Vortrag an der Hochschule für Musik in Detmold am 14.06.2016 Existenzgründung und Umsatzsteuer Klaus-Peter Schattauer Steuerberater Franz-Haniel-Str. 26, 47443 Moers Tel. 02841/2078 0
Gliederung 1. Besprechung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung 2. Grundzüge der Einkommensteuer 3. Abschreibungen 4. Umsatzsteuerliche Fragen 5. Einlage von Wirtschaftsgütern 6. Häusliches Arbeitszimmer 7. Fahrtenbuch und PKW-Nutzung
Einführung
Einführung Was sind Steuern? Definition des Begriffs Steuern Einteilung in direkte und indirekte Steuern Einteilung der Steuern je nachdem, wem sie nach Artikel 106 Grundgesetz zustehen
Erste Schritte Was ist zu tun? Gewerbeanmeldung und/oder Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Finanzamt übersendet einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Angabe von persönlichen Identifikationsmerkmalen (Personalausweis- oder Reisepassnummer) Bankverbindung eigenes Bankkonto für die selbständige Tätigkeit Angabe zur Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit
Einführung Die Steueridentifikationsnummer begleitet den Menschen ein Leben lang und darüber hinaus im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Betriebe
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Grundzüge Einkommensteuer Einkunftsarten Unterschied Gewinn- bzw. Überschusseinkünfte Unterschied Betriebsausgaben/Werbungskosten Unterschiede der Begriffe: Einnahmen Einkünfte zu versteuerndes Einkommen Vorsorgeaufwendungen Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen Grundfreibetrag von EUR 8.652,00/17.304,00 bei Verheirateten) Möglichkeit von Verlustrück- und Verlustvorträgen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Erstellung einer Einnahmen- /Überschussrechnung oder Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG oder Ertragsberechnung Zusammenstellung der tatsächlich erzielten Einnahmen und tatsächlich bezahlten Aufwendungen unter Berücksichtigung von Abschreibungen Ausweis von IST-Zahlen Erstellung eines Vermögensvergleichs (Bilanz) Zusammenstellung des Wertes der erbrachten Leistungen und des Wertes der verbrauchten Güter und Leistungen unter Berücksichtigung von Abschreibungen und Rückstellungen Ausweis von SOLL-Zahlen (unabhängig von der Zahlung
Exkurs: Abschreibungen Steuerlicher Begriff: Absetzung für Abnutzung (Werteverzehr) bei Wirtschaftsgütern über EUR 1.000,00 (netto ohne Mehrwertsteuer) bzw. EUR 1.190,00 (Bruttobeträge) Verteilung des Kaufpreises auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes Abschreibungsart: linear Berechnung: pro rata temporis (=zeitanteilig) Sonder-Abschreibung nach 7g EStG (zusätzlich bis zu 20% der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren)
Exkurs: Abschreibungen Steuerlicher Begriff: Geringwertige Wirtschaftsgüter Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 Nettorechnungsbetrag bzw. EUR 178,50 bis EUR 1.190,00 Bruttorechnungsbetrag Voraussetzung: selbständig nutzbar Probleme: bei Computerzubehör oder Verstärkern
Exkurs: Abschreibungen Abzugsfähigkeit von Geringwertigen Wirtschaftsgütern: Anschaffungskosten unter 150 Euro (bzw. 178,50 Euro) = sofort abzugsfähig Anschaffungskosten von 150 (bzw. 178,50) bis 1.000 Euro (bzw. 1.190,00 Euro) = Sammelposten, der auf 5 Jahre abzuschreiben ist
Exkurs: Abschreibungen Bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern: Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 410,00 Nettorechnungsbetrag bzw. EUR 178,50 und EUR 487,90 Bruttorechnungsbetrag besteht ein Wahlrecht: sofortiger Abzug, Einstellung in den Sammelposten oder Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer (= Empfehlung) Wahlrecht für alle Geringwertigen Wirtschaftsgüter nur einheitlich für das gesamte Wirtschaftsjahr
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Wirtschaftsjahr Abweichendes Wirtschaftsjahr Rumpfwirtschaftsjahr (bei Beginn der selbständigen Tätigkeit während des Kalenderjahres)
ELSTER Elektronische Übertragung der Einkommensteuer- Erklärungen nach 25 Abs. 4 EStG auch elektronische Übertragung von Umsatz- und Gewerbesteuer-Erklärungen sowie Lohnsteuer- und Umsatzsteuer- Voranmeldungen System ELSTER
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Beschäftigung von Arbeitnehmern Was sind geringfügig Beschäftigte? Abführung von Beiträgen an Knappschaft-Bahn- See Anmeldungszeitraum Beispiel: Ermittlung der Kosten eines für EUR 1.500,00 beschäftigten Arbeitnehmers
Exkurs: Umsatzsteuer System der Umsatzsteuer Begriffsklärung: Umsatzsteuer Mehrwertsteuer Vorsteuer Steuerbare und nicht steuerbare Umsätze Steuerpflichtige und steuerbefreite Umsätze Kleinunternehmerregelung des 19 UStG
Exkurs: Umsatzsteuer Steuersätze: allgemeiner Steuersatz: 19% ermäßigter Steuersatz: 7% (z.b. bei Einnahmen aus Konzerten bzw. auch als Veranstalter von Konzerten)
Exkurs: Umsatzsteuer Steuerbefreiung der Umsätze nach 4 Nr. 20a UStG Gleichstellung mit einem Orchester eines Bundes etc., wenn die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt werden Nachweis durch Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde Steuerbefreiung der Umsätze nach 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb bzw. Nr. 21 Buchstabe b UStG Schul- und Bildungszweck dienend und Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass auf einen Beruf oder eine Prüfung ordnungs gemäß vorbereitet wird als selbständiger Lehrer bei Unterricht an einer Hochschule bzw. privaten Musikschule, die die Befreiung nach 4 Nr. 21 Buchstabe a UStG hat
Exkurs: Umsatzsteuer Beispielrechnung bei gemischten Umsätzen (ausgewiesen sind die Bruttoeinnahmen): Umsatz aus Konzerten Umsatz aus Verkauf von CD`s Umsatz aus Unterricht an einer Musikhochschule Umsatz aus Unterricht eigener Schüler (keine Befreiung) EUR 5.350,00 EUR 2.380,00 EUR 15.000,00 EUR 8.330,00 EUR 31.060,00
Exkurs: Umsatzsteuer Rechnungslegungsvorschriften Soll-/Ist-Versteuerung (Ist-Versteuerung möglich bei Vorjahresumsatz von maximal EUR 500.000,00; nur auf Antrag oder bei Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit)) Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischten Umsätzen Monatlicher Voranmeldungszeitraum für zwei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Vorsteuerabzug und Kleinbetragsregelung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Was bedeutet Dauerfristverlängerung? Beantragung einer Umsatzsteuer- Identifikationsnummer notwendig? Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel
Einlage von Wirtschaftsgütern Inventaraufnahme zu Beginn der selbständigen Tätigkeit Bewertung der Wirtschaftsgüter zum Zeitwert Möglichkeit der Behandlung als Betriebsausgaben, als geringwertige Wirtschaftsgüter oder Einstellung ins Anlagevermögen mit der Möglichkeit der Abschreibung Nachweis Zeitwert gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten
Häusliches Arbeitszimmer Voraussetzung für die Abziehbarkeit: Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung oder für die betriebliche bzw. berufliche Nutzung steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (Abzugsbeschränkung auf EUR 1.250,00)
Häusliches Arbeitszimmer Anteil der Fläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohn- /Nutzfläche ist zu ermitteln aber: Gefahr, dass Gebäudeteil notwendiges Betriebsvermögen wird Ermittlung der gesamten Kosten der Wohnung/des Hauses Ansatz als Betriebsausgaben auch Einrichtungs- und Ausstattungsgegengegenstände sind zu berücksichtigen (Inventaraufnahme)
1%-Regelung bei Privatnutzung betrieblicher PKW 1%-Regelung bei Privatnutzung betrieblicher PKW
1%-Regelung bei Privatnutzung betrieblicher PKW Anwendung der 1%-Methode, wenn der PKW zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird Wie ist der Nachweis zu erbringen? In jeder geeigneten Form z.b.: durch einen Eintrag im Terminkalender über Reisekostenaufstellungen oder auch durch formlose Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum (in der Regel 3 Monate)
1%-Regelung bei Privatnutzung betrieblicher PKW Folgende Angaben reichen dabei aus: Aufzeichnung der Kilometerstände zu Beginn und am Ende des Aufzeichnungszeitraumes Angaben über die betrieblich veranlassten Fahrten (jeweiliger Anlass, jeweils zurückgelegte Strecke) Keines Nachweises bedarf es, wenn Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und die Familienheimfahrten mehr als 50 % der Jahreskilometerleistung des Fahrzeuges ausmachen
Fahrtenbuch Aufzeichnungen sollten leicht und einwandfrei überprüfbar sein Sie sollten zeitnah und in geschlossener Form geführt werden Alle Fahrten sollten vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergegeben werden
Fahrtenbuch Bei Privatfahrten genügt die Kilometerangabe Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht eine kurze Notiz Bei den betrieblichen Fahrten müssen folgende Angaben gemacht werden Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende einer jeden Fahrt Angabe des Reiseziels und bei Umwegen die komplette Reiseroute Angabe des Reisezwecks und der besuchten Geschäftspartner
Fahrtenbuch Aufzeichnungserleichterung für bestimmte Berufsgruppen Zum Beispiel Handelsvertreter Taxifahrer Fahrlehrer Computerdateien nur bedingt einsatzfähig
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