Arbeitskreis Barrierefreies Köln

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Transkript:

Arbeitskreis Barrierefreies Köln Kurzdarstellung der Aktivität Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln setzt sich für eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und des öffentlichen Nahverkehrs in Köln ein. In regelmäßigen Treffen mit der Stadtverwaltung und den Kölner Verkehrsbetrieben findet ein intensiver Austausch statt mit dem Ziel, die Belange von Menschen mit Behinderung bei geplanten und laufenden Baumaßnahmen und im Verkehr zu berücksichtigen und verbindliche Standards zu vereinbaren. Der Arbeitskreis nimmt vier- bis fünfmal im Jahr an den Anhörungen nach BGG (vgl. 1 BGG NRW, siehe rechtliche Grundlagen) teil, in denen die Stadtverwaltung und die Kölner Verkehrsbetriebe ihre Planungen und konkreten Vorhaben vorstellen. Darüber hinaus erarbeitet er Stellungnahmen zu Vorhaben im Bereich Bauen und Verkehr für die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und bereitet Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft für die Ausschüsse des Rates vor. Dem Arbeitskreis gehören Menschen mit und ohne Behinderung aus verschiedenen Berufsgruppen an. Der Arbeitskreis ist also insofern inklusiv ausgerichtet, als dass eine Mitarbeit prinzipiell allen Interessierten offen steht unabhängig davon ob sie selber von einer Behinderung betroffen sind. Lebensbereich Öffentlicher Raum Politik Bürgerschaftliches Engagement Gebietskörperschaft kreisfreie Stadt (Köln) Einwohnerzahl ~1.000000 Zuordnung zu Dimensionen Gestaltung einer barrierefreien Infrastruktur Partizipation und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für die Idee Inklusion ZPE, Universität Siegen

Ausschlaggebender Impuls Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln hat sich 2001 formiert, um die bestehenden Missstände in Köln aufzuzeigen und praktikable Lösungen für deren Beseitigung zu finden. Die Initiierung kam insbesondere durch persönliche Kontakte verschiedener Akteure im Bereich der Selbsthilfe und Interessenvertretung zustande, die gehäuft negative Erfahrungen im Hinblick auf nicht barrierefreie Planungen gemacht hatten. Ziele des Projekts Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet wird. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, des öffentlichen Stadtraums und des öffentlichen Nahverkehrs. Dabei geht es beispielsweise um: Bildungs- und Sportstätten, Kultureinrichtungen und Versammlungsstätten, Bürgerhäuser und -zentren, Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, Haltestellen und Bahnhöfe, Öffentliche Plätze und Straßen, Verkehrsmittel und Verkehrswege Gaststätten und Restaurants Wohnhäuser, Arztpraxen und Geschäfte. Ziel des Arbeitskreises ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen und öffentlichen Leben zu verbessern. Damit weist die Arbeit vor allem einen Bezug zu Artikel 9 der UN- BRK auf, welcher die Vertragsstaaten dazu auffordert geeignete Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. 2

Rechtlicher Rahmen Im Rahmen des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen BGG NRW) wird dem Ziel der Barrierefreiheit im Sinne der Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen ( 4 BGG NRW) besonders Rechnung getragen. So sollen beispielsweise Zielvereinbarungen zur Herstellung der Barrierefreiheit (vgl. 5 BGG NRW) zwischen den kommunalen Körperschaften und Verbänden behinderter Menschen abgeschlossen werden (gemäß 13 BGG). Zudem sind die Träger öffentlicher Belange zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dies gilt für den Bereich des Bauens und des Verkehrs (vgl. 7 BGG NRW; in diesem Zusammenhang spielen auch weitere bauordnungsrechtliche Vorschriften, DIN Normen und das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine wichtige Rolle), für die Verwendung von Gebärdensprache (vgl. 8 BGG NRW), für die Gestaltung von amtlichen Informationen (vgl. 9 BGG NRW) und für die Informationstechnik (vgl. 10 BGG NRW; in diesem Zusammenhang spielt auch die Barrierefreie-Informations-Technikverordnung eine Rolle). Bei Verstößen gegen die Bestimmungen zur Herstellung von Barrierefreiheit besteht ein Verbandsklagerecht (vgl. 6 BGG NRW). Nach Einschätzung des Arbeitskreises brachte die Einführung der BGGs auf Bundes- und auf Landesebene in den Jahren 2002 und 2004 zahlreiche Verbesserungen für seine Arbeit. So finden beispielsweise seitdem regelmäßige Anhörungen nach BGG statt, in denen viele städtische Vorhaben im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr vorgestellt werden. Außerdem hat sich die Zusammenarbeit mit der Verwaltung insgesamt intensiviert. Maßnahmen Neben dem regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung, trifft sich der Arbeitskreis einmal im Monat intern, um sich zu Themen und Fragestellungen der Barrierefreiheit und zu aktuellen Projekten auszutauschen. Zudem war der Arbeitskreis an der Erarbeitung und Veröffentlichung verschiedener informativer Materialien beteiligt, z.t. in Zusammenarbeit mit städtischen Ämtern, die auf der Homepage heruntergeladen werden können (zur barrierefreien Gastronomie in Köln, zum Blindenleitsystem, zum ÖPNV, zu Grünanlagen und Spazier- und Wanderwegen, zur Gestaltung schriftlicher Informationen im öffentlichen Raum und zu barrierefreien Verkehrsanlagen). 3

Beteiligte und Netzwerke Auch wenn der Arbeitskreis allen Interessierten offen steht, arbeiten überwiegend Menschen mit Behinderung (und auch einige Senior/innen) mit. Ein Grund dafür wird darin gesehen, dass die Arbeit mit einer hohen zeitlichen Intensität verbunden ist und dementsprechend ein hohes Engagement erfordert. Ein großes Interesse an Veränderungen und ein entsprechendes Engagement resultiert jedoch häufig aus der eigenen Betroffenheit. Die Mitglieder sind überwiegend körperlich beeinträchtigte Menschen und Personen mit Sinnesbehinderungen. Die Mitglieder haben jeweils unterschiedliche Zugänge zum Thema Barrierefreiheit. So sind u.a. ein Architekt, ein Stadtplaner, ein Tourismusberater für barrierefreies Reisen, eine Mitarbeiterin im Marketing, zwei Behindertenbeauftragte und eine Landschaftsarchitektin im Arbeitskreis vertreten. Dies führt dazu, dass unterschiedliches Fachwissen der Teilnehmer/innen einbezogen werden kann und zudem die Betroffenen als Expert/innen in eigener Sache partizipieren. Der Arbeitskreis versteht sich als demokratisches Gremium. Es gibt keine federführende Verantwortung, Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Der Arbeitskreis Barrierefreies Köln ist eng mit dem Zentrum für selbstbestimmtes Leben Köln ZsL Köln - vernetzt. Daneben gibt es verschiedene Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen und Verbänden (z.b. Deutscher Hotel und Gaststättenverband) sowie eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der städtischen Verwaltung und den Kölner Verkehrsbetrieben; es gibt dort feste Ansprechpartner/innen und regelmäßige Anhörungen. Die Beteiligung des Behindertenbeauftragten der Stadt im Arbeitskreis fördert zusätzlich den Austausch mit der Verwaltung. Der Arbeitskreis ist zudem von dem kommunalen Mitwirkungsgremium Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beauftragt, Stellungnahmen zu Planungen im Bereich Bauen und Verkehr zu erarbeiten sowie gegebenenfalls Beschlussempfehlungen der Stadtarbeitsgemeinschaft für die Ausschüsse des Rates vorzubereiten. Einzelne Mitglieder des Arbeitskreises vertreten die Stadtarbeitsgemeinschaft in Ratsausschüssen als sachkundige Einwohner/innen. Auch überregional ist der Arbeitskreis durch die Arbeit in der Interessenvertretung und Selbsthilfe der einzelnen Mitglieder gut vernetzt (z.b. über das ZsL Köln, in der LAG SELBSTHILFE NRW, in verschiedenen Verbänden und Fördergemeinschaften). 4

Finanzierung und Ausstattung Die Arbeit basiert auf rein ehrenamtlicher Basis. Es gibt keine Aufwandsentschädigungen oder ähnliches. Es werden Räumlichkeiten des ZsL Köln und eines Mehrgenerationenhauses genutzt. Da die Sitzungsräume der Stadt stark frequentiert sind, ist es nicht möglich, diese für die Arbeit des Arbeitskreises zu nutzen. Projektablauf und zeitliche Rahmung Der Arbeitskreis existiert seit 2001. Im Jahr 2008 erreichte der Arbeitskreis den zweiten Platz bei der Verleihung des ersten Kölner Innovationspreises Behindertenpolitik und erhielt ein Preisgeld von 1.500 Euro. Zudem wurde der Arbeitskreis im Rahmen einer Feierlichkeit im Rathaus für sein zehnjähriges Bestehen von der Stadt geehrt. Als wichtige Erfolge und Meilensteine zu denen die Arbeit des Arbeitskreises beigetragen hat, sind vor allem die Verankerung der Stelle eines Behindertenbeauftragten und die Fortbildung und Einsetzung von Sachverständigen für Barrierefreiheit in einigen Ämtern der Verwaltung zu nennen sowie die Erstellung grundlegender Richtlinien (Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum, Richtlinien für die Gebäudewirtschaft). Auch Dank der Arbeit des Arbeitskreises wurde die Stadt Köln im Jahr 2011 in Brüssel als eine der 4 Finalisten des erstmalig vergebenen Access City Award der Europäischen Kommission ausgezeichnet. Inklusive Ausrichtung des Projektes und Gemeinwesenbezug Der Arbeitskreis leistet in enger Kooperation mit der Stadtverwaltung einen relevanten Beitrag zur Entwicklung einer barrierefreien Infrastruktur im Gemeinwesen. Der Abbau von Barrieren stellt einen wichtigen Bestandteil gleichberechtigter Teilhabe dar, indem er dazu beiträgt, soziale Räume zu öffnen und die Mobilität von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Dies bietet die Chance, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Gemeinwesen und damit auch die Kontakte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Nachhaltigkeit Der Arbeitskreis existiert bereits seit 2001. Die Arbeit ist dauerhaft angelegt und konnte bisher schrittweise, aber kontinuierlich Verbesserungen bewirken. 5

Gesamteinschätzung Der Arbeitskreis ist auf die Herstellung einer barrierefreien Infrastruktur in Köln ausgerichtet und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Herstellung von Zugänglichkeit im Sinne des Artikels 9 der UN-BRK. Im Laufe der Jahre haben sich ein großes Expertenwissen und eine gute Vernetzung mit den Entscheidungsträgern etabliert, was zum Abbau von Barrieren im Gemeinwesen beiträgt. Der Arbeitskreis fokussiert insbesondere bauliche und infrastrukturelle Aspekte von Barrierefreiheit. Durch die Vielfalt der beteiligten Expert/innen in eigener Sache stellt der Arbeitskreis zudem einen wichtigen und effektiven Baustein in der Selbstvertretung behinderter Menschen in Köln dar. Einschätzung der Projektverantwortlichen Als besonderen Erfolg sieht der Arbeitskreis die Tatsache, dass in der Verwaltung zwei Stellen für Sachverständige für Barrierefreiheit geschaffen wurden. Dies erleichtert die Arbeit des Arbeitskreises erheblich. Es bestehen aber nach wie vor auch noch viele Probleme. So werden beispielsweise Richtlinien häufig immer noch nicht hinreichend berücksichtigt oder getroffene Absprachen nicht eingehalten. Der Arbeitskreis schätzt seine Wirksamkeit durchaus hoch ein. So können z.b. durch öffentlichen Druck durch Pressearbeit und auch durch eine enge Vernetzung mit Politik und Verwaltung durchaus immer wieder wichtige Erfolge erzielt werden. Die Arbeit des Arbeitskreises zeigt, dass ein solches Modell durchaus auch in einer großen Stadt funktionieren kann. Hierfür sind jedoch ein langer Atem aller Beteiligten und ein entsprechend hohes und langfristiges Engagement erforderlich. Die Arbeit im Team und eine Verteilung der Aufgaben kann dies erleichtern. allgemeine Informationen und Materialien http://www.barrierefreies-koeln.de Kölner Stadtführer für Menschen mit Behinderung (erhältlich beim Zentrum für selbstbestimmtes Leben, ZsL Köln: http://www.zslkoeln.de/unser-angebot/abgeschlossene-projekte/stadtfuehrer-fuer-behinderte-koeln/ 6

Ansprechpartner AK "Barrierefreies Köln" c/o Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL) z.h. Horst Ladenberger An der Bottmühle 2 50678 Köln Tel : 0221-32 22 90 Fax : 0221-32 14 69 E-Mail: info@barrierefreies-koeln.de 7