Personenbezogene Kündigung. Fachseminar der Deutsch-Französischen Industrieund Handelskammer : 22. Mai 2012

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Transkript:

Personenbezogene Kündigung Fachseminar der Deutsch-Französischen Industrieund Handelskammer : 22. Mai 2012

Ihr Partner für deutsches und französisches Wirtschaftsrecht Unsere Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht Firmengründungen Handelsrecht Bankrecht Handelsvertreterrecht Arbeitsrecht Produkthaftung Forderungsbetreibung Insolvenzrecht Transportrecht Seerecht 2

Der Ausscheidungsvertrag La rupture conventionnelle (1) Ziel: Rechtssicherheit durch Formularklauseln und dreigliedriges Verfahren 1. Besprechungen 2. Unterzeichnung 3. Genehmigung 3

Der Ausscheidungsvertrag (2) D i e v o r g e s e h e n e A b f i n d u n g m u s s mindestens der g e s e t z l i c h e n o d e r tarifvertraglichen Kündigungsentschädigung (indemnité de licenciement) entsprechen 4

Der Ausscheidungsvertrag (3) Steuerrechtliche und sozialrechtliche Folgen II. Wenn die Abfindung nicht über die gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsentschädigung hinausgeht Weder Sozialabgaben noch Steuern, außer Solidaritätsbeiträge (CSG + CRDS = 8 %) 5

Der Ausscheidungsvertrag (3) Steuerrechtliche und sozialrechtliche Folgen II. We n n d i e A b f i n d u n g ü b e r d i e gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsentschädigung hinausgeht gleiche Lösung unter Beachtung bestimmter Höchstgrenzen 6

Personenbezogene Kündigung Begriff Eine personenbezogene Kündigung beruht auf Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. 7

Personenbezogene Kündigung Motif réel et sérieux (1) Motif réel: der Kündigungsgrund muss auf objektiven, präzisen und nachprüfbaren Tatsachen beruhen Motif sérieux: der Kündigungsgrund muss entweder die Fortführung des Arbeitsvertrages v e r h i n d e r n o d e r d e n B e t r i e b d e s Unternehmens belasten 8

Personenbezogene Kündigung Motif réel et sérieux (2) Nur berücksichtigt, soweit: sie vor Kündigung bestehen, spätestens zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung sie im Kündigungsschreiben genannt sind 9

Kündigungsgründe schuldhaftes Verhalten (faute) das leichte Verschulden (faute légère) das ernsthafte Verschulden (faute sérieuse) das schwerwiegende Verschulden (faute grave) das besonders schwerwiegende Verschulden (faute lourde) 10

Schuldhaftes Verhalten Auswirkungen Grad des Verschuldens Leichtes Verschulden rechtfertigt die Kündigung? Kündigungsverfahren Kündigungsfrist Abfindung für nicht genommenen Urlaub Gesetzliche oder tarifvertragliche Kündigungsentschädigung NEIN - - - - Ernsthaftes Verschulden JA JA (normales Kündigungsverfahren) JA JA JA Schwerwiegendes Verschulden JA JA (Disziplinarverfahren) NEIN JA NEIN Besonders schwerwiegendes Verschulden JA JA (Disziplinarverfahren) NEIN NEIN NEIN 11

Schuldhaftes Verhalten Einschränkungen (1) 1. Disziplinarverfahren Einleitung des Verfahrens spätestens 2 Monate nach Kenntnis Zustellung der Kündigung spätestens 1 Monat nach Kündigungsvorgespräch 12

Schuldhaftes Verhalten Einschränkungen (2) 2.Unzulässigkeit der doppelten Disziplinarmaßnahmen 3.Verjährung: 3 Jahre 13

Kündigungsgründe ohne Verschulden 1. unzureichende Leistung (insuffisance professionnelle) / unzureichende Ergebnisse (insuffisance de résultat) 2. Krankheit, Unfähigkeit (maladie, inaptitude) 3. Mißbrauch der Ausdrucksfreiheit (abus de la liberté d expression): E-mails, Facebook usw. 4. Verhalten im Privatleben 14

Unzulässige Kündigungsgründe Diskriminierungsverbot - Geschlecht - Lebensalter - Familienlage - gewerkschaftliche Aktivitäten - Glaube 15

Unzulässige Kündigungsgründe: Mobbing: moralische und sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz 16

Kündigungsfrist 1. bis zu 6 Monaten: durch Vertrag / Tarifvertrag geregelt 2. Zwischen 6 Monaten und 2 Jahren: 1 Monat 3. Nach 2 Jahren: 2 Monate 17

Folgen der Kündigung finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber (1) 1. Kündigungsentschädigung (indemnité de licenciement) 2. Entschädigung für nicht genommenen Urlaub (indemnité compensatrice de congés payés) 3. Wettbewerbsentschädigung (indemnité de non concurrence) 18

Folgen der Kündigung: finanzielle Konsequenzen für den Arbeitgeber (2) 4. Individuelles Recht auf Weiterbildung (droit individuel à formation - DIF) 5. Weiterführung der Krankenzusatz- und Rentenversicherungsleistungen (portabilité des droits à mutuelle et prévoyance) 19

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 20

Unser deutsch-französisches Team Avocats und Rechtsanwälte, über 30 Jahre Berufserfahrung Vereidigter Übersetzer und Dolmetscher und Diplomübersetzerin für fachspezifische Texte 21

Judith ADAM-CAUMEIL Avocat à la Cour de Paris, Rechtsanwältin 2 avenue Trudaine 75009 Paris Tel.: (0033) 1 42 81 41 51