Anforderungen an Berufungsverfahren

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Transkript:

Anfrderungen an Berufungsverfahren Die Mitgliedshchschulen der Allianz UAS7 bilden eine Qualitätsgemeinschaft. Sie definieren gemeinsame Qualitätsstandards, zu denen sie sich verpflichten, und sie unterstützen sich gegenseitig bei der Einhaltung dieser Standards in ihren Hchschulen. Die Qualitätssicherung im Berufungsbereich ist eine zentrale Aufgabe, deren Bedeutung kaum überschätzt werden kann, da die Qualität der Prfessrinnen und Prfessren über die Zukunft jeder Hchschule entscheidet. Bei Hchschulen für angewandte Wissenschaften geht es nicht nur darum, dass an die zu Berufenden hhe Ansprüche an die wissenschaftliche und die pädaggische Kmpetenz gestellt werden, sndern dass darüber hinaus eine ausgeprägte Fähigkeit zur Vermittlung praxisrelevanten Wissens, das aus eigener Berufserfahrung erwrben wurde, vrhanden ist. Entsprechend hch sind die Anfrderungen an Berufungsverfahren, denen sich die Mitgliedshchschulen vn UAS7 stellen. Sie haben gemeinsam Qualitätskriterien für den gesamten Przess vn der Persnalplanung über das Berufungsverfahren bis zur Persnalentwicklung erstellt. Die Qualitätssicherung im Berufungsbereich wird s Teil des umfassenden Qualitätssicherungssystems, das eine Hchschule besitzen und anwenden muss, wenn sie Exzellenz für sich beansprucht. Sinn der nachflgend aufgeführten Verabredungen ist es, den Qualitätsanspruch, dem die Mitgliedshchschulen bei Berufungsverfahren genügen wllen, zu definieren und für die einzelnen Handlungsfelder und Phasen vn Berufungsverfahren zu spezifizieren. Manches hiervn ist bereits durchgängiger Standard, der durch die Verabredungen dauerhaft sichergestellt werden sll. Anderes ist nch nicht bei allen Mitgliedshchschulen der nch nicht in hinreichendem Umfang erreicht und hat deshalb Zielcharakter. 1. Handlungsfeld Planung Die Qualität eines Berufungsverfahrens und der abschließenden Entscheidung resultiert nicht allein aus srgfältiger Persnensuche, sndern auch aus langfristiger Planung innerhalb der Fakultät / des Fachbereichs in Zusammenarbeit mit der Hchschulleitung. Dabei werden unterschiedliche Aspekte berücksichtigt: Wie sll die Prfessur in die Fachbereichs-/Fakultäts-/Institutsstruktur eingebunden sein? Wird mit der Prfessur vrrangig eine fachliche Nachflge geregelt der dient sie eher der Weiterentwicklung vn Lehr- und Frschungsfeldern? Wdurch sll die Prfessur das Prfil de Hchschule schärfen? Sll mit ihr die Internatinalität der Hchschule gestärkt werden? Dient sie vrrangig der Vernetzung mit der Praxis? Sll sie die Drittmittelfähigkeit steigern? Werden ihr spezielle Managementaufgaben im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung zugerdnet? UAS7 Anfrderungen an Berufungsverfahren Entwurf 01.03.2011 Seite 1

Kann die Prfessur eine besndere Rlle bei der Verbesserung der Genderund Diversity-Situatin der Fakultät / des Fachbereichs spielen? 2. Handlungsfeld Denminatin und Ausschreibung Unter Denminatin wird keine jb descriptin der Stellenbeschreibung verstanden. Sie ist die Zweckbestimmung einer Prfessur, die sich aus ihrer Zurdnung zu einem in Lehre und Frschung vertretenen wissenschaftlichen Fach ergibt. Die Festlegung der Denminatin erflgt frühzeitig und eindeutig und entspricht den Ergebnissen der Planung. Ebens frühzeitig entwickelt und definiert die Fakultät / der Fachbereich ein Anfrderungsprfil für die Prfessur. Darin werden die wesentlichen Kmpetenzen festgelegt, die eine Prfessrin/ein Prfessr haben muss, um die mit dem Lehr- und Frschungsfeld und die weiteren mit der Prfessur verbundenen Aufgaben angemessen erfüllen zu können. Bei der Ausschreibung wird darauf geachtet, dass diese der strategischen Ausrichtung der Hchschule flgt und Bewerberinnen/Bewerbern einen klaren Eindruck vn dieser Ausrichtung vermittelt. 3. Handlungsfeld Berufungsverfahren und Berufungskmmissin Ein Berufungsverfahren bedarf aus Gründen der Rechtssicherheit ebens wie aus Gründen der Qualitätssicherung einer verbindlichen und festgelegten Verlaufsplanung. Das Berufungsverfahren flgt einer genauen Przessbeschreibung ( Berufungsleitfaden ), die regelmäßig überprüft wird. Hierzu gehören standardisierte Instrumente wie Checklisten, Beurteilungsbögen und ein detaillierter Gesprächsleitfaden. Das Berufungsverfahren wird für alle Beteiligten transparent und nachvllziehbar durchgeführt und flgt einem verbindlichen Zeitplan. Eine lückenlse Dkumentatin des Verfahrens wird nachgehalten. Bewerberinnen und Bewerber werden zeitnah über den Frtgang des Verfahrens infrmiert. Die Hchschule hat Berufungsbeauftragte bestellt. Deren Aufgaben und Funktin sind in der Berufungsrdnung festgelegt. Die Besetzung der Berufungskmmissin ist eindeutig geregelt, wenn möglich einschließlich einer externen Beteiligung. Eine geschlechterparitätische Besetzung wird angestrebt. UAS7 Anfrderungen an Berufungsverfahren Entwurf 01.03.2011 Seite 2

Die Beteiligung einer Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten im Berufungsverfahren ist gesichert. Den Mitgliedern der Berufungskmmissin werden einschlägige Frtbildungen angebten, insbesndere für die Arbeit mit dem Berufungsleitfaden. Die Berufungskmmissin wird nach Möglichkeit durch externe Persnalberatung unterstützt. Die Berufungskmmissin achtet auf die mögliche Befangenheit vn Mitgliedern und schafft gegebenenfalls umgehend Abhilfe. Sie ist zu verantwrtungsvllem Umgang mit Bewerberinnen und Bewerbern verpflichtet. 4. Handlungsfeld Externe Gutachterinnen und Gutachter Externen Gutachten kmmt bei Berufungsverfahren eine entscheidende Bedeutung zu. Die UAS7-Hchschulen unterstützen sich gegenseitig bei der Findung geeigneter Gutachterinnen und Gutachter. Sie legen dabei die flgenden Anfrderungen zugrunde: Die Anfrderungen an externe Gutachterinnen und Gutachter sind definiert. Die Gutachterinnen und Gutachter müssen fachlich einschlägig sein, Distanz zu Bewerberinnen und Bewerbern besitzen und einhalten und Vertraulichkeit gewährleisten. Die Anfrderungen an externe Gutachten sind ebenfalls definiert. Die zur Begutachtung heranzuziehenden Aspekte sind angegeben. Bei der Begutachtung werden die besnderen Lebenslagen vn Männern und Frauen berücksichtigt. Externe Gutachten sllen, wenn möglich, vergleichenden Charakter haben. 5. Handlungsfeld Vertraulichkeit Die Sicherstellung der Vertraulichkeit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal bei Berufungsverfahren. Sie wird deshalb als ein eigenes Handlungsfeld verstanden. Der Datenschutz wird im gesamten Verfahren gewährleistet. Die Handhabung vn Unterlagen ist klar geregelt. Die Arbeit der Berufungskmmissin ist nichtöffentlich. Für alle Beteiligten gilt strikte Verschwiegenheitspflicht. Die Auskunftsrechte der Frauen-/Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung sind davn unberührt. UAS7 Anfrderungen an Berufungsverfahren Entwurf 01.03.2011 Seite 3

6. Handlungsfeld Berufungsvereinbarung Berufungsvereinbarungen regeln die nähere Ausgestaltung des Dienstverhältnisses und umfassen Festlegungen zu den persönlichen Bezügen und zur Ausstattung der Prfessur, swie gegebenenfalls Verabredungen über vrgesehene Arbeitsschwerpunkte. Berufungsvereinbarungen bei UAS7-Mitgliedshchschulen rientieren sich an flgenden Grundsätzen: Eine verlässliche Dkumentatin ist gesichert. Vereinbarte Pflichten und Rechte sind schriftlich fixiert und Teil der Berufungsunterlagen. Berufungsvereinbarungen sind s gestaltet, dass sie Neuberufenen nicht nur eine Grundausstattung sichern, sndern ihnen möglichst gute fachliche Entwicklungschancen eröffnen. Über die materiellen Beschäftigungsknditinen hinaus werden nach Möglichkeit auch Vereinbarungen getrffen, die die persönliche Lebenssituatin der Neuberufenen und ihren Unterstützungsbedarf in spezifischen Lebenslagen berücksichtigen. Berufungsvereinbarungen sind für alle Organe und Gremien der Hchschule bindend. 7. Handlungsfeld Einstiegsphase für Neuberufene Gerade an Fachhchschulen ist der Einstieg ins Prfessrenamt häufig mit einem tiefgreifenden Wechsel nicht nur der Tätigkeit, sndern auch der Berufsrlle swie mit einem erheblichen Aufgabenzuwachs verbunden. UAS7-Hchschulen stellen an ihre Neuberufenen diesbezüglich hhe Anfrderungen und sehen sich zu entsprechenden unterstützenden Maßnahmen verpflichtet: Die Hchschule bietet ihren Neuberufenen strukturierte Infrmatinen über die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit. Dazu gehören Infrmatinen über die Organisatin der Hchschule und des Studiums, die für Lehre und Studium, Frschung und akademische Selbstverwaltung relevanten Rechtsmaterien und staatlichen Vrgaben, verwaltungstechnische Instrumente und Abläufe, Unterstützungsmöglichkeiten für Lehre, Frschung und überreginalen wissenschaftlichen Austausch, Bedingungen für Nebentätigkeiten. Es existiert ein Einarbeitungsplan für Neuberufene. Er umfasst z. B. Einführungsveranstaltungen für Neuberufene, Patenschafts-/Mentring-/Caching- Prgramme und hchschuldidaktische Frtbildungsveranstaltungen. UAS7 Anfrderungen an Berufungsverfahren Entwurf 01.03.2011 Seite 4

Falls die Berufung mit einer Prbezeit zur Feststellung der pädaggischen Eignung verbunden ist, s werden deren Mdalitäten mit dem Einarbeitungsplan abgeglichen. Die Hchschule bietet den Neuberufenen strukturierte Infrmatinen über Organisatin, verwaltungstechnische Instrumente, Maßnahmen und Unterstützungsmöglichkeiten, relevante Rechtsgebiete und staatliche Vrgaben an. UAS7 Anfrderungen an Berufungsverfahren Entwurf 01.03.2011 Seite 5