Rechtliche Aspekte der Selbständigkeit
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- Frauke Walter
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1 Rechtliche Aspekte der Selbständigkeit Gründertag Lippstadt Ass. jur. Ludger Westermann Geschäftsstellenleiter Soest
2 Zu meiner Person Ludger Westermann Geboren 1961 in Duisburg Studium der Rechtswissenschaften in München und Münster Tätigkeit als Verbandsjurist, Rechtsanwalt und Justiziar Seit 2001 bei der KH Seit Geschäftsstellenleiter Soest
3 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
4 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
5 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
6 Welcher Schuh passt zu mir? Die richtige Rechtsform Einzelfirma Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) GmbH
7 Einzelfirma Häufige Form bei Neugründungen Volle Haftung des Inhabers Keine Eintragungspflicht Eintragung als e.k. ins Handelsregister ist möglich. Ermöglicht bei Firmenübergabe die Namensfortführung
8 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Mindestens zwei natürliche Personen gemeinsamer Zweck formfreier Vertrag gemeinsame Leitung gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter
9 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ein Gesellschafter reicht (Einpersonen-GmbH) Notarieller Gesellschaftsvertrag Eintragung ins Handelsregister Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen Private Verhaftung z.b. bei Kreditvergabe üblich
10 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
11 Ich kann das - aber darf ich das auch? Hand- werks- recht
12 Handwerksrolle und Eintragungszwang Neuordnung zum Anlage A zur HWO: zulassungspflichtige Handwerke Anlage B zur HWO: zulassungsfreie Handwerke/ handwerksähnliche Ausnahmebewilligung 8 HWO Ausübungsberechtigung 7b HWO
13 Ausnahmebewilligung Ausnahmegrund: Altersgrund Meisterähnliche Ausbildung EU-Staaten Befähigungsnachweis: Fachlich Kaufm., betriebswirtschaftl. Fachkundeprüfung
14 Ausübungsberechtigung Altgesellenregelung Erfolgreiche Gesellenprüfung Mind. 6 Jahre Berufserfahrung Mind. 4 Jahre in betriebsleitender Position
15 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
16 Vom Einzelspieler zum Trainer Arbeitsrecht und Mitarbeiter
17 Und über allem wacht das AGG: Einführung zum Umsetzung einer EU-Richtlinie 8 Diskriminierungsmerkmale: - Rasse - ethnische Herkunft - Geschlecht - Religion - Weltanschauung - Behinderung - Alter - Sexuelle Identität Bei Verstößen drohen Schadenersatz und Entschädigung (ähnlich dem Schmerzensgeld)
18 Beispiel Stellenausschreibung
19 Arbeitsverträge Für Arbeitsverträge gilt: Grds. formfrei, aber: Arbeitnehmer kann Schriftform verlangen ( 2 Nachweisgesetz) Schriftform aufgrund der Art des Arbeitsverhältnisses ( 14 Teilzeitund Befristungsgesetz)
20 Was ist ein befristetes Arbeitsverhältnis? Ende automatisch bei Zeitablauf oder bei Zweckerreichung 1 Grundvertrag und max. 3 Verlängerungen Insgesamt nicht mehr als 24 Monate Nahtlos; keine Lücken Keine Änderungen der Arbeitsbedingungen anlässlich Verlängerungen vereinbaren! Schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend vor Arbeitsaufnahme
21 Was ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Ende grundsätzlich nur über Kündigung oder Vereinbarung Höherer Anreiz für Arbeitnehmer bei Wechsel von anderem Arbeitgeber (Abwerbung), insbesondere bei hochqualifizierten Arbeitnehmern
22 Missverständnisse zur geringfügigen Beschäftigung ( 400,- Job, Aushilfe ) Vollwertiges Arbeitsverhältnis Besonderheiten nur bei Steuer und Sozialversicherung Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen Allgemeiner Kündigungsschutz Höhe der Vergütung (Stichwort Phantomlohn)
23 Wie kann das Arbeitsverhältnis enden? Fristablauf bei befristetem Arbeitsverhältnis Aufhebungsvertrag Kündigung (fristlos oder fristgerecht) durch: a) Arbeitnehmer b) Arbeitgeber
24 Welche Anforderungen müssen bei der Beendigung beachtet werden? Schriftformerfordernis!!! Seit in 623 BGB festgelegt Gilt für Kündigungen und Aufhebungsverträge Bei befristeten Verträgen über 14 TzBfG Häufiger Fehler: mündliche Kündigung!!!
25 Geplante Gliederung Abgrenzung des Themas Rechtsform Handwerksrecht Arbeitsrecht Verbände und Organisationen
26 Schuster bleib bei deinen Leisten Verbände und Organisationen
27 Pflichtmitglied und freiwillige Mitgliedschaft Innung (Kreishandwerkerschaft) Unternehmensverband Handwerkskammer IHK Fachverbände Landesvereinigungen
28 Leistungen am Beispiel der KH Hellweg - Lippe Für Innungsmitglieder: Rechtsberatung / Prozessvertretung Unternehmensberatung Rahmenverträge Personalleasing Qualifizierung/Schulung UNS Klärung von Fachfragen über FV
29 Ass. jur. Ludger Westermann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Einen schönen Advent, frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2011
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