Gemeinde Taufkirchen (Vils) 58. Änderung des Flächennutzungsplans

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Transkript:

Gemeinde Taufkirchen (Vils) Landkreis Erding 58. Änderung des Flächennutzungsplans "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" Begründung Max Bauer, Landschaftsarchitekt, Pfarrer- Ostermayr- Str. 3, 85457 Wörth, T. 08123 2363, F. 08123 4941 info@labauer.de

Begründung zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Landkreis Erding "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" 1. Anlass der Planung und Planungsvorgaben 1.1 Lage und Umgebung des Planungsgebiets Die Campingplatzanlage Lain liegt an der östlichen Grenze der Gemeinde Taufkirchen (Vils) im Landkreis Erding (Gemarkung Gebensbach). Östlich, südlich und westlich angrenzend befindet sich das Gebiet der Stadt Dorfen (Gemarkung Grüntegernbach / Landkreis Erding). Weiter östlich liegt der Markt Buchbach (Gemarkung Felizenzell / Landkreis Mühldorf am Inn). Im Norden schließt der Markt Velden an (Gemarkung Babing / Landkreis Landshut). Abbildung 1: Lage des Planungsgebiets Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt in bewegtem Gelände und ist im Süden, Westen und Osten von landwirtschaftlichen Nutzflächen umgeben. Im Norden liegt die bereits bestehende Anlage. Im Nordosten befindet sich der Erlensee sowie daran östlich anschließende biotopkartierte Flächen. 2

Abbildung 2: Luftbild des Planungsgebiets Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung 1.2 Anlass und Ziel der Planung Die gesamte Anlage wird von einem privaten Investor am Erlensee betrieben, der als Badesee und Fischweiher genutzt wird und einschließlich Liegewiesen und Eingrünung eine Größe von ca. 4,3 ha aufweist. Auf einer Fläche von insgesamt ca. 13,9 ha befinden sich ein Campingplatz (ca. 10,1 ha), 46 Parzellen für Blockhäuser (ca. 2,3 ha), ein denkmalgeschützter als Ausflugsgaststätte sowie Wellnessanlage fungierender Dreiseithof (D- 1-77- 139-31), Tennisplätze, Gemeinschaftsanlagen und Grünflächen. Der Campingplatz wird überwiegend von Dauercampern (Wohnwägen und Mobilheime) genutzt. Ca. 0,6 ha sind als Touristikplätze in Gebrauch. Planungsgebiet Abbildung 3: Luftbild der gesamten Anlage Quelle: FIS Natur 3

Da der Bestand im Süden der Anlage die Flächenausweisung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des gültigen Bebauungsplans überschreitet, wird die Planung in diesem Bereich aktualisiert und den Gegebenheiten angepasst. Im östlichen Anschluss an die Bestandsbebauung sollen zudem neue Parzellen für Wochenend- /Ferienhäuser ausgewiesen werden, um der vorhandenen Nachfrage Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang sind auch Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Parallel zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans stellt die Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 90 "Änderung und Erweiterung der Campingplatzanlage Lain Bereich 3 a und 3 b" auf. 1.3 Aussagen des Flächennutzungsplanes (FNP) Die derzeit gültige 4. Änderung des FNP (Erweiterung der Campinganlage Lain) vom 20.02.1991 umfasst die in einem 1986 durchgeführten Raumordnungsverfahren positiv beurteilten Bereiche sowie auch Teile der negativ beurteilten Flächen und geringfügig darüberhinausgehende Abschnitte. Die 4. Änderung des FNP gliedert die gesamte Campinganlage in ein Sondergebiet mit 7 Teilflächen. Die damals bereits vorhandene Anlage mit Dreiseithof und Tennisplätzen wurde als Sondergebiet 1 und 2 bezeichnet. Die zum Zwecke der Campingnutzung neu ausgewiesenen Abschnitte Sondergebiet 4, 5 und 7 wurden zwischenzeitlich verwirklicht. Das Sondergebiet 6 im Süden der Anlage wurde mit ca. 2,5 ha dargestellt. Dieser Bereich beinhaltet derzeit eine Campingplatzfläche (ca. 1,7 ha) im Westen sowie Blockhäuser (ca. 2,3 ha) im Osten. Legende ausgewiesene Flächen der 4. Änderung des FNP Sondergebiet 6 ca. 2,5 ha Grünfläche derzeit beanspruchte Flächen Campingplatz ca. 1,7 ha Blockhäuser ca. 2,3 ha Private Grünfläche Abbildung 4: Gegenüberstellung der ausgewiesenen (4. Änderung des FNP) und der derzeit beanspruchten Flächen 4

Vorgesehen wurde zudem eine Erweiterung der vorhandenen Kläranlage im Auebereich des Erlenbachs (auf Dorfener Stadtgebiet) sowie südlich des Gemeindewegs nach Bachzelten (auf Taufkirchener Gemeindegebiet sowie auf Dorfener Stadtgebiet). Der Erlensee mit Zu- und Abfluss sowie Flachuferbereichen - einschließlich Liegewiesen- sowie die geplanten Eingrünungen wurden als Fläche mit besonderen ökologischen und gestalterischen Funktionen gekennzeichnet. Abbildung 5: 4. Änderung des FNP, Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München 5

1.4 Aussagen des Bebauungsplans Der derzeit gültige Bebauungsplan Erweiterung 1,2,3 u.5 Campingplatzanlage Lain vom 17.02.1993 konkretisiert im Wesentlichen die Vorgaben der 4. Änderung des FNP. Ausgewiesen sind die Erweiterungsbereiche 1, 2, 3 a und 3 b, 4 und 5. Tabelle: Zuordnung der Erweiterungsbereiche des Bebauungsplans zu den entsprechenden Flächen der 4. Änderung des FNP Nummerierung des Bebauungsplans Nummerierung der 4. Änderung des FNP 1 SO 4 2 SO 5 3 a SO 6 3 b 4 SO 7 5 SO 3 Abbildung 6: Bebauungsplan vom 17.02.1993, Architekt Thalmeier (Buchbach) Gegenüber der vorgegebenen Fläche der 4. Änderung des FNP von ca. 2,5 ha (vgl. Abbildung 4) wurden die Erweiterungsflächen 3 a und 3 b, die zusammen dem Sondergebiet 6 der 4. Änderung des FNP entsprechen, im Bebauungsplan mit ca. 3,3 ha Fläche (vgl. Abbildung 7) dargestellt. 6

Eine Überschreitung dieser planungsrechtlichen Vorgabe um 0,7 ha (vgl. Abbildung 7) wurde im Gebiet 3 a (Campingplatzfläche) und in Folge auch im Gebiet 3 b (Blockhäuser) vorgenommen, so dass derzeit insgesamt ca. 4 ha beansprucht werden. Zur Eingrünung wurden südlich und östlich des Gebietes 3 a und 3 b Grünflächen ausgewiesen. Legende ausgewiesene Flächen des Bebauungsplans 3a Campingplatz 3b Blockhäuser 3a und 3b (SO 6 der 4. Änderung des FNP) ca. 3,3 ha derzeitiger Bestand Campingplatz ca. 1,7 ha Blockhäuser ca. 2,3 ha Private Grünfläche Grünfläche Abbildung 7: Gegenüberstellung der ausgewiesenen (gültiger Bebauungsplan) und der derzeit beanspruchten Flächen 1.5 Verkehr Lain ist über eine gemeindliche Stichstraße an das Verkehrsnetz angebunden, die von der LA 16, Markt Velden Felizenzell, abzweigt. Im Bereich Lain gibt es - laut Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Taufkirchen- zwei öffentliche Gemeindeverbindungsstraßen (Nr. 12 Thalstraße, Nr. 15 GV- Straße nach Lain). Nr. 12 begrenzt das Planungsgebiet in ihrem tatsächlichen Verlauf im Norden und ist nicht mehr Bestandteil des Geltungsbereichs. Abbildung 8: Öffentliche Straßen im Bereich von Lain 7

1.6 Ver- und Entsorgung Die Campingplatzanlage ist bis zur Hofstelle an die Wasserversorgung der Gemeinde Taufkirchen angeschlossen. Im Plangebiet erfolgt die Trinkwasserversorgung derzeit und auch künftig über ein privates Leitungsnetz. Die Versorgung mit Löschwasser im Brandfall ist durch Unterflurhydranten sowie zwei Löschwasserentnahmestellen am Erlensee sichergestellt. Für die Gemeinde entstehen durch die Planung keine Verpflichtungen zum Bau neuer Leitungen. Das Abwasser wird über die anlageneigene Kläranlage mit vollbiologischem Klär- und Oxidationsteich gereinigt. Die Stromversorgung erfolgt durch die Stadtwerke Dorfen, die Müllbeseitigung durch den Landkreis Erding. 2. Vorgenommene Planänderung Der in der 4. Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesene Bereich SO 6 (entspricht den im Bebauungsplan vom 17.02.1993 ausgewiesenen Bereichen 3 a und 3 b) überschreitet die bislang genehmigte Planung und wird daher gemäß 10 Abs. 2 BauNVO als SO 3 a (Campingplatzfläche) und SO 3 b (Wochenendhaus- /Ferienhausgebiet) dargestellt und aktualisiert. Am östlichen Rand von SO 3 b ist zudem eine moderate Erweiterung (ca. 0,82 ha) für Wochenend- /Ferienhäuser als Blockhausbauten Bestandteil der Planung. Die Ausgleichsfläche wird im Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplans erbracht und begrenzt die dargestellte umfangreiche Grünfläche östlich und südlich. 3. Umweltprüfung Nach 2 Abs. 4 BauGB wird ein Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung erstellt, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung dargestellt werden. Die - im Rahmen der Eingriffsregelung- benötigte Ausgleichsfläche weist eine Größe von ca. 0,29 ha (Eingriffsfläche ca. 0,82 ha x 0,35 = ca. 0,29 ha) auf. Bei der angesetzten Fläche von ca. 0,82 ha handelt es sich um die benötigten Flächen für zusätzliche Blockhausbauten. Die im derzeit gültigen Bebauungsplan vom 17.02.1993 geplanten Eingrünungsmaßnahmen wurden nicht in der dargestellten Form durchgeführt. Aus diesem Grund ist ein zusätzlicher freiwilliger Ausgleich von ca. 0,83 ha vorgesehen. Die gesamte Ausgleichsfläche im Bereich des Eingriffsbebauungsplans beträgt daher ca. 1,12 ha. Durch die Situierung der Ausgleichsflächen an der Süd- und Ostseite des Planungsgebiets soll der nun mehr endgültige Abschluss der baulichen Entwicklung der Campingplatzanlage Lain gewährleistet werden. Insgesamt sind zur Eingrünung des Gebiets Ausgleichs- sowie Eingrünungsmaßnahmen mit einer Größe von insgesamt ca. 1,8 ha vorgesehen. 8

4. Art der baulichen Nutzung Das Planungsgebiet wird als Sondergebiet gemäß 10 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen mit den Teilbereichen 3a Campingplatz und 3b Wochenendhaus- /Ferienhausgebiet. 5. Flächenbilanz Geltungsbereich 6,8 ha = 100 % Davon entfallen auf: Bereich 3 a 1,7 ha = 25 % Bereich 3 b (Bestand incl. bestehende Grünfläche ca.0,2 ha 3,3 ha = 49 % und Erweiterungsfläche von ca. 0,8 ha) Private Eingrünung im Süden und Osten 1,8 ha = 26 % (einschl. Ausgleichsfläche) Fertigungsdaten: Entwurf vom 01.04.2015 Fassung vom 24.11.2015 Taufkirchen, den 24.11.2015 Wörth, den 24.11.2015...... Franz Hofstetter, 1. Bürgermeister Max Bauer, Landschaftsarchitekt Gemeinde Taufkirchen Pfarrer- Ostermayr- Str. 3 Rathausplatz 1, 84416 Taufkirchen (Vils) 85457 Wörth T. 08084/37 0 F. 08084/37 23 T. 08123/2363 F. 08123/4941 9