Nachqualifizierung in der Altenpflege 11. Mai 2012 Kleine Tagung Fachkräftegewinnung aus der ZWEITEN Reihe Referentin: Nicole Brinkmann c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39 c/o GWAB mbh 06441 92475-48
Was ist Nachqualifizierung? Ziel ist das Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses. Vorhandene berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen werden dafür anerkannt. Den Abschluss der Nachqualifizierung bildet die Externenprüfung vor der zuständigen Kammer. Grundlage: Zulassung in besonderen Fällen 45 Berufsbildungsgesetz 37 Handwerksordnung Voraussetzungen: der Nachweis über das 1,5-fache der regulären Ausbildungszeit der Nachweis über entsprechende Handlungskompetenz
Warum hat die klassische Nachqualifizierung im Pflegebereich Grenzen? Ausbildung in Industrie und Handwerk Duale Ausbildung Bundeseinheitlich geregelt Ausbildung im Pflegebereich Schulische Ausbildung Landesrechtlich geregelt Zulassung in besonderen Fällen ---- Berufserfahrung wird anerkannt ----
Notwendigkeit und Potenzial für Nachqualifizierung (Quelle: Hessischer Pflegemonitor bzw. Hessisches Statistisches Landesamt) Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen in Hessen 2010 : Bei stationären Einrichtungen: 6 % ex. AP 4 % APH Bei ambulanten Pflegediensten: 15 % ex. AP 25 % APH Erweiterungsbedarf im Landkreis Gießen: 35 Vollzeitstellen bis 2015 132 Vollzeitstellen bis 2025 Im Kreis Gießen waren 2009 in stationären Einrichtungen beschäftigt: 381 exam. Altenpfleger/innen (+ 91 Gesundheits- und Krankenpfleger/innen) 47 Altenpflegehelfer/innen (+11 Krankenpflegehelfer/innen) 861 Hilfskräfte in der Pflege
ANQA = Arbeitsintegrierte Nachqualifizierung Altenpflege Mit ANQA können angelernte Beschäftigte nachträglich einen anerkannten Berufsabschlusses in der Pflege erwerben, ohne dass ein Ausbildungsverhältnis bestehen muss. berufsbegleitend und arbeitsintegriert in enger Abstimmung mit der Pflegeeinrichtung
Was sind die Voraussetzungen zur Teilnahme? ein Hauptschulabschluss eine Beschäftigung in der Altenpflege eine mehrjährige angelernte Tätigkeit in der Altenpflege
Was sind die Rahmenbedingungen? 20% der Arbeitszeit als Lernzeit (bezahlte Freistellung) 10% der Arbeitszeit als Lernaufwand in der Freizeit kein regelmäßiger Schulbesuch sondern selbstständiges Arbeiten mit Lernaufträgen Schulung der Praxisanleiter zweistufig: 1. > APH und 2. > exam. AP
Weitere Bestandteile Schriftliche Ergänzung zum Arbeitsvertrag Dokumentation der Lernerfolge und Lernzeiten im Lernpass Dokumentation der Lernzeiten im Dienstplan Gründung von Lerngruppen, bei Bedarf Einrichtungsübergreifend 7 Tage Präsenszeit in der Altenpflegeschule (in 3 Jahren)
ZAUG ggmbh Altenpflegeschule(n) Einrichtung(en) / TeilnehmerInnen Stationär u. Ambulant Projektbüro 1. Abschnitt: AltenpflegehelferIn (1 Jahr) Prüfung hier Ausstieg/Einstieg möglich 2. Abschnitt: Exam. AltenpflegerIn (2 Jahre) Prüfung Sprachförderung bei Bedarf organisieren Lehrer - Aufsuchende Lernbegleitung - Lernprozesssteuerung Stationsleitung/Wohnbereichsleitung/PDL - Lernprozesssteuerung - Praxisanleitung Schulung Lernprozess- steuerung/- begleitung 7 Tage Präsenzunterricht Lernpartnerschaften/ Lerngruppen Überprüfung Lernerfolgskontrollen Lernerfolgskontrollen Lernpass Dokumentation der Ergebnisse der Lernerfolgskontrollen und der Lernzeiten
Annahmen Vollzeit 40 Stunden pro Woche 1 Monat 4,33 Wochen Arbeitszeit Unterrichtszeit Altenpflegehilfe 173,2 Stunden pro Monat 700 Unterrichtseinheiten 1 Unterrichtseinheit 45 Minuten 700 Unterrichtseinheiten 525 Stunden (h) Monate im Jahr (Urlaub, Krankheit Jahresarbeitszeit 10,25 abgezogen) Berechnungen 20% Lernzeit im Betrieb 34,64 Stunden pro Monat (35 h gerundet) 10% Lernzeit in der Freizeit 17,32 Stunden pro Monat (17 h gerundet) Gesamt Lernzeit 51,96 Stunden pro Monat (52 h gerundet) Gesamt Lernzeit 532,59 Stunden im Jahr (533 h gerundet)
Fachliche Themen der Lernaufträge UE gem. Ausbildungsrahmenplan Prozentualer Anteil der Lernaufträge 1. Pflegefachlicher und pflegepraktischer Lernbereich 2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung 3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit 400 58% 100 14% 50 7% 4. Altenpflegehilfe als Beruf 100 14% 5. Zur freien Gestaltung 50 7% Gesamtstundenzahl 700 100%
Kontaktdaten ZAUG ggmbh Kiesweg 31 35396 Gießen Nicole Brinkmann Dr. Klaus-Jürgen Rupp Telefon: 06 41-9 52 25 39 Fax: 06 41-5 15 94 E-Mail: nachqualifizierung@zaug.de GWAB mbh Westendstraße 15 35578 Wetzlar Sylke Trense Telefon: 0 64 41-9 24 75 48 Fax: 0 64 41-9 24 75 77 E-Mail: nachqualifizierung@gwab.de www.nachqualifizierung-mittelhessen.de c/o ZAUG ggmbh Tel.: 0641 95225-39 c/o GWAB mbh 06441 92475-48