Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann

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Transkript:

Dormagener Kinderschutzkonzept

Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen und Erläuterungen zum 8a SGB VIII Schutzauftrag aller Fachkräfte der Kinder und Jugendhilfe Definition des Kindeswohl für Dormagen Die Risikoabwägung Verfahrenswege bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Die AKS stellt sich vor

Aufgabe PPQ 8 Moderner Kinderschutz versucht, die Lebensbedingungen von Kindern und Familien positiv zu verändern, indem er die Eigenkräfte der Familien stärkt, soziale Konflikte und Notlagen erkennt und konkret Hilfe leistet. Eltern werden bei der Erziehung und Förderung ihrer Kinder unterstützt. Kinderschutz ist partnerschaftliche Aktion im Gemeinwesen zur Schaffung einer kinderfreundlichen Kultur des Aufwachsens. Kinderschutz ist Familienschutz und als solcher Garant des Kindeswohl.

Aufgabe PPQ 8 Kinderschutz hat somit eine doppelte Aufgabe: 1. Familien zu unterstützen, Kindern und Eltern zu helfen (Hilfefunktion) 2. Für den Fall, dass Eltern nicht in der Lage oder bereit sind, ihr Kind vor einer Gefährdung zu schützen, sichern die Fachkräfte des Kinderschutzes stellvertretend das Wohl der Kinder. Sie greifen dann im Konfliktfall aufgrund einer Entscheidung des Vormundschaftsgerichts (Familiengerichts) ein und treten an die Stelle der Eltern (Nothilfefunktion).

Dormagener Frühwarnsystem Elternbegleitbuch wird durch die Mitarbeiter der SpD im Fachbereich überbracht. 2. Hausbesuch falls ein Kind nicht zum Kindergarten angemeldet wird 3. Hausbesuch falls ein Kind die Schulneulingsuntersuchung versäumt und / oder Auffälligkeiten bei der Schulanmeldung bekannt werden 4. In Planung Frühwarnstufe für Schwangere Frauen in schwierigen Lebenssituationen

Kinderschutzkonzept Aufklärung aller pädagogischen Fachkräfte ( in Kitas, OGS, Jugendeinrichtungen, Beratungsstellen, Lehrer, sowie Tagesmütter, Pflegefamilien und Ehrenamtler) über den Schutzauftrag 8a SGB VIII, Fortbildung und Einführung aller pädagogischen Fachkräfte in die Risikoabwägung bei Kindeswohlgefährdung, Aushändigen des Kinderschutzleitfadens der Stadt Dormagen, Infobroschüre für alle ehrenamtlichen Fachkräfte in der Jugendhilfe, Vereinbarung mit allen freien Trägern gemäß 8a Abs. 2 SGB VIII In Planung Programm um Kinder in Kitas und Grundschulen zu stärken

Informationen und Erläuterungen zum 8a SGB VIII Warum ein neues Gesetz? Gefährdungsrisiko im Dialog der Fachkräfte abschätzen / Hilfen anbieten Vereinbarung mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten Anrufung des Gerichtes Inobhutnahme

Informationen und Erläuterungen zum 8a SGB VIII Rechtlich gesehen, stehen der Jugendhilfe also drei Wege zum Schutz des Kindes offen: 1. Die Hilfe zur Erziehung für Eltern und Kind 2. Im Konfliktfall bei kontroverser Einschätzung der Situation die Anrufung des Familiengerichts 3. Bei Gefahr in Verzug, die Inobhutnahme

Definition Kindeswohl Kindeswohl heißt: Die Bedürfnisse, Rechte und Interessen eines Kindes sind gewährleistet. Damit das Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen kann, müssen die folgenden Bedürfnisse befriedigt werden:

Bedürfnisse des Kindes Körperliche Bedürfnisse das Kind muss gepflegt, ernährt, versorgt und geschützt werden Emotionale Bedürfnisse das Kind braucht Liebe, Annahme und Zuwendung, Objekte und Orientierung, sowie tragfähige Beziehungsmuster, in denen das Selbst des Kindes Wachsen kann Intellektuelle Bedürfnisse das Kind muss gefördert werden, seine geistigen Kräfte zu entfalten und seine Kompetenzen zu entwickeln Moralische Bedürfnisse das Kind braucht moralische Orientierung, die es Ihm ermöglicht gesellschaftliche Werte zu erlernen und danach zu leben

Kindeswohlgefährdung Wenn diese Bedürfnisse erheblich gefährdet sind und dauerhaft nicht befriedigt werden, ist das Kindeswohl gefährdet. Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung und Sexuelle Gewalt gegen Kinder sind die wesentlichen Formen einer Kindeswohlgefährdung.

Risikoeinschätzung 1. Gewährleistung des Kindeswohl 2. Problemakzeptanz Sehen die Sorgeberechtigten oder die Kinder selbst ein Problem oder ist dies weniger oder gar nicht der Fall. 3. Problemkongruenz Stimmen die Sorgeberechtigten und die beteiligten Fachkräfte in der Problemkonstruktion überein oder ist die weniger oder gar nicht der Fall. 4. Hilfeakzeptanz Nehmen die Sorgeberechtigten Hilfen an oder ist die weniger oder gar nicht der Fall. Diese Beurteilungen können in einer quantitativen Skala erfasst werden, um die Risikoeinschätzung zu konkretisieren:

Risikoeinschätzung 1.Schritt 4 Faktoren des Kindeswohl Körperliche Bedürfnisse Emotionale Bedürfnisse Intellektuelle Bedürfnisse Moralische Bedürfnisse 1 2 3 4 5

Risikoeinschätzung 2.Schritt Gewährleistung des Kindeswohl Problemakzeptanz 1 2 3 4 5 Problemkongruenz Hilfeakzeptanz

Risikoeinschätzung 3.Schritt 1. Ist der Gesamtwert der Risikoeinschätzung kleiner als 4 können die Fachkräfte ohne hinzunahme des Jugendamtes überlegen wie sie die Eltern unterstützen. 2. Ist der Wert 4 oder größer müssen die Fachkräfte die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes oder die zuständige Fachkraft informieren.

Verfahrenswege bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 1. Durchführung einer Risikoabschätzung mit mehreren Fachkräften (es können auch Fachkräfte aus anderen Einrichtungen oder dem Jugendamt hinzugezogen werden) 2. Die Risikoabwägung wird dokumentiert 3. Bei einem Wert der gleich oder höher als 4 ist wird die zuständige Fachkraft informiert

Danke fürs Zuhören Jede Kindeswohl-Diskussion hat es mit dem Dilemma unbestimmter Rechtsbegriffe und relativer Wertsetzungen zu tun, deren Charakter als interpretatorische Konstruktion durch bloße Feststellungen nicht aufgehoben wird. Kindeswohl ist nur über Kommunikation bestimmbar. (Reinhart Wolff)

Die AKS Ambulanz für Kinderschutz stellt sich vor