspruch auf Kommanditistenstellung

GmbH Besteht unabhängig von Gesellschafter/Geschäftsführer Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel möglich Die GmbH sichert das Maklerunternehmen für die nächste Generation!

GmbH Haftungsvermögen bei GmbH Vermögen des Maklers Vermögen des Erben Firma

GmbH vereinfacht den Generationenwechsel: Makler ist verheiratet und hat 2 Kinder. Eines der Kinder möchte den Maklerbetrieb (GmbH) fortführen. Keines der Kinder soll benachteiligt werden. Die Ehepartner sollen wechselseitig versorgt sein. Lösung 1: Lösung 2: Lösung 3: Makler bestellt Kind 1 zum GF. Berliner Testament. Teilungsanordnung nach Tod des Zweitversterbenden Makler überträgt GmbH unter Nießbrauchsrecht an Kind 1. Berliner Testament. Anrechnungspflicht unter den Kindern nach Tod des Zweitversterbenden Makler überträgt GmbH ohne Nießbrauchsrecht an Kind 1. Berliner Testament. Kompensation gegenüber Kind 2? Versorgung im Alter?

Achtung bei Teilungsanordnungen: Mein Testament: Hiermit setze ich,, meine beiden Kinder, A & B zu gleichen Teilen als Erben ein. Mein Maklerunternehmen soll A erhalten, weil er bereits jetzt über eine ausreichende Sachkunde als Versicherungsmakler im Sinne von 34d Abs.1 GewO verfügt. Ausgleichspflicht zwischen A & B Vorausvermächtnis zugunsten A

Fazit: Eine GmbH bewahrt ihr Unternehmen für Ihre Erben! Testamentserstellung nur mit anwaltlicher oder notarieller Hilfe! Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung runden das Bild ab! Kanzlei Michaelis bietet makleroptimierte Gesamtlösungen.

Erbrechtliche Beratung durch Kanzlei Michaelis Für Dauerberatungsmandanten ohne weitere Kosten Flexible Vergütungsmodelle für alle Übrigen: Streitwertbasierend Stundenhonorar

RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Reichow RA Ratsch RA Jöhnke RA Cyrus Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glockengießerwall 2 20095 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Fax: (040) 888 88-737 www.kanzlei-michaelis.de