Team Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin

Ähnliche Dokumente
Koordinierungszentrum für Kinderschutz Hannover

Modellprojekt Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen. Standort Hannover. Fachkonferenz

Zur Bedeutung einer professionellen Zusammenarbeit der verschiedensten Ebenen im Kinder-und Jugendschutzdienst

Kooperationsvereinbarung

Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

Gefördert vom. Medizinische Kinderschutzhotline: Errichtung einer Kinderschutzhotline für ärztliches und heilberufliches Fachpersonal

Kinderkliniken und Fru he Hilfen

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Gelingende Kooperation in den Frühen Hilfen zwischen Fachbereichen und Fachdiensten der Region Hannover. Ein Werkstattbericht

Gewalt gegen Kinder ein Leitfaden für Diagnostik, Prävention und Hilfe

Wenn du mit Kindern zu tun hast...hast du den schönsten Job der Welt!

Zur Erziehung eines Kindes benötigt man ein ganzes Dorf. (afrikanisches Sprichwort) Frühe Hilfen Für Eltern und Kinder

Modellprojekt Koordinierungszentren Kinderschutz Kommunale Netzwerke Frühe Hilfen. Standort Hannover. Fachkonferenz

Projekt Kinderschutz in Niedersachsen

Medizinischer Kinderschutz

Frühe Hilfen im Kreis Recklinghausen

Brücken zwischen Kinderheilkunde und Jugendhilfe im Kinderschutz

Frühe Hilfe in Bottrop

Kooperationsvereinbarung. der Landeshauptstadt Hannover. Kinderkrankenhaus auf der Bult Hannover

Gesundheitsamt. Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) vom 11. Juni Umsetzung im Gesundheitsamt

Arbeitsgemeinschaft Kindeswohl

Lokale Netzwerke Frühe Hilfen und Schutz

REGIONALKONFERENZ IN SCHLESWIG-HOLSTEIN SICHERE ORTE SCHAFFEN PRÄVENTION VON SEXUELLEM KINDESMISSBRAUCH

Das neue Bundeskinderschutzgesetz

Frühe Hilfen in Niedersachsen

Kooperationsvereinbarung zwischen

Konzept für die Tätigkeit von Familienhebammen im Main-Kinzig-Kreis

Sozialpädiatrie in Zahlen ein Blick auf das Land Brandenburg

Fachkonferenz Koordinierungszentren Kinderschutz 28. November 2011 Standort Braunschweig

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Hamburger Landeskonzeptentwurf

Herzlich Willkommen im Workshop des Koordinierungszentrums Kinderschutz Oldenburg Brücken bauen!!!!!!!!!!!!!!!

Inhalt. Teil I Grundlagen. Einführung 11

1. Oberbayerische Kinderschutzkonferenz Rosenheim

Gesund und sicher aufwachsen. Familienfreundlicher Kreis Lippe

Verstetigung des medizinischen Kinderschutzes in Sachsen aktueller Projektstand

KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION

Frühförderung im Landkreis Esslingen IFS und SPB. Lernortklärung

Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/611. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Kinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial

Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen

Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien

Frühförderung Sachsen

Dokumentation. Psychisch auffällige Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern

Zukunft für Kinder. Probleme eines differenzierten Jugend- und Gesundheitssystems. Präventionsprogramm in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung bei Kindern und Jugendlichen mit Schmerzen oder lebenslimitierenden Erkrankungen

Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen

Leistungsbeschreibung und rechtliche Grundlagen für die aufsuchende Tätigkeit von Familienhebammen in Niedersachsen

Der Deutsche Bundestag definierte Kindesmisshandlung:

Fachtag Frühe Hilfen. Bundesinitiative. Aufsuchende Gesundheitshilfen in Dresden

Rahmenbedingungen, Handlungslogiken und gelebte Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig

Durchführung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß 8a SGB VIII

Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag

Wo stehen wir in Sachsen-Anhalt bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen?

Frühförderung im Frühförder- und Beratungszentrum der Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel heilpädagogische Fachberatung in Kita s

Kinderschutz zwischen Prävention und Intervention

P ä d i a t r i e. Ein Fach im erzwungenen? Wandel der Zeit: Von der Infektionsbekämpfung und Aufzucht zur Sozialmedizin und Prävention

Einverständniserklärung

Das Bundeskinderschutzgesetz

Modellprojekt Babylotse aus Sicht der Kommune: wir wollen die Lücke schließen

Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 553) 1 Zweck des Gesetzes

Netzwerkkonferenz. für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Zurück zur ersten Seite

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz

Familien-Hebammen in Bremen Beratung und Unterstützung in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes

Netzwerk Kinderschutz

Kinderschutz im Spannungsfeld zwischen Prävention und Intervention, Kooperation und Selbstverantwortung

Medizinischer Kinderschutz

Vom 8. Dezember Örtliche Zuständigkeit

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG

ein Fachärzte Regionale Vernetzung der Kinder- und Jugendarzt-Praxen in Augsburg und der Schwaben-Region. Mitgliedschaft im bundesweiten BVKJ

Koordinierungszentrum Kinderschutz P. Bremke-Metscher I Rund um Schwangerschaft, Geburt und Babyzeit - Ein Kinderschutzkonzept?!

Schutz vor Kindeswohlgefährdung I

Informationsveranstaltung zur Einführung der neuen Einschulungsuntersuchung

Die Wiesbadener Vereinbarung

Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen

Anlaufstelle Frühe Hilfen Erste Erfahrungen und Erkenntnisse

Darstellung angewandter Verfahren und fachlicher Anforderungen im Rahmen einer Zusammenarbeit in der interdisziplinären Diagnostik

Erkennen von und professioneller Umgang mit sexuellem Missbrauch

KINDESMISSHANDLUNG AUS ÄRZTLICHER SICHT

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft

Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht einer Kommune

Gemeinsame Empfehlung zur Verbesserung der ressortübergreifenden Kooperation beim Kinderschutz in Thüringen

HAnd in HaND im Landkreis Friesland

Die insoweit erfahrene Fachkraft

Wenn Kooperationen gelingen

VERSORGUNGSNETZWERKE

Menschen und Gesundheit. Medizinische Versorgung von Asylbewerbern Dr. med. Kai Dehne Facharzt für Allgemeinmedizin und öffentliches Gesundheitswesen

Qualifizierung zur Kinderschutzfachkraft nach 8 a SGB VIII: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Insoweit erfahrene Fachkraft

Menschenskind. Hilfs- und Förderungsangebot im Bereich früher Hilfen

Echtzeitprotokoll/Ergebnisprotokoll/Dokumentation der Gefährdungseinschätzung nach 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG Bundeskinderschutzgesetz

FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN: FAMILIENHEBAMMEN

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Schulen der Stadt Essen und dem Jugendamt der Stadt Essen zu 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW, 4 KKG und 8a SGB VIII

Medizinische Kinderschutzhotline

Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages in der Jugendhilfe Umsetzung im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Kooperationsvereinbarung zwischen

Transkript:

1

Medizinische Beratungsstellen Kinderschutz Dr.Anja Brokate Team Sozialpädiatrie und Fachbereich Jugend 2

NGöGD 5 Kinder- und Jugendgesundheit (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte schützen und fördern besonders die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu sollen sie insbesondere gemeinsam mit Tageseinrichtungen für Kinder und Schulen zielgruppenund lebensraumbezogen auf die Prävention und auf eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinwirken. 3

Sozialkompensatorische Tätigkeit Bisherige Arbeitsschwerpunkte im Zusammenhang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung Häufig Vernachlässigung unterschiedlichster Ausprägung unter besonderer Berücksichtigung der seelischen Komponente Entwicklungsverzögerung im Kleinkindesalter und Vorschulalter, insbesondere der Sprachentwicklung Nicht so häufig Körperliche Misshandlung 4

Präsenz des schulärztlichen Dienstes in der Region Team Sozialpädiatrie und Teamleitung und zentrale Verwaltungsstelle 24 Teams (Ärztin und Assistentin) 13 Standorte, 1 Nebenstelle Team Jugendzahnpflege 8 Zahnärztinnen, 4 ZAH 15 Prophylaxekräfte 6 Standorte 5

Angebot der medizinischen Beratungsstellen Kinderschutz Niederschwellige Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, insbesondere zur Gefährdungsabschätzung Sozialpädiatrische Diagnostik als Beitrag zur frühzeitigen individuellen Hilfeplanung, Förderung und Betreuung Sozialpädiatrische Nachsorge nach der Klinikentlassung im Rahmen eines Schutzkonzeptes im Falle einer Kindesmisshandlung Fachliche und organisatorisch optimierte Vernetzung mit anderen Angeboten und Einrichtungen, insbesondere auch mit Kliniken und niedergelassenen Ärzten 6

Zielgruppe Kinder, bei denen gewichtige Anhaltspunkte für Misshandlung und Vernachlässigung bestehen ( 8a SGB VIII) Kinder, bei denen Misshandlung oder Vernachlässigung nachgewiesen wurde Altersgruppe: 0-3 (-6) Jahre Für alle anderen Altersgruppen ist das gesamte Team selbstverständlich nach wie vor zuständig 7

Unser Angebot richtet sich an Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie Fachberatungen Tagespflegepersonen Hebammen Die sozialen Dienste der Jugendhilfe niedergelassene Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere die Kinderärzte Kinderkliniken, Geburtskliniken und allgemeine Kliniken 8

Ärztliche Leistungen Befragung zur bisherigen Entwicklung und familiären Situation Einholen ärztlicher Vorbefunde Körperliche Untersuchung Entwicklungsdiagnostik in den Bereichen - Sprache - Kognition - Motorik - Verhalten Ausführliche Dokumentation 9

Kooperationen Sozialen Dienste der Jugendhilfe (Kooperationsvertrag) Koordinierungszentrum Kinderschutz Team Sozialmedizin und Behindertenberatung Sozialpsychiatrische Beratungsstelle für Kinder und Jungendliche 10

Kooperationen Rechtsmedizin Kinderkliniken Kinder- und Jugendärzte Familienhebammen Erziehungsberatungsstellen (Traumatherapie) Jugendzahnärztlicher Dienst 11

Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen Früherkennungsuntersuchungen U5-U8 Bei versäumter Vorsorguntersuchung trotz Erinnerung: laden wir die Eltern kurzfristig zu einer Untersuchung ein, die der Vorsorgeuntersuchung entspricht Bei unauffälligem Befund erfolgt eine Benachrichtigung des Sozialen Dienstes über die Durchführung der Untersuchung. Bei auffälligen Befunden Kinderschutzmeldung an den Sozialen Dienst Wird das Kind nicht vorgestellt, Meldung an den Sozialen Dienst In den letzten beiden Fällen nimmt der soziale Dienst innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Gefährdungsabschätzung gemäß 8a SGB VIII vor. 12