Antrag auf Einrichtung eines Innovationsbereichs. Bezirkszentrum Wandsbek Markt

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Transkript:

Bezirkszentrum Wandsbek Markt

Inhalt 1. Vorüberlegungen a. Ausgangslage am Wandsbeker Markt b. Ziele der Initiative BID Wandsbek 2. 3. Gebietsgrenzen 4. Maßnahmen a. Neugestaltung der Nebenflächen / Varianten der Gestaltung b. Marketing / Management c. Administration des BID d. Zeitplan 5. Gestaltung der vertraglichen Regelungen 6. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept 7. Kontaktdaten Anlagen: - Gebietsabgrenzung - Planunterlagen für die Neugestaltung der Nebenflächen in zwei Varianten - Unbedenklichkeitserklärung des Betriebsstättenfinanzamtes - Einverständniserklärungen der Grundeigentümer zur Antragstellung 2

1. Vorüberlegungen: Ausgangslage Der Bezirk Wandsbek ist mit 408.000 Einwohnern der einwohnerstärkste Bezirk Hamburgs. Mit direktem Anschluss an die Innenstadt über die Wandsbeker Chaussee (Bundesstraße B75) und dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) queren täglich erhebliche Pendlerströme das Zentrum Wandsbeks im Bereich des Wandsbeker Marktes. Der Wandsbeker Marktplatz und der angrenzende Puvogel-Garten sind in den letzten Jahren sichtbar aufgewertet worden. Hier ist ein vielfältig nutzbarer, attraktiver Platz als Mittelpunkt von Wandsbek entstanden. Die Gestaltung der angrenzenden Straßenzüge, insbesondere im Abschnitt zwischen Brauhausstraße und Ring II, ist der Zentrenlage nicht angemessen und nicht mehr zeitgemäß. Die großflächigen Anbieter wie das Warenhaus Karstadt und das Shopping-Center Wandsbek Quarree erfahren seit langem eine positive Entwicklung. Das gilt nicht für den Branchenmix im Abschnitt zwischen Brauhausstraße und Wandsbeker Königstraße. Haben beispielsweise Discount-Bäckereien, Friseure und Schnäppchenmärkte durchaus ihre Berechtigung in einem Bezirkszentrum, so ist ihr vermehrtes Auftreten in diesem Abschnitt eine erstes Anzeichen für eine einsetzende Abwärtsspirale. Das Zentrum Wandsbek Markt erfreut sich insbesondere bei den Wandsbekern weiterhin sehr großer Beliebtheit. Um zukünftig auch für Nicht-Wandsbeker ein Anziehungspunkt zu sein und darüber hinaus als Shopping-Meile im Osten Hamburgs mit den konkurrierenden Einkaufszentren im Umfeld wettbewerbsfähig bleiben zu können, planen die Anlieger auf Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) selbst in ihren Standort zu investieren. Seit Oktober 2005 arbeitet eine Lenkungsgruppe bestehend aus Grundeigentümern, Aufgabenträger, der Handelskammer Hamburg und der Freien- und Hansestadt Hamburg an der Gründung eines Innovationsbereichs (im Folgenden Business Improvement District, kurz: BID). 3

1. Vorüberlegungen: Ausgangslage Einige Beispiele für die derzeitige Situation: Gestaltung des öffentlichen Raums: - Das Zentrum zwischen Brauhausstraße und Ring II hebt sich gestalterisch nicht von der Umgebung entlang der Bundesstraße B75 ab - Die Gestaltungselemente im Bereich des Wandsbeker Zentrums sind veraltet - Die Gehwegbeläge, Baumtröge und Bänke sind zum Teil beschädigt und erneuerungsbedürftig - Die Gehwege sind schmal und nicht als Flanierraum geeignet - Schmale Radwege bergen ein hohes Gefährdungspotenzial - Der Lauf für Kunden und Besucher wird vielerorts von Barrieren unterbrochen - Es existiert in weiten Teilen keine attraktive Gehwegbeleuchtung, die Straßenbeleuchtung ist einfach und einem Zentrum wie dem Wandsbeker Markt nicht angemessen Branchenmix/Einzelhandel - Der Branchenmix zwischen der Wandsbeker Königstraße und der Brauhausstraße zeigt Anfänge einer beginnenden negativen Entwicklung - Der Konkurrenzdruck für das Zentrum Wandsbek Markt erhöht sich durch Investitionen in der Hamburger Innenstadt (Hafencity, Europapassage) und durch die Erweiterung und Neugestaltung der Shopping-Center Alstertal-Einkaufszentrum und Hamburger Straße - Planungen für eine Erweiterung des Wandsbek-Quarree schaffen zusätzlichen Handlungsbedarf zur Aufwertung des gesamten Wandsbeker Zentrums, vor allem im öffentlichen Raum Veranstaltungen/Aktionen - Der Bezirk Wandsbek profitiert wenig vom wachsenden Tourismus in der Stadt - Hamburger Großveranstaltungen finden nicht in Wandsbek statt; das Image Wandsbeks in Hamburg ist verbesserungsfähig 4

1. Vorüberlegungen: Ziele der Initiative City Wandsbek und der Aufgabenträger möchten durch die Einrichtung des BID die folgenden Ziele erreichen: Wandsbek Markt wird für Kunden, Besucher und auch für Autofahrer in ein sofort wahrnehmbares Zentrum verwandelt, das sich von den angrenzenden Quartieren gestalterisch deutlich abhebt. Durch eine einheitliche Gestaltung wird eine klare Klammer um die funktional sehr unterschiedlichen Abschnitte des geplanten BID gespannt, damit das Zentrum Wandsbek Markt zusammenwächst. die Aufenthaltsqualität für Kunden und Besucher wird durch die Schaffung eines großzügigen Boulevards erheblich gesteigert und deren Verweildauer im Wandsbeker Zentrum deutlich erhöht. Sowohl die Wettbewerbsfähigkeit und das Umsatzpotenzial der ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe im BID-Gebiet werden durch die BID-Maßnahmen wesentlich verbessert, als auch Mieteinnahmen und Immobilienwerte gesteigert. 5

2. Hiermit stellen wir, die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Archenholzstraße 42 in 22117 Hamburg, auf der Grundlage des Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED), den Antrag zur Einrichtung eines BID für das Bezirkszentrum Wandsbek Markt (Geltungsbereich des Innovationsbereichs siehe Seite 8 ff.) und bitten Sie den Antrag zu prüfen und nach 5 (6) GSED die Unterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zur Entwicklung des Maßnahmenpaketes hat City Wandsbek e.v. die BID-Lenkungsgruppe, bestehend aus Grundeigentümern des Wandsbek Marktes, dem Vorstand von City Wandsbek e.v., Vertretern der Freien- und Hansestadt Hamburg (Bezirksamt Wandsbek und Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt), Vertretern der Handelskammer Hamburg und der Helmut Schmidt Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg, eingesetzt. Die Lenkungsgruppe tagt seit Ende 2005. Das gemeinsam in der Lenkungsgruppe entwickelte Maßnahmenkonzept und das zugehörige Finanzierungskonzept beziehen sich auf eine Laufzeit des Innovationsbereichs von 5 Jahren. Wir können als Aufgabenträger des BID Neuer Wall auf die dort gewonnenen Erfahrungen zurück greifen und sind mit dem BID-Verfahren vertraut. 6

2. Das Instrument BID als Rahmen Mit dem Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) besteht für Grundeigentümer die Möglichkeit, sich selbstständig im öffentlichen Raum zu engagieren. Die folgenden gesetzlich geforderten Voraussetzungen für die Einrichtung eines BID wurden erfüllt: Es wird durch einen Aufgabenträger, der Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG, ein Antrag zur Einrichtung eines BID mit einem Maßnahmenkonzept gestellt, dem über 15% der Grundeigentümer (Anzahl) und des Grundeigentums (Fläche) im betroffenen Geltungsbereich zugestimmt haben. Die entsprechenden Erklärungen der Grundeigentümer sind dem Antrag beigefügt. Die Gesamthöhe der zur Umsetzung der Maßnahmen von den Grundeigentümern zu erhebenden Abgaben übersteigt nicht 10% der Einheitswerte der im beantragten BID- Gebiet belegenden Grundstücke. Die voraussichtliche Höhe des Hebesatzes wurde mit 9,636637 % ermittelt. Der Mittelwert der Einheitswerte beträgt 846.235 EUR. Die Maßnahmen werden von einem von den Initiatoren bestimmten Aufgabenträger (Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG) im Sinne des GSED umgesetzt, das heißt: - Der Aufgabenträger unterwirft sich der Aufsicht der Handelskammer im Sinne des 4 Abs. 1 GSED, - Der Aufgabenträger ist finanziell in der Lage, die Maßnahmen durchzuführen. Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes im Sinne des 4 Abs. 2 GSED liegt dem Antrag bei. Eine Gebietsabgrenzung mit Erläuterung und Angabe der Flurstücksnummern ist im Antrag enthalten bzw. beigefügt. Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept ist Teil des Antrages. 7

3. Gebietsgrenzen Erläuterung Der Geltungsbereich des BID umfasst die und die Schloßstraße von der Brauhausstraße bis zum Ring II. Sämtliche Grundstücke, die sich in diesem Bereich entlang der und der Schloßstraße befinden, liegen damit innerhalb des BID-Gebietes. Die Liste der Flurstücke befindet sich auf den Seiten 10 und 11. Die Abgrenzung des BID-Gebietes kann der Karte auf der folgenden Seite sowie der Anlage entnommen werden. Die Rote Linie stellt die Gebietsgrenze dar. 8

3. Gebietsgrenzen 9

3. Gebietsgrenzen: Liste der Flurstücke I Straße Straße Flurstücksnummer Hausnummer Flurstücksnummer Hausnummer 1, 3, 5 3651 2 2482 9 1390 8 2453 13, 15 1388 10 10a 2454 17 1386 18 2455 19 1385 20, 22 3072 21 2048 24, 26 3074 25 2564 28 2458 27 2559 30 1457 29 1375 Knutzenweg 22 2459 31 1374 38 2460 33, 35 1352 40 1459 37 1373 42 2461 39, 41 1370 44 2462 nb 37 1371 46 1467 43 1369 48, 50 1472 45 1368 Schloßstraße 2, 4, 6 2464 47 1367 Schloßstraße 8a - 8g 3326 Flurstücksnummern der Grundstücke Schloßstraße 8 bis 48: Gemarkung Marienthal; sonstige Flurstücke: Gemarkung Wandsbek 10

3. Gebietsgrenzen: Liste der Flurstücke II Straße Straße Flurstücksnummer Hausnummer Flurstücksnummer Hausnummer Schloßstraße 10 3294 79 2633 Schloßstraße 12 128 81, 83 3628 Schloßstraße 14 2120 Schünemannstieg 2635 Schloßstraße Schloßstraße Schloßstraße Schloßstraße Schloßstraße Schloßstraße 36 38 42, 42 nb 44 48 60 57 59, 61 63, 65 67 69, 71 73 75 77 156 157 159, 3052 3053 164 3568 2627 3291 2513 2629 2630 2599 2600 2631 Schünemannstieg, 103 85, 87 89, 91 97, 99 109 hinter 109 111, 113 115 117 119 123 125 127 3627, 3590, 3592, 3206 2636 2749 3365 2777 3652 747 746 716 715 714 712 711 Flurstücksnummern der Grundstücke Schloßstraße 8 bis 48: Gemarkung Marienthal; sonstige Flurstücke: Gemarkung Wandsbek 11

4. Maßnahmen Die beschriebenen Ziele sollen durch die folgenden Maßnahmen erreicht werden: 1. Vollständige Neugestaltung der Gehwege und Parkflächen (Nebenflächen) entlang der und der Schloßstraße, 2. Herstellung eines möglichst barrierefreien und breiten Boulevards, 3. Installation einer Gehwegbeleuchtung, 4. Standortmarketing- und Management für das Wandsbeker Zentrum, 5. Administration des BID. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen erfolgt durch die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG. Als Aufgabenträger sind wir verantwortlich für die Baumaßnahmen im öffentlichen Raum, die Marketing- und Managementmaßnahmen und die Administration des BID. Wir werden uns mit der Lenkungsgruppe während der gesamten Laufzeit des BID hinsichtlich der Umsetzung der Maßnahmen abstimmen. 12

4. Maßnahmen: Neugestaltung der Nebenflächen Die geplante Neugestaltung der Nebenflächen umfasst die eingefärbten Flächen entlang der zwischen der Brauhausstraße und dem Ring II sowie der Schloßstraße: Bauabschnitt 3 Brauhausstraße bis Wandsbeker Königstraße (Nord) Realisierung angestrebt für 2009 Bauabschnitt 4 Wandsbeker Königstraße bis Ring II, (Nord), hier: Variante II Realisierung 2009 (in Abhängigkeit der Baumaßnahmen Quarree III) Bauabschnitt 2 bis Schloßstraße (Süd) einschl. Parkplatz Realisierung angestrebt für 2008 Bauabschnitt 1 Schloßstraße Realisierung angestrebt für 2008 13

4. Maßnahmen: Neugestaltung der Nebenflächen Der Entwurf der Landschaftsarchitekten WES & Partner Landschaftsarchitekten aus Hamburg wurde im Rahmen eines konkurrierenden Gutachterverfahrens von der Lenkungsgruppe, beraten durch Experten und Vertreter der Freien- und Hansestadt Hamburg sowie der Lokalpolitik des Bezirks Wandsbek, aus 5 Vorschlägen ausgewählt. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt im Rahmen der erforderlichen Grundsanierung der Nebenflächen Materialien im Wert von 750.000 EUR für die Neugestaltung der Nebenflächen zur Verfügung. Detaillierte Übersichtspläne und Abbildungen finden Sie auch im Internet unter: www.bid-wandsbek.de 14

4. Maßnahmen: Neugestaltung der Nebenflächen Der Entwurf von WES & Partner sieht die folgenden zentralen Elemente vor: Pflasterung der Gehwege mit 30x60 cm großen Betonsteinplatten mit gelblichem Granitvorsatz, farblich angelehnt an die Gestaltung des Wandsbeker Marktplatzes. Herstellung von überwiegend 1,50 Meter breiten Fahrradwegen aus grauen Betonsteinplatten, angelehnt an die Gestaltung des Wandsbeker Marktplatzes. Niveaugleiche Herstellung von Gehweg- und Parkflächen im gesamten Bereich zur optischen Vergrößerung der Flanierfläche. Absenkung der Bordsteine im Bereich der Parkflächen. Die Parkflächen werden durch Intarsien im Bodenbelag von den Gehwegen abgegrenzt. Nach dem Umbau werden insgesamt rd. 68 PKW-Parkstände im öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt. Entlang der Fassaden wird ein 1,50 Meter breiter Streifen durch eine dunkle Intarsie im Bodenbelag als Fläche für Auslagen der Geschäfte abgegrenzt. Umsetzung eines einheitlichen Beleuchtungs- und Bepflanzungskonzeptes im gesamten Bereich. Geplant ist die Pflanzung von rd. 40 Alleebäumen und der Einbau von rd. 78 Mastleuchten zur Ausleuchtung der Gehwegbereiche und der Baumkronen. Erneuerung der Stadtmöblierung (Bänke und Fahrradständer) entlang einer einheitlichen Möblierungsachse. Entfernung von Hindernissen auf den Gehwegen. Erhebliche Verbreiterung der Gehwegflächen im Bauabschnitt 4 durch teilweisen Wegfall einer Fahrspur und des Parkstreifens. 15

4. Maßnahmen: Neugestaltung der Nebenflächen Die folgende Abbildung zeigt den geplanten Zustand der Gehwege nach Umsetzung der Baumaßnahme (Variante II, Bauabschnitt 4, Blick in Richtung Westen): 16

4. Maßnahmen: Varianten der Gestaltung Für den vierten Bauabschnitt (Wandsbeker Königstraße bis Ring II, siehe Seite 13) liegen zwei Varianten der Gestaltung der Nebenflächen vor. Die Unterschiede im Überblick (Pläne finden Sie im Anhang zu diesem Antrag): Variante I: Plan WESUP-B-3-1-02 (Lageplan Abschnitt 2) und WESUP-B-3-1-00 (Übersichtsplan) Diese Variante sieht den Wegfall des Parkstreifens und einer Fahrspur stadteinwärts bis zur auf Höhe der Hausnummer 82 vor. Von dort an wird aus verkehrstechnischen Gründen eine weitere Fahrspur als Rückstauraum benötigt. Der Nachteil dieser Variante ist, dass die Bordsteinkante nicht auf der gesamten Länge des Boulevards gerade verlaufen kann. Darüber hinaus können in dieser Variante vier Bäume weniger gepflanzt werden. Die Bordkante vor Karstadt bleibt in ihrem derzeitigen Verlauf erhalten. Dies hat zur Folge, dass vor den Karstadt-Arkaden der Radweg keine Breite von 1,50 m aufweist. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die Fahrbahnflächen nicht auf der gesamten Länge angepasst werden müssen. Die Breite der Fahrstreifen ändert sich nicht. Die Kosten für diese Variante sind vollständig aus dem BID-Budget gedeckt. Variante II: Integriert in Plan WESUP-3-1-00 (Übersichtsplan) und WESUP-3-1-02 (Lageplan Abschnitt 2 (Osten)) Die Bordsteinkante liegt gegenüber Variante I um ca. 1,40 Meter näher an den Fassaden, was nach Einschätzung der Architekten den Eindruck eines erheblichen Raumgewinns nicht schmälert. Der wesentliche Vorteil dieser Variante ist eine gerade verlaufende Bordkante. Vor Karstadt rückt die Bordkante ca. 1 m in den Straßenraum, so dass auch vor Karstadt ein 1,50 m breiter Radweg möglich ist. Auch die Herstellung einer vollständigen Baum- und Leuchtenreihe entlang des Boulevards ist möglich. Diese Variante bedingt jedoch eine Verschwenkung der nach neuer Richtlinie notwendigen breiteren Fahrstreifen innerhalb der jetzigen Fahrbahnflächen. Der vorhandene Straßenraum wird neu aufgeteilt: In Höhe des Fußgängerüberweges zwischen Quarree und dem Marktplatz findet für beide Fahrtrichtungen eine Aufweitung von 2 auf 3 Fahrspuren statt. Neben der Anpassung der Signaltechnik (Kontaktschleifen) ist auf der Fahrbahn eine neue Deckschicht und eine Neumarkierung der Fahrstreifen erforderlich. Diese Maßnahmen müssen von der Freien- und Hansestadt Hamburg durchgeführt werden und verursachen Kosten in Höhe von mindestens 250.000 EUR, die nicht durch das BID bereitgestellt werden können. Die Finanzierung dieser städtischen Maßnahme ist derzeit nicht gesichert. 17

4. Maßnahmen: Varianten der Gestaltung Von den Grundeigentümern wird aus gestalterischen und verkehrstechnischen Gründen die Umsetzung der Variante II weiterhin angestrebt. Die zur Realisierung der Variante II benötigten zusätzlichen städtischen Mittel stehen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zur Verfügung. Das BID wird den betroffenen Bereich gemäß der zeitlichen Ablaufplanung als letzten Bauabschnitt voraussichtlich im Jahre 2009 realisieren. Bis dahin wird City Wandsbek e.v. und das BID Wandsbek mit Nachdruck um die Bereitstellung der fehlenden Mittel von Seiten der Freien- und Hansestadt Hamburg werben. Unabhängig davon, welche der Varianten schließlich zur Umsetzung kommt, entstehen den Grundeigentümern in keinem Falle höhere als die in diesem Antrag budgetierten Kosten. Sollte dennoch die Variante I umgesetzt werden, entstehen darüber hinaus auch keine weiteren Ansprüche seitens der Grundeigentümer und der Freien- und Hansestadt Hamburg gegen die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co KG. 18

4. Maßnahmen: Marketing/Management Marketing und Kommunikation Die Neugestaltung des Wandsbeker Zentrums soll bereits während der Bauphase durch begleitendes Marketing und Pressearbeit den Kunden und Besuchern kommuniziert werden. Informationsmaterialien werden erstellt sowie die Homepage www.bid-wandsbek.de regelmäßig aktualisiert. Zusätzlich streben die Lenkungsgruppe und der Aufgabenträger an, Wandsbek über die Bezirksgrenzen hinaus nach außen positiv zu vertreten. Die Akquisition einer Großveranstaltung für das Wandsbeker Zentrum im Hamburger Veranstaltungskalender ist dabei vorrangiges Ziel. Weitere kommunikative Leistungen richten sich an die Gewerbetreibenden innerhalb des Wandsbeker Zentrums. Eine breite Basis für die Bildung nachhaltiger Kooperationen soll geschaffen und die Zusammenarbeit innerhalb der Einzelhandels- und Dienstleistungslandschaft im Wandsbeker Zentrum verbessert werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird das neue Wandsbeker Zentrum mit einer Veranstaltung im öffentlichen Raum feierlich begangen. Zudem werden während der BID-Laufzeit die Lenkungsgruppe und der Aufgabenträger über die finanzielle Unterstützung von Events von City Wandsbek e.v. auf dem Wandsbeker Marktplatz und im gesamten BID-Gebiet im Rahmen des Marketing-Budgets des BID Wandsbek entscheiden. Management und Pflege Nach Abschluss der Neugestaltung wird das BID in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Hamburg darüber hinaus die zur Erhaltung der Attraktivität der Gestaltung notwendigen Reinigungsleistungen abstimmen. Weitere Aktivitäten sind die Koordinierung der Anlieferung im Quartier sowie die Entwicklung von Vereinbarungen zur Durchführung von privaten Baumaßnahmen und Veranstaltungen. 19

4. Maßnahmen: Administration des BID Der Aufgabenträger ist unmittelbar auf die Unterstützung der Grundeigentümer und Gewerbetreibenden im Quartier angewiesen. Die Kommunikation mit einer Vielzahl von Akteuren ist mit großem personellen Aufwand verbunden. Entscheidungswege werden durch gegenseitiges Vertrauen erheblich verkürzt und die gemeinsame Arbeit schafft dieses Vertrauen. Aus diesem Grund wird sich während der gesamten BID-Laufzeit die Lenkungsgruppe in regelmäßigen zeitlichen Abständen abstimmen. Im Rahmen möglicher späterer Anpassungen / Ergänzungen des Maßnahmenkonzeptes wird der Aufgabenträger diese gemeinsam mit der Lenkungsgruppe festlegen. Grundeigentümer und Gewerbetreibende aus dem BID-Gebiet sind eingeladen, in der Lenkungsgruppe aktiv mitzuarbeiten. Der Aufgabenträger wird die Verwendung der Mittel transparent nachweisen; die von den Grundeigentümern eingezogenen Mittel werden getrennt von den eigenen Mitteln verwaltet und die Handelskammer Hamburg wird die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Aufgabenträgers kontrollieren. Die Grundeigentümer erhalten jährlich einen Bericht zur finanziellen Situation des BID. Zusätzlich wird mindestens jährlich umfassend über die Situation im Quartier informiert. Diese Informationen werden auch im Internet unter www.bid-wandsbek.de in einem nur für die Grundeigentümer zugänglichen Bereich veröffentlicht. 20

4. Maßnahmen: Zeitplan der Baumaßnahmen Die Durchführung der Maßnahmen wird sich auf die gesamte Laufzeit des BID erstrecken. Die Neugestaltung der Nebenflächen soll noch im Frühjahr 2008 beginnen und im Winter 2009 abgeschlossen sein (siehe hierzu auch Seite 13). Während der Wintermonate und des Weihnachtsgeschäftes findet keine Bautätigkeit statt. Im Bauabschnitt 4 wird die Bautätigkeit mit der geplanten Erweiterung des Wandsbek Quarree und den damit verbundenen Baumaßnahmen koordiniert. Weiterhin hat ein Imbiss am U-Bahn-Abgang /Ring II einen gültigen Mietvertrag mit der Freien- und Hansestadt Hamburg bis zum Ende 2009. Auch dieses wird bei der zeitlichen Bauplanung berücksichtigt. Eine feierliche Einweihung des vollständig neugestalteten Wandsbeker Zentrums wird zum Beginn des Weihnachtsgeschäftes im Jahr 2009 angestrebt. Begleitend hierzu wird der Aufgabenträger, koordiniert durch die Lenkungsgruppe, über die gesamte Laufzeit des BID Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, zum Marketing, zur Evaluation und zur Administration des BID durchführen. Die Lenkungsgruppe wird während der gesamten Laufzeit eine kontrollierende und steuernde Funktion auf den Aufgabenträger ausüben. 21

4. Gestaltung der vertraglichen Regelungen Die Vertragsbeziehungen für die Umsetzung der umfangreichen Maßnahmen werden wie folgt gestaltet: Die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG wird einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Freien- und Hansestadt Hamburg im Sinne 3 Abs. 1 des GSED abschließen. Hier sind die gegenseitigen Pflichten beschrieben und die Maßnahmen näher definiert. Die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG wird mit der Freien- und Hansestadt Hamburg weiterhin einen Vertrag über Wegebaumaßnahmen bezogen auf die Baumaßnahme abschließen. In diesem Vertrag sind die sich aus dem Bauvorhaben ergebenden Verpflichtungen beschrieben. Alle weiteren Regelungen wird die Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe mit den Anbietern der spezifischen Leistungen direkt treffen. 22

5. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Allgemeine Erläuterungen zum Maßnahmen- und Finanzierungskonzept: Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept beruht auf den durch die Lenkungsgruppe beschlossenen Aktivitäten. Sämtliche Kostenangaben verstehen sich inkl. Umsatzsteuer und sind für 5 Jahre berechnet. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch eine von den Grundeigentümern zu leistende Umlage gemäß GSED. Die Umlage wird auf Grundlage eines Abgabenbescheides in 5 gleichen Jahresraten an die Stadt gezahlt. Die Stadt wiederum leitet die Abgaben unter Abzug einer Verwaltungskostenpauschale an den Aufgabenträger weiter. Darüber hinaus stellt die Freie und Hansestadt Hamburg dem Aufgabenträger Materialien im Wert von 750.000 EUR für die Neugestaltung der Nebenflächen zur Verfügung. Konzeption / rechtliche Beratung (120.00): Für die Vertragsgestaltung und die rechtliche Prüfung fallen externe Beratungskosten an. Auch während der Laufzeit des BID gibt es immer Situationen, die eine rechtliche Prüfung des Sachverhaltes erforderlich machen. Administration (75.00): Diese Position beinhaltet Kosten für die begleitende Dokumentation (z.b. Protokolle der Lenkungsgruppensitzungen), die durch einen externen Dienstleister erbracht wird. 23

6. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Vorkosten (112.00): Das Maßnahmenkonzept wurde über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren erstellt. In dieser Zeit sind durch City Wandsbek, einigen Grundeigentümern und dem Aufgabenträger Kosten auf eigenes Risiko verauslagt worden, die in der Vorphase für Vorplanung, Beratung und Untersuchungen angefallen sind. Diese verauslagten Kosten werden zurück erstattet. Gebühren Freie- und Hansestadt Hamburg (20.00) Für die Prüfung des Antrages und der Verträge sowie den Einzug der Abgabe behält die Stadt einen Betrag vom vereinnahmten Abgabenaufkommen ein. Events, Marketing, Kommunikation (200.00) Während der Laufzeit sind verschiedene Aktivitäten geplant, um auf das BID und das umgestaltete Bezirkszentrum Wandsbeks aufmerksam zu machen. Neben der Pflege des Internetauftritts werden zu unterschiedlichen Gelegenheiten Pressemitteilungen verfasst und heraus gegeben. Auch sollen Broschüren entwickelt und Events geplant und co-finanziert werden. Baukosten inklusive Material der FHH (2.780.00) Die Kosten für das BID wurden für die Durchführung der Neugestaltung der Nebenflächen in der Variante I (siehe Seite 17) ermittelt. Enthalten sind hier neben den Kosten für die Herstellung der Wegeflächen (Bordkanten, Oberbauschichten, Gehwege und Plätze sowie Entwässerung) auch die Installation der Beleuchtung, das Pflanzen der Bäume und der Austausch der Einbauten. Verwendet werden hierfür die von der Freien- und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellten Materialien. Die Pflege der Bäume in den ersten Jahren sowie die Energiekosten für die Beleuchtung während der BID-Laufzeit sind hier ebenfalls erfasst. 24

6. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Planung und Baunebenkosten (410.00) Diese Kosten beinhalten neben Planungs- und Überwachungskosten sonstige Baunebenkosten für die Baumaßnahme wie z.b. die Kosten für den Gestaltungswettbewerb, die Vermessung und für notwendige Untersuchungen. Finanzierungskosten (315.00) Die Baumaßnahmen sollen in den ersten 2 Jahren der BID-Laufzeit abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass ein Großteil der Mittel benötigt wird, bevor die Zahlungen der Grundeigentümer in Form der BID-Abgabe an den Aufgabenträger weitergeleitet wurden. Eine Zwischenfinanzierung der Maßnahmen ist daher notwendig. Der Aufgabenträger wird die notwendige Zwischenfinanzierung übernehmen und sich um eine Refinanzierung bemühen. Über die Laufzeit wurde ein Zinssatz von durchschnittlich 6,5% angenommen. In dieser Position enthalten sind außerdem Finanzierungsnebenkosten für z.b. Avalprovisionen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme. 25

6. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Aufgabenträgerkosten (484.00) Der Aufgabenträger erhält für seine Tätigkeit eine pauschale Vergütung zur Deckung seiner allgemeinen Geschäftskosten sowie für Wagnis und Gewinn in Höhe von 484.000 EUR. Sollten sich unter Beibehaltung des abgestimmten Leistungsumfanges Kostenreduzierungen (z.b. durch Optimierungen im Ablauf oder durch Preisverhandlungen) ergeben, erhält der Aufgabenträger darüber hinaus eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 50% der ersparten Kosten. Der danach verbleibende Betrag wird zunächst der Reserve zugeführt. Reserve (224.00) Trotz sorgfältigster Planung ist bei einer Laufzeit von 5 Jahren nicht immer alles voraussehbar. Die Reserve dient in erster Linie zur Deckung etwaiger unvorhergesehener baubedingter Risiken und sonstiger Kosten. Auch etwaige Einnahmeausfälle sowie notwendige Leistungsanpassungen werden hiermit ausgeglichen. Nicht verwendete Mittel wird der Aufgabenträger nach Ablauf der BID-Laufzeit gemäß 8 Abs. 4 GSED erstatten. 26

6. Maßnahmen- und Finanzierungskonzept Verteilung des Budgets auf die Laufzeit des BID 1. BID-Jahr 2. BID-Jahr 3. BID-Jahr 4. BID-Jahr 5. BID-Jahr gesamt 1. Konzeption und rechtliche Beratung 80.00 10.00 10.00 10.00 10.00 120.00 2. Administration 15.00 15.00 15.00 15.00 15.00 75.00 3. Vorkosten 112.00 112.00 4. Gebühren Freie- und Hansestadt Hamburg 20.00 20.00 5. Marketing, Events, Kommunikation 40.00 80.00 30.00 25.00 25.00 200.00 6. Baukosten 1.450.00 1.330.00 2.780.00./. Materialkosten (durch FHH beigestellt) -400.00-350.00-750.00 7. Planungs- und Baunebenkosten 255.00 155.00 410.00 8. Finanzierungskosten 46.091 101.502 97.93 56.85 12.627 315.00 9. Kosten Aufgabenträger 242.171 202.98 18.352 12.822 7.675 484.00 10. Reserve 90.00 80.00 18.00 18.00 18.00 224.00 Summe der Kosten 1.950.262 1.624.482 189.282 137.672 88.302 3.990.00 weitergeleitete Abgabe gem. GSED 798.00 798.00 798.00 798.00 798.00 3.990.00 Über- / Unterdeckung -1.152.262-826.482 608.718 660.328 709.698 Kumulation -1.152.262-1.978.744-1.370.026-709.698 27

7. Kontaktdaten Kontakt: Aufgabenträger: Otto Wulff Bauunternehmung GmbH & Co. KG Archenholzstraße 42 22117 Hamburg Tel.: 040/ 736 24 0 Fax: 040/ 736 24 205 E-Mail: info@otto-wulff.de Internet: www.otto-wulff.de Internetauftritt BID-Wandsbek: www.bid-wandsbek.de 28