K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte. Aktuelles aus der Rechtsprechung

Ähnliche Dokumente
Typische Fallkonstellationen im Versicherungsrecht am Beispiel eines Elementarschadenfalls

K a n z l e i M i c h a e l i s Rechtsanwälte APP PRIORI

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Ausgewählte Fragen zum Widerrufsrecht nach 8, 9 VVG

Die Veränderungen durch die Überarbeitung der EU-Vermittlerrichtlinie und deren Bedeutung für den Versicherungsvertrieb

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Widerrufsbelehrungen im Online-Business DGRI-Fachausschuss Vertragsrecht

Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

Vorteile einstreichen

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Christina Klein. So reagieren Sie auf eine Abmahnung. interna. Ihr persönlicher Experte

Nettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?

Haftpflicht aus Aufsichtsführung

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. September in dem Rechtsstreit

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit

SCHADENANZEIGE HAFTPFLICHT BAU

Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun?

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 25. November in der Rechtsbeschwerdesache

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2010)

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Unser einzigartiger premium Service in der premiumbu und premiumeu. Persönlich - Unbürokratisch - Schnell

Nicht selten legen Kollegen während des Prozesses Ihr Mandat nieder. Dennoch bleiben sie einstweilen Zustellempfänger.

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

Diese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.

Ende von Vertragsbeziehungen

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

KT-Tarifangebot der AO

Bereicherungsrecht Fall 2

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Von der Sozietät zur Partnerschaft Hinweise zur Umwandlung und zum Haftungsprivileg

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX Z A 16/14. vom. 18. September in dem Rechtsstreit

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Bestandskauf und Datenschutz?

Reformbedarf im UWG: Zur Umsetzung der UGP-Richtlinie. 10 Jahre UGP-Richtlinie: Erfahrungen und Perspektiven

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Schadenanzeige Haftpflichtversicherung

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichthof vom

Urteil des OLG Köln zur NVL Kreuzschmerz Implikationen

R S S RSS = RSS-E 9/09

1. Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der Kostenverteilungsschlüssel in der Eigentümergemeinschaft

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Portabilität der Alterungsrückstellung -was bedeutet das?- Autor: Björn Kotzan, veröffentlich (kvoptimal.de/index.

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Rechtssichere b2b-shops

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Universität Zürich Rechtswissenschaftliches Institut

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Ordenstag in Köln 14. März Haftungsrechtliche Aspekte zur Sicherung der Altersvorsorge. Urteil des OLG Dresden vom 9. August 2005.

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF)

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. April in dem Rechtsstreit

Nicht über uns ohne uns

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch 906 BGB

Anzahl Inhaber/Geschäftsführer: Anzahl angestellte Mitarbeiter:

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Fragebogen für Versicherungsnehmer. J e n s R e i m e R e c h t s a n w a l t. Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Januar in dem Rechtsstreit

Made in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds

Vermögensschaden-Haftpflicht

Die Vorteile der betrieblichen Gesundheitsvorsorge

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Statuten in leichter Sprache

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert


Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014

sicher ist sicher Unser Konzept für Beratung, Betreuung, Service & Sicherheit für unsere Privatkunden

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

33 - Leistungsvoraussetzungen

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. Oktober 2010 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

Transkript:

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung zum Versicherungsrecht ein Vortrag von RA Ralf C. Funke Fachanwalt für Versicherungsrecht Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.

Maklerfragen Fall 1 a) OLG Hamm 20 U 38/10 Der Fall Antrag Sachversicherung: Makler hat bei Begehung des Objektes Fragenkataloges erstellt und entsprechende Antworten vermerkt. keine Belehrung / Nachfrage des VR 3

19 Abs. 1 VVG Fall 1 a) OLG Hamm 20 U 38/10 Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung, die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. 17.02.2014 4

Maklerfragen Entscheidungsgründe OLG Ham Fall 1 a) OLG Hamm 20 U 38/10 Makler handelt vollständig für VN, führte Verhandlung/unterzeichnete Versicherungsantrag, stand somit ausschließlich im Lager des VN Inhalt und Beantwortung der Fragen durch Makler = Wiedereinführung der spontanen Anzeigepflicht des VN Fazit: Maklerfragen sind keine Versichererfragen i.s.d. 19 VVG 17.02.2014 5

Maklerfragen Fall 1 b) OLG Köln 20 U 207/12 Der Fall VN beauftragt Makler mit dem Abschluss einer PKV Makler legte VN einen Fragebogen über Gesundheitsfragen vor, den er selbst erstellt hatte. Darin u.a. enthalten Die Gesundheitsfragen sind nach bestem Wissen sorgfältig, vollständig und richtig zu beantworten. Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, kann den Versicherer zum Rücktritt oder aber zur Kündigung berechtigen oder zu einer Vertragsanpassung führen. VN verschwieg Rückenbeschwerden und deren Behandlung im Antrag VR verlangt gemäß 19 Abs. 4 VVG Prämienanpassung 17.02.2014 6

Maklerfragen Entscheidungsgründe OLG Köln Fall 1 b) OLG Köln 20 U 207/12 Bestimmung Gesundheitsfragen zur Prüfung durch VR Für VN erkennbar, dass Fragen des VR, da Maklerin kein Interesse an Beantwortung Sinn und Zweck des Antragsformulars Hinweis im Formular Fazit: Fragenkatalog des Maklers = Fragen des Versicherers i.s.d. 19 Abs. 1 S. 1 VVG. 17.02.2014 7

Maklerfragen Entscheidung nicht zur Revision zugelassen Fall 1 b) OLG Köln 20 U 207/12 Keine echte Divergenz, da bei OLG Hamm Makler eigenständig Fragebogen erstellt hat und kein Hinweis auf den VR vorlag Fazit: Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht erfolgt. Ausblick: Für die Beurteilung von Maklerfragen als Versicherer kommt es nicht auf das Verständnis des VN, sondern auf die Tatsache an, ob VR sich die Fragen zu Eigen (vor Antragstellung) gemacht hat. (vgl. OLG Hamm, a.a.o.) 17.02.2014 8

Korrespondenzpflicht über Makler Der Fall Fall 2 BGH IV ZR 165/12 Versicherungsnehmer bevollmächtigt Makler seine Korrespondenz mit VR zu führen VR lehnt Korrespondenz ab 9

Korrespondenzpflicht Entscheidungsgründe LG Münster Fall 2 BGH IV ZR 165/12 Grundsätzlich kein Anspruch des VN Abwägung der Umstände: - Mehraufwand nicht zumutbar - Bei Ausschließlichkeitsvertrieb unterlaufen des Systems 10

Korrespondenzpflicht Entscheidungsgründe BGH Fall 2 BGH IV ZR 165/12 Grundsätzlich besteht Korrespondenzpflicht bei umfassender Bevollmächtigung im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Gründe kann eine Korrespondenz verweigert werden. - Bei Nachweis bedeutenden Mehraufwandes - Besondere Umstände in der Person des VN (etwa früherem Mitarbeiter des VR). Nicht ausreichend: - VR unterhält eigenes System von Vertretern - Mehraufwand nicht gegeben bei einer dem VR kundgegebenen umfassenden Vollmacht 11

Es betreut Sie: Generalagentur XY Fall 3 LG Potsdam 51 O 46/11 Der Fall Versicherungsmakler stellt mit Maklervollmacht Antrag auf Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages VR entspricht diesem Antrag und versendet Versicherungsschein an VN. Auf der Deckseite des Versicherungsscheines findet sich der Aufdruck Es betreut Sie: Generalvertretung XY. 12

Auszug aus dem Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) Fall 3 LG Potsdam 51 O 46/11 3 UWG: Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig. 4 UWG: Unlauter i.s.v. 3 handelt insbesondere, wer. Nr. 10) Mitbewerber gezielt behindert. 13

Auszug aus dem Unlauteren Wettbewerbsgesetz (UWG) Fall 3 LG Potsdam 51 O 46/11 5 UWG: Unlauter i.s.v. 3 handelt, wer irreführend wirbt. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, sind alle ihre Bestandteile zu berücksichtigen, insbesondere in ihr enthaltene Angaben über.. Nr. 3 Die geschäftlichen Verhältnisse, insbesondere die Art, die Eigenschaften und die Rechte des Werbenden, wie seine Identität und sein Vermögen, seine geistigen Eigentumsrechte, seine Befähigungen und Auszeichnungen oder Ehrungen. 14

Es betreut Sie: Generalagentur XY Entscheidungsgründe LG Potsdam Fall 3 LG Potsdam 51 O 46/11 Benennung des Generalagenten stellt nicht nur die Benennung des Vertretungsberechtigten des VR dar. Benennung des Generalbevollmächtigten bei bestehender Maklervollmacht stellt sowohl eine gezielte Behinderung des Maklers zu Gunsten der eigenen Generalvertretung dar ( 4 Nr. 10 UWG). Benennung eines vom Makler abweichenden Ansprechpartners stellt zeitgleich den Tatbestand der Irreführung im Sinne von 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG dar. 15

Tropfen für Tropfen Fall 4 Der Fall VR1 VR2 OLG Celle 8 U 213/11 Problem: 01.07.2003 24.07.2004 Versicherungswechsel Entdeckung eines Leitungswasserschadens VN kann nicht beweisen, wann der erste Tropfen aus der Leitung austrat. Beide VR lehnen die Leistung ab. 17.02.2014 16

Tropfen für Tropfen Entscheidungsgründe OLG Celle Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 Versicherungsschutz besteht nur, wenn der Schaden im versicherten Zeitraum eingetreten ist. Insofern kommt es darauf an, wann der erste Tropfen bestimmungswidrig die Leitung verlassen hat, da in diesem Moment der Schaden eingetreten ist. Beweislast für den Schadeneintritt während der Laufzeit des Versicherungsvertrages trägt der VN; eine Möglichkeit des Anscheinsbeweises oder sonstiger Beweiserleichterung liegt nicht vor. Vorliegend hat VN den Beweis für den Beginn des Leitungswasseraustritts in der versicherten Zeit nicht erbracht. 17

Tropfen für Tropfen Entscheidungsgrunde OLG Celle Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 Eine Mithaftung analog 830 BGB beider Wohngebäudeversicherer besteht nicht, da beide für die Schadenquelle keine Verantwortung tragen. Fazit: Klagabweisung sowohl gegenüber VR 1 als auch VR 2. 18

Exkurs: Tropfen für Tropfen ÖOGH, Az. 7 OB 183/11d Fall 4 VR1 OLG Celle 8 U 213/11 Versicherungswechsel Entdeckung Leitungswasser- 01.01.07 schaden 21.02.08 Vortrag VN: bis Frühjahr 2007 nur vereinzelt Nachfüllen von Wassermengen im Heizungskreislauf nötig Heizung lief bis Oktober 2007 unauffällig Erst danach hoher Wasserverlust und Absinken des Bodens 19

Tropfen für Tropfen Entscheidungsgründe ÖOGH Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 Nach der Rechtsprechung des ÖOGH stehen dem VN bei Nachweis des Versicherungsfalles in der Schadenversicherung bei Bestehen von Beweisschwierigkeiten Beweiserleichterungen zu: Bei der Schadenversicherung ist es ausreichend, wenn ein Mindestmaß an Tatsachen vom VN bewiesen wird, die das äußere Bild eines Versicherungsfalles ergeben. Gelingt der Nachweis, genügt im Weiteren der Nachweis einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit Auf Grund oben genannter Umstände hat der ÖOGH die überwiegende Wahrscheinlichkeit festgestellt und der Klage entsprochen 20

Tropfen für Tropfen Versicherungsbedingungen VGB 88 Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 4 Versicherte Gefahren und Schäden Nr. 1 Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch. b) Leitungswasser. zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines Ereignisses abhanden kommen Nr. 2 Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder Frostschäden an sonstigen leitungswasserführenden Einrichtungen 21

Tropfen für Tropfen Versicherungsbedingungen VGB 88 Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 6 Leitungswasser Leitungswasser ist Wasser, dass aus a) Zu- oder Ableitungsrohren der Warmwasserversorgung b) Mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder Schläuchen der Wasserversorgung c) Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung d) Spinkler- und Berieselungsanlagen bestimmungswidrig ausgetreten ist. 22

Tropfen für Tropfen Versicherungsbedingungen VGB 88 19 Prämie Beginn und Ende der Haftung Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 Die Haftung des Versicherungsnehmers beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Prämienzahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber unverzüglich gezahlt wird. Ist dem VN bei Antragstellung bekannt, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist, so entfällt hierfür die Haftung 23

Tropfen für Tropfen Vorläufige Rechtsauffassung BGH Fall 4 OLG Celle 8 U 213/11 Vorliegender Wasserschaden unterfällt dem Versicherungsschutz Ausweislich 19 beginnt die Haftung des VR zum versicherten Zeitpunkt Ausschluss lediglich für bereits bekannte Schäden Umkehrschluss: Unbekannte Schäden, unabhängig vom Entstehungszeitpunkt unterfallen vollen Umfangs der Haftung Entscheidung ist noch nicht veröffentlicht. 17.02.2014 24

RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Wedekind RA Reichow RA Ratsch RA Cyrus Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung. Glockengießerwall 2 20095 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Fax: (040) 888 88-737 www.kanzlei-michaelis.de