Studienauftrag Arealentwicklung Neue Stadtmitte Arbon

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27. Mai 2016 (Datum des Poststempels, A-Post) oder bis Uhr bei persönlicher Abgabe bei der Eingabeadresse. Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Telefon:

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01. Dezember 2016 Programm Studienauftrag Arealentwicklung Neue Stadtmitte Arbon

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Ausgangslage 3 1.2 Aufgabe 4 2 Organisation Wettbewerb 6 2.1 Verantwortung 6 2.2 Termine 6 2.3 Verfahren 6 2.4 Beurteilungsgremium 6 2.5 Preissumme Studienauftrag 7 2.6 Weiterbearbeitung 7 3 9 3.1 Ausschreibung 9 3.2 Auswahl / Teilnahmeberechtigung 9 3.3 Einzureichende Unterlagen 9 3.4 Bewerbungsfrist 10 3.5 Entschädigung 10 3.6 Rechtsmittel 10 Impressum 11 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 2

1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Entwicklung Areal neue Stadtmitte In Arbon erfolgen gegenwärtig im zentrumsnahen Bereich viele bauliche Veränderungen. Diese wurden durch die neue Linienführung der Kantonsstrasse NLK und durch die Umnutzung des Areals Saurer WerkZwei ausgelöst. Im Areal neue Stadtmitte wird derzeit das geschützte Hamelgebäude umgebaut und restauriert. Darin ist der Aufgang der Bahnunterführung integriert. Unmittelbar angrenzend wird die städtische Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs geschaffen. Gleichzeitig soll das Areal bis zur St. Gallerstrasse und Klarastrasse optimal bebaut werden. Es handelt sich dabei um ein Schlüsselareal für die neue Stadtentwicklung. Investitionen Vögele Immobilien Gruppe Die Vögele Immobilien Gruppe aus Pfäffikon konnte das Planungsgebiet mehrheitlich erwerben und besitzt ein Kaufsrecht für die verbleibende Parzelle. Dieses Areal an zentraler Lage innerhalb der Stadt soll mit Läden, Dienstleistung und Wohnen entwickelt und realisiert werden. Abb. 1 Orthofoto, Ausschnitt Arbon (Thurgis 5.6.2015)) 1. Altstadt Arbon 2. Bearbeitungsgebiet 3. Saurer Werk Zwei 4. Bahnhof Arbon 5. Bodensee 1 2 4 3 5 3 Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 3

Abb. 2 Orthofoto Perimeter, genordet (nicht massstäblich) 1. St. Gallerstrasse 2. Stickereistrasse / NLK 3. Bahnhof Arbon 4. Geplanter Busbahnhof 5. Hamelgebäude 6. Novaseta 7. Rosengarten 8. Areal Saurer WerkZwei 9. Metropol 1 7 2 9 6 4 5 3 8 Bearbeitungsgebiet Das Bearbeitungsgebiet umfasst ca. 10'000 m 2 Baufläche mit einer Regelausnützungsziffer von 1.2. Unter dem Bushof und dem Bearbeitungsgebiet ist eine gemeinsame Sammelgarage mit einer zentralen Zu- und Wegfahrt ab der Klarastrasse vorgesehen. Das Erdgeschoss soll hauptsächlich für Ladenflächen und damit verbundenen Dienstleistungen genutzt werden. Darüber sind Wohnund Büronutzungen erwünscht. Nach den Zonenvorschriften sind punktuell Bauten bis 25 m Höhe zulässig. 1.2 Aufgabe Gestalterische Qualität Die neue Bebauung soll sich in den städtischen Kontext der neuen Stadtmitte einfügen. Gleichzeitig ist eine architektonisch innovative und gestalterisch hochwertige Überbauung gefordert, welche dieser speziellen Lage gerecht wird und zur Identität des neuen Stadtzentrums einen namhaften Beitrag leisten kann. Der architektonisch gute Übergang zum geschützten Hamelgebäude und zu den Einkaufszentren Novaseta und Rosengarten sowie zum neuen Bushof sind dabei von zentraler Bedeutung. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 4

Studienauftrag im Dialogverfahren mit Da die Aufgabe architektonisch und gestalterisch anspruchsvoll ist, soll der Lösungsvorschlag über ein Wettbewerbsverfahren in Form eines Studienauftrags gemäss SIA Ordnung 143 entwickelt werden. Mit einer vorgängigen werden geeignete Architekturbüros ausgewählt. Die neue Zentrumszone hoher Baudichte (Z-h), welche für das Areal beabsichtigt ist, schreibt ebenfalls eine bauliche Entwicklung über ein Konkurrenzverfahren mit Beizug der Stadt vor. Erfahrungsgemäss bringen für solche komplexen Aufgabenstellungen Wettbewerbsverfahren unter mehreren teilnehmenden Fachbüros, welche für die gestellte Aufgabe die entsprechenden Referenzen ausweisen, die besten Lösungen. Deshalb kommt das selektive Verfahren zur Anwendung. Dialog bedeutet in diesem Verfahren die geregelte, nicht anonyme, mündliche Kommunikation zwischen dem Beurteilungsgremium und den Teilnehmern während der Durchführung. Der Dialog hat zum Ziel, Fragen während des Studienauftrags zu klären und die Aufgabenstellung zu präzisieren. Zielsetzung Mit dem Studienauftrag sollen verschiedene Projektstudien parallel entwickelt werden. Daraus ist mit dem Beurteilungsgremium der Konsens für das am besten geeignete Projekt zu erreichen. Die massgeblichen Ergebnisse der favorisierten Projektstudie sollen im Anschluss an das Verfahren in einem Gestaltungsplan festgeschrieben und anschliessend zur Baureife gebracht werden. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 5

2 Organisation Wettbewerb 2.1 Verantwortung Veranstalterin Für die Veranstaltung des Studienauftrags ist die Vögele Immobilien Gruppe, Eichenstrasse 2, 8808 Pfäffikon verantwortlich. Organisation Für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Verfahrens ist das Planungsbüro Strittmatter Partner AG, St. Gallen / Stettfurt, eingesetzt. 2.2 Termine Für die und den anschliessenden Studienauftrag sind folgende Termine vorgesehen: Tätigkeit Termin Ausschreibung 2. Dezember 2016 Bewerbung bis 6. Januar 2017 Auswahl der Teilnehmer Mitte Januar 2017 Zuschlagsentscheid Ende Januar 2017 Besichtigung / Abgabe Wettbewerbsunterlagen Anfangs Februar 2017 Zwischenbesprechung Mitte April 2017 Abgabe der Projektstudien und Modell Mitte Juni 2017 Schlusspräsentation und Beurteilung Anfang Juli 2017 Entscheid Juli 2017 2.3 Verfahren Studienauftrag im Dialogverfahren Das Verfahren erfolgt in Anlehnung an die SIA-Ordnung 143. Sprache Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. In männlicher Sprachform abgefasste Unterlagen gelten sinngemäss auch für die weibliche Form. 2.4 Beurteilungsgremium Das Beurteilungsgremium wählt die teilnehmenden Büros aus, diskutiert die einzelnen Projektschritte, legt die jeweiligen Korrekturvorgaben fest und beurteilt die abgegebenen Arbeiten. Es unterbreitet einen Vorschlag für die weitere Planung. Das Gremium setzt sich wie folgt zusammen: Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 6

Stimmberechtigte Experten Paul Vögele, Vögele Immobilien Gruppe Andreas Balg, Stadtammann Arbon Erol Doguoglu, dipl. Architekt ETH BSA SIA* Lorenzo Giuliani, dipl. Architekt ETH BSA SIA* Eva Keller, dipl. Architektin HBK BSA SIA* Ersatz Remo Tambini, Leiter Abteilung Bau, Arbon Hanspeter Woodtli, Dipl. Ing. FH Raumplaner, Stettfurt* Beratende Experten Vertreter Amt für Raumentwicklung Kanton Thurgau Thomas Wiegand, Fachbereich Raumplanung, Arbon *unabhängige Fachexperten gemäss SIA Ordnung 143 2.5 Preissumme Studienauftrag Die beauftragten Büros erhalten für ihre Teilnahme und ihre Arbeiten je eine pauschale Entschädigung von Fr. 25'000. exkl. Mehrwertsteuer. Diese Summe wird nach Abschluss des Studienauftrags ausbezahlt. Die Kosten für allfällig beigezogene Spezialisten und die aus ihren Arbeiten entstehenden Nebenkosten tragen die Teilnehmer selber. 2.6 Weiterbearbeitung Gestaltungsplan Das Ergebnis des Studienauftrags dient als Grundlage für den notwendigen Gestaltungsplan und als Basis für die spätere Überbauung. Dabei wird beabsichtigt, dass das Architekturbüro der ausgewählten Projektstudie die erforderlichen Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem von der Grundeigentümerin eingesetzten Raumplanungsbüro ausführt. Bauauftrag Die Veranstalterin beabsichtigt, entsprechend dem Resultat der Beurteilung und den Empfehlungen des Beurteilungsgremiums, die Verfasser des zur Ausführung empfohlenen Projektes mit weiteren Architekturleistungen zu beauftragen. Vorgesehen sind dabei, unter Vorbehalt der vertraglichen Einigung zwischen Auftraggeber und Verfasser, die Mitwirkung bei der Ausarbeitung des Baueingabeprojektes und die gestalterische Leitung. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 7

Realisierung Die Art der Ausführung (Generalunternehmer oder Generalplaner) ist zurzeit noch nicht festgelegt. Die Veranstalterin behält sich die Vergabe des Kostenmanagements und der Realisierung vor. Konditionen Die Honorare für die erbrachten Architekturleistungen werden gemäss SIA 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten) nachfolgenden Parametern berechnet: Die aufwandbestimmenden Baukosten gelten über das Gesamtprojekt. Z1 = 0.062, Z2 = 10.58 Schwierigkeitsgrad (n) = 1.0 (Baukategorie IV) Anpassungsfaktor (r) = 1.0 Teamfaktor (i) = 1.0 Sonderfaktor = 1.0 Stundenansatz (h) = CHF 130. Leistungsanteile Hinsichtlich der Leistungsanteile im Rahmen der Weiterbearbeitung gelten folgende Regelungen: Der Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam vereinbart. Die Bauherrschaft behält sich für die Ausführung eine GU-Vergabe oder den Beizug einer Bauleitungsfirma vor, die für diese Phasen auch die Funktion des Baumanagements zu übernehmen hätte. In einem derart gelagerten Auftragsverhältnis beträgt der Leistungsanteil der Architekten / -innen erfahrungsgemäss etwa 58.5 bis 65 %. Die Phasen werden einzeln freigegeben. Für die von Fachplanern bearbeiteten Gewerke können für die aufwandbestimmenden Baukosten zur Berechnung des Architekturhonorars 75 % (MSRL: 50 %) der effektiven Kosten eingesetzt werden. Fachplaner, die als Spezialisten namentlich aufgeführt werden, werden für die Weiterbearbeitung ebenfalls als gesetzt akzeptiert. Die erfolgreiche Honorarverhandlung bleibt vorbehalten. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 8

3 3.1 Ausschreibung Der Studienauftrag wird in folgenden Medien ausgeschrieben: TEC21 (Publikationsorgan des SIA) www.strittmatter-partner.ch 3.2 Auswahl / Teilnahmeberechtigung Auswahl Die Teilnahme am Studienauftrag unterliegt einer. Das Beurteilungsgremium wählt aufgrund der nachstehend aufgeführten Kriterien maximal fünf Teams aus, welche an der Projektstudie teilnehmen können. Alle Bewerber werden über ihre Wahl oder Nichtwahl schriftlich benachrichtigt. Teilnahmeberechtigung Bewerben können sich Architekturbüros. Zusätzliche Spezialisten können beigezogen werden. Sie dürfen in der für mehrere Teams tätig sein. Voraussetzung für jedes namentlich erwähnte Teammitglied ist der Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz. Beurteilungskriterien Die Bewerbungen werden aufgrund der nachfolgenden Kriterien ausgewählt: 1. Architektonische, innovative und städtebauliche Qualität der eingereichten Referenzprojekte (Vergleichbarkeit mit der gestellten Aufgabe bezüglich Art und Umfang); 2. Organisation und Leistungsfähigkeit der Büros; 3. Gesamteindruck der Bewerbung. 3.3 Einzureichende Unterlagen Umfang Alle bewerbenden Teams haben folgende Unterlagen auf Papier einzureichen: 1. Das beiliegende Bewerbungsformular ist vollständig auszufüllen. Die Formularvorlage kann unter www.strittmatter-partner.ch heruntergeladen werden. 2. Maximal 3 Blätter DIN A3 quer einseitig bedruckt mit Illustrationen für je ein Projekt gemäss Beurteilungskriterien 1 bis 3. Die Projekte sind so darzustellen, dass eine Beurteilung der eingeforderten Qualitäten für die vorhandene Aufgabenstellung möglich ist. Die Vorstellungsblätter sind ungefaltet / nicht gebunden auf einem festen Papier einzureichen. Unterlagen auf Datenträgern oder per E-Mail werden nicht Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 9

berücksichtigt. Alle eingereichten Unterlagen dienen ausschliesslich der Information und werden vertraulich behandelt. Sie gehen in das Eigentum der Veranstalterin über. Das ausgefüllte Bewerbungsformular gilt als Selbstdeklaration für den Wohn- oder Geschäftssitz. Die Veranstalterin behält sich vor, im Einzelfall einen Auszug des Handelsregisters oder eine Bestätigung der Gemeinde einzuholen sowie bei den vom Bewerber bezeichneten Referenzpersonen Auskünfte einzuholen. 3.4 Bewerbungsfrist Die beteiligten Büros sind dafür verantwortlich, dass die Unterlagen (Termin gemäss Kap. 2.2) zu den Bürozeiten von 8.00 12.00 Uhr und von 13.30 17.00 Uhr im Büro Strittmatter Partner AG, Raumplanung und Entwicklung, Vadianstrasse 37, 9001 St. Gallen, eintreffen bzw. eingegangen sind. Zu spät eintreffende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt. Entscheid über Teilnahme Das Beurteilungsgremium entscheidet über die Teilnahme am Studienauftrag. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Alle Bewerber werden über ihre Wahl oder Nichtwahl schriftlich benachrichtigt. 3.5 Entschädigung Die wird nicht entschädigt. 3.6 Rechtsmittel Weil es sich um einen privaten Studienauftrag handelt, kann die nicht angefochten werden. Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 10

Impressum Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung Hanspeter Woodtli dipl. Ing. FH SIA, Raumplaner FSU Mitglied der Geschäftsleitung Fachbearbeitung Edith Germann BSc FH in Landschaftsarchitektur Michael Meier BSc FH in Raumplanung Programm 161201.docx Strittmatter Partner AG St. Gallen, 01. Dezember 2016 Seite 11